Händlerbund Käufersiegel - schon jemand Erfahrungen ?

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Händlerbund Käufersiegel - schon jemand Erfahrungen ?

So, ich habe eben die Antwort erhalten, die da lautet:

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft.

Bei Bestandskunden bleiben die Preise bestehen.

Ihre Mitgliedschaft würde – wie gewohnt – zu den alten Konditionen (212,77 € Brutto) weiter laufen.

Wir würden uns sehr freuen wenn Sie Ihre Entscheidung überdenken und weiterhin mit dem Händlerbund zusammen arbeiten.

Bitte teilen Sie mir mit, ob es bei der Kündigung bleibt.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe bis dahin

mit freundlichen Grüßen


Nun, was soll man davon halten?

Ich habe mir erlaubt, daraufhin folgende Zeilen zu antworten:

Sehr geehrte Frau,

vielen Dank für Ihre Antwort.


Die erwähnte Vorgehensweise


Bei Bestandskunden bleiben die Preise bestehen.


empfinde ich als angemessen und fair.


Allerdings frage ich mich, warum Sie dass nicht offen kommunizieren, und wie mir in mindestens einem Fall bekannt ist, es offenbar auch nicht durchgängig so handhaben?


Der Händlerbund zeichnet von sich in seiner Außendarstellung in gewisser Weise das Bild eines "Lobbyverbandes" für Onlinehändler.


Die für meinen Geschmack etwas merkwürdig anmutende Verknüpfung mit einer Kapitalgesellschaft (AG) für im Zusammenhang mit der "Mitgliedschaft" erbrachte Dienstleistungen, verschiebt hier für den Betrachter unter Umständen die zugrunde gelegte Motivation Ihrer Tätigkeit.


Man kann durchaus den Eindruck gewinnen, die wirtschaftlichen Interessen überwiegen beim Händlerbund die Belange einer echten Interessenvertretung für Onlinehändler.


Meine persönliche Motivation dem Händlerbund beizutreten, war nicht allein die Dienstleistungen einzukaufen, das geht anderswo auch, sondern eben zugleich eine echten Interessenvertretung zu stärken.


Innerhalb einer solchen Gemeinschaft, würde ich allerdings erwarten, dass mit offenem Visier und einheitlich gegenüber Mitgliedern vorgegangen würde.


Eine Bevorzugung weniger Mitglieder würde ich, auch wenn ich hier persönlich in den Genuss käme, im Sinne des Gemeinschaftsgedankens ablehnen. Zudem würde ich eben einen Verband der auf diesem Niveau seine eigenen wirtschaftliche Interessen verfolgt nicht angehören wollen.


Bitte geben Sie mir noch kurz Bescheid, ob Sie diesen Sachverhalt grundsätzlich so handhaben und wo man das öffentlich nachlesen kann?


Vielen Dank


Mit freundlichen Grüßen
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Händlerbund Käufersiegel - schon jemand Erfahrungen ?

und wie mir in mindestens einem Fall bekannt ist, es offenbar auch nicht durchgängig so handhaben?

Ich muss mich hier mal korrigieren:

Ich habe soeben meine beiden bisher vom Händlerbund erhaltenen Rechnungen überprüft und revidiere meine Aussage, dass mir die Preise erhöht wurden. Bei beiden Rechnungen ist der Betrag identisch.

Ich kann gerade nicht nachvollziehen, wie ich besagtem Irrtum unterliegen konnte, warscheinlich habe ich irgendwann die mittlerweile erhöhten Paketpreise wahrgenommen und hatte dann auch einen höheren Rechnungsbetrag im Kopf. Ich bitte dafür um Entschuldigung.
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Händlerbund Käufersiegel - schon jemand Erfahrungen ?

@mercury

das ist ja richtig professionell, was du da abgegeben hast.

Ich sehe das genau so und möchte noch eines hinzufügen.
Wenn ein Anwalt oder ein Verein jemanden rechtlich vertritt, dann sollte er auch erkennen, ob eine erhaltene Abmahnung anzufechten ist oder es nur Unkosten verursachen würde.
Nachdem was ich persönlich erlebt habe, kommt es den meisten Anwälten / Vereinen überhaupt nicht darauf an, ob ein Fall aussichtslos ist oder nicht.
Ansonsten hätte ich nicht von so vielen Betroffenen gelesen, welche sich verteidigen ließen, obwohl vor Anfang an keine Chance auf Erfolg bestand.
Und genau hier setzen viele Kanzleien an, indem Sie dumme Werbesprüche auf ihren Seiten einsetzen, wie z. B. "Abgemahnt durch ....." oder "..... mahnt unberechtigt ab".
So kommen dann die Abgemahnten zu diesen netten großen Firmen und glauben, dass man ihnen die Abmahnung erfolgreich anfechtet.
Zu 70% werden hier nur weitere Kosten verursacht.

Guter Service ist, wenn man unverbindlich bei einem Anwalt gegen kleine gebühr schon eine Meinung erhält und nur bei Erfolgsaussicht weitere Schritte einleiten kann.
Dies ist bei Jahresverträgen nicht möglich, da der Kunde schon einige Huntert Euro gezahlt hat.

Gruß

NICO
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Händlerbund Käufersiegel - schon jemand Erfahrungen ?

Guter Service ist, wenn man unverbindlich bei einem Anwalt gegen kleine gebühr schon eine Meinung erhält und nur bei Erfolgsaussicht weitere Schritte einleiten kann.

Anwalt<->"kleine Gebühr", das beißt sich und wovon träumst Du nachts sonst so? Selbst wenn Dir ein Anwalt nur die abzugebende Unterlassungserklärung ändert, zahlst Du an diesen auch nochmal mindestens die Hälfte der ursprünglichen Abmahnkosten und das pro Abmahnung. Von daher ist der Händlerbund schon preiswert mit wie in meinem Falle 298,80€/Jahr fürs Superpremium Paket, hier rechnet sich die erste Abmahnung schon und wenn eine erhaltene Abmahnung auch noch komplett in der Haftungsübernahme des Händlerbundes liegt, besser kanns nicht gehen. Einem einzeln beauftragten Anwalt würde man dagegen ein Vermögen bezahlen.
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Händlerbund Käufersiegel - schon jemand Erfahrungen ?

Also ich weiß ja nicht wie andere vorgehen, jedoch habe ich zu meiner Zeit eine Abmahnung erhalten, weil der Hersteller eine falsche Angabe gemacht hat.
Demnach bin ich zu einem Anwalt gegangen und habe die Abmahnung vorgelegt.
Dieser hat mir bestätigt, dass jeder Händler selbst für seine Beschreibung verantwortlich ist und ein Streit somit keine Aussichten auf Erfolg haben würden.
Dies hat mit ca. 20 € gekostet und nicht mehr.

So wird auch in unserem neuen Unternehmen gearbeitet.
Der Kunde soll nur für das zahlen, was er auch als Leistung wünscht.
Möchte ein Kunde eine Widerrufbelehrung erstellt haben, so zahlt er nur diese.
Und hat er diese ein mal bezahlt, so muss er diese auch nicht wieder löschen, da er bei uns keinen Jahresvertrag kauft und somit nur einen genauen Service.

Gruß

NICO
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Händlerbund Käufersiegel - schon jemand Erfahrungen ?

Zitat von dc-nico:
wie z. B. "Abgemahnt durch ....." oder "..... mahnt unberechtigt ab".
So kommen dann die Abgemahnten zu diesen netten großen Firmen und glauben, dass man ihnen die Abmahnung erfolgreich anfechtet.
Zu 70% werden hier nur weitere Kosten verursacht.

Guter Service ist, wenn man unverbindlich bei einem Anwalt gegen kleine gebühr schon eine Meinung erhält und nur bei Erfolgsaussicht weitere Schritte einleiten kann.
Dies ist bei Jahresverträgen nicht möglich, da der Kunde schon einige Huntert Euro gezahlt hat.

Ich kenne das mit "abgemahnt durch?..." so:

Ich wurde vor Jahren von einem Network-Unternehmen ("Meine Mandantin, eine börsennotierte schweizer Aktiengesellschaft" - Zitat Abmahnung) abgemahnt. Gegoogelt, und festgestellt, dass diese AG (Pennystock, inzwischen aufgelöst) sich gerne mit Abmahnungen kleiner Händler betätigte, ausgeführt von einer Hamburger Kanzlei, von der ich über die Jahre bereits geschätzte 10 Abmahnungen verschiedener Mandanten bekommen habe. Der Aktienkurs war meinen Recherchen nach mit rund 32 Cent gestartet und zum Zeitpunkt der Abmahnung bereits auf 2 Cent gefallen. (diese Daten ohne Gewähr aus der Erinnerung).

Mir war also klar, was Sache war, und ich überlegt mir eine Strategie, wie ich dem Networkunternehmen auf Augenhöhe begegnen könne. Ich plante mir deren Vertriebsleute (oft im Netz sehr naiv handelnde Privatpersonen) genauer hinsichtlich deren wettbewerblichen Verhalten zu überprüfen, dort eventuell mehrfach abzumahnen und somit dem Abmahner indirekt mit den eigenen Waffen zu begegnen.

Also rufe ich bei einer dieser IT-Rechtskanzleien an und erfahre dort folgendes:

Anwalt: "Ja die Kanzlei ist bekannt, die ziehen durch bis zum Ende. Ich würde Ihnen das nicht empfehlen. Lieber geben Sie uns die UE zur Prüfung, diese sind meistens zu weit gefasst, und sollten dann nicht unterschrieben werden. Dann sind sie auf der sicheren Seite"

Ich: "Was kostet das?"

Anwalt: "die Überprüfung der UE etwa 300 - 400 EUR"

Ich: "Danke, kein Interesse, tschüß"

Es ging dieser IT Kanzlei nur darum zusätzlich noch an mir zu verdienen. Und genauso verhält es sich in diesem Geschäft. Ich gebe Dir also in dieser Hinsicht absolut recht. In gewisser Weise macht der HB hier auch nur mit im Haifischbecken und hat seine Formel zum Verdienen gefunden. Ein echter Lobbyverband müßte bei der Politik Druck machen, damit die Streitwerte endlich auf ein erträgliches Maß sinken, dann haben Abmahnkanzleien nämlich auch keine Lust mehr für 150€ die ganze Arbeit zu haben.

Übrigens habe ich es dann mit einer anderen (Patentanwältin) aus dem Raum Frankfurt genauso versucht. Und wir hatten die AG dann sogar in einem 3-fachen Fall von Vertragsstrafeversprechen am Sack (3 * 5K) aus dem die sich nur mit einem Taschenspieler-Trick (nachträglich umgebauter Webseite und eiligst beigefügter Drittunterwerfung für 200€ gegenüber einem völlig unbekannten Wettbewerbsverein) befreien konnte. Ich kann nach meiner Erfahrung z.B. nicht einmal ausschließen, dass etwa eine solche Abmahnkanzlei als Notbremse für schief gelaufene Fälle sich einen Wettbewerbsverein hält, der notfalls die Drittunterwerfung liefert.

Es geht um hundert tausende Euro, und es ist ein ganz, ganz mieses Geschäft.

@ XYZ

ist ja kein Problem. Ändert am grundsätzlichen Tenor nichts, und ich warte jetzt mal ab, was die Antworten.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Händlerbund Käufersiegel - schon jemand Erfahrungen ?

@mercury: Besser hätte man es nicht beschreiben können, volle Zustimmung!

Der HB ist keine Interessenvertretung von Onlinehändlern, sondern eine Interessenvertretung von Anwälten, die vom deutschen Abmahnsystem profitieren, wie etliche ähnliche Vereine auch.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Händlerbund Käufersiegel - schon jemand Erfahrungen ?

...hier rechnet sich die erste Abmahnung schon und wenn eine erhaltene Abmahnung auch noch komplett in der Haftungsübernahme des Händlerbundes liegt, besser kanns nicht gehen. Einem einzeln beauftragten Anwalt würde man dagegen ein Vermögen bezahlen.

Die Haftungsübernahme beschränkt sich auf die vom HB gelieferten Rechtstexte, oder?

Du kannst davon ausgehen, dass diese auch von anderen Anwälten/Textanbietern zu ähnlichen Konditonen erstandenen Texte so wenig Angriffsfläche bieten, dass Profi Massenabmahner nicht darauf abzielen werden. Viel tückischer sind die kleinen Fehler die man selber macht, weil man z.B. eine Herstellerbeschreibung ungeprüft übernimmt, ein falsches Vokabular (etwa medizinischen Terminus) verwendet, oder ähnliches. Die dafür erhaltene Abmahnung wird der HB nicht übernehmen, oder?

Und nochmal, wenn es einen echten Interessenverband gäbe, der würde/dürfte nicht das Abmahnwesen als Geschäftsbasis betreiben, sondern es wäre Aufgabe eines solchen Verbandes die Interessen der Mitglieder durch politische Arbeit zu unterstützen. Zum Beispiel Musterprozesse mit der Verbandskohle führen, Petitionen einreichen usw.
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Händlerbund Käufersiegel - schon jemand Erfahrungen ?

@ mercury

es ist eben ein schweres Thema.
Auch ich würde es vorziehen, wenn Abmahnungen erst dann erfolgen dürften, wenn nachweislich vorab eine Aufforderung erfolgt ist, welche auf den fehler hinweist und eine Beseitigung fordert.
Meine Frau hat auch in England und America als Anwältin gearbeitet und kennt sich daher sehr gut mit den Gesetzen entsprechender Länder aus.
So ist es in England nicht möglich, einfach jemanden abzumahnen, der nicht vorab auf den Fehler hingewiesen wurde.
Das kommt unerfahrenen Kleinunternehmern und Kleinbetrieben zu gute, da diese ohne hohe Abmahnkosten aus den fehlern lernen können.

Hierfür muss aber erst ein mal das deutsche Gesetz anfangen etwas zu verbessern.
Solange dieses nicht überarbeitet wird, werden Abmahnungen immer wieder erfolgen und dies auch zu recht.

Gruß

NICO
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Händlerbund Käufersiegel - schon jemand Erfahrungen ?

Die Haftungsübernahme beschränkt sich auf die vom HB gelieferten Rechtstexte, oder?

Du kannst davon ausgehen, dass diese auch von anderen Anwälten/Textanbietern zu ähnlichen Konditonen erstandenen Texte so wenig Angriffsfläche bieten, dass Profi Massenabmahner nicht darauf abzielen werden. Viel tückischer sind die kleinen Fehler die man selber macht, weil man z.B. eine Herstellerbeschreibung ungeprüft übernimmt, ein falsches Vokabular (etwa medizinischen Terminus) verwendet, oder ähnliches. Die dafür erhaltene Abmahnung wird der HB nicht übernehmen, oder?

Nach Tiefenprüfung natürlich auch für alle anderen Abmahngründe im Shop. Nimmst Du jedoch einen neuen Artikel ins Sortiment auf, der bestimmten rechtlichen Bestimmungen/Kennzeichnungspflichten unterliegt, sollte man diesen nachprüfen und sich das schriftlich bestätigen lassen. Dann sollte auch für diesen die Haftungsübernahme gelten.

Und nochmal, wenn es einen echten Interessenverband gäbe, der würde/dürfte nicht das Abmahnwesen als Geschäftsbasis betreiben, sondern es wäre Aufgabe eines solchen Verbandes die Interessen der Mitglieder durch politische Arbeit zu unterstützen. Zum Beispiel Musterprozesse mit der Verbandskohle führen, Petitionen einreichen usw.

Sehe ich genauso.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Händlerbund Käufersiegel - schon jemand Erfahrungen ?

So ist es in England nicht möglich, einfach jemanden abzumahnen, der nicht vorab auf den Fehler hingewiesen wurde.

Das wäre die vernünftigste Regelung. Nur dann würden die armen, hungerleidenden deutschen Anwälte warscheinlich nichts mehr verdienen. Es ist ja sogar schon soweit, das ausländische Firmen sich das deutsche Abmahnsystem zunutze machen...
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Händlerbund Käufersiegel - schon jemand Erfahrungen ?

Aber weshalb halten sich deutsche Händler denn dann nicht an die deutschen Gesetze?

Antwort: Weil jedem einfachen und unerfahrenem Menschen ein Gewerbecschein in die Hand gedrückt wird (mich einbezogen).

In Italien muss man erst ein mal eine Schulung machen.
Willst du Obst verkaufen, dann lege erst ein mal eine Prüfung ab, ob du den Anforderungen nachkommen kannst.
So wird vermieden, dass der Fensterputzer dir die Spaghetti kocht und der Fischverkäufer dir die Haare schneidet.

Manchmal sind die altmodischen Länder den modernen Ländern weit voraus.

Gruß

NICO
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Händlerbund Käufersiegel - schon jemand Erfahrungen ?

@ dc-nico

ich hatte das kürzlich hier im Forum (in diesem Thread?!) geschrieben. Ich habe ein ziemlich aktuelles Urteil vom LG Hamburg da ist von einem "Paradigmenwechsel" die Rede, bezüglich der Festsetzung der Streitwerte. Wenn diese schon mal drastisch gesenkt werden, dann verlieren viele Anwälte sicher die Lust sich einen Haufen Arbeit zu machen (denn diese Abmahngeplänkel ist eigentlich Tüddelskram: wenig echte Substanz, viel Aufgebausche, und sobald es mal hin und her geht, steht auf Aufwand und Nutzen nicht mehr in so günstigem Verhältnis, wenn es am Ende für den Abmahnanwalt nur 200€ gibt).

Zitat von aus der Urteilsbegründung:
Und drittes läßt sich die Kammer von einem Paradigmewechsel leiten, den der Bundestag mit dem beschlossenen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken mit der Änderung von § 51 GKG eingeleitet hat (Bundestagsdrucksache 17/14192). Der Gesetzgeber hat damit seine Absicht zum Ausdruck gebracht einer Entwicklung entgegenzutreten das "in vielen lauterkeitsrechtlichen Streitigkeiten von Abmahnenden Rechtsanwälten Gegenstandswerte festgelegt (werden), die zu Gebühren führen, die von den Abgemahnten als ungerecht hoch empfunden werden und diese teilweise empfindlich treffen." Das Gesetz ist derzeit noch nicht in Kraft. Die zu Grunde liegenden Überlegungen (Bundestagsdrucksache 17/13057) können aber auch schon im geltenden Recht bei der Ausfüllung des Begriffes der Angemessenheit Berücksichtigung finden.

In diesem Urteil wurde eine Streitwert von 10.000 € für einen Verstoß Werbung mit "versichertem Versand" auf 3.000 € reduziert, mit der Folge das der Anwalt statt ca. 650€ Gebühr (und wenn ich nicht irre, hatte er diese bereits im Zuge des Verfahrens von 1000€ auf 650€ reduziert) nur noch 265€ zugesprochen bekam und 35% der Prozesskosten selber tragen (bzw. seine Mandantin) darf.

Aktuell ist der Prozess aber dank Berufung beim OLG - Verhandlung im März.

Hier gehts zur Bundesdrucksache 13057
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Händlerbund Käufersiegel - schon jemand Erfahrungen ?

Nach Tiefenprüfung natürlich auch für alle anderen Abmahngründe im Shop. Nimmst Du jedoch einen neuen Artikel ins Sortiment auf, der bestimmten rechtlichen Bestimmungen/Kennzeichnungspflichten unterliegt, sollte man diesen nachprüfen und sich das schriftlich bestätigen lassen. Dann sollte auch für diesen die Haftungsübernahme gelten.

Ja klar, dass kann doch keiner wirklich leisten und wäre absolut albern. Wie soll denn jeder Kramhändler jedes seiner Produktangebote von einer Rechtsabteilung prüfen lassen.

Ich finde die Idee beim ersten mal "kostenlos" abzumahnen optimal, weil es gerade die kleinsten besser schützt. Zusätzlich eine Anpassung der unwirklichen Streitwerte und die Sache wäre auf dem richtigen Weg. Warum kann der HB sich dafür nicht einsetzen?

Antwort: Weil er sein eigenes Geschäftsmodell stören würde.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Händlerbund Käufersiegel - schon jemand Erfahrungen ?

Aber weshalb halten sich deutsche Händler denn dann nicht an die deutschen Gesetze?

Du tust gerade so, als on man ein Schwerverbrecher ist, wenn man mal einen Fehler in seinem Onlineshop hat. Heutzutage müsste man erstmal Jura studieren oder einen Anwalt in Flatrate beschäftigen, um einen rechtskonformen Shop zu betreiben, das kann nicht Sinn der Sache sein. Hinzu kommt, dass viele Regelungen (mit Absicht?) so schwammig formuliert sind, dass man selbst bei korrektem Einsatz dieser trotzdem abgemahnt wird. Dazu ständige Änderungen, heute ist die zusätzliche Vereinbarung des Widerrufsrechtes in den AGB noch Pflicht, nächsten Tag plötzlich nicht mehr und wenn Du sie trotzdem noch drin hast, zack, Abmahnung. Zudem ist zu keinem Zeitpunkt nachgewiesen, dass dem Abmahnenden überhaupt ein Schaden entstanden ist oder entstanden wäre oder das Kunde XY, der in deinem ach so rechtsunkonformen Shop kauft, wodurch du dir einen Millionenvorteil verschaft hast, überhaupt den Shop des Abmahners kennt. Man verbringt als Shopbetreiber schon fast mehr Zeit mit Rechtssicherheit, als mit seinem eigentlichen Geschäft, statt Pakete packen ist täglich erstmal 2 Stunden Studium und Umsetzung neuester Regelungen und Änderungen angesagt.

Dazu ist man mit einer Abmahnung wegen eigentlich Bagatellen fast schwerer bestraft, als wenn man auf der Straße jemanden zusammenschlägt. Krasses Beispiel, dient nur dem Vergleich.

Das Abmahnwesen kommt nur Anwälten zugute oder Shopbetreibern, die lästige Konkurrenz aus dem Weg räumen wollen oder beiden, wenn Abmahner und Anwalt gemeinsame Sache machen. Insgesamt besser wird durch unser Abmahnsystem nämlich NICHTS!

Antwort: Weil jedem einfachen und unerfahrenem Menschen ein Gewerbecschein in die Hand gedrückt wird (mich einbezogen).

Es ist natürlich lästig, das jeder Pimpf ein Gewerbeschein kriegt, aber das bringt die freie Marktwirtschaft nunmal mit sich. Schlimmer finde ich Gewerbescheine auf Nebenerwerb, die sollten komplett abgeschafft werden, entweder ganz oder garnicht. Ich hätte auch kein Problem damit gehabt, vor Eröffnung meines Geschäftes einen Kurs mit Prüfung zu machen.

In Italien muss man erst ein mal eine Schulung machen.
Willst du Obst verkaufen, dann lege erst ein mal eine Prüfung ab, ob du den Anforderungen nachkommen kannst.
So wird vermieden, dass der Fensterputzer dir die Spaghetti kocht und der Fischverkäufer dir die Haare schneidet.

Manchmal sind die altmodischen Länder den modernen Ländern weit voraus.

So streng ist es nicht. Eine Verwandte von mir hat Jahre in Italien gelebt und ist in mehrere Jobs ungelernt quereingestiegen und hat gut Geld verdient, sich besser geschlagen als manch gelernter Italiener. In Deutschland ist das undenkbar.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.967
577
AW: Händlerbund Käufersiegel - schon jemand Erfahrungen ?

... Schlimmer finde ich Gewerbescheine auf Nebenerwerb, die sollten komplett abgeschafft werden, entweder ganz oder garnicht. Ich hätte auch kein Problem damit gehabt, vor Eröffnung meines Geschäftes einen Kurs mit Prüfung zu machen ...

Diese Aussage an sich stimmt schon, dass vor allem Hauptberufliche dadurch enorme Konkurrenz bekommen, da Nebenberufliche sich "mehr erlauben können", weil nicht zwangsweise immer ihr tägliches Brot auf dem Spiel steht! Dennoch muss ich diese Aussage klar in die Schranken weisen, möchte damit aber keine Diskussion loslösen, solltest dir nur Gedanken über diejenigen machen, die ohne NEBENGEWERBE UND HAUPTBERUF gar nicht überleben können! Hier ist aber zB auch der Staat daran schuld etc etc.

Ich spreche aus eigener Erfahrung, darum schieße ich dir vor den Bug. Ich bin studiert, hauptberuflich angestellt und verdiene sehr gut, weit über dem deutschen Durchnittsverdienst, dennoch bin ich auf mein Nebengewerbe noch angewiesen! Es ist immer die Frage, was der oder diejenige mit dem Nebengewerbe veranstaltet, ob aus Jucks und Tollerei oder mit Leidenschaft und Ernsthaftigkeit. Sorry, es kam grad über mich, evtl. etwas überreagiert :)
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Händlerbund Käufersiegel - schon jemand Erfahrungen ?

@ XYZ

Heutzutage müsste man erstmal Jura studieren oder einen Anwalt in Flatrate beschäftigen, um einen rechtskonformen Shop zu betreiben, das kann nicht Sinn der Sache sein. Hinzu kommt, dass viele Regelungen (mit Absicht?) so schwammig formuliert sind, dass man selbst bei korrektem Einsatz dieser trotzdem abgemahnt wird. Dazu ständige Änderungen, heute ist die zusätzliche Vereinbarung des Widerrufsrechtes in den AGB noch Pflicht, nächsten Tag plötzlich nicht mehr und wenn Du sie trotzdem noch drin hast, zack, Abmahnung. Zudem ist zu keinem Zeitpunkt nachgewiesen, dass dem Abmahnenden überhaupt ein Schaden entstanden ist oder entstanden wäre oder das Kunde XY, der in deinem ach so rechtsunkonformen Shop kauft, wodurch du dir einen Millionenvorteil verschaft hast, überhaupt den Shop des Abmahners kennt. Man verbringt als Shopbetreiber schon fast mehr Zeit mit Rechtssicherheit, als mit seinem eigentlichen Geschäft, statt Pakete packen ist täglich erstmal 2 Stunden Studium und Umsetzung neuester Regelungen und Änderungen angesagt.

Das trifft es exakt auf Punkt - Du sprichst mir aus der Seele. Leider.

...und es Bedarf eigentlich endlich eines echten Lobbyverbandes der hier auf grundsätzliche Änderungen hinwirkt. Ich finde es echt schade, dass er HB diesen Namen eher zu Werbezwecken nutzt. Wer sich mal die Mühe gemacht hat die Satzung zu lesen, der weiß nämlich, dass es im HB nicht ohne weiteres möglich ist aktives Mitglied zu sein, sondern nur, auf Zustimmung des Vorstandes. Das bedeutet soviel wie passive (zahlende Mitglieder) erwünscht, aktive Mitglieder die Ideen und Ziele verfolgen könnten lieber nicht. Das, und die AG sagen eigentlich alles.
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Händlerbund Käufersiegel - schon jemand Erfahrungen ?

Morgen,

ich habe ein mal gegooglet und amüsiere mich, wer alles mit meinem Namen wirbt.

Vielleicht sollte man ein mal erwähnen, dass hier Verkäufer abgemahnt wurde, welche riesen Schaden angerichtet haben, da sie teilweise Umsätze im 6stelligem Bereich machen und dies nur, indem man sich an Preisbindungen nicht hält.
Dann werden diese von Kanzleien und Verbunde verteitigt, verlieren meist und die Verteidiger werben in großen Rahmen damit, Namen von Gegnern aufzuführen und diese dann als Massenabmahner zu deklarieren.
Da sollte mal das Gesetz geändert werden, denn dies ist meiner Meinung nach inakzeptabel.

Gruß

NICO
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Händlerbund Käufersiegel - schon jemand Erfahrungen ?

Ich habe heute eine E-Mail von Herrn Arlt selbst erhalten, also dem Vorstandsvorsitzenden (und wenn ich nicht irre dem Gründer) worüber ich mich gefreut habe.

Er hatte auch keine Einwände dagegen seine Nachricht zu veröffentlichen, was ich der Vollständigkeit halber hiermit nun tun werde. Da ich aus grundsätzlichen Überlegungen selber weiterhin im Forum anonym bleiben möchte fremdele ich ein wenig damit seine Nachricht nicht anonym zu posten, denke aber das ist in diesem Fall ok, zumal es aus meiner Sicht für den Händlerbund (und Herrn Arlt) spricht , dass man die von mir geäußerte Kritik offenbar ernst nimmt.

Sehr geehrter Herr ,

Frau * hat mir Ihre Nachricht weitergeleitet.


Zu Ihren Anliegen darf ich zunächst nochmals darauf hinweisen, dass wir bei Bestandsmitgliedern keine Preiserhöhung durchgeführt haben und eine solche auch nicht geplant ist. Dafür gibt es auch keine Ausnahmen, insofern würde mich der von Ihnen angedeutete Ausnahmefall interessieren.


Etwas anderes gilt nur bei einem Upgrade auf eine Mitgliedschaftspaket mit mehr Leistungen.


Soweit Sie grundsätzlich eine offene Kommunikation wünschen, haben wir dazu keine andere Auffassung.
Vor diesem Hintergrund haben wir unsere Leistungsordnung (http://www.haendlerbund.de/images/pdf/Leistungsordnung.pdf) erst kürzlich neu gefasst und klar definiert, wer konkret welche Leistungen erbringt.


Das hierbei Partnerunternehmen (wie z.B. die Händlerbund Management AG und die Prokur Forderungsmanagement GmbH) einbezogen werden und eine wichtige Rolle spielen, ist nicht nur beim Händlerbund so, sondern bei allen großen Berufs- oder Interessenverbänden (so beispielsweise beim Deutscher Bundeswehrverband e.V. oder auch dem ADAC e.V., u.v.m.).


Hintergrund sind nicht nur rechtliche und steuerliche Aspekte sondern auch die Notwendigkeit, die Leistungen für die Mitglieder bezahlbar zu gestalten.


Dass der Händlerbund sehr umfangreiche Leistungen zu einem bezahlbaren Mitgliedsbeitrag erbringt, wird nicht ernsthaft in Frage stehen.


Um im Übrigen die Interessenvertretung für unsere Mitglieder weiter ausbauen zu können, steht die Eröffnung einer Außenstelle in Berlin mit einem speziellen Mitarbeiter für Lobbyarbeit unmittelbar bevor.


Wir werden in Kürze darüber berichten.


Gern können wir auch zu weiteren Fragen telefonieren, wenn Sie dies wünschen.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Arlt

Vorstandsvorsitzender

Hierauf habe ich auch eine Antwort gesendet, welche (wie immer bei mir) ein bisschen lang geworden ist, uns wie folgt lautete

Sehr geehrter Herr Arlt,

danke für Ihre schnelle Antwort.


Dass Sie mir mit dem Beispiel des ADAC begegnen würden, hatte ich bereits vermutet. Ich finde diesen Vergleich allerdings nicht so ganz passend, weil ich beim ADAC vergleichsweise mehr politische Einflussname wahrnehme, und somit, anders ausgedrückt, die eigentliche Verbandsarbeit in der Außenwirkung gegenüber den wirtschaftlichen Interessen subjektiv mehr Gewicht hat, oder in einem günstigeren Verhältnis steht, als die beim Händlerbund nach meiner Einschätzung der Fall zu sein scheint.


Ich darf Ihnen mitteilen, dass ich den Händlerbund seit seiner Entstehung aus Ihrer Kanzlei beobachte, und die Entwicklung sehr kritisch verfolge. Teilweise entstehen dabei sehr gemischte Gefühle, denn einerseits weiß ich um den dringenden Bedarf einer die Interessen der Onlinehändler verfolgenden politischen Initiative, andererseits, sehe ich beim Händlerbund nicht viel mehr, also auf rechtliche Aspekte der einzelnen Mitglieder-Repräsentanzen abzielende Dienstleistungsangebote.


Das mag in der Wurzel der Entstehung begründet sein, wird aber für meinen Geschmack der Bezeichnung des Verbandes bislang nicht wirklich gerecht. Zudem hatte ich mich bei Eintritt bereits gefragt, warum den Mitgliedern per Satzung die aktive Beteiligung verwehrt, zumindest erschwert wird. Das entspricht nicht dem grundsätzlichen Charakter eines Vereines. Warum z.B. gibt es kein Forum, wo sich die Verbandsmitglieder austauschen und die Ziele des Verbandes eben durch die Mitglieder definiert werden können?


Ihre Argumentation, dass die Leistungen für Mitglieder bezahlbar bleiben sollen, steht dann für mein Verständnis in keiner in Kohärenz zur Notwendigkeit und Gründung einer Kapitalgesellschaft. Das Gegenteil würde ich vermuten. Allerdings dürfte diese zu weniger Transparenz bezüglich der aufgewendeten Mittel aus den sogenannten Mitgliedsbeiträgen führen.


Insgesamt will ich aber auch nicht alles kritisieren, was der Händlerbund leistet. Ich finde zum Beispiel die täglichen Informationen per E-Mail aus der Branche ganz hilfreich. Und natürlich begrüße ich jetzt Ihre Mitteilung, dass Sie bereits eine Außenstelle in Berlin in Vorbereitung haben.


Genauso, würde ich es begrüßen, wenn der Händlerbund zukünftig neben seinem Engagement im Bereich Dienstleistungen auch durch politische Arbeit auffallen würde.


Die Beseitigung der völlig aus dem Ruder geratenen Entwicklung im Bereich des Wettbewerbsrechtes, ausgerechnet zu Lasten der schwächsten Beteiligten, sind längst nicht mehr eine Frage der "Behebung durch Dienstleistung" (von der inzwischen ganze Schatten-Branchen profitieren), sondern sie hat eine politische Dimension die von einer endlich zu beendenden Ungerechtigkeit geprägt ist.


Gerade hier ist der Onlinehändler auch gegenüber anderen Verkehrskreisen des Handels tatsächlich in geradezu existenziellem Nachteil, denn er müsste heute eigentlich bereits einen eigenen Juristen beschäftigen, um sich vor den empfindlichen Beeinträchtigungen die schon beim kleinsten Schreibfehler lauern können zu schützen. Wie es sich ja auch aus der kürzlich von Ihnen veröffentlichten Studie ablesen lässt.


Kein Gemüsehändler um die Ecke ist annähernd einem vergleichbaren Risiko ausgesetzt, allein schon wegen der sehr begrenzten Zahl der Wettbewerber.


Also schreibe ich Ihnen diese Zeilen, in der Hoffnung, dass der "Vorstand" versteht, was das gemeine "Mitglied" wünscht, und seinen Bedarf ernst nimmt.


Andernfalls wird es eines Tages vielleicht ein anderer machen, und der Händlerbund wird ein Dienstleistungsunternehmen im Bereich Onlinehandel-Rechtsberatung o.ä. bleiben.


Übrigens, jetzt hätte ich es fast vergessen, der von mir erwähnte Einzelfall stellte sich inzwischen als Irrtum heraus. Für die hieraus resultierende und unbegründete Vorwurfshaltung möchte ich mich dann auch entschuldigen.


Bezüglich meiner Kündigung falls das hier im Kontext noch von Belang ist, war die Absicht allein auf die erwartete Preiserhöhung gestützt, und sie ist somit auch hinfällig.


Abschließend möchte ich Sie bitten, der Veröffentlichung Ihrer Nachricht an mich zuzustimmen, denn ich habe diesen Vorgang bereits in einem Forum zur Diskussion gebracht, und würde dies der Vollständigkeit halber noch ergänzen wollen.


Vielen Dank

Hierzu noch in Ergänzung, dass ich nach meiner Nachricht gesehen habe, dass es beim Händlerbund "doch" ein Forum gibt, ich mich also auch hier geirrt habe.

Herr Arlt hatte dann noch kurz geantwortet, dass er nichts gegen eine Veröffentlichung hätte, und für kommende Woche auch noch mal eine umfassende Stellungnahme zu den anderen von mir angesprochenen Punkten angekündigt.

Ich kann nur sagen, ich finde es schön dass der HB hier in Form des Vorstandes die direkte Kommunikation sucht, und freue mich um so mehr, wenn dort nun tatsächlich auch echte Lobbyarbeit gemacht werden soll. Denn eigentlich ist es meiner Meinung nach genau das, was diese Branche braucht. Rechtstexte gibt es nämlich schon genug.

Mit einer gewissen Spannung freue ich mich also auf die angekündigte Stellungnahme.
 

david

Administrator
Mitarbeiter
16. Juli 2010
2.309
169
AW: Händlerbund Käufersiegel - schon jemand Erfahrungen ?

Hi,
wir haben beim Händerbund nachgefragt und erfahren, dass die durchgeführten Preisanpassungen nicht für Bestandsmitglieder gelten und dies auch nicht in Planung ist. Sollte sich für die Mitglieder in Zukunft etwas ändern, wird der Händlerbund seine Mitglieder rechtzeitig informieren.
 

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