Allgemeines zur PDF-Rechnung

geld

Gut bekanntes Mitglied
30. August 2006
162
0
Hallo,

ich möchte einige Dinge zur PDF-Rechnung klarstellen.

Am Anfang meiner eBay-Karriere habe ich die Rechnung mit der Versandbestätigung versandt. Aber:

1) Einige PC-Laien fanden die Rechnung nicht und beschwerten sich. Viele übersahen den Anhang und lasen die Versandbestätigung nicht einmal zu Ende, in der auf die Rechnung Bezug genommen wurde. Zitat einer Kundin: "Ach man bekommt viele Versandbestätigungen. Ich lese sie doch nicht!"

2) Viele Personen rufen ihre E-Mails selten ab. Wenn dann eine Versandbestätigung gefunden wird ud die Ware schon da ist, löscht man die E-Mail, ohne sie zu lesen. Später gibt es aber Ärger.

3) Einige Laien ignorierten Anhänge kategorisch aus Angst vor Viren etc..

4) Einigen fanden die PDF-Rechnung suspekt und dachten, dass ich mich auf diese Art und Weise von der Gewährleistung freimanipuilieren will (wegen Verlust/Löschen der Rechnung). Und jedesmal, wenn ein Paket etwas länger unterwegs war oder die Ware den Erwartungen nicht entsprach, dachte der Kunde: "Eine gedruckte Rechnung hat er auch noch!"

3) Bei einigen ließ ein Filter den Anhang nicht durch.

4) Bei einigen war das E-Mail-Postfach voll und die E-Mail wurde nicht angenommen. So eine E-Mail ist ja auch größer als ein paar Sätze mit Versandbestätigung.

5) Einige E-Mails kommen einfach nicht an.

6) Gibt es eine Rechnung nur im PDF-Format und wird sie nicht zusätzlich gedruckt beigelegt, muss eine Signatur rein! Fragt das Finanzamt ...

7) Wird man verklagt, weil keine Rechnung beigelegt war, kann es schlimm ausgehen. Denn man kann ein gedruckte Rechnung als Umgehung der Gewährleistungspflicht interpretieren. Vor allem, wenn der Empfänger keinen Drucker besitzt, hat man seine Möglichkeiten, die Rechnung aufzubewahren, eingeschränkt.

8) Geht ein Paket unterwegs aus irgendeinem Grund auf, ist eine zusätzliche Angabe zum Absender und Empfänger dabei.

9) Die Wirkung des eigenen, gedruckten und in ein schönes Layout eingebundenen Namens ist nicht zu unterschätzen!


Aus diesen Gründen kaufte ich einfach einen zweiten Drucker und druckte gleichzeitig die Rechnung und die Versandscheine. Per E-Mail würde ich nicht einmal ein Glossar oder nützliche Informationen versenden. Will man rechtlich ganz sicher gehen, muss man dem Paket auch die Widerrufsbelehrung und seine AGB beilegen. Wenn eine Versandbestätigung verloren geht, macht es nichts.
 

Drebe

Aktives Mitglied
25. März 2006
666
0
Pasewalk
Ich stimme Dir zu.

Bei mir geht nur die
Auftragsbestätigung per Mail raus.

Rechnung ist immer am Paket, wenn
nötig auch der Lieferschein.

MfG
Drebe
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
100% Zustimmung auch von mir. Eine Rechnung per PDF hat in der Praxis nur den echten Sinn:

1. wenn der Kunde die Rechnung verloren hat und ein Duplikat will.

2. wenn der Kunde in Nachnahmepaket bekommt und vorher schon die Rechnung will damit er das Geld abgezählt der Sekretärin hinlegen kann.

3. wenn man selbst offene unbezahlte Rechnungen dem Anwalt für das gerichtliche Mahnverfahren mailen soll. :evil:

lg

Gerhard
 

geld

Gut bekanntes Mitglied
30. August 2006
162
0
http://www.saarland.ihk.de/ihk/fairplay/merkblaetter/r30.pdf

Zitat: "Rechnungen, die nur in elektronischer Form (E-Mail oder Computertelefax) übermittelt werden, werden anerkannt, wenn die Echtheit und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet ist.
Die Rechnungsstellung in elektronischer Form bedarf grundsätzlich der
Zustimmung des Empfängers. Diese Zustimmung bedarf keiner besonderen Form.
Achtung: Wird nach Absendung der Rechnung in elektronischer Form eine zweite Rechnung bezüglich derselben Lieferung oder sonstigen Leistung in
Papierform versandt, muss sich aus der Rechnung eindeutig ergeben, dass es sich um ein Doppel handelt, mit dem nicht erneut Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. (z. B. durch identische Rechnungsnummer)
Bei einer elektronisch übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch:
• eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz oder
• elektronischen Datenaustausch (EDI), wenn in der Vereinbarung über diesen Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten, und zusätzlich eine zusammenfassende Rechnung auf Papier oder unter den Voraussetzungen der Nummer 1 auf elektronischem Weg übermittelt wird."

Händler, die die Rechnung per E-Mail zustellen, sollten zuallererest auf diesen Satz achten: "Die Rechnungsstellung in elektronischer Form bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Empfängers."
 

Netkeeper

Aktives Mitglied
25. Oktober 2006
18
0
Was Geld schreibt stimmt.
Seit 2005 oder 2006 ist es amtlich. Rechnungen dürfen nur in elektronischer Form (also auch per Fax) versendet werden, wenn diese elektronisch signiert werden.

Man kann zwar Rechnungen vor ab an den Kunden senden, diese haben jedoch keine Gültigkeit bei dem Finanzamt. !

Ebenfalls richtig, die Zustellung der Rechnungen per E-Mail bedarf der Zustimmung des Kunden.


Auch wichtig, aus der Rechnung muss das Lieferdatum hervorgehen. Dabei muss lediglich auf den Monat eingegrenz werden, nicht auf den Tag.

mfg

NETKEEPER
 

jua

Aktives Mitglied
11. März 2007
22
0
Gebe Euch ja grundsätzlich auch recht, erste recht wo meine PDF Erstellung mit der WAWI nicht einwandfrei funktioniert. ABER:

Wie kann man nachweisen, dass man eine ausgedruckte Rechnung beigelgt hat, wenn der Kunde das Gegenteil behauptet????????

MEINER MEINUNG NACH GAR NICHT!!!!!

Das ist meiner Meinung nach der Vorteil an der Mail, schickt man Sie (mir ist nicht bekannt, dass man eine von der Wawi aus versendeten Mail nachweisen kann...???) separiert mit Mail evtl. mit Lesebestätigung hat man zumindest in den "Gesendeten" oder in der Lesebestätigung den Nachweis.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Zitat von jua:
... schickt man Sie ... separiert mit Mail evtl. mit Lesebestätigung hat man zumindest in den "Gesendeten" oder in der Lesebestätigung den Nachweis.
Tja..und welchen Nachweis hast du da genau? Daß du die Mail verschickt hast. Aber noch lange nicht den Nachweis, daß der Empfänger sie auch erhalten hat :wink:
Man kann nun mal nicht jede Rechnung per Einschreiben mit Rückschein schicken und in der Praxis sind solche Fälle ja auch eher die Ausnahme. Wer etwas kauft, weiß für gewöhnlich auch, daß er es zu bezahlen hat *g*.
 

jua

Aktives Mitglied
11. März 2007
22
0
ich spreche von der rechtlichen Seite. Ich finde eine Mail ist eher nachzuweisen als das Paket, das "angeblich" eine Rechnung enthielt...so oder so...solche Gedankengänge gibt es ja ohnehin nur Dank der deutschen Bürokratie und den vielen Abmahnvereinen.

Möchte man jmd. drankriegen kann man das sicher bei beiden Methoden!

P:S: soweit ich weiß gibt es sowohl Empfangs- als auch Lesebestätigungen! Jedenfalls bei Mozilla Thunderbird :wink:
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Ob Lesebestätigung, Empfangsbestätigung oder sonstwas...es gibt nach wie vor noch genügend Fälle in der Rechtsprechung wo eine E-Mail so oder so überhaupt nicht als "Nachweis" anerkannt wird. Ob das nun gut oder schlecht ist, sei mal dahingestellt.
 

opti61

Sehr aktives Mitglied
13. September 2006
449
27
Gibt es bezüglich der Signatur der Rechnungs-pdf nicht eine Möglichkeit, alle JTL Wawi-User, die es wünschen bei einer Signaturstelle mit Großkundenrabatt anzumelden?
Da alle EA-Nutzer sowieso seit März Rechnungen bekommen - äääh - bisher unsignierte - wäre es doch praktisch, so etwas als Gemeinschaftsprojekt - meinetwegen über den EA-Server zu realisieren; Abrechnung über den Signaturservice direkt oder evtl. mit über die EA-Rechnung.....
 

Felix7652

Aktives Mitglied
29. März 2007
35
0
Ergänzung: In Österreich ist so eine "elektronische" Rechnung definitiv verboten. Digitale Signatur gibts im Gesetz vorläufig noch nicht.

lg
 

thuhn01

Guest
Zitat von Thomas Lisson:
Hier findet Ihr einen Workaround, wie Ihr die per Mail rausgehenden PDF-Dateien autom. mit einem Zertifikat signieren könnt: http://wiki.jtl-software.de/index.p...Rechnungen_aus_JTL-Wawi_automatisch_signieren

Hallöle,

mich würde eine JTL-interne Lösung (direkt in der WaWi verankert) auch interessieren. Seit nen paar Stündchen bin ich an diesem Thema dran weil ich EINEN Kunden habe der signierte PDF-Rechnungen haben möchte.

Wenn ich die Info meines Zertifizierungsanbieters (www.psw.net) richtig verstanden habe, dann ist die oben vorgeschlagene Lösung ausschließlich für die Schweiz geeignet da diese Signatur (per PCKS#12) in Deutschland nicht anerkannt wird.

Hier ein kurzer Ausschnitt aus der entsprechende EMail-Antwort die ich gerade erhalten habe:


Ich nehme an, daß Sie von der qualifizierten digitalen Signatur gemäß SigG sprechen und nicht von der Adobe Document Signing-Signatur, die genauso wie SSL-Zertifikate im Sinne des deutschen SigG "nur" fortgeschrittene Signaturen darstellen, weil es keine Signaturkarten gibt und alles nicht von der Bundesnetzagentur abgenommen wurde, was wiederum weder Adobe noch die damit verbundenen Signaturunternehmen wie GeoTrust, GlobalSign usw. machen werden und zudem auch wiederum nicht mit den Schweizern kompatibel ist, die ein eigenes Verfahren entwickelt haben abseits vom deutschen/europäischen Verfahren. Einzig in den Niederlanden oder Belgien meines Wissens wären fortgeschrittene Signaturen ausreichend.
Bei meiner Suche habe ich immer nur die PCKS#7 als in Deutschland anerkannte Signatur gefunden (was aber nichts heissen muss)
 

thuhn01

Guest
Zitat von Micky01855:
Zusätzlich wird ein gültiges X.509-Zertifikat im X12-Format (Windows .pfx) benötigt

wo bekomme ich dieses Zertifikat her?

Viele Grüße

Rüdiger

Es gibt nen paar Zertifizierungsstellen, aber alles was ich gefunden habe liegt oberhalb von 3000Euro macht also überhaupt keinen Sinn.

Das was bezahlbar wäre ist eine Online-Zertifizierung je Dokument (ab 0,10Euro), das ist aber extrem umständlich... Dokument hochladen, zertifizieren lassen, runterladen und dann verschicken...
 

Micky01855

Gut bekanntes Mitglied
28. November 2006
194
1
Dresden
Mann o mann, das kann doch nicht sein, man kann doch nicht soviel Geld für so nen blödes Zertifikat ausgeben müssen. Gibts denn da nichts alternatives?
 

thuhn01

Guest
Zitat von Micky01855:
Mann o mann, das kann doch nicht sein, man kann doch nicht soviel Geld für so nen blödes Zertifikat ausgeben müssen. Gibts denn da nichts alternatives?

Da ich nur einen einzigen Kunden habe der seine Rechnungen per PDF erhält und der auch noch mein Schwager ist, ist das für mich eigentlich (zur Zeit) kein Thema.
Solltet ihr was günstigeres und praktikables finden bitte ich um Info.
 
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