der_Martin
Sehr aktives Mitglied
Hallo,
ich mache gerade den Rechts-Check des Händlerbundes für unsere Shops und beiße mir an einigen Dingen die Zähne aus. Die ersten 20-30 Fehler sind weg, aber das hier bleibt....
ich mache gerade den Rechts-Check des Händlerbundes für unsere Shops und beiße mir an einigen Dingen die Zähne aus. Die ersten 20-30 Fehler sind weg, aber das hier bleibt....
- Das dritte Geschlecht... ok.. ist lösbar indem ich einfach die Anrede als Pflichtfeld ausschalte. Was aber super unbefriedigend ist, weil ich dann vermutlich irgendwo solche Anreden bekomme wie "Guten Tag Müller"....
- Rechnungsanschrift für alle EWR Länder (also EU plus Norwegen, Island, Lichtenstein) muss verpflichtend möglich sein... wie soll ich das im Shop5 machen?? Jemand ne Ahnung? Ich liefere z.B. nach Deutschland, Frankreich, Österreich, Finnland usw.... Dafür habe ich auch Versandtarife im Shop hinterlegt. Und das ist auch als Rechnungsland möglich...
Aber nun will jemand etwas nach Italien geliefert und eine Rechnungsadresse in Island (weil ERW) haben. Wie mach ich das? Ich liefere ja nicht mal in jedes EU Land bzw. habe nicht für alle Ecken der EU Speditionstarife usw.... ich kann ja nicht für Island und Zypern Versandtarife hinterlegen, damit ich auch mögliche Rechnungsanschriften bekomme.
- Damit bin ich beim dritten Problem: Ich habe super komplexe Versandregeln... meinetwegen eine 260 kg Palette per Spedition in irgendein PLZ-Bereich in Süd-Frankreich, oder ein 21 kg Paket nach Ost-Finnland..... das geht alles super in JTL!!! Aber meine Versandregelnd sind damit etwa 10 A4 Seiten lang... Die böse Händlerbund-Anwältin will nun aber von mir, dass man, bevor was in den Warenkorb gelegt wird, die Versandkosten erkennen kann!! WIE SOLL DAS GEHEN? Ich muss wissen was es ist (Warenkorb) und wohin es geht (Land/PLZ)... aber dass was in den Warenkorb gelegt wird ist rechtlich nicht erlaubt um die Versandkosten zu erfahren. Ich habe überall auf meine 10 seitige Versandtabelle verlinkt, aber wer kann damit was anfangen? Und der Shop-Link "Versand", darf laut Juristen nicht auf die Versandkostenermittlung gehen, weil ich dafür ja zuerst unerlaubterweise was in den Warenkorb legen muss....