mal auf die schnelle:
Formvorschriften für Rechnungen
Zitat HWK-Chemnitz:
<<Kleinbetrags-Rechnungen, deren Gesamtbetrag (Bruttobetrag) 100 Euro nicht übersteigt, müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
* den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Leistungserbringers,
* das Ausstellungsdatum,
* Menge oder handelsübliche Bezeichnung der Lieferung/ Leistung,
* das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag in einer Summe,
* den anzuwendenden Umsatzsteuersatz oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung.>>