Neu Ausfuhranmeldungen Schweiz unter 1000€

SpaLeXGroßhandel

Aktives Mitglied
29. Januar 2018
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Guten Tag Liebe JTL-Kollegen,

ich habe da eine kleine Frage auch in Hinsicht auf die aktuelle rechtliche Situation.
Und zwar habe ich ein paar Kunden in der Schweiz, die meisten bestellen unter 1.000 Euro.

Wie schaut es hier aus wenn diese z.B. für 1900 Euro bestellen und ich die Rechnungen dann teile, sprich 2x 950€ z.B.. Weil dann kann ich mittels DHL einfach eine ganz normale Ausfuhranmeldung vornehmen. Ist dies Stand 2018 rechtlich korrekt? (Falls ja, wäre ein entsprechender Hinweis zu einem Gesetzestext hilfreich)
Vielen Dank.
 

stein

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2015
131
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Die Zollbeamten in der Schweiz sind auch nicht dumm.
Im Zweifelsfall googlen die auch mal nach einem Produkt und dann hilft es nicht, wenn man die Rechnung aufteilt und somit versucht unter der Grenze zu bleiben.
Wenn es viele Teile sind, dann kann man die Sendung durchaus auf 2 Pakete aufteilen und diese getrennt versenden. Dann waren es halt 2 getrennte Bestellungen. Ist aber unschön, da teuer.

Ansonsten gilt grundsätzlich die CN23 plus eine elektronische Ausfuhranmeldung
 

seven39

Gut bekanntes Mitglied
17. Oktober 2009
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Das ist rechtlich nicht erlaubt.

Ich würde es sauber nach Gesetz abwickeln.

Wenn du die Anmeldung nicht selbst machen willst/kannst, da gibt es viele Firmen welche den Exportservice dies als Dienstleistung anbieten.
Bei uns z.B. ist da gleich eine Firma neben dem Zollamt.