Neu Amazon Umsatzsteuerberechnungsservice

kb-technik

Gut bekanntes Mitglied
9. Mai 2015
100
1
Hallo zusammen,

wir sind aktuell auf Wawi 1.2.2.2 und möchten asap mit Amazon Bzusiness starten. Den VCS (Umsatzsteuerberechnungsservice) haben wir noch nicht aktiviert, da ich vorher sicher sein will, dass die Rechnungsstellung etc. einigermaßen funktioniert.
Wenn in der Wawi keine Rechnungen für Amazon-Aufträge erstellt werden, dann bedeutet das auch, dass diese in der Statistik (Verkauf Betrag) nicht mehr berücksichtigt werden, oder? Wie macht ihr an dieser Stelle eure Umsatzauswertung?

Für die Buchhaltung exportieren wir aktuell die Rechnungen per Ameise (CSV-Export). Ebay und Amazon werden als "Ganzes" gebucht. Die Liste kann von unserer Buchhalterin nach Platform gefiltert werden. Es wird also nicht jede Rechnung einzeln gebucht. Mit der Umstellung auf VCS (Ust-Berechnungsserice) würde das aber nicht mehr funktionieren, da auch hier die Amazon-Transaktionen fehlen. Ich kann mir Sellercentral zwar einen Export der Transaktionen exportieren, da ist aber jede "Position" einer Transaktion einzeln erfasst. Ich habe also keinen "Rechnungsbetrag" sondern nur den Betrag von mehreren Positionen. Wie handhabt ihr das in der Buchhaltung?

Vielen Dank und schöne Grüße
Florian
 

gutberle

Sehr aktives Mitglied
29. März 2011
1.295
405
Hi Florian,

entschuldige, dass ich mich hier einmische, obwohl ich gar nicht über Amazon verkaufe, aber da ich mit meiner Firma "eifriger" Amazon Business Kunde bin, wollte ich hier kurz anmerken, dass bisher ALLES, was Amazon in Richtung Rechnungsstellung und Abbildung rechtlicher Voraussetzungen gebracht hat, rotglühende Kosakenkacke war.

Deine Fragen und Zweifel bezüglich der Wawi, der Statistik und der Buchhaltung sind also nicht nur deshalb berechtigt, weil Du nichts mehr davon lege artis in der Wawi wirst abbilden können, sondern auch, weil Dein Steuerberater einen Herzinfarkt bekommen wird, wenn er sieht, was sich Amazon unter "Rechnungsstellung" vorstellt, von VCS mal ganz zu schweigen, da verwette ich meinen Arsch darauf, dass das für keine fünf Pfennige (Jahrgang 1962, sorry...) funktionieren wird.

Schön, dass Du die Umsatzsteuer schuldest und für die korrekte Berechnung geradestehen musst, Jeff Bezos würde ich nun wirklich ungern im Knast sehen wollen ... :eek:

Gruß,
Ingmar
 

kb-technik

Gut bekanntes Mitglied
9. Mai 2015
100
1
@gutberle - danke für deine Einschätzung.

Gibt es denn jemanden, der das schon produktiv einsetzt und seine Erfahrungen teilen möchte?
@JTL: Ihr habt doch sicher auch Feedback von Nutzern bekommen. Wie seht ihr das Thema Statistik etc. ?
 

deliman

Sehr aktives Mitglied
13. Februar 2016
1.025
131
Die Wawi soll ab Version 1.3 dafür nutzbar sein. Die Betatester könnten dazu schon mehr Erfahrungen gesammelt haben aber geben dazu leider nichts bekannt oder dürfen (noch) nicht? Es gibt schon einen anderen Thread zu diesem Thema aber auch da wurde noch nichts konkretes geschrieben.
 

kb-technik

Gut bekanntes Mitglied
9. Mai 2015
100
1
Achso, ab Version 1.3? Laut Ankündigung von JTL soll Amazon Business schon ab v1.2 funktionieren:
https://www.jtl-software.de/neuheiten-jtl-wawi-1-2#Amazon-Business

Ist das nur ein PR-Gag oder setzt das einfach nur niemand ein? Ich find es schon etwas komisch, dass ich dazu weder in den Change-Logs noch im Forum was finde. Eine "offizielle" Aussage von JTL wär denk ich an dieser Stelle angebracht. Zumal das Thema ja nach wie vor als großes Feature von 1.2 beworben wird (siehe Link oben).
 

kb-technik

Gut bekanntes Mitglied
9. Mai 2015
100
1
Hallo @ManuelP,

vielen Dank für die Nachricht. Welche Punkte wurden denn genau abgerundet?
Gibt es irgendwelche Infos zum Thema Rechnungsstellung und zur Statistik?
 

inro

Aktives Mitglied
27. September 2011
30
12
Aalen
Klasse, dass JTL wieder so gut am Ball bleibt und JTL für Amazon wichtige Alleinstellungsmerkmale hat.

Für mich stellen sich aber grundlegende Fragen, die mir auch Amazon noch nicht ausreichend beantworten konnte:

1. Wie erhalte ich die Verbringungsnachweise für die Lieferungen, insbesondere bei USt. freier Rechnungsstellung? Ohne Nachweis besteht die Gefahr, dass die USt. bei der Prüfung nachgezahlt werden muss.

2. Viele Firmen haben in AT nur eine Steuernummer. Diese kann bei Amazon jedoch nicht hinterlegt werden? Damit besteht das Risiko der falschen Rechnungsstellung nach AT.

3. Export der Rechnungen (z.B. pro Monat für alle Länder). Aktuell werden die Rechnungen in einem Report von Amazon im Folgemonat bereitgestellt. Ein Download per Knopfdruck für alle Rechnungen gibt es nicht. Das ist nicht praktikabel.

4. Rechnungsformular von Amazon. Wir haben keine Möglichkeit gefunden, wie ich in der Rechnung den eigenen „Footer“ hinterlegen kann. Dieser muss nach den deutschen Bestimmungen alle notwendigen Firmendaten enthalten (wie auf dem Briefpapier). Auch eine WEEE kann nicht hinterlegt werden. Somit sind die Rechnungen nicht rechtskonform.

Wie seht Ihr das? Wir haben aktuell noch kein Lösungen für diese Punkte gefunden. Wenn das einmal passt, sind wir sehr daran interessiert die Möglichkeit zu nutzen.

Grüße,
Olaf
 

inro

Aktives Mitglied
27. September 2011
30
12
Aalen
Als Ergänzung nach einem Gespräch mit Amazon wäre zu sagen:

zu 1) Amazon ist der Meinung, dass die Bereitstellung der Transaktionsdatei ausreicht. Es wird ein zertifizierter Versender genutzt, die Tracking-ID liegt vor (in der Datei) und UST-ID von Händler und Käufer werden geprüft. Auf die Nachfrage, wie ich als Händler die UST-ID Prüfung nachvollziehen bzw. beweisen kann, konnte keine Antwort gegeben werden. Auch zum Hinweis, dass die Tracking-ID selbst nach einigen Monaten bei dem Versanddienstleister nicht mehr recherchiert werden kann, war auch keine Lösung zu erkennen. Ob somit die Datei von Amazon als ausreichender Beweis vom Finanzamt anerkannt wird, bleibt zu prüfen.

zu 2) VAT-ID für AT werden wir ergänzend zur Steuernummer neu beantragen.

zu 3) in ca. 4 Wochen soll ein Bulk-Download der Rechnungen für einen frei definierbaren Zeitraum möglich sein.

zu 4) Die Rechtsabteilung von Amazon ist der Meinung, dass alle über die im Amazon-Template hinausgehenden Angaben auf der Rechnung (Register-Nr./Geschäftsführer/WEEE/etc.) rechtlich nicht auf einer Rechnung sein müssen und diese somit den notwenigen Anforderungen genügt. Auch das bleibt zu prüfen.

Das ist nun unser Stand. Wie macht Ihr weiter? Was ist Eure Sicht?
 

gutberle

Sehr aktives Mitglied
29. März 2011
1.295
405
Mein Fazit aus bisher 12 Beiträgen: Zweigeteilt... - Einerseits super, dass sich JTL so früh und intensiv kümmert, aber ansonsten "quod erat demonstrandum". - Es ist nämlich genau, wie ich in Post #2 geschrieben habe. Es sind halt Amis, es bleiben Amis und denen geht unser bürokratisches "Gehabe" traditionell quer am Arsch vorbei ...

Und ja, ich darf das sagen, ich bin qua Elternhaus "halber" Amerikaner, Englisch ist meine Muttersprache, ich habe viele Jahre in den USA gelebt, dort gut gehende Firmen gehabt (und verkauft) und ich kenne die Haltung und die penetrante Ignoranz aller "ausländischen Bürokratie" gegenüber IN- und AUSWENDIG! - Es ist nämlich überhaupt nicht so, dass die nicht können, die wollen einfach nicht, Punkt!

Lieber würde ich mir den linken Hoden amputieren lassen, als dass ich mir von Amazon vorturnen lasse, wie Rechnungen in Deutschland auszusehen haben. - Was @inro direkt hier drüber schreibt, sollte Euch alle die GANZE NACHT wachliegen lassen! - Jeder, dem sein Geschäft lieb ist, sollte definitiv warten, bis sich der Shitstorm, der da hoffentlich aufzieht, gelegt hat und man wenigstens nicht in den Knast geht, wenn man sich mit Amazon Business und VCS "bettet"... :eek:
 

Charly1325

Sehr aktives Mitglied
9. März 2017
194
53
Mein Fazit aus bisher 12 Beiträgen: Zweigeteilt... - Einerseits super, dass sich JTL so früh und intensiv kümmert, aber ansonsten "quod erat demonstrandum". - Es ist nämlich genau, wie ich in Post #2 geschrieben habe. Es sind halt Amis, es bleiben Amis und denen geht unser bürokratisches "Gehabe" traditionell quer am Arsch vorbei ...

Und ja, ich darf das sagen, ich bin qua Elternhaus "halber" Amerikaner, Englisch ist meine Muttersprache, ich habe viele Jahre in den USA gelebt, dort gut gehende Firmen gehabt (und verkauft) und ich kenne die Haltung und die penetrante Ignoranz aller "ausländischen Bürokratie" gegenüber IN- und AUSWENDIG! - Es ist nämlich überhaupt nicht so, dass die nicht können, die wollen einfach nicht, Punkt!

Lieber würde ich mir den linken Hoden amputieren lassen, als dass ich mir von Amazon vorturnen lasse, wie Rechnungen in Deutschland auszusehen haben. - Was @inro direkt hier drüber schreibt, sollte Euch alle die GANZE NACHT wachliegen lassen! - Jeder, dem sein Geschäft lieb ist, sollte definitiv warten, bis sich der Shitstorm, der da hoffentlich aufzieht, gelegt hat und man wenigstens nicht in den Knast geht, wenn man sich mit Amazon Business und VCS "bettet"... :eek:

Die Problematik seitens JTL dass B2B-Kundengruppenrabatte falsch berechnet werden - ist seit Anfang April bekannt ( siehe https://forum.jtl-software.de/threa...b-kundengruppenrabatte-beruecksichtigt.99343/) - und offensichtlich noch nicht gelöst worden - auch können die Amazon-Rechnungen von der Wawi nicht eingelesen werden und so werden daher die ausgelieferten Aufträge im System als "ohne Rechnung" dargestellt- was auch die Statistik verfälscht. Hier eine Beweihräucherung von JTL kundzutun ist sicherlich nicht angebracht. Da JTL keineswegs die Hausaufgaben für ein funktionierendes B2B-Service gemacht hat und Amazon Ihren Kunden offensichtlich rechtlichen Problemen aussetzt habe ich das USt. Service deaktiviert.
Nur zur Info: bin in AT beheimatet, besitze zusätzlich eine dt. UID-Nr. wegen FBA Lager in DE (die Produkte werden also in dt.FBA-Lager steuerrechtlich über die ZM-Meldung verbracht, die von Amazon erstellten B2B FBA-Rechnungen an österreichischen Firmen weist aber die österreichische Ust. von 20% aus, Amazon beharrt darauf dass als Unternehmen in AT daher die österreichische Steuer herangezogen wird, da nicht anders vorgesehen. d.h. sie schließen mit dieser Formulierung einen Fehler in derem Steuerberechnungsservicesystem nicht aus.

Was soll man dazu sagen ?, ich schließe mich mit den obigen kritischen Äusserung vorallem von gutberle inhatlich an - ich gestehe aber ein dass mir der Gedanke immer mehr plausibler erscheint dass möglicherweise Amazon damit lästige Amazon Marketplace Kunden (quasi Mitbewerber zum Vendoren-Geschäft) vergrämmen soll um somit das eigene Geschäft pushen zu können.

Resümee nach 1 Jahr Amazon: zusätzlich wird eigener Shop ausgebaut, Folder werden gedruckt - Aussendienst gestartet >Ausgaben für Amazon und Google Werbung stehen nicht mir in einem vernünftigen Verhältnis zum Deckungsbeitrag. Lt. Kassenzone.de sind aktuell branchenunabhängig ca. 1 € Werbebudget zur Generierung von 1 € Umsatz notwendig - das Ziel ist nicht mehr die Profitabilität sondern Umsatzwachstum ohne Kostengrenze um dann das Startup Unternehmen möglichst schnell Investoren bzw. großen etablierten Unternehmen mit Gewinn zu verkaufen. Dies sollte sich jeder mal auf der Zunge zergehen lassen der so wie ich (bin Hersteller) komplett neu ohne Kundenstamm und unbekannter Marke im E-Commerce startet.

LG
Charly
 

La-Ra

Aktives Mitglied
27. Juni 2016
28
2
Da wir uns aktuell auch (sehr kritisch) mit dem Umsatzsteuerberechnungsservice auseinandersetzen, nochmals kurz die Frag ein die Runde: Gibt es zufällig einen neuen Erkenntnisstand zu diesem Thema?

Vielen Dank!
 

inro

Aktives Mitglied
27. September 2011
30
12
Aalen
Von unserer Seite gibt es keine Neuigkeiten. Unsere Kontaktperson bei Amazon wollte die schon erwähnten Punkte (a) "Gestaltung der Rechnung und insbesondere deren Inhalte" und (b) "Anerkennung der Verbringungsnachweise" intern nochmals eskalieren. Von allen mir bekannten Kollegen hat auch keiner den Rechnungs-Service aktiviert. Auf die Rückfrage nach Referenzkunden bei Amazon hüllen Sie sich in Schweigen wegen "Datenschutz". Auch nach Monaten gibt es somit keinen Schritt nach Vorne.
 

batty

Mitglied
22. Juni 2018
1
0
Hallo zusammen,

Amazon hat uns gegeüber geäußert, dass eine neue Möglichkeit der VCS-Nutzung gibt ... und zwar ausschließlich für JTL, Plenty und AB-Kunden. Kann man nachweisen, dass man (z.B.) JTL im Einsatz hat, wird man dafür freigeschaltet und könnte so Einfluss auf das Rechnungslayout nehmen. Damit wäre das Problem der unvollständigen Angaben gelöst. Wer kann das bestätigen, oder hat zumindest auch schon davon gehört? Die Info kam von unserem Account-Manager.

VG
Thomas
 
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