Neu Google Business-Account vom Vorpächter

crocks

Neues Mitglied
4. August 2022
15
3
Hallo,
folgendes: Seit 20 Jahren gibt es das Gasthaus "Mustergasthaus", das über die Jahre immer wieder neue Pächter hatte. Nun ist es so, dass der letzte Pächter den Google-Unternehmensaccount bewusst auf "dauerhaft geschlossen" setzt. Er ist nicht bereit den Account auf den neuen Inhaber zu übertragen. Man kann bei Google eine neue Inhaberschaft des Accounts beantragen - jedoch wurde dies bereits 2x abgelehnt (ohne Begründung), obwohl u.a. auch der neue Pachtvertrag des Gasthauses "Mustergasthaus" mitgeschickt wurde. Der Google-Businesseintrag ist nun schon seit Monaten auf "dauerhaft geschlossen" und selbst die Kunden weisen schon auf die falsche Auskunft hin. Man mag sich gar nicht vorstellen, wie viel Kunden das Gasthaus gar nicht erst besuchen, weil sie ja denken, es sei geschlossen. Welche Möglichkeiten gibt es hier? Habt ihr Ideen?
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.343
838
Hallo,

der Google-Support ist da leider ähnlich wie bei allen Großen, entweder sie verstehen einen nicht oder wollen einen nicht verstehen.

Wir hatten mal das Problem, dass es plötzlich einen 2. Firmeneintrag - neben dem von uns gepflegten - von uns gab. Hab bei Google angerufen und dachte, einfach schnell beide Accounts zusammenfügen lassen und gut ist. Pustekuchen...

Wir sollten Fotos von außen und von innen schicken, einen Nachweis, dass wir überhaupt an der Adresse ansässig sind, etc. pp.
Am Ende habe ich den 2. Eintrag als "Inhaber" übernommen, umbenannt und an einen anderen Ort verschoben, weil es keine Möglichkeit gab, diesen anderweitig loszuwerden und der Eintrag seltsamerweise die Klicks von unserem bisherigen Eintrag immer mehr abgegriffen hat.

Aber soviel zu meiner Story...

Das Problem ist, dass Du entweder Zugang zu dem Account brauchst, dem der aktuelle Eintrag gehört. Dann kannst Du Dir einfach eine neue Bestätigung per Post zusenden lassen und den Eintrag damit übernehmen. Hast Du keinen Zugriff auf den Account und der bisherige Inhaber schon, wird er vermutlich darüber informiert, dass jemand versucht, seinen Eintrag zu übernehmen und kann dies unterbinden.

EInzige - mir bekannte - Lösung: Leg einen neuen Eintrag an, lass den hochpushen und versuch dann Dein Glück mit der Verknüpfung über den Google Support oder vergiss den alten Eintrag einfach.
Sich mit dem Google-Support rumzuschlagen wird nur viel Zeit und Ärger kosten und ob am Ende was bei rauskommt, sei mal dahingestellt.

Mach halt einen Eintrag "Mustegasthaus unter neuer Leitung" und der alte Eintrag bzw. das "dauerhaft geschlossen" verwirrt dann die Gäste nicht so sehr.
 

crocks

Neues Mitglied
4. August 2022
15
3
"Hast Du keinen Zugriff auf den Account und der bisherige Inhaber schon, wird er vermutlich darüber informiert, dass jemand versucht, seinen Eintrag zu übernehmen und kann dies unterbinden."
Genau das passiert momentan. Der alte Pächter lehnt die Anfragen ab. Viel schlimmer noch ... er sagt gegen eine Einmalzahlung von einem 4-stelligen Betrag würde er den Account überschreiben.
 

recent.digital

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SPBanner
8. Juli 2015
1.484
447
Wuppertal
Das ist eine üble Geschichte. Wir müssen teilweise einen langen Atem beweisen mit dem Google Support. Ich bin mir nicht sicher ob der Weg über das Bundeskartellamt eine Hilfe sein kann, immerhin dominiert Google den Suchmaschinenmarkt und unterliegt damit eigentlich besonderen Beschränkungen. Ansonsten könnte ggf. eine Meldung in der lokalen Presse etwas bewirken.

Wir wünschen viel Erfolg und Glück!
 

sebjo82

Sehr aktives Mitglied
3. Juni 2021
492
128
Vielleicht greift hier eine ähnliche Regelung wie bei Domain-Squattern, sprich du könntest ihn gerichtlich zwingen die Adresse freizugeben

"Ein Ausnahmefall liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn es um einen renommierten Unternehmensnamen geht. So war es z.B. der Fall bei dem Rechtstreit „Shell”, in dem die deutsche Dependence des Ölmulti Shell die Domain shell.de, die von Herrn Dr. Andreas Shell erworben worden ist, mit Erfolg reklamiert hat. Das Gericht war der Auffassung, dass die Interessen der Parteien im Streitfall von derart unterschiedlichem Gewicht seien, dass es ausnahmsweise nicht bei der Anwendung der Prioritätsregel bleiben könne (vgl. BGH, Pressemitteilung vom 23. November 2001). In einer anderen Entscheidung krupp.de (OLG Hamm, Urteil vom 13. Januar 1998, Az. 4 U 135/97) waren die Gerichte der Ansicht, der überragend bekannte Name des Unternehmens habe Vorrang vor dem einfachen Bürger. [...]

Die Registrierung eines Domainnamens könnte bei Vorliegen besonderer Umstände den Tatbestand einer unlauteren Mitbewerberbehinderung bzw. einer sittenwidrigen Schädigung erfüllen. Solche Umstände liegen – wie oben erläutert – nicht schon vor, wenn der Domaininhaber eine Vielzahl von Domainnamen auf sich registrieren lässt, um sie potenziellen Interessenten zum Kauf oder zur entgeltlichen Nutzung anzubieten (vgl. BGH, GRUR 2005, 687 Rn. 19 - weltonline.de; BGH, Urt. v. 19. Februar 2009 - I ZR 135/06). Vielmehr muss festgestellt werden, wenn der Domaininhaber den Domainnamen allein in der Absicht registrieren lassen hat, ihn für einen Dritten, der u.a. eine gleiche oder ähnliche Marke oder Firma hat, zu blockieren bzw. zu schädigen. "

https://www.roedl.de/themen/geistig...chtswidrig-cybersquatting-domainregistrierung
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.343
838
@crocks
Wenn Du mir mal den Link zum Eintrag per PN schickst, gucke ich mal drauf, ob mir noch eine Möglichkeit einfällt.

Habt Ihr denn mit dem Google-Support schon einmal darüber gesprochen?
Es ist ja auch die Frage, wem der Eintrag und die Inhalte eigentlich gehören bzw. wer welche Rechte daran hat und ob (insbesondere laut Google-Richtlinien) ein Verkauf überhaupt zulässig ist.

Ist die Übegabe / Neuverpachtung denn im Streit erfolgt?
 

en001

Sehr aktives Mitglied
15. März 2017
444
43
Gib dem Gasthaus einen neuen Namen. Daran ist auch der neue Besitzer gut erkennbar.

oder

Erstelle ein neues Profil unter deinem eigenen Konto. Der alte Eintrag wird dann auch durch Google nicht mehr angezeigt.
Das muss und sollte nicht extra gepusht werden. Es ist nicht nötig.
Pflege das Profil mit reichlich Bildern und Infos.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.343
838
Erstelle ein neues Profil unter deinem eigenen Konto. Der alte Eintrag wird dann auch durch Google nicht mehr angezeigt.
Das muss und sollte nicht extra gepusht werden. Es ist nicht nötig.

Das ist Quatsch. Der alte Eintrag wird zunächst auch weiterhin angezeigt werden.
Das pushen passiert automatisch, wenn der Eintrag gepflegt wird und die Gäste den neuen Eintrag interessanter finden und dann verschwindet irgendwann der alte Eintrag, weil "dauerhaft geschlossen" oder wird zumindest nachrangig angezeigt.
 

mh1

Sehr aktives Mitglied
4. Oktober 2020
1.262
337
Das ist Quatsch. Der alte Eintrag wird zunächst auch weiterhin angezeigt werden.
Das pushen passiert automatisch, wenn der Eintrag gepflegt wird und die Gäste den neuen Eintrag interessanter finden und dann verschwindet irgendwann der alte Eintrag, weil "dauerhaft geschlossen" oder wird zumindest nachrangig angezeigt.
Das Verkäuferlein hat recht.
Selber so erlebt, das Goole dann Emails mit einer festgestellten Duplikatswarnung versenden wird.
Vermutlich (ich weiß es nicht genau) wird dann ähnlich wie bei Homepages der neuere Eintrag von Googles Algotithmus abgewertet.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.343
838
Der alte Eintrag wird nicht angezeigt wenn der Neue ordentlich und vollständig erstellt wird.

Da habe ich leider andere Erfahrungen gemacht.

Es gibt auch genug Einträge von nicht mehr existierenden Firmen, die verschwinden auch nicht, selbst wenn man das an Google meldet.

Und häufig ist die Frage der Quelle der Einträge. Teilweise werden Einträge aus irgendwelchen Adress-Datenbanken gezogen und daraus Einträge erstellt.

Wie gesagt gab es von uns einen doppelten Eintrag und der von uns gepflegte wurde durch den neu aus einem Telefonbucheintrag erzeugten Eintrag verdrängt, bis wir diesen "gekillt" haben und das war eben auch nur über Umwege möglich.

Bei Anderen habe ich ähnliches auch schon beobachtet und jedes Mal war es erfoderlich, in die Trickkiste zu greifen, da man einen Eintrag auch nicht einfach löschen kann, selbst wenn man diesen selber verwaltet.
 

en001

Sehr aktives Mitglied
15. März 2017
444
43
Dann gib doch mal ein Beispiel für 2 Einträge bei dem der Vorbesitzer angezeigt wird?
Ich schaue mir das gerne an.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.343
838
Dann gib doch mal ein Beispiel für 2 Einträge bei dem der Vorbesitzer angezeigt wird?
Ich schaue mir das gerne an.

Wie gesagt, haben wir das schon gelöst, das Problem gibt es aber grundsätzlich trotzdem und auch die Lösungswege, die Google vorschlägt sind nicht immer zielführend.

Das Problem ist auch nicht immer der Eintrag, der in der Kartenansicht angezeigt wird, sondern der, der beim normalen Googlen angezeigt wird.

Für den TE bedeutet das:
Google ich nach "Gasthaus XY", wird möglicherweise der Alt-Eintrag als "dauerhaft geschlossen" über / neben der generischen Suche ausgegeben / angezeigt.

Lass mich weitere Infos googlen ;) :
https://lmgtfy.app/?q=duplikat+google+my+business
 
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