Shop bestätigt Eröffnung eines Kundenkontos - und wird abgemahnt - shopbetreiber-blog.de
Was soll man dazu noch sagen...
Was soll man dazu noch sagen...
Das Urteil zeigt, dass es auch bei der Eröffnung eines Kundenkontos eingesetzt werden sollte. Legt also ein Interessent ein Kundenkonto in einem Online-Shop an, sollte anschließend eine Bestätigungs-Mail verschickt werden, wobei ein Kundenkonto erst angelegt wird, wenn der Empfänger dieser Mail den Bestätigungslink geklickt hat.Diese Mail muss inhaltlich völlig werbefrei sein. Möglich wäre ein Inhalt wie:
"Sehr geehrter XYZ,oder Ähnliches.
zu Ihrer E-Mail-Adresse wurde soeben eine Registrierung für ein Kundenkonto in unserem Shop vorgenommen. Wenn diese Registrierung von Ihnen vorgenommen worden ist, klicken Sie bitte diesen Bestätigungslink: LINK
Erst dann wird ein Kundenkonto für Sie eröffnet. Sollten Sie dies nicht veranlasst haben, wurde Ihre E-Mail-Adresse womöglich für diese Zwecke missbraucht. In diesem Fall brauchen Sie nichts tun, da ohne die Bestätigung des Links kein Kundenkonto zu Ihrer Mail-Adresse angelegt wird."
Problem: Nachweis der Registrierung
Das Problem im zu entscheidenden Fall war also, dass es der Beklagten nicht gelungen ist, zweifelsfrei nachzuweisen, dass sich tatsächlich der Kläger registriert hat. Möglich - und in der Rechtsprechung anerkannt - wäre dies durch ein Double-Opt-In-Verfahren gewesen.
Interessant finde ich diesen Teil:
Ich warte darauf, dass das dann auch jemand auf Bestellbestätigungen anwendet. Womöglich brauchen wir dann auch double-opt-in für Bestellungen.
Irgendwo hat der Spass doch ein Loch....
Ich habe unsere Kontoeröffnungsmail jetzt vom "freundlichen willkommen" auf eine nüchterne Information umformuliert. Aus meiner Sicht hat das ganze dann keinen Werbecharakter mehr.
Ja, der Fall mag einmal mehr ärgerlich für uns sein aber man sollte auch die andere Seite der Medaille im Auge haben, in denen sich ein unseriöser Händler Adressen einkauft, automatisch Kundenaccounts generiert und eindeutig werbende Bestätigungsemails verschickt - vielleicht noch mit einem "Wikkommensgutschein" dazu. Das ist dann berechtigt abgemahnter Spam.
"à la" ist gut! Habe ich es richtig verstanden: Der Kunde soll also - da die JTL- Shop-Registrierung kein DOI bietet - pro-aktiv zurückschreiben "Ja, ich will."??? Ich bin sicher, jeder 1001. tut das auch ... Und bei all jenen, die es nicht tun, löschen wir dann die Registrierung per Hand wieder. Super Idee!Sondern "Hier die Daten. Erwünscht? OK... Wenn nicht, sind die Daten automatisch weg..." (à la Double-Opt-In).
Ja, dieses Deutschland ist z. T. echt zum Kot...en! Hier gönnt einerseits der Eine dem Anderen nicht "das Schwarze unter dem Nagel" und die "Neuland"-Politiker machen so etwas mit ihren weltfremden Gesetzen (und -Richter mit ihren Urteilen) doch erst möglich.Entweder derjenige hat sich selbst registriert und will jetzt dem Shopbetreiber einen reinwürgen -
eben! Das meinte ich mit "irgendwo muss auch mal Schluss sein" Ich habe keine Lust mehr, mein Leben als Shopbetreiber nur noch in Paranoia zu verbringen, wer mir denn jetzt wieder "einen reinwürgen" will!und hier besteht das Problem, dass selbst diese Double-Opt-In-Methode ja auch -zumindest lt. OLG München- nicht sauber ist.
Denn wie auch hier ausgeführt, kann IMMER ein Missbrauch der Daten erfolgen...
Einfach die Email abschalten bis eine Lösung da ist..
Titel | Forum | Antworten | Datum | |
---|---|---|---|---|
Neu Shop-Kundenkonto durch Shopbetreiber erstellt - Kunde bekommt keine Mail mehr! | Allgemeine Fragen zu JTL-Shop | 2 |