Neu CLP-Verordnung

peterPan

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16. Juni 2012
547
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Berlin
Hi Community,

hat jemand eine Idee wie man über die Wawi in Verbindung mit dem Shop (4er) die Pflege von
Zusatzdaten für die CLP-Verordnung umsetzen kann?

Für Tipps und Anregungen würde ich mich sehr freuen!
 

peterPan

Sehr aktives Mitglied
16. Juni 2012
547
28
Berlin
ja, der link zeigt sowas in die richtung an. Die Symbole zum auswählen wäre schon cool. Die Texte muss ich dann wohl manuell über die beschreibung machen... oder mal schauen, ob es dafür auch einen guten weg gibt!
Ich werde mir mal anschauen, wie das mit den eigenen Feldern geht.
 

holzpuppe

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14. Oktober 2011
1.683
242
Leipzig
Und falls du, dank der Verordnung, auch produktübergreifende Spezialangaben machen muss, zBs. über/bei dem Hersteller (Siegel, Zertifizierungen, etc.) die auch bei allen Produkten stehen müssen, dann schau mal bitte beim Issuetracker vorbei. Eventuell kann dir das die Arbeit bei den Produkten (irgendwann) vereinfachen:
https://issues.jtl-software.de/issues/WAWI-24385 (Voten nicht vergessen. ;))
 
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Xantiva

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28. August 2016
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313
Düsseldorf
Ich habe einfach ein Attribut angelegt und packe da den HTML-Code rein. Die Bilder liegen auf dem Server und ich habe eine Vorlage mit allen Bildern drin, so dass ich nur die nicht benötigten löschen muss:

https://www.basteln-selbermachen.de/Fixativ-Spraydose-150-ml

@neusued media Wir hatten diesbezüglich im Laden eine Überprüfung vom Amt - dort hat man uns für den Online- Shop explizit den Hinweis gegeben, dass man die Artikel nicht in den Warenkorb legen darf, ohne dass man die Warnhinweise sieht! Also in den Produktlisten darf kein "In den Warenkorb" - Butten bei diesen Produkten sein ...
 
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peterPan

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16. Juni 2012
547
28
Berlin
sollte eigentlich nen feature request werden, dass man die "in warenkorb" funktionalität im Produktlisting abschalten kann um die Gesetzgebung einhalten zu können

gibt soviele Produkt-Bereiche, die chemische elemente und damit oft auch kennzeichnungspflicht / und Regulierungen haben.
 

MichaelH

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17. November 2008
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1.540
"....man uns für den Online- Shop explizit den Hinweis gegeben, dass man die Artikel nicht in den Warenkorb legen darf, ohne dass man die Warnhinweise sieht! Also in den Produktlisten darf kein "In den Warenkorb" - Butten bei diesen Produkten sein ..."

Das steht so nirgends, sondern ist reine Einschätzung dieser Leute die nicht haltbar ist.
Die Verordnung sieht lediglich vor, dass es ersichtlich sein muss, wie z.B. auch auf der Flasche/Dose direkt auf dem Etikett, aber es muss nicht direkt im Sichtfeld sein, d.h. man muss die Flasche ggf. drehen um es zu sehen. So ist es auch im Shop, es muss zumindest beim Artikel ersichtlich sein.
Wenn es nicht so wäre, dann müsste man auf Ama, Bucht, G-Shopping unverzüglich nachbessern, denn die Übergangsfrist ist schon lange abgelaufen.
 
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peterPan

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16. Juni 2012
547
28
Berlin
Ich frage mich wie das auf eBay und Amazon laufen soll. Bei keinem Händler sehe ich dort sowas

Gesendet von meinem SM-G955F mit Tapatalk
 

Xantiva

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28. August 2016
1.787
313
Düsseldorf
https://www.it-recht-kanzlei.de/online-werbung-chemie.html
III. Form der Gefahrenkennzeichnung in der Online-Werbung
Online-Händler stellen sich nicht nur die Frage, welche konkreten Informationen sie in der Werbung für gefährliche Stoffe und Gemische angeben müssen, sondern auch wo und wie genau die Information erfolgen soll.

Die Informationshinweise müssen im Online-Shop des Händlers auf einer Seite vorgehalten werden, die der Verbraucher zwingend passieren muss, bevor er die Ware in den virtuellen Warenkorb legen und damit den Bestellvorgang einleiten kann. Es dürfte daher nicht ausreichen, wenn der Gefahrenhinweis zwar auf der jeweiligen Produktdetailseite hinterlegt ist, der Verbraucher die Ware aber schon auf einer vorgeschalteten Produktübersichtsseite in den virtuellen Warenkorb legen kann und er den Bestellvorgang damit einleiten könnte, bevor er den Gefahrenhinweis zur Kenntnis genommen hat.

Das ist glaube ich recht eindeutig, oder?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
"Die Informationshinweise müssen im Online-Shop des Händlers auf einer Seite vorgehalten werden, die der Verbraucher zwingend passieren muss, bevor er die Ware in den virtuellen Warenkorb legen und damit den Bestellvorgang einleiten kann."

Es gibt keine derartige Formulierung im CLP und ich kann es auch von nirgends ableiten. Gerne kannst du mal nachfragen woher diese "Interpretation" kommt.
Und wenn es diese Formulierung nicht gibt, dann kann man das "muss" auch nicht davon ableiten.
Der Rest der Kennzeichnung & Co ist korrekt.
 

Xantiva

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28. August 2016
1.787
313
Düsseldorf
Genau den Artikel habe ich auch vom Amt genannt bekommen!

Jegliche Werbung für als gefährlich eingestufte oder durch
Artikel 25 Absatz 6 geregelte Gemische, die es einem privaten
Endverbraucher ermöglicht, ohne vorherige Ansicht des Kenn-
zeichnungsetiketts einen Kaufvertrag abzuschließen, muss die auf
dem Kennzeichnungsetikett angegebene(n) Gefahreneigen-
schaft(en) nennen.
 

peterPan

Sehr aktives Mitglied
16. Juni 2012
547
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Berlin
In jedem Fall sollte JTL diesem gesetzlichen Rahmen mit einem template Update + backend Option nachkommen
 
Zuletzt bearbeitet:

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
Genau den Artikel habe ich auch vom Amt genannt bekommen!

Das ist aus 2008 und nicht GHS/CLP und genannt wird es ja, und zwar in der Beschreibung zum Artikel. Das ist also die Wiedergabe des Etiketts.
Zudem wäre hier nicht geregelt was GENAU angezeigt werden müsste, denn dazu gehören nicht nur die Symbole, sondern auch die H- und P-Sätze.

Und wenn du keinen Full-HD Schirm hast, dann könntest du diese auch hier nicht sehen: https://www.basteln-selbermachen.de/Fixativ-Spraydose-150-ml

Und wenn es diese Verordnung so meinen würde, diese es seit 2008 gibt, dann frage dich mal warum du der Einzige in den 10 Jahren sein sollst, der es so umsetzen muss ?
 

holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
1.683
242
Leipzig
"Krümelkacker" :p
http://www.reach-compliance.ch/downloads/CLP-VO_konsolidiert_170601_DE.pdf
Der Paragraph hat sich nicht geändert.

Ich denke mal das per Definition "Kennzeichnungsetikett", hervorgeht was man alles angegeben muss. Es ist ja Produktabhängig und kann in dem Paragraphen ja nicht noch einmal beschrieben werden. Da muss man dann schon die komplette CLP durchlesen. :p
Also, alles angeben was auf dem Etikett steht. Und es steht nicht da, dass das Bild ausreicht. Und es reicht eben nicht aus.
Meine Erfahrung im CLP-Bereich ist zwar gegen 0, jedoch deckt es sich mit den Angabepflichten mit dem Lebensmittelbereich. Und da MUSS ich explizit Zusatzstoffe noch einmal gesondert angeben. Da reicht es eben nicht aus, dass man es auf dem Produktfoto sehr gut sieht.
Auch wenn man kein Ultra-HD-Schirm besitzt und man mit dem Foto die Wohnzimmerwand tapezieren könnte. Man hat da schnell eine Abmahnung.

An sich ist es eine interessante Idee, dass man einzelne Artikel in der Produktliste ohne WK-Button anzeigen lassen könnte.

Aber, mal ein Vorschlag zur Güte. Mit dem neueren Shop 4.06 hat man einen Vorschaubutton, bei dem man relevante Daten des Produkts angezeigt bekommt und mit einem WK-Button. Da ist noch Platz für Zusatzangaben.
Da tut es nicht weiter weh, wenn man in der Produktliste einen Artikel nicht in den WK legen kann. ;)
Und man geht möglichen Konfrontationen aus dem Weg.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
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Es redet keiner davon ob Bild oder Text oder überhaupt Angaben gemacht werden müssen, es geht darum ob man ein Produkt direkt in den Warenkorb legen können darf oder nicht.

Man kann im Regal im Laden auch niemanden dazu zwingen das Etikett zu lesen oder die Dose umzudrehen um die Symbole zu sehen, ABER man hat die Möglichkeit dazu und die hat man auch im Shop wenn man eben das Artikeldetail aufruft und liest.
Das ist das was ich aus der Verordnung herauslese, nicht mehr und nicht weniger. Die Zusatzangaben müssen ersichtlich sein und das sind sie.
 
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