Angebotstext nachträglich überarbeiten.

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.247
728
Berlin
AW: Notfall - widerrufsrecht

Ich kann deinen Frust verstehen aber die Forderung nach einer Kompensation ist absurd.

Wenn Du einen Leasingvertrag über ein Auto abschließt, bekommst Du morgen - wenn es fliegende Autos gibt - auch keine Kompensation seitens Deines Leasingpartners, obwohl mal mit einem fliegenden Auto viel schneller unterwegs wäre.

Die Funktion ist in der Wawi (heute) noch nicht enthalten - soll aber demnächst kommen.

Mein Rat: Nimm das ganz zum Anlass, um alle Angebote mal richtig zu überarbeiten. Rechtliche Informationen jedweder Art sollten kein Bestandteil der Angebotsbeschreibung mehr sein, sondern nur in die vorgesehenen eBay-Felder. Alles andere macht NUR Probleme. Beim Aktualisieren, bei der Darstellung über die eBay Mobile Seite, bei Darstellung über die App. etc...
 

wurzelchen

Aktives Mitglied
13. März 2009
131
0
AW: Massenänderung Ebay - Designvorlage? Oder wie ändern? Vorbereiten der Ebayänderun

Ich muss mich dem anschliessen - haben in der Designvorlage die Rücknahmebedingungen drin ... muss ich jetzt wirklich jeden einzelnen Artikel in die Hand nehmen?
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.247
728
Berlin
AW: Massenänderung Ebay - Designvorlage? Oder wie ändern? Vorbereiten der Ebayänderun

Dito. Auch wenn das Thema 1000x durchgekaut wurde, sollte sich JTL der berechtigten Kritik stellen.

JTL war die Notwendigkeit von Änderungen zum 13.06 seit mindestens Herbst 2013 bekannt. Die in eA Angebotenen Vorlagen sind rechtlich nicht haltbar ("Rückgaberecht") und es war bekannt, daß viele Kunden diese Elemente in den Vorlagen haben.

Von JTL gab es keine Lösung - Zeit war genug da.
Anstatt diese NOTWENDIGKEIT umzusetzen, gab es in Sachen Wawi-eA-Updates einen Schmankerl wie die eBay Import und das Dashboard.

Ich kann nicht nachvollziehen, wie man eine Roadmap für Bestandskunden unvorteilhaft planen kann.

Und selbst wenn: Eine FRÜHZEITIGE sticky Mitteilung an User a la "wir bekommen diese Funktion bis 13.06 nicht fertig - kümmert Euch rechtzeitig um Alternativen" wäre Anstandshalber imho. nötig gewesen.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.563
1.033
AW: Massenänderung Ebay - Designvorlage? Oder wie ändern? Vorbereiten der Ebayänderun

Ehrlich gesagt finde ich auch schlimm, dass eA immer noch nicht auf das Arbeiten mit den Versandbedingungen und den Zahlungsbedingungen bei ebay eingestellt ist und die Rücknahmebedingungen auch nur über eine fixe Einstellung gedeichselt werden.

Aber auch das ändern der Artikelbeschreibung/ Designvorlage ist eigentlich ein absolutes Must-Have. Wird langsam mal Zeit, dass es dazu zumindest Statusberichte gibt, wenn schon keine fertige Funktion...

Das würde alles soviel erleichtern.
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: Massenänderung Ebay - Designvorlage? Oder wie ändern? Vorbereiten der Ebayänderun

Sorry Leute ... aber dass die rechtlichen Blöcke (insb. Widerruf und co.) ... nichts in der Designvorlage zu suchen haben (da eben dort nicht änderbar), muss jedem seit der letzten Änderung der WRB (2011) bekannt sein.

Wer dann aber ... 3 Jahre später .. immer noch seine Designvorlage nicht geändert hat, sollte sich vllt. auch mal an die eigene Nase packen

jm2c
 

B.N.C

Sehr aktives Mitglied
20. März 2012
739
30
Brandenburg
AW: Massenänderung Ebay - Designvorlage? Oder wie ändern? Vorbereiten der Ebayänderun

so einfach kann man das aber auch nicht abhaken. Wir nutzen seit 2012 JTL und Eazyauction, Platzhalter für WRB usw. werden ja angeboten und da steht nicht bei, Achtung kann später nicht geändert werden.
Wir haben durch Glück alles bei Ebay hinerlegt, daher gibts da für uns keine Probleme.
Unser altes System konnte alles ohne Probleme im/exportieren und die Änderungen wurden direkt übernommen.
 

Mike02

Gut bekanntes Mitglied
17. Dezember 2012
451
23
AW: Angebotstext nachträglich überarbeiten.

Hallo,

na jetzt trifft mich das Problem leider auch.

Durch die neue Gesetzesänderung müssen auch wir unsere Produktbeschreibungen ändern und das Widerrufsrecht/Rückgaberecht in der Artiklebeschreibung ändern bzw. entfernen. Das ist eine Menge Arbgeit bei fast 1000 Produkten.

Ist bereits bekannt, wann das Update nun kommt ?

Gibt es eine andere Möglichkeit die Beschreibungen schneller zu bearbeiten und die Artikel bei Ebay zu aktualisieren ?

Gruß Mike
 

donot

Aktives Mitglied
3. August 2007
210
0
AW: Massenänderung Ebay - Designvorlage? Oder wie ändern? Vorbereiten der Ebayänderun

Es ist nunmal Pflicht, das Widerufsrecht deutlich hervorzuheben. So wie eBay es vorgibt, reicht es nicht aus, deshalb gehört es mit in die Artikelbeschreibung, meiner Meinung nach.


Das Schöne ist auch, dass eBay völlig überladen ist. Ich habe alle Angebote pausiert, aber kann sie nicht ändern, weil die Seite so überladen ist...
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: Massenänderung Ebay - Designvorlage? Oder wie ändern? Vorbereiten der Ebayänderun

deshalb gehört es mit in die Artikelbeschreibung, meiner Meinung nach.

dann vertritts du aber eine sehr einsame Meinung ... nicht nur was fehlende Änderungsmöglichkeiten via eA angeht.

Hast du auch einen "normalen" Webshop?
Wenn ja, hast du es da auch in der Artikelbeschreibung stehen??
 

nmueller

Sehr aktives Mitglied
5. April 2011
1.309
99
Saarland
AW: Massenänderung Ebay - Designvorlage? Oder wie ändern? Vorbereiten der Ebayänderun

Es ist nunmal Pflicht, das Widerufsrecht deutlich hervorzuheben. So wie eBay es vorgibt, reicht es nicht aus, deshalb gehört es mit in die Artikelbeschreibung, meiner Meinung nach.

Mag deine Meinung sein, ist meiner nach allerdings nicht ganz richtig, "doppelt gemoppelt", ein Risiko und - wie man ja nun sieht - aufgrund der technischen EA-Einschränkungen nichtmal anzuraten.

Ausserdem macht es rechtlich keinen Unterschied ob du deine WRB/AGB in deine Produktbeschreibung wickelst, oder von ebay hintendran hängen lässt.
Allerdings wird dir von ebay automatisiert die WRB als Käufer ins Postfach gestopft, was wiederrum die Vorgabe "bei Vertragsabschluss in Schriftform" erfüllt.

Wenn du AGB/WRB in deinen Einstellungen unter Mein Konto integriert hast, werden diese beiden Texte auch automatisiert an die Auktionen angefügt und sind somit auch (von tech. ausfällen wie heute mal abgesehen) problemlos über die eBay-Massenbearbeitung änderbar.

Imho sollte man also tunlichst vermeiden noch zusätzliche Problembaustellen zu eröffnen indem man ansich schon integrierte Inhalte nochmals integriert.
 

L.Mechler

Gut bekanntes Mitglied
14. August 2013
183
1
AW: Angebotstext nachträglich überarbeiten.

*** ACHTUNG UNGETESTET ***

Vllt. eine "Notlösung" für alle die das Problem haben, habe es jetzt nicht getestet (...muss langsam mal schlafen gehen), sollte aber funktionieren:

- Angebote gebündelt bearbeiten
- Feld "Artikelbeschreibung" - gebündelt (an Beschreibung anhängen)
- Script anhängen (wird von eBay nicht blockiert)

Muss eventuell angepasst werden, sollte aber so funktionieren. Wie gesagt, nicht getestet:

Code:
<script type="text/javascript">
var _js = document.createElement('SCRIPT');
_js.setAttribute('type','text/javascript');
document.getElementsByTagName('head')[0].appendChild(_js);
_js.setAttribute('src', 'http://www.meinedomain.de/beispiel.js');
</script>

- Template wie gewünscht verändern über JS (Ausblenden, ersetzen usw. der WRB)

Wenn die alte WRB nur im Quelltext vorhanden aber für den Kunden nicht sichtbar ist - who cares?

Wenn die WAWI dann soweit ist kann "richtig" geändert werden. So ist es aber erstmal in ein paar Minuten erledigt und sieht für die Kunden zumindest "richtig" aus ;)
 

keinplanmehr

Aktives Mitglied
7. Oktober 2011
60
0
AW: Angebotstext nachträglich überarbeiten.

Kurze Frage,

die richtige WRB ist ja eh bei Ebay hinterlegt und wird unter jedem Angebot angezeigt. Reicht es nicht wenn ich einfach die alte WRB, die von eA eingefügt wurde, einfach raus lösche???
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.247
728
Berlin
AW: Angebotstext nachträglich überarbeiten.

Natürlich reicht das. Aber leider kann eA das nicht im Nachhinein für laufenden Angebote.
 

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