Was ich nur nicht verstehe, warum muss der Gutschein Wawi Artikel ohne Steuer angelegt werden?
Im Prinzip kannst du dir das vorstellen wie einen Tausch. Der Kunde gibt dir Geld und du ihm einen Gutschein. Er kauft also keine Ware sondern tauscht nur ein Zahlungsmittel gegen ein anderes ein. Deswegen verbuchst du das auch nicht als Erlös. Du hast dann einfach eine Verbindlichkeit und erst wenn der Gutschein eingelöst wird entsteht ein ggf umsatzsteuerpflichtiger Verkauf.
Falsch:
Umsatzsteuer auf Geschenkgutscheine
Gutscheine (z. B. zur Einlösung in Einzelhandels- oder Gastronomiebetrieben) werden als Geschenk zu
Anlässen aller Art immer beliebter. Die umsatzsteuerliche Behandlung von Geschenkgutscheinen hängt von der Art der Gutscheine ab. Eine aktuelle EU-Richtlinie unterscheidet zwischen reinen Wertgutscheinen (sog. Mehrzweck-Gutscheine), die zum Einkauf von beliebigen Waren in einem oder mehreren Geschäften wie Bargeld verwendet werden können, und Gutscheinen über bestimmte, konkret bezeichnete Waren oder Dienstleistungen bei einem bestimmten Anbieter (sog. Einzweck-Gutscheine). Die Regelungen der Richtlinie sind spätestens ab Anfang 2019 anzuwenden.
Die Ausgabe von Mehrzweck-Gutscheinen hat zunächst keine umsatzsteuerliche Auswirkung, es handelt sich lediglich um den Austausch von Zahlungsmitteln (z.B. Bargeld gegen Gutschein). Erst wenn der Gutschein eingelöst wird, unterliegt die dabei ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung wie bei einem normalen Bareinkauf der Umsatzsteuer.
Einzweck-Gutscheine verkörpern eine ganz bestimmte Leistung; die Ausgabe dieser Gutscheine ist umsatzsteuerlich als Anzahlung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG) zu behandeln, d. h., die Umsatzsteuer ist bereits beim Verkauf des Gutscheins mit dem Steuersatz aus dem Gutscheinwert herauszurechnen, der für die im Gutschein bezeichnete Ware oder Leistung anzuwenden ist. Bei Einlösung des Gutscheins unterliegt dann nur ein ggf. noch zu zahlender Differenzbetrag der Umsatzsteuer. Werden diese Gutscheine nicht rechtzeitig eingelöst und verfallen sie deshalb, hat das keine weiteren umsatz steuer lichen Folgen; eine Umsatzsteuer -berichtigung nach § 17 UStG ist nicht möglich.
kam grad vom StB rein. Sehr wichtig. Sonst drohen Probleme mit dem Finanzamt. Ich denke nicht dass ihr Mehrzweckgutscheine ausgebt, somit gilt Fall 2.