Hallo liebe kollegen,
ich habe hier einen Kunden der bei Ebay einen Wäscheständer bei mir gekauft hat. Der Wäscheständer hat Sperrgut größe und kann somit nicht als normales Paket verschickt werden. Der Kunde möchte vom Kauf zurücktreten und nutzt somit sein Widerrufsrecht. In meiner Widerrufsbelehrung ist u. a. folgendes angegeben:
"...Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren sowie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht paketversandfähiger Waren. Die Kosten für nicht paketversandfähige Waren werden auf höchstens etwa 70 EUR geschätzt...."
Die Widerrufsbelehrung stammt von Händlerbund.
Der Kunde ist jetzt der Meinung, dass er die Kosten der Rücksendung nicht tragen muss, weil im Angebot nicht angegeben wurde, dass der Wäscheständer nicht als normales Paket sondern Sperrgut Paket verschickt werden muss.
Wie ist hier die Rechtslage?
Danke für eure hilfe
ich habe hier einen Kunden der bei Ebay einen Wäscheständer bei mir gekauft hat. Der Wäscheständer hat Sperrgut größe und kann somit nicht als normales Paket verschickt werden. Der Kunde möchte vom Kauf zurücktreten und nutzt somit sein Widerrufsrecht. In meiner Widerrufsbelehrung ist u. a. folgendes angegeben:
"...Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren sowie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht paketversandfähiger Waren. Die Kosten für nicht paketversandfähige Waren werden auf höchstens etwa 70 EUR geschätzt...."
Die Widerrufsbelehrung stammt von Händlerbund.
Der Kunde ist jetzt der Meinung, dass er die Kosten der Rücksendung nicht tragen muss, weil im Angebot nicht angegeben wurde, dass der Wäscheständer nicht als normales Paket sondern Sperrgut Paket verschickt werden muss.
Wie ist hier die Rechtslage?
Danke für eure hilfe