AW: Kundenkonto-Eröffnungsbestätigungsmail abmahnbar!
@John:
Eine IP beweist schon sehr viel...
Denn mit der IP kann auf den Anschluss zurückgeschlossen werden, über den die Anmeldung lief.
Sollte der vermeintliche Kunde genau diesen Anschluss benutzen (bzw. ihm sogar gehören), so wird's für ihn ziemlich dumm zu behaupten, dass er es nicht gewesen sei (denn der Beweis, dass die Anmeldung über den Anschluss des vermeintlichen Kunden läuft, reicht i.d.R. um den Anschein zu erwecken, dass der Kunde es selbst getan hat).
Und ja, die Zuordnung IP <--> Anschlussinhaber existiert in Deutschland - alleine schon, damit die ISP sich im Fall der rechtsmissbräuchlichen Nutzung schadenfrei halten können und eben den konkreten Kunden benennen können, der den Missbrauch an seinem Anschluss durchgeführt hat. Das hat auch nichts mit "Vorratsdatenspeicherung" zu tun - die genannte Vorratsdatenspeicherung bezieht sich nämlich auf die Aufzeichnung der Parameter ALLER IP-Verbindungen (sprich die Aufzeichnung wer wann mit wem kommuniziert hat).
Und was die Geschichte mit Anschlussinhaber <-/-> Surfer angehört: Schon mal etwas von "Störerhaftung" gehört?
Sollte jemand einen (fingierten) Kaufvertrag zu Lasten Dritter schließen, ist dies eine Straftat (mindestens der Vertragsschluss unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, gepaart mit Computersabotage), welche ebenfalls vom Staatsanwalt verfolgt wird. Und auch dafür kann der Anschlussinhaber als Störer mit haften, sofern er den/die Täter nicht benennen will/kann.
Außerdem stärkt die IP-Adresse die Beweiskraft der eigenen Aussagen deutlich, wenn der (vermeintliche) Kunde Anschlussinhaber oder zumindest (regelmäßiger) Nutzer des Anschlusses ist.