Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Unsere IT Kanzlei hat uns bestätigt das es im Moment nicht abmahnsicher geht.

Krank, krank, krank! Warum kann man in dieser Bananenrepublik nicht einfach mal etwas so lassen, wie es jahrzehntelang funktioniert hat? Ach ja, dann verdient ja keiner mehr Geld dran, Anwälte, Gerichte, Staat... Für lau...
 

okh

Gut bekanntes Mitglied
20. Oktober 2007
585
4
Buchholz
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Wir haben es zusätzlich mit dem Checkbox Log Datenschutz und mail an Shopbetrieber geregelt.
Mal logisch überlegt - der Kunde muß sowieso den DS absegnen. das macht er in der Regel bei der ersten Aktion wo er seine persönlichen Daten bekannt gibt (also bei Kontoeröffnung oder bei Bestellung ohne Registrierung). Die mail des Checkbox Logs kommt zeitnah und es kann somit die Aktion des Anmeldenden bewiesen werden.

Das ganze Urteil hängt daran das der Shopbetrieber eben nicht beweisen konnte das die Kontoeröffnung vom Kunden aus ging.
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.401
780
Berlin
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Wir haben es zusätzlich mit dem Checkbox Log Datenschutz und mail an Shopbetrieber geregelt.
Mal logisch überlegt - der Kunde muß sowieso den DS absegnen. das macht er in der Regel bei der ersten Aktion wo er seine persönlichen Daten bekannt gibt (also bei Kontoeröffnung oder bei Bestellung ohne Registrierung). Die mail des Checkbox Logs kommt zeitnah und es kann somit die Aktion des Anmeldenden bewiesen werden.

Das ganze Urteil hängt daran das der Shopbetrieber eben nicht beweisen konnte das die Kontoeröffnung vom Kunden aus ging.

Ein Logfile mit einer IP Adresse BEWEIST doch gar nichts.

Wie soll denn die IP auf einen konkreten Nutzer zurückgeführt werden?
Die Vorratsdatenspeicherung, die helfen könnte gibts in DE nicht. Und selbst wenn es sie gäbe, würdest Du wohl nur sehr schwer an die Zuordnung IP<>Anschlussinhaber ran kommen.
Und selbst wenn Du den Anschlußinhaber doch ermitteln kannst, beweist das noch nicht, welche Person die Registrierung ausgelöst hat, sondern nur, wem der Anschluß gehört und das ist sehr, sehr oft jemand anderes als derjenige, der surft.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

@John:
Eine IP beweist schon sehr viel...
Denn mit der IP kann auf den Anschluss zurückgeschlossen werden, über den die Anmeldung lief.
Sollte der vermeintliche Kunde genau diesen Anschluss benutzen (bzw. ihm sogar gehören), so wird's für ihn ziemlich dumm zu behaupten, dass er es nicht gewesen sei (denn der Beweis, dass die Anmeldung über den Anschluss des vermeintlichen Kunden läuft, reicht i.d.R. um den Anschein zu erwecken, dass der Kunde es selbst getan hat).

Und ja, die Zuordnung IP <--> Anschlussinhaber existiert in Deutschland - alleine schon, damit die ISP sich im Fall der rechtsmissbräuchlichen Nutzung schadenfrei halten können und eben den konkreten Kunden benennen können, der den Missbrauch an seinem Anschluss durchgeführt hat. Das hat auch nichts mit "Vorratsdatenspeicherung" zu tun - die genannte Vorratsdatenspeicherung bezieht sich nämlich auf die Aufzeichnung der Parameter ALLER IP-Verbindungen (sprich die Aufzeichnung wer wann mit wem kommuniziert hat).

Und was die Geschichte mit Anschlussinhaber <-/-> Surfer angehört: Schon mal etwas von "Störerhaftung" gehört?
Sollte jemand einen (fingierten) Kaufvertrag zu Lasten Dritter schließen, ist dies eine Straftat (mindestens der Vertragsschluss unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, gepaart mit Computersabotage), welche ebenfalls vom Staatsanwalt verfolgt wird. Und auch dafür kann der Anschlussinhaber als Störer mit haften, sofern er den/die Täter nicht benennen will/kann.

Außerdem stärkt die IP-Adresse die Beweiskraft der eigenen Aussagen deutlich, wenn der (vermeintliche) Kunde Anschlussinhaber oder zumindest (regelmäßiger) Nutzer des Anschlusses ist.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

@John:
Eine IP beweist schon sehr viel...
Denn mit der IP kann auf den Anschluss zurückgeschlossen werden, über den die Anmeldung lief.
Sollte der vermeintliche Kunde genau diesen Anschluss benutzen (bzw. ihm sogar gehören), so wird's für ihn ziemlich dumm zu behaupten, dass er es nicht gewesen sei (denn der Beweis, dass die Anmeldung über den Anschluss des vermeintlichen Kunden läuft, reicht i.d.R. um den Anschein zu erwecken, dass der Kunde es selbst getan hat).

Und ja, die Zuordnung IP <--> Anschlussinhaber existiert in Deutschland - alleine schon, damit die ISP sich im Fall der rechtsmissbräuchlichen Nutzung schadenfrei halten können und eben den konkreten Kunden benennen können, der den Missbrauch an seinem Anschluss durchgeführt hat. Das hat auch nichts mit "Vorratsdatenspeicherung" zu tun - die genannte Vorratsdatenspeicherung bezieht sich nämlich auf die Aufzeichnung der Parameter ALLER IP-Verbindungen (sprich die Aufzeichnung wer wann mit wem kommuniziert hat).

Und was die Geschichte mit Anschlussinhaber <-/-> Surfer angehört: Schon mal etwas von "Störerhaftung" gehört?
Sollte jemand einen (fingierten) Kaufvertrag zu Lasten Dritter schließen, ist dies eine Straftat (mindestens der Vertragsschluss unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, gepaart mit Computersabotage), welche ebenfalls vom Staatsanwalt verfolgt wird. Und auch dafür kann der Anschlussinhaber als Störer mit haften, sofern er den/die Täter nicht benennen will/kann.

Außerdem stärkt die IP-Adresse die Beweiskraft der eigenen Aussagen deutlich, wenn der (vermeintliche) Kunde Anschlussinhaber oder zumindest (regelmäßiger) Nutzer des Anschlusses ist.

Bringt jedoch alles nichts, wenn wenn das Kundenkonto in einem Internetcafé oder irgendeinem freien WLAN-Netz angelegt wurde, den eigentlichen Verursacher würde man so niemals nicht finden!
 

okh

Gut bekanntes Mitglied
20. Oktober 2007
585
4
Buchholz
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Es geht darum zu beweisen, das zu dem fraglichen Zeitpunkt die Anmeldung bzw. die Kundenkonto Bestätigungsmail nicht von dem Shopbetreiber veranlasst wurde. Und dieser Umstand lässt sich so ganz leicht beweisen. Nämlich mit der IP und der ausgeführten Aktion im Shop.

Ich brauch also garnicht beweisen das genau dieser Kunde für die Aktion verantwortlich gewesen ist, sondern ich beweise das ich als Shopbetreiber zu diesem zeitpunkt genau nicht war. Und ich denke darauf wird es in Zukunft ankommen. Sonst könnte ja jeder unter den gängigen email Adressen von Abmahnanwälten Fakekontos eröffnen und dann mit dem Nachweis der Anmeldedaten ins Leere beweisen.
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.401
780
Berlin
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Es geht darum zu beweisen, das zu dem fraglichen Zeitpunkt die Anmeldung bzw. die Kundenkonto Bestätigungsmail nicht von dem Shopbetreiber veranlasst wurde. Und dieser Umstand lässt sich so ganz leicht beweisen. Nämlich mit der IP und der ausgeführten Aktion im Shop.

Ich brauch also garnicht beweisen das genau dieser Kunde für die Aktion verantwortlich gewesen ist, sondern ich beweise das ich als Shopbetreiber zu diesem zeitpunkt genau nicht war.

Genau darum geht es NICHT.
Das Zusenden der Anmeldebestätigung wird als Spam gewertet, es sei denn, Du kannst beweisen, daß DER INHABER DER EMAIL es gewollt hat.
Ein Beweis, daß Du den Spam nicht selbst erzeugt hast, nutzt Dir gar nichts.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

@John:
Doch, genau dieser Nachweis bringt dir schon etwas...
Denn derjenige Anschlussinhaber haftet für alle Aktionen, die über seinen Anschluss laufen (sog. Störerhaftung).
Sollte also über einen solchen Anschluss eine Aktion laufen, die rechtlich nicht sauber ist (also bspw. unter falschen Daten anmelden/bestellen), so haftet ggfs. der Anschlussinhaber für die Aktion. Insbesondere für den dir entstehenden Schaden kannst du den Anschlussinhaber dann ran bekommen.

Denn es gibt nur zwei Wege, wie die Registrierung bei dir durch Dritte vonstatten geht:
Entweder mit Einverständnis der vermeintlich bestellenden Person (durch die Person selbst oder von ihr beauftragte Dritte, welche in Vollmacht oder in Vertretung handeln) -oder- ohne Einverständnis (sprich missbräuchlich).
Bei ersterem Fall liegt kein abmahnfähiges Verhalten vor, da die Person selbst (oder Dritte, die durch sie autorisiert wurden, in ihrem Namen zu handeln) gehandelt hat.
In zweiterem Fall liegt (mindestens) eine Straftat -Computersabotage- vor. Neben der strafrechtlichen Seite haftet derjenige privatrechtlich gegenüber dir für dir entstandenen Schaden.
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.401
780
Berlin
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Ich sehe das anders.

Szenario: Spamgeiler Shobetreiber setzt sich in ein Internetcafe und erzeugt von dort aus Kundenkonten mit Werbung. Shopbetreiber wird abgemahnt, verweist auf Internetcafe und ist fein raus? Ich denke nicht.

Ich denke eher, man muß prüfen, wer hier welchen Anspruch an wen hat. Der Zugespammte kann vom Shopbetreiber die Unterlassung des Spamversands fordern und dies wird der Shopbeteiber erklären müßen, den sein System hat den Spam letztendlich erzeugt.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

den sein System hat den Spam letztendlich erzeugt.

Nein, den Spam hat ein unbekannter Dritter erzeugt und ich dachte bisher immer, dass man auch in diesem Lande solange als unschuldig gilt, bis einem eine Schuld bewiesen wurde und insofern kann und darf es eigentlich nicht sein, dass der Shopbetreiber proforma erstmal schuldig ist und seine Unschuld erst beweisen muss, was in diesem Falle eigentlich ziemlich unmöglich ist, genauso unmöglich, wie den unbekannten Dritten zu ermitteln. So macht es sich Justizia schön leicht.
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.401
780
Berlin
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Nein, den Spam hat ein unbekannter Dritter erzeugt und ich dachte bisher immer, dass man auch in diesem Lande solange als unschuldig gilt, bis einem eine Schuld bewiesen wurde und insofern kann und darf es eigentlich nicht sein, dass der Shopbetreiber proforma erstmal schuldig ist und seine Unschuld erst beweisen muss, was in diesem Falle eigentlich ziemlich unmöglich ist, genauso unmöglich, wie den unbekannten Dritten zu ermitteln. So macht es sich Justizia schön leicht.

Aber genau DAS hat doch das Berlin Gericht so im vorliegenden Fall entschieden.
Irgend jemand HAT den Spam erzeugt. Der Shopbetreiber konnte nicht beweisen, daß es der Kunde SELBST war.
Es gab eine eidesstattliche Versicherung des Opfers, daß er es nicht war. Unterstellt man der eidesstattlichen Versicherung Wahrheit, muß es ein Dritter gewesen sein > erfolgreiche Abmahnung.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Der Dritte war aber nicht der Shopbetreiber, was dieser ja auch eidesstattlich versichert hat!
 

dermo

Aktives Mitglied
20. August 2013
318
2
Bochum
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Merkel: das Internet ist Neuland für uns.

Ahnungslose Richter haben wir hier.
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Leute es spielt doch gar keine Rolle

Der Empfänger der Mail hat IMMER gegenüber dem Shopbetreiber einen Abmahngrund, solange der Mail-Empfänger nicht tatsächlich eine Bestellung/Kundenkonto-Eröffnung/Was auch immer ausgelöst hat (und dies eidestattlich versichert).

OB der Shopbetreiber gegenüber einem unbekannten Dritten einen Schadensersatzanspruch hat steht auf einem ganz anderen Blatt

Dieses Urteil vom AG Berlin, wenn man gleichzeitig berücksichtigt das das LG Berlin die einstw. Verfügung erlassen hat, hat mehr Sprengkraft wie die Atombombe von Hiroshima.

Und solange das ganze nicht höchstrichterlich entschieden ist - sprich BGH - ist das betreiben eines Online-Shops höchst risikoreich.
Dabei steht noch gar nicht fest, ob überhaupt der weitere Rechtsweg beschritten wird.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Die Abmahnung bleibt auch bei IP-Aufzeichnung gerechtfertigt, solange dadurch nicht ausreichend bewiesen wird, dass es der Empfänger selbst war (die IP des Büro- oder Heimanschlusses dürfte dabei als ausreichend starkes Indiz reichen, dass die Wahrheit der eidesstattlichen Versicherung doch angezweifelt werden könnte).

Wenn jemand Drittes die Registrierung/Bestellung durchgeführt hat, bleibt natürlich der Anspruch des Empfängers auf Unterlassung gegenüber dem Shopbesitzer bestehen und kann auch per einstweiliger Verfügung/Abmahnung durchgesetzt werden.
Jedoch haftet ggfs. der Dritte für die Schäden (sprich Aufwendungen) des Shopbetreibers aufgrund der missbräuchlichen Verwendung von Daten.

Und ja, das Urteil hat enorme Sprengkraft - denn hier dürfte fraglich sein, ob ein Betrieb von Onlineshops unter diesen Randbedingungen in Dtl. überhaupt noch sinnvoll umsetzbar ist. Oder ob man nicht doch gleich ins Ausland geht, dann sich ggfs. noch ein paar Steuerlücken zu Nutze macht (wie bspw. Amazon in Luxemburg mit Download-Produkten - ist jetzt aber Geschichte).
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.286
1.224
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Nein, den Spam hat ein unbekannter Dritter erzeugt und ich dachte bisher immer, dass man auch in diesem Lande solange als unschuldig gilt, bis einem eine Schuld bewiesen wurde

Das gilt ja auch hier. Der Kunde/User ist unschuldig, bis wir ihm das Gegenteil bewiesen haben. Vollkommen krank in diesem Fall, aber: wir sind die bösen, der Kunde hat im Zweifel nichts gemacht.

Ein double opt-in in diesem Fall ist vollkommen realitäts/weltfremd, aus bereits erwähnten Gründen.
Ich bin wirklich der Meinung, der Kunde gehört geschützt, vor all den bösen, scharzen Schafen - keine Frage und nicht ironisch gemeint, aber dieses Urteil zeigt mal wieder, wie schädlich manche Entscheidungen für die Wirtschaft sind.

Im Moment seh ich lediglich 2 Lösungsansätze:

a) double opt-in (nicht kundenfreundlich, erhöhte Absprungrate=Umsatzverlust, erhöhter Erklärungsbedarf)
b) lediglich Gast-Modus für Bestellungen anbieten (ebenfalls nicht kundenfreundlich)

Mit beiden kann ich nicht leben.

Bis hier nicht das BGH entschieden hat, halte - ich persönlich - diese Entscheidung für Unsinn und nicht durchführbar.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

b) lediglich Gast-Modus für Bestellungen anbieten (ebenfalls nicht kundenfreundlich)

Und dann wird eben die Bestellbestätigung abgemahnt...

Es ist egal, wie man es dreht, Kundenkontomail abschalten oder Double-Opt-In für diese, nur Gastbestellung erlauben, dann aber Double-Opt-In für die Bestellbestätigung... Das wird alles nichts, ist nur noch praxisfremd und verbraucherunfreundlich.

Final könnte man online derzeit nur noch sauber verkaufen, mit einer Kombi aus Gastbestellung und Zahlungsarten VOR Bestellabschluss, also PayPal-Express und Sofortüberweisung, hier legitimiert sich der Kunde durch die bereits durchgeführte Zahlung, anders ist garkein Bestellabschluss möglich, also gibts auch keine böse Werbemail (Bestellbestätigung).
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.286
1.224
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Du hast vollkommen recht, mein Denkfehler bezüglich Gast-Modus.

Double opt-in für Bestellbestätigung ist witzig ja.... bitte bestätigen Sie vorher, das wir Ihnen die Bestellbestätigung per Mail zuschicken dürfen, zu der wir - rechtlich - verpflichtet sind :D

Ja, bei Zahlungsarten vor Bestellabschluss kommt der Kindergartengerichtsbeschluss nicht zu tragen.

Nachtrag: Wir sind auch alle etwas unfair.
Internet / Online Shops / Bestellungen online etc. gibts doch erst seit.... 2-3 Jahren ... da kann man doch nicht erwarten, dass sich ein Richter auskennt oder man solche Fälle von Leuten verhandeln lässt, die auch etwas Ahnung von der Materie haben.
In 20 Jahren, wenn dann schon X andere System im Einsatz sind, sind die Gerichte auch ready, solche Fälle richtig zu entscheiden.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!

Um es mal mit der Nicht-Internet-Welt zu vergleichen:
Firma gibt Werbeblätter raus und lässt diese verteilen...
Am Briefkasten des "vermeintlichen" Kunden ist ein Schild "Keine Werbung" angebracht...

Wenn jetzt die Werbeblätter trotzdem in den Briefkasten des vermeintlichen Kunden wandern, hat der Kunde gegenüber der Firma ein Recht auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung...
Und hierbei ist auch völlig unerheblich, ob es der (von der Firma beauftragte) Zusteller war -oder- ob ein "böser" Nachbar/Mitbewerber sein Exemplar dem Kunden in den Briefkasten gesteckt hat.

Unter Anwendung eben jener Kette auf Onlineshops ist eben jede Kontaktaufnahme, welche nicht durch den Kunden initiiert wurde, abmahnbar.