B-Ware wie deklarieren?

Warze

Aktives Mitglied
9. Dezember 2008
98
0
Hallo,

ich habe jetzt einen Posten B-Ware bekommen und habe es bei Ebay reingesetzt. Die Elektrogeräte haben nur leichte Kratzer sonst komplett neu und funktionstüchtig und mit Garantie.

Kann ich dies als Neuware bei Ebay deklarieren? Oder muss ich es als gebrauchtware deklarieren?

Gruß

Sebastian
 

WigWam Markus

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2008
1.121
15
Bayrisch Kongo
AW: B-Ware wie deklarieren?

Hi,

kannst du durchaus als Neuware deklarieren, musst nur deutlich als B-Ware im Angebotstext kennzeichnen.

Viel interessanter ist da die Frage der Gewährleistung....

Kann jemand dazu was sagen?

Inwieweit muss man da Gewährleistung geben bzw. wie weit kann man beim Aussluss gehen?
 

Boby

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2006
1.479
2
Schwerte bei Dortmund
AW: B-Ware wie deklarieren?

Hallo,

dies ist nur meine meinung, und ersetzt keine Rechtsberatung durch einen Anwalt Ihres Vertrauens.

Wenn die Ware Neu ist würde ich sagen das durch die Angabe der einzeln Beschreibenen wie Kratzer,Defekte, unsw. eeh von der Garantie ausgeschlossen ist, aber für den Rest immer noch Garantie leistung zu bringen.

zb. Verkaufe ein Neuen im Preis reduzierten Laserdrucker indem ich darauf hinweise das dieser Neu aber die Papier Ablage einen Riss aufweist und das dies die Nutzung nicht beeinträchtigt.

Gruss Boby
 

Brauer-Medien

Aktives Mitglied
20. Oktober 2006
81
0
Wittmund
AW: B-Ware wie deklarieren?

sorry, aber da muss ich meinen Senf noch dazu geben!

Garantie musst du auf garnichts geben!

Es gibt als verpflichtung nur die gesetzliche Gewährleistung!

Hier zu gibt es auch sehr gute Beiträge auf Wikipedia, oder der Rechtsanwalt deines Vertrauens...

Neuware 2 Jahre, Gebraucht 1 Jahr.... also solltest du die B-Ware prüfen und dann entscheiden ob du für die Ware noch 2 Jahre gerade stehen willst... Dein Verkäufer hat die Gewähr vermutlich gem. HGB ausgeschlossen!

Kaum ein Kunde kann Garantie von der gesetzlichen Gewährleistung unterscheiden und würfelt gern alles zusammen.....

Dies stellt keine Rechtsberatung da, es handelt sich hierbei ausschließlich um meine eigene Meinung....

Gruß Hermann
 

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