Neu DSGVO Bewertungsmails

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
Wenn einen Kunden ein Bewertungsmail nach Kauf stört gibt es keine Möglichkeit dies zu verhindern ?
Grundsätzlich sollten nur Kunden die auch den Newsletter freigeschalten haben ein Bewertungsmail erhalten, das wäre der einfachste Weg dies zu kontrollieren und verwalten, für den Kunden und auch für den Shopbetreiber.

Ist man aktuell gezwungen das komplett abzuschalten oder gibt es bereits eine DSGVO-konforme Lösung für Shop4 ?

2 Gerichte haben dazu schon entschieden.

Auszug:
https://www.e-recht24.de/news/marketing-seo/10417-spam-emails-kundenzufriedenheit-rechtswidrig.html
https://www.e-recht24.de/news/ecommerce/7749-abmahnung-spam-bitte-um-bewertung.html

Erfolg der einstweiligen Verfügung
Mit diesem Ergebnis war der Anwalt jedoch nicht einverstanden und wollte festgestellt haben, dass auch die Kundenzufriedenheitsmail unzulässig ist – mit Erfolg.
Die Richter des Kammergerichts (KG) Berlin stellten fest, dass eine E-Mail zur Kundenzufriedenheit aus rechtlicher Sicht als Werbung einzustufen ist und der Anwalt einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat. Daran ändert auch nichts, dass die Händler mit solchen Mails Kunden binden und zukünftige Geschäftsabschlüsse fördern wollen.

Durch die Zusendung einer Kundenzufriedenheitsmail erfolgt ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, der dann rechts- und wettbewerbswidrig ist, wenn der Empfänger keine vorherige Einwilligung erteilt hat. Denn nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG stellt jede E-Mail-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung eine unzumutbare Belästigung dar und ist zu unterlassen. Möchte der Händler Nachfragen bei den Kunden durchführen, muss dies unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG erfolgen.

In diesem Zusammenhang ist keine ausdrückliche Einwilligung des Adressaten notwendig, es muss aber ein klarer und deutlicher Hinweis vorhanden sein, dass der Kunde der Verwendung jederzeit widersprechen kann. Da im vorliegenden Fall ein solcher Hinweis fehlte, war die Kundenzufriedenheitsmail unzulässig und der Anwalt bekam recht.
(KG Berlin, Beschluss v. 07.02.2017, Az.: 5 W 15/17)
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.154
1.073
Offtopic vom mir, sorry:

ja, die sollen abmahnen bis endlich ALLE! aufhören mit diesen Werbe-Mails (nix andres ist das mit den Bewertungserinnerungsblabla wir danken ihnen und dafür auch gleich noch 0.01 Cent gutschrift).
Mir geht das - persönlich - so dermaßen auf den Zeiger, egal ob es grosse Shops sind oder irgendwelche Händler von Amazon die einen zumüllen damit.
Ich will auch nicht widersprechen sondern gleich gar nicht belästigt werden von diesen ganzen "ZENSUR".

Ontopic:
Da du ja - onboard - keine Verknüpfungsmöglichkeit hast (ist Kunde Newsletterempfänger, dann belästig ihn auch noch mit einer Bewertungserinnerung), müsstest du dies dann irgendwie über ein Plugin steuern.
Das sollte, für versierte Programmierer, eigentlich kein Problem sein: Ist Kunde Newsletterempfänger dann schicke X Tage nach Bestellung, ansonsten erspart das System ihm die Belästigung.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
:)

Wir nutzen das für andere Zwecke als für Bewertungen ... aber die Problematik bleibt die Gleiche und frag mich eben ob das ein DSGVO-konformer Shop schon im Standard berücksichtigen müsste ?
Wurde das vergessen ?
Oder sehe ich das falsch ?
 

JulianG

Administrator
Mitarbeiter
14. November 2013
1.248
378
Hallo zusammen,

aktuell gibt es für die Standard Bewertungserinnerung im JTL- Shop keine passende Lösung. Es liegt unserer Entwicklung vor und soll für 5.0.0 gelöst werden; wie genau ist derzeit noch nicht zu sagen.

In Absprache mit euren Rechtsberatern wäre es evtl. möglich einen entsprechenden Absatz einfach in die Versandbestätigung einzubauen. Ist natürlich auch nicht optimal, da dann der zeitliche Versatz fehlt.
 

Ähnliche Themen