Neu Guthaben-Funktion in JTL Shop ohne MwSt. buchhalterisch nicht abbildbar

liquid

Sehr aktives Mitglied
3. April 2015
447
80
Bremen
Hallo zusammen,

wir haben das Riesenproblem in der Buchhaltung, dass die Guthabenfunktion im JTL- Shop keine MwSt.-Funktionalität inne hat (vergl. Vouchers, wo das der Fall ist). Das führt in unserer Buchhaltung zu massiven Problemen. Eigentlich müsste sich der MwSt-Satz hier analog der Versandkosten nach dem Porto richten. Solange man Kleinunternehmer ist, mag das keine Rolle spielen, aber die meisten von uns hier sind das nicht. Denn das Guthaben muss ja auch als Gutschrift verbucht werden (da war doch was mit Haben/Soll ...) und Gutschriften im Warenhandel werden mit MwSt. versehen. Wer will, kann sich zu dem Thema gerne mal mit unserer Buchhaltung unterhalten ;)

Hat jemand von Euch dafür eine Lösung?

Beste Grüße aus dem Norden
Ingo
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.356
1.849
Hm, ich sehe das anders.
Ein Guthaben ist wie Bargeld.
Ein Guthaben muss wie eine Zahlung (bereits geleistet, auch Vorkasse ohne Leistung) behandelt werden.

Somit ergibt sich die Mwst aus der Leistung und nicht aus der Zahlung, denn eine Überweisung über die Bank hat auch nichts mit Mwst am Hut.

Dass die Guthabenverwaltung und Anwendung bei JTL schon immer ein großer Mist war ist nicht neu, daher kann ich zum aktuellen Ablauf nichts sagen (wir verwenden diesen schon seit über 10 Jahren nicht mehr), doch Guthaben = Bargeld = Zahlung, daran habe ich keinen Zweifel.

Leistung / Rechnung inkl. 7%/19% ist so wie sie ist z.B. 100 Euro, daraus ergibt sich die abzuführende Mwst.
Ein Guthaben kann zur Zahlung verwendet werden (wie z.B. auch PayPal oder Überweisung).
Ein Guthaben von 50 Euro reduziert den offenen Betrag der Rechnung um 50 Euro, darf aber den Rechnungsbetrag als solchen natürlich nicht ändern.
Das Guthaben muss als MinusZahlung übergeleitet werden, denn auf dem Kundenkonto der FIBU gibt es bereits das Guthaben von +100 Euro.

Ich habe aber Zweifel daran, dass JTL dies nur annähernd so macht, denn es gibt ja gar keine Guthabenverwaltung.

Es gibt auch keine Verwaltung von Vorkassen, da eine Zahlung zu einem Auftrag (ohne Rechnung) nicht in die FIBU übergeleitet wird, womit eine Abstimmung quasi gar nicht möglich ist. Dass sich daran noch niemand gestört hat verwundert mich bis heute ... sogar die tollen JTL-Konzernkunden die 10.000 Pakete am Tag versenden haben damit keine Probleme ?
 

NoOne

Sehr aktives Mitglied
16. März 2024
393
136
Guthaben im Shop ist Store-Credit. Das fällt entweder unter Rechnungskorrektur, wenn die Gutschrift aus einer Verminderung (oder Rückerstattung) erwächst, oder es ist quasi ein Mehrzweck-Gutschein ohne klaren Verwendungszweck, als Werbemaßnahme etwa. Bei letzterem wird die Umsatzsteuer erst bei Einlösung verrechnet. Bei ersterem hast du ohnehin eine Rechnung, die du korrigierst und wo du die Steuer entsprechend ausweisen musst. Rechnungen erstellt und korrigiert der Shop nicht. Guthaben als Einzweck-Gutschein geht nicht, das geht nur bei Vouchers. Wie viel Guthaben der Kunde noch hat, kann man in der Wawi zwar nicht sehen, aber wie viel Guthaben ihm wann, in welchem Onlineshop und zu welchem Zweck (wenn man das als Kommentar pflegt) gebucht wurde, das schon.
 
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MichaelH

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17. November 2008
14.356
1.849
Guthaben im Shop ist Store-Credit. Das fällt entweder unter Rechnungskorrektur, wenn die Gutschrift aus einer Verminderung (oder Rückerstattung) erwächst, oder es ist quasi ein Mehrzweck-Gutschein ohne klaren Verwendungszweck, als Werbemaßnahme etwa. Bei letzterem wird die Umsatzsteuer erst bei Einlösung verrechnet. Bei ersterem hast du ohnehin eine Rechnung, die du korrigierst und wo du die Steuer entsprechend ausweisen musst. Rechnungen erstellt und korrigiert der Shop nicht. Guthaben als Einzweck-Gutschein geht nicht, das geht nur bei Vouchers. Wie viel Guthaben der Kunde noch hat, kann man in der Wawi zwar nicht sehen, aber wie viel Guthaben ihm wann, in welchem Onlineshop und zu welchem Zweck (wenn man das als Kommentar pflegt) gebucht wurde, das schon.

In 1 Satz:
Geht nicht, JTL macht das buchhalterisch komplett falsch und du musst ein Excel führen um den Überblick nicht zu verlieren und monatlich an die FIBU weiterleiten damit die das entsprechend buchen.
 

NoOne

Sehr aktives Mitglied
16. März 2024
393
136
Hö? Warum? Das Guthaben aus den Rechnungskorrekturen ist über die Rechnungen ersichtlich und ist eine Verbindlichkeit. Buchst du aufs Passivkonto. Bei den Rechnungskorrekturen musst du ansonsten nichts mehr machen, da liegt alles nötige vor. Wenn du was "verschenkst" sind das ggf. Werbungskosten. Kommt halt auf den Zweck an. Das buchst du halt wie andere Werbungskosten auch. Mit Eigenbeleg nehme ich mal an.

Das Guthaben an den Shop zu senden, ist ja praktisch nur die "Auszahlung" dessen. Und die sollte da schon korrekt verbucht sein.

Aber zugegeben, ich bin kein Buchhaltungsexperte.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.356
1.849
Hö? Warum? Das Guthaben aus den Rechnungskorrekturen ist über die Rechnungen ersichtlich und ist eine Verbindlichkeit. Buchst du aufs Passivkonto. Bei den Rechnungskorrekturen musst du ansonsten nichts mehr machen, da liegt alles nötige vor. Wenn du was "verschenkst" sind das ggf. Werbungskosten. Kommt halt auf den Zweck an. Das buchst du halt wie andere Werbungskosten auch. Mit Eigenbeleg nehme ich mal an.

Das Guthaben an den Shop zu senden, ist ja praktisch nur die "Auszahlung" dessen. Und die sollte da schon korrekt verbucht sein.

Aber zugegeben, ich bin kein Buchhaltungsexperte.
Ja, das ist der normale Ablauf mit Gutschrift, wir reden hier über Guthaben und die Guthabenfunktion.
Aber auch im normalen Ablauf, wenn ein Kunde ein Guthaben aus Rechnungskorrektur hat (das z.B. schon in der FIBU existiert auf seinem Kundenkonto), so kann er dieses nicht an Zahlungstatt im Shop verwenden.

Alles zusammen ist einfach "unrund" und nicht durchdacht von JTL.
(Wie ich so gerne sage: Am WMS wird seit Jahren endlos gebastelt - anders kann man dies nicht mehr bezeichnen - und scheint nie fertig zu werden, bei anderen Dingen passiert aber rein gar nichts.)

Software sollte Abläufe vereinfachen und unterstützen ...
 

NoOne

Sehr aktives Mitglied
16. März 2024
393
136
Warum nicht? Guthaben mindert den Auftragswert ja nicht. Da gehen nur X € nicht ein. Die man dem Kunden ja aufgrund der Gutschrift ohnehin schuldet. Da muss das, was als Zahlungsart "Guthaben" reinkommt, doch einfach nur als Soll auf die Kundenverbindlichkeiten gebucht werden (und vermutlich als Haben aufs entsprechende Erlöskonto?). Weil die sinken dadurch ja wieder.

Meh. Ich bin froh nichts mit der Buchhaltung zu tun zu haben. Dann hoffe ich für euch einfach das es irgendwann besser geregelt wird. :D
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.356
1.849
Wir brauchen "Guthaben" ja nicht.

Und mit den Rechnungskorrekturen machen wir es so wie du schreibst, von der Rechnung mit Zahlungs-Guthaben wird das Zahlungs-Guthaben in der WAWI auf die neue Rechnung als "Zahlung" umgebucht - was ich aber diesbezüglich geschrieben hatte wäre die Funktion, dass der Kunde dieses Guthaben im Shop selbst als Zahlung auswählen könnte ... na ja, egal, ein komplexes Thema das hin wie her aktuell nicht sauber funktioniert bzw. unterstützt wird.

Selbst im Jahr 2025 immer noch sinnlos sich was dahingehend von JTL zu wünschen ... Shop5 gibt es schon lange, da tat sich nix und mit Shop6 wird wieder nix kommen.
Und ewig grüßt das Murmeltier.
 

NoOne

Sehr aktives Mitglied
16. März 2024
393
136
Du meinst, ohne dass du dem Kunden das Guthaben aufs Shop-Konto buchst? Im Shop kann der Kunde ja entscheiden, für welche Bestellung er sein Guthaben verwendet. Zwar nur "ganz oder gar nicht" und keinen konkreten Betrag, aber immerhin.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.356
1.849
Du meinst, ohne dass du dem Kunden das Guthaben aufs Shop-Konto buchst? Im Shop kann der Kunde ja entscheiden, für welche Bestellung er sein Guthaben verwendet. Zwar nur "ganz oder gar nicht" und keinen konkreten Betrag, aber immerhin.
Ich sehe du verstehst nur Bahnhof, denn genau das funktioniert ja nicht.

Ich spreche von einer verwaltbaren Lösung die vom Shop bis FIBU transparent und nachvollziehbar ist ohne dass ich Notizen oder Excel-Tabellen manuell führen muss um manuell buchen zu können. Eine Guthaben-Verwaltung muss so einfach und automatisch korrekt funktionieren wie eine Zahlung mit PayPal, ohne manuelle Eingriffe, für alle Geschäftsfallarten.

Nun bin ich raus, alles gesagt was zu sagen ist und Frickellösungen interessieren mich nicht, das ist unprofessionell.
 

liquid

Sehr aktives Mitglied
3. April 2015
447
80
Bremen
Hat schon mal bei Euch jemand etwas mit Payback-Punkten bezahlt? Wenn Ihr die einlöst, dann wird auch bei der Payback-Abrechnung eine MwSt anteilig ausgewiesen, weil die Guthabeneinlösung ja eine Bruttozahlung ist. Sie muss also auf die zuvor berechneten Netto- und MwSt-Beträge aufgeteilt werden und darf sich nicht nur auf die Nettobeträge beziehen. So sollte es auch bei der Guthabenfunktion im JTL- Shop sein. Es handelt sich um eine Minderung des Umsatzes, der von uns selbst durch die Punktevergabe ausgelöst wurde. Selbst wenn das Guthaben bei der Einbuchung noch ohne MwSt. ist, (weil nicht bekannt, ob 7% oder 19%), spätestens bei der Einlösung und die dadurch erfolgte Minderung des Umsatzes muss für das Guthaben in der Buchhaltung eine MwSt anteilig gebucht werden. Habe ich mir gerade wieder von meiner Buchhaltung lang und breit erklären lassen (müssen). Unser Steuerberater sieht das genauso.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.356
1.849
Das was du beschreibst ist eine Reduktion durch Rechnungskorrektur, dann muss es so laufen.
Ein Guthaben jedoch ist wie Bargeld und mindert gar nichts ! Erst recht keinen Umsatz !!!!

Beispiel:
Der Kunde kauft und bezahlt für 100 Euro auch die Mwst die gebucht wird.
Dann gibt einen Artikel für 20 Euro zurück.
Die Rechnungskorrektur korrigiert den Umsatz und auch die Mwst die gebucht wurde.
Nun hat der Kunde ein Guthaben von 20 Euro.
Dann kauft der Kunde etwas für 50 Euro über die Rechnung wird die Mwst gebucht für die 50 Euro.
Er bezahlt im Shop mit PayPal 30 Euro und mit seinem Guthaben von 20 Euro den Rest.
Umsatz 50 Euro, offener Betrag 0, Guthaben 0.

Letztlich hast du also 130 Euro Umsatz, Mwst korrekt gebucht und der Kunde hat vollständig bezahlt.

DAS ist korrekt und genau das funktioniert mit JTL nur mit Salto und Purzelbaum.
Was auch immer du mit deinem Steuerberater besprichst, ihr besprecht nicht das Gleiche.

"spätestens bei der Einlösung und die dadurch erfolgte Minderung des Umsatzes muss für das Guthaben in der Buchhaltung eine MwSt anteilig gebucht werden."
Die Mwst wird nicht für das Guthaben gebucht, denn das ist nur die Zahlung, die Mwst wird für die erstellte Rechnung gebucht, egal wieviel Guthaben er eingelöst hat.
Unterscheide also Umsatz mit Mwst von ZAHLUNG (mit PayPal, Überweisung, Guthaben, etc. etc.) die mit einer Mwst. einfach rein gar nichts zu tun hat.


Alternativ meinst du vielleicht einen GUTSCHEIN und nicht Guthaben, denn das sind 2 völlig verschiedene Dinge.
Wenn du einem Kunden einen 20 Euro Gutschein schenkst, dann ist das was völlig anderes !!!
Das ist dann sozusagen ein Rabatt über Gutschein der sehr wohl mit Mwst-anteilig verbucht werden muss, weil der Rechnungsbetrag 100 Euro bleibt, jedoch der Kunde nur 80 Euro bezahlt, für die Differenz von 20 Euro musst du dann die Mwst entsprechend mindern weil diese der Kunde nie bezahlt hat oder bezahlen wird.
Und den Betrag von 20 Euro abzüglich Mwst müsste dann korrekterweise auf ein Konto für Werbung gebucht werden oder eben so wie es dein Steuerberater haben will.

Denn beachte, wenn du über Google-Werbung einen Aufwand von 20 Euro hast und damit 100 Euro Umsatz erzielst, dann landen diese 20 Euro unter Werbung, die 100 Euro Umsatz bleiben aber 100 Euro Umsatz und reduzieren sich nicht auf nur mehr 80 Euro Umsatz. Umsatz bleibt Umsatz, auch wenn du Nebenkosten hast.
 
Zuletzt bearbeitet:

liquid

Sehr aktives Mitglied
3. April 2015
447
80
Bremen
Alternativ meinst du vielleicht einen GUTSCHEIN und nicht Guthaben, denn das sind 2 völlig verschiedene Dinge.
Wenn du einem Kunden einen 20 Euro Gutschein schenkst, dann ist das was völlig anderes !!!
Das ist dann sozusagen ein Rabatt über Gutschein der sehr wohl mit Mwst-anteilig verbucht werden muss, weil der Rechnungsbetrag 100 Euro bleibt, jedoch der Kunde nur 80 Euro bezahlt, für die Differenz von 20 Euro musst du dann die Mwst entsprechend mindern weil diese der Kunde nie bezahlt hat oder bezahlen wird.
Und den Betrag von 20 Euro abzüglich Mwst müsste dann korrekterweise auf ein Konto für Werbung gebucht werden oder eben so wie es dein Steuerberater haben will.

Tja, und genau das ist bei uns nämlich der Fall ;) Das Guthaben des Kunden entsteht bei durch durch ein Bonuspunkte-System. Der Kunde bekommt analog Payback bei uns Punkte für seinen Einkauf, die er dann in ein Guthaben umwandeln kann. Deshalb hat unsere Buchhaltung damit ja auch so ein Problem. Denn dieses Guthaben ist ja nicht durch einen Urknall entstanden, es muss bei uns entsprechend gegengebucht werden.
Gut, das konntest Du jetzt nicht im Detail wissen. Ist aber ein ziemlich perfektes Beispiel dafür, dass man andere Leute bei anderen Auffassungen nicht als gleich Honks ansehen sollte, wenn man selbst nicht den Sachverhalt in Gänze kennt.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.356
1.849
Ich habe dich nicht als Honk bezeichnet.

Und erneut, das ist kein Guthaben, sondern ein Gutschein, aber bitte schreib nur weiter Guthaben damit du weiterhin nicht damit vorwärts kommst.
Und nochmals dieser senkt auch nicht den Umsatz so wie du oben geschrieben hast.
Danke dass du nicht in der Lage warst den Sachverhalt überaupt zu schildern.
Und danke, dass du dich für meine ausführlichen Erläuterungen bedankt hast - mir ist aber auch klar warum, weil du es immer noch nicht verstanden hast.

Raus war ich bezogen NoOne, nun bin ich auch bei dir raus, denn noch besser erklären kann ich es nicht und undankbar gegenüber einem Foren-User wie mir bist du auch noch.

Sei's drum für mich war es eine Auffrischung dazu warum ich von solchem Kram im JTL Umfeld die Finger weglasse, man verschenkt Geld und hat noch jede Menge Arbeit damit, doppeltes Minus-Geschäft.
Viel Erfolg mit eurem Bonus-Punkte-/Payback-Programm das andere Firmen schon längst wieder abschaffen.
 

frankell

Sehr aktives Mitglied
9. September 2019
1.816
522
Flensburg
Gut, das konntest Du jetzt nicht im Detail wissen.

Ist leider ein häufiges Grundproblem, also nicht nur dieses Threads: Die präzise Beschreibung des Problems mit möglichst allen relevanten Eckdaten unter Verwendung der "korrekten" Begriffe und der Annahme, dass alle Beteiligten die Begriffe gleich verstehen. Eine nicht enden wollende Geschichte im Support... Und das meine ich gar nicht böse oder so. Jeder ist ein Stück weit gefangen in seiner eigenen Gedankenwelt. Sich davon zu lösen ist anstrengend. Gleichwohl: Es lohnt sich, ein Problem eher mit ner Information "zu viel" als zu wenig zu beschreiben. Das kann schon viel an potentiellen Missverständnissen und ggf. auch Ärger vermeiden.
 
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liquid

Sehr aktives Mitglied
3. April 2015
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Bremen
Und erneut, das ist kein Guthaben, sondern ein Gutschein, aber bitte schreib nur weiter Guthaben damit du weiterhin nicht damit vorwärts kommst.

Wie kommst Du darauf? Nein, es ist bei uns kein Gutschein (dann hätten wir das Problem nicht, weil Gutscheine mit MwSt versehen werden können). Unser Plugin überträgt das aus den erworbenen Punkten entstandene Guthaben in die Guthabenfunktion des Shops, es wird kein Gutschein erzeugt. Ob das jetzt so richtig ist, das steht auf einem anderen Blatt Papier. Das scheinst Du ja vielleicht auch zu meinen, dass es eigentlich ein Gutschein sein müsste (ist es aber nicht). Darin besteht ja unser aktuelles Problem (weil wir die Guthabenfunktion im Gegensatz zum Gutschein/Voucher eben nicht mit einer MwSt versehen können. Und deshalb schreibe ich in meiner Problembeschreibung auch weiter "Guthaben", weil ich genau damit das Problem habe. Ich werde mit dem Programmierer des Plugins jetzt besprechen, die Erstattungsfunktionalität entsprechend anzupassen. Programmierer sind halt keine Steuerexperten.
Zu Deinen weiteren Ausführungen schreibe ich lieber nichts. Wenn Du meinst, dass ich nichts verstehe und undankbar bin, dann ist das halt Deine Meinung. Könnte aber evtl. auch etwas an Dir und Deiner Ausdrucksart liegen.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.356
1.849
Natürlich, du kannst alles so machen wie du es willst. Weiter so ! :)
Und JTL bietet zu dem Thema eben das was geboten wird.

Man muss nur wissen was man tut und bei einer Steuerprüfung belegen können, dass man es korrekt macht.
 
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