Guten Morgen
Bei einer Bankverbindung mache ich mich jedoch nicht automatisch strafbar, nur wenn der Kunde die Löschung fordert und große Firmen haben auch andere Verträge.
Kreditkartendaten sind praktisch wie Bargeld und eine Speicherung mit der Prüfziffer grob fahrlässig. Und jeder der Kreditkarten akzeptiert und diese zu gesicht bekommt hat einen Vertrag (jünger 3-4Jahre) in dem steht das eine Speicherung über die eigentliche Abwicklung hinaus unzulässig ist.
Ich könnte mir vorstellen das sogar der Software Anbieter in Haftung genommen werden kann wenn der Arbeitsablauf keine Löschung vorsieht!
Mit den Kreditkartenanbietern ist sicherlich nicht zu spaßen und es braucht nur mal einen dummen Zufall und schon ist man fällig...Schadenersatzansprüche gehen mit Sicherheit gleich in die Zehn oder Hunderttausende.
Stellt euch vor auf eurem Rechner sind tausende von Kreditkartendatensätze gespeichert und Ihr müsst diesen in reparatur schicken , oder Ihr verkauft die Festplatte ohne korrekte vollständige Löschung, etc... Zenarien gibt es viele.
Hier ist dringend Nachbesserung angesagt, nicht zu vergessen eine automatische Löschung dann auch im
Shop.
Ich möchte hier ja auch nur darauf hinweisen, da diese Verträge wohl nicht so bekannt sind und einige sich da vielleicht noch gar keinen Kopf gemacht haben weil selbst nicht (oder noch nicht) betroffen.
Gruss Michael