"Krümelkacker"
http://www.reach-compliance.ch/downloads/CLP-VO_konsolidiert_170601_DE.pdf
Der Paragraph hat sich nicht geändert.
Ich denke mal das per Definition "Kennzeichnungsetikett", hervorgeht was man alles angegeben muss. Es ist ja Produktabhängig und kann in dem Paragraphen ja nicht noch einmal beschrieben werden. Da muss man dann schon die komplette CLP durchlesen.
Also, alles angeben was auf dem Etikett steht. Und es steht nicht da, dass das Bild ausreicht. Und es reicht eben nicht aus.
Meine Erfahrung im CLP-Bereich ist zwar gegen 0, jedoch deckt es sich mit den Angabepflichten mit dem Lebensmittelbereich. Und da MUSS ich explizit Zusatzstoffe noch einmal gesondert angeben. Da reicht es eben nicht aus, dass man es auf dem Produktfoto sehr gut sieht.
Auch wenn man kein Ultra-HD-Schirm besitzt und man mit dem Foto die Wohnzimmerwand tapezieren könnte. Man hat da schnell eine Abmahnung.
An sich ist es eine interessante Idee, dass man einzelne Artikel in der Produktliste ohne WK-Button anzeigen lassen könnte.
Aber, mal ein Vorschlag zur Güte. Mit dem neueren
Shop 4.06 hat man einen Vorschaubutton, bei dem man relevante Daten des Produkts angezeigt bekommt und mit einem WK-Button. Da ist noch Platz für Zusatzangaben.
Da tut es nicht weiter weh, wenn man in der Produktliste einen Artikel nicht in den WK legen kann.
Und man geht möglichen Konfrontationen aus dem Weg.