Ein Anbieter hat die Pflicht, rechtzeitig über Änderungen zu informieren, damit der Vertragspartner reagieren und den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten kann.
Wenn ohne Vorwarnung ein Token für den Marktplatz-Zugang erzwungen wird und dadurch der Geschäftsbetrieb stillsteht, ist dies eine klare Verletzung der Informationspflichten und damit eine Pflichtverletzung im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB (Rücksichtnahmepflichten).
Chronologischer Ablauf
Am 30.09.2025, während ich krank im Bett lag, erhielt ich von meinem Kollegen am Nachmittag die Nachricht, dass JTL-Wawi plötzlich keine eBay-Aufträge mehr abholt.
Im E-Mail-Postfach fand sich eine Mitteilung von JTL mit dem Betreff:
„Ihr Token bei JTL-eazyAuction ist ausgelaufen“ – wohlgemerkt „ausgelaufen“, nicht etwa „läuft demnächst ab“.
Die E-Mail enthält einen Link „http“ statt „https“ (bemerkenswert im Jahr 2025), sowie eine Anleitung, die faktisch nicht praktikabel ist:
Das Ergebnis:
Ein Wartungsvertrag ist dazu da, Fehlerfälle abzusichern – nicht, um Kunden künstlich durch ein undurchdachtes Tokensystem regelmäßig in Panik zu versetzen.
Ich überlege, die Sache nicht nur rechtlich prüfen zu lassen, sondern im Streitfall vor Gericht praktisch vorzuführen – durch meinen Anwalt oder Sachverständigen, der das Szenario an einem Live-System demonstriert. Man stelle sich die Situation im Gerichtssaal vor: Ein Laptop wird geöffnet, JTL-Wawi gestartet, und der Richter verfolgt Schritt für Schritt, wie ein eigentlich gültiges Token von JTL über Nacht als „ungültig“ deklariert wird. Er sieht, wie der Anwender über irreführende Menüpunkte in Sackgassen geführt wird, wie eine vermeintliche Hilfestellung ins Leere läuft, und wie man nach einer Stunde Klickerei nicht etwa am Ziel, sondern vollends blockiert ist. Diese Vorführung macht plastisch sichtbar, dass JTL seinen Kunden nicht nur wertvolle Zeit raubt, sondern deren Geschäftsbetrieb faktisch sabotiert – mit unmittelbaren Folgen: Stillstand im Shop, Vertragsverletzungen gegenüber Käufern und erhebliche wirtschaftliche Schäden. Der Eindruck, den ein Richter dabei gewinnen wird, ist eindeutig: Das Verfahren ist nicht nur unzumutbar, sondern in seiner Konstruktion geradezu grotesk.
Wenn ohne Vorwarnung ein Token für den Marktplatz-Zugang erzwungen wird und dadurch der Geschäftsbetrieb stillsteht, ist dies eine klare Verletzung der Informationspflichten und damit eine Pflichtverletzung im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB (Rücksichtnahmepflichten).
Chronologischer Ablauf
Am 30.09.2025, während ich krank im Bett lag, erhielt ich von meinem Kollegen am Nachmittag die Nachricht, dass JTL-Wawi plötzlich keine eBay-Aufträge mehr abholt.
Im E-Mail-Postfach fand sich eine Mitteilung von JTL mit dem Betreff:
„Ihr Token bei JTL-eazyAuction ist ausgelaufen“ – wohlgemerkt „ausgelaufen“, nicht etwa „läuft demnächst ab“.
Die E-Mail enthält einen Link „http“ statt „https“ (bemerkenswert im Jahr 2025), sowie eine Anleitung, die faktisch nicht praktikabel ist:
- In der Mail ist von einem Menüpunkt „Produkte“ die Rede – dieser existiert im Kundencenter nicht.
- Stattdessen findet man unter „Bestellungen & Lizenzen“ → „JTL-eazyAuction Verwaltung“ die eBay-Konten. Dort stehen sie als „Produktiv + gebunden“ mit Aktionen wie „Lizenzbezeichner anpassen, Marktplatzkonto deaktivieren, eBay-Kontenverwaltung“.
- In der „eBay-Kontenverwaltung“ wird mein Token mit einer Gültigkeit bis zum 30.09.2025 angezeigt. Obwohl dieser Tag noch nicht abgelaufen war, markiert JTL das Token als ungültig.
- Drückt man an dieser Stelle versehentlich auf „Zugangsdaten generieren“ statt „Verknüpfung erneuern“, sperrt man sich bei eBay sofort aus. Statt einer klaren Warnung folgt eine weitere E-Mail mit kryptischen Benutzerdaten und Passwortangaben, die jedoch nicht ausreichend sind, um die Anbindung wiederherzustellen.
Das Ergebnis:
- In JTL-Wawi sucht man verzweifelt nach „Marktplätze“, findet den Punkt aber nicht.
- Tatsächlich befindet sich die entscheidende Einstellung unter „Plattformen → Verkaufskanäle“, aber nicht etwa unter „Plattformen → eBay“.
- Wer den Prozess nicht ständig übt, verliert hier wertvolle Zeit.
- Am Ende habe ich – krank und unter erheblichem Stress – statt 5 Minuten über 2 Stunden gebraucht, um die Anbindung wiederherzustellen.
Rechtliche und wirtschaftliche Bewertung
- Dieses Vorgehen stellt eine klare Pflichtverletzung dar, da im Rahmen eines laufenden Vertrags ohne Vorwarnung und ohne praktikable Hilfestellung die Anbindung gekappt wird.
- Die E-Mail-Anleitung ist nicht nur unzureichend, sondern irreführend. Sie führt Nutzer regelrecht in die Irre und kann sogar zu einer vollständigen Sperrung bei eBay führen.
- Ein solches Verhalten gefährdet unmittelbar den Geschäftsbetrieb der Kunden, die auf die ununterbrochene Funktion angewiesen sind.
Fazit
Für mich bedeutet das konkret:- Zwei Stunden Geschäftsausfall, während mein eBay- Shop keine Aufträge verarbeiten konnte. Die Zeit für diesen Beitrag habe ich nicht berechnet
- Eine massive Belastung in einer ohnehin schwierigen gesundheitlichen Situation.
- Erhebliche Zweifel an der Vertragstreue und Zuverlässigkeit von JTL.
Ein Wartungsvertrag ist dazu da, Fehlerfälle abzusichern – nicht, um Kunden künstlich durch ein undurchdachtes Tokensystem regelmäßig in Panik zu versetzen.
Ich überlege, die Sache nicht nur rechtlich prüfen zu lassen, sondern im Streitfall vor Gericht praktisch vorzuführen – durch meinen Anwalt oder Sachverständigen, der das Szenario an einem Live-System demonstriert. Man stelle sich die Situation im Gerichtssaal vor: Ein Laptop wird geöffnet, JTL-Wawi gestartet, und der Richter verfolgt Schritt für Schritt, wie ein eigentlich gültiges Token von JTL über Nacht als „ungültig“ deklariert wird. Er sieht, wie der Anwender über irreführende Menüpunkte in Sackgassen geführt wird, wie eine vermeintliche Hilfestellung ins Leere läuft, und wie man nach einer Stunde Klickerei nicht etwa am Ziel, sondern vollends blockiert ist. Diese Vorführung macht plastisch sichtbar, dass JTL seinen Kunden nicht nur wertvolle Zeit raubt, sondern deren Geschäftsbetrieb faktisch sabotiert – mit unmittelbaren Folgen: Stillstand im Shop, Vertragsverletzungen gegenüber Käufern und erhebliche wirtschaftliche Schäden. Der Eindruck, den ein Richter dabei gewinnen wird, ist eindeutig: Das Verfahren ist nicht nur unzumutbar, sondern in seiner Konstruktion geradezu grotesk.
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