Neu 31.12.20 Brexit Umstellung UK - Großbritannien - Nordirland - JTL-Wawi

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oliverthoma

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3. Mai 2019
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Ulm
Hallo zusammen
Es gibt zwar ein paar aber meist ältere Themen, die den Brexit also zum Ende der Übergangszeit am 31.12.20 anschneiden, ich habe aber leider keines gefunden, das es für mich zu einer Art "Anleitung" macht.
Flintenuschi und Johnson waren zwar erst Essen aber ein Date war das keines und keiner glaubt an eine Einigung. Eine Verlängerung der Übergangszeit ist wenn ich richtig gelesen habe seit Ende Juli ausgeschlossen.

Ich hab deshalb mal recherchiert und stelle die Quellen voran:

Meine Zusammenfassung:
  1. Einen Binnenmarkt zu England, Schottland und Co wird es wohl nicht mehr geben - Ausfuhr nach England Drittland steuerfrei aber ab 135 Pfund Warenwert Zollrelevant
  2. Ausfuhr mit CN23 - Herkunftsnachweise etc.
  3. Nordirland ist Sonderzone (wie EU - zoll und steuertechnisch).
  4. Amazon trennt Einlagerung UK in PAN von EU ab - JTL sollte dafür eigenes Lager vorsehen mehr siehe ich gerade nicht
Problemstellung: 1 Land 2 Systeme
So wie ich es verstehe, sind deshalb Nordirland und Großbritannien in Wawi Shops zu trennen, da diese auch nach bafa (Zitat: Darüber hinaus gelten Lieferungen in das Gebiet von Nordirland nach dem Protokoll zu Irland/Nordirland weiterhin als Verbringungen. ) unterschiedlich zollrechtlich und steuerrechtlich sind. England wird Drittland. Nordirland bleibt Binnenmarkt. So lese ich es zumindest bei IHK und bafa.

Schwierigkeit dabei die ich sehe, Nordirland hat anders als britische Überseegebiete keinen Alpha-2 code sondern "nur" GB-NIR. Ich hoffe also ungetestet, das die Wawi 2x GB kann und das nach den Schreibweisen oder ISO3 intern regelt.

Ich beschreib jetzt mal was ich so auf dem Plan habe am 31.12. zu tun und ihr schreibt mir bitte wo ich falsch liege oder was ich vergessen habe.
(Da ich für mich wie ein Protokoll schreibe, während ich prüfe und abarbeite, wird das bestimmt etwas länger aber ich hänge euch die Quellen jeweils mit dazu.)

ACHTUNG - DAS IST NOCH KEINE ANLEITUNG. DAS IST EINE SAMMLUNG DAZU WAS MIR SO EINFÄLLT!


WAWI

England und Nordirland trennen
Admin / Allgemeine Einstellungen / Länder
Eintrag GB "Großbritannien" ändern in - EU - Nein
Eintrag anlegen GB "Nordirland" - " Northern Ireland" - "Irlande du Nord", EU Ja, Kontinent - Europa, ISO 3 - NIR (Hier die wichtige Frage nach dem GB oder doch einfach UK nehmen???)

Steuereinstellungen
(und da kommt hoffentlich nicht der Erste Fehler in Bezug auf GB als Alpha-2 code)

Wenn Großbritannien nicht über der Schwelle
  • Zone EU + Nordirland - Großbritannien
  • Zone-Nicht-EU + Großbritannien

Wenn Großbritannien über der Schwelle
  • Zone Großbritannien - GB Großbritannien + Nordirland
  • Zone-Nicht-EU + GB Großbritannien
Da ich hoffe doch bei den Meisten die Ausgabe/Druck der CN23 Vorlage und Mehrfachrechnungen für den Zoll über die Zone hier geregelt ist, sollte diese Unterlagen auch sauber dann kommen. nach Großbritannen ja, nach Nordirland nein.

SHOP
Ich habe keine Ahnung, ob die Wawi die Länder mit den Shops abgleicht - ich denke aber eher nein, da unsere Wawi 251 Länder kennt aber die Shop DB nur 235.
Vielleicht kann da einer INPUT geben.

  • Wenn die Wawi abgleicht müssten im Shop anschließend die Versandarten Zuordnung zu Länder gescheckt werden und eventuell neu zugewiesen werden. Der Rest müsste über die Steuer automatisch aus der Wawi kommen.
  • Wenn nein, sehe ich nur die Möglichkeit Nordirland über einen Insert der Shop DB hinzuzufügen und anschließend die Länderzuordnung der Versandarten definieren.

Warum das?
  • Weil wenn man nach Nordirland verkauft, das beim
  • B2C Brutto mit Umsatzsteuer (für DE oder bei Schwelle für GB Großbritannien) ausgewiesen werden
  • B2B mit UStID steuerfrei IGL wäre (wenn ich es richtig verstehe)
  • Bei Versand nach GB egal ob B2C oder B2B bis 135 Pfund Warenwert immer steuerfrei und darüber "Reverse Charge" Lieferung ist.
Ich denke bei der Auswahl des Lieferlandes werde ich da einen Dropper reinhängen müssen über die Auswahl der darauf hinweist, dass Nordirland und Großbritannien getrennt sind oder die Benennung so zu machen, das beides mit GB anfängt (damit untereinander steht) und dahinter dann das relevante steht. z.B.
  • GB Great Britain
  • GB North Ireland
DATEV und Steuern
Jetzt wird es glaub ich witzig und darüber hab ich mit unserem Steuerberater noch nicht gesprochen.
1 Land 2 Systeme auch wenn wir das ja auch aus anderen Ländern und Überseegebieten kennen.

Am Beispiel JTL2Datev (Jera)
Wenn ich es richtig sehe, wird hier die Zuordnung über den ISO Code geregelt. Ich glaube (weiß es aber nicht), das die Version oben Großbritannien und Nordirland über das GB Kürzel zu realisieren vielleicht zum Problem wird.
Vielleicht ist es auch die Kombination aus ISO und Namen des Landes. Ob es geht, hier 1 Land 2 Systeme so abzubilden, kann ich gar nicht sagen.
An sich kommen die Aufträge/Rechnungen ja aus der Wawi und sollten da richtig sein (Wenn die Steuereinstellungen da korrekt sind). Zur Meldung kommen diese dann ja "je Rechnung".
Vielleicht kann Johannes Seidel da weiterhelfen ob und was da in der Software gemacht werden muss.

Ich hoffe doch sehr, dass die bestehenden Anmeldungen in Großbritannien nach Überschreiten der Lieferschwelle Bestandsschutz haben.
Das was DATEV hier in Ihrem Paper zum Thema schreibt verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht. https://www.datev.de/dnlexom/v2/content/documents/1004961/pdf

Marktplätze?

AMAZON

  • FBA - in einem anderen Threat hier im Forum habe ich gelesen, das AMAZON die GB Läger aus dem Paneuropäischen Netz herausnimmt. Bei Amazon selbst nichts. Im selben Thema steht, das JTL es auf dem Schirm hat.
  • Amazon Nordirland - hier sieht es so aus als ob alle bis zum 31.12. warten. Es könnte ja sein, das Flintenuschi oder Johnson einknicken und es doch noch ein Abkommen gibt.
    Zitat AMAZON in der FAQ - Stand - 12.Dez.20:
    "Welche Auswirkungen hat dies für Verkaufspartner in Nordirland?
    Dies hängt von der Art der Vereinbarung ab, die zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU getroffenen wurde. Amazon wird seine Verkaufspartner informieren, sobald die Details vollständig geklärt sind."
Quelle: https://sellercentral.amazon.de/gc/...exfn&ref=nslp_at_GXXH8A3LPBYW8Z3A_nslnk_1#DE1
Wenn es hier aber keine Trennung im Marktplatz nach "Lieferland - Region" gibt, frage ich mich ernsthaft woher die Wawi beim Generieren einer Rechnung wissen soll, ob das Nordirland (IGL) oder England (Drittland) ist?
Hat Da einer von euch eine Idee außer den Marktplatz UK zum 01.01.21 abzuschalten?

Ebay

Ebay ist mit den Information ja noch geiler. Kurz und prägnant:
"Der Brexit wird nach Ablauf des Übergangszeitraums mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Änderungen bei den Handelsregelungen mit sich bringen. Wie diese Änderungen genau aussehen, werden wir aber erst wissen, wenn sich das Vereinigte Königreich und die EU geeinigt haben. Wir werden die Situation in den kommenden Monaten weiter beobachten und Sie auf dem Laufenden halten. (auch Stand 12. Dez. 20)"

Heißt wir beobachten bis zum 31.12. und dann wissen wir auch nicht weiter.

Was die Marktplätze angeht sehe ich nicht schwarz (halt sehr kurzfristig bei nur einem Jahr Vorlauf) ich frage mich nur, wie es rechnungstechnisch auftrennbar ist, spätestens in der Wawi, die es ja Zuordnen muss.

DHL und Logistiker

Ich habe jetzt nur bei DHL nachgesehen. Informationen findet Ihr hier unter anderem unter: https://www.dhl.de/de/geschaeftskunden/express/infos-knowhow/brexit-special.html
England - Drittland ist klar aber KEIN Wort über Nordirland.... (auch nicht in dem Whitepaper das man dort downloaden kann)

Auf EazyShipping und Versandartenanpassung in der Wawi gehe ich hier nicht ein, weil das eigentlich über die Steuereinstellungen EU-Drittland etc. bereits oben definiert ist und ich jetzt keinen Grund sehe, das hier noch etwas angepasst werden müsste. Sollte ich mich irren, bitte Input.

FAZIT
Ich sehe da nicht viel vorbereitet und frage mich wirklich wie man das Ganze halbwegs rechtssicher machen kann.
Ich habe den Eindruck, als das alle Beteiligten und Opfer irgendwie darauf hoffen, das EU und GB da doch noch irgendwie die Kurve kriegen um es nicht kompliziert zu machen.
Aber es sind gerade einmal 19 Tage mit Stand heute bis dahin und ich sehe nur die Möglichkeit den Vertrieb da einzustellen bis irgend etwas klarer ist.

ODER vielleicht ist das da oben auch alles Quatsch und es reicht, wenn ein Workflow bei Auftragseingang die PLZ der Lieferadresse auf "BT..." abprüft,
wenn ja das Lieferland auf Nordirland stellt und den Auftrag in der Steuer auf IGL und wenn GB sonstiges auf Drittland.

Diese schräge Idee kam mir jetzt tatsächlich am Schluss.
Die SQL Abfrage darauf funktioniert zumindest schon einmal
SELCT *FROM [eazybusiness].[dbo].[tlieferadresse] WHERE cPLZ LIKE '%BT%' also geht es auch über eine Workflowbedingung.

Quelle Postleitzahlen Nordirland: https://postleitzahlen.cybo.com/vereinigtes-königreich/nordirland/

Hab Ihr Ideen?
Wo lieg ich falsch?
Wo soll ich was korrigieren (bearbeite ich dann kommentiert)

und jetzt kommt gut ins Wochenende

Grüße Oliver
 
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Manuel Pietzsch

JTL-Wawi
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2. Januar 2012
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Hi,

nach meinem aktuellen Stand ist es wie folgt:
  • GB muss wie ein Drittland behandelt und in der Wawi angelegt werden
    • Label in JTL-Wawi muss umgestellt werden auf "Harmonized Label"
    • Zolldokumente CN22 oder CN23 sind entsprechend beizulegen
  • Nordirland hat keinen eigenen ISO-Code und muss per Workflow abgefangen werden
  • Wir wissen noch immer nicht wie Amazon die Daten letztlich überträgt, ich denke sie werden erstmal kumuliert in der Wawi landen. Sobald wir die Reports sehen können wir hier kurzfristig anpassen. (siehe auch https://forum.jtl-software.de/threa...n-co-uk-als-eigenstaendiges-fba-lager.141069/)
Ich lasse mir das aktuell noch von einem Wirtschaftsprüfer bestätigen und denke dann kann ich vielleicht noch ein kleines Video dazu machen was alle Fragen klärt.

Gruß

Manuel
 

oliverthoma

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3. Mai 2019
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Danke Manuel.
Hab auch noch mehrere Infos bekommen und gefunden.

Wird wohl doch ne ISO geben. Voraussichtlich wird der bisherigen USt-ID Nummer statt dem Länderkennzeichen „GB“ ein „XI“ vorangestellt.
Damit wäre dann das iso Code Problem Gelöst.
Ein paar andere habe ich auch noch aber da komm ich erst heute gegen Abend dazu.
Grüße Oliver
 
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oliverthoma

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3. Mai 2019
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UPDATE
Bearbeiten des Originalbeitrages geht leider nicht:

Im Grundsatz wird es nach meinen Informationen England Drittland sein für das es keine Freigrenzen gibt. Steuer ab dem ersten Penny. Das was die da eventuell noch verhandeln, betrifft wenn überhaupt nur Zölle und hat nichts mit Steuern zu tun.

Zusammenfassung (zumindest bei Händlern die vorher schon die Schwelle überschritten und ein britische USTID haben) und für Grossbritannien:
1. Die vorher geltenden Schwellenwerte entfallen.
2. Zur Lieferung nach GB ist immer eine britische Umsatzsteuernummer und ID notwendig. Ebenso eine EORI die in England an diese ID gekoppelt ist.
Die Wertgrenze 135 € bezieht sich auf die Einfuhrumsatzsteuer.

Lieferungen bis 135 Pfund Warenwert netto sind in der Rechnung mit der britischen USTID und der britischen Umsatzsteuer auszuweisen. (aber eben keine Einfuhrumsatzsteuer die vom Zoll erhoben wird)
Lieferungen über 135 Pfund sind Einfuhrumsatzsteuerpflichtig (im B2B mit USTID des Empfängers Reverse Charge)
Heißt für mich, wer diese Steuernummer nicht hat und die gekoppelte EORI Nr. ist vom Versand nach England erstmal ausgeschlossen?)

3. Alle Sendungen müssen über einen "ZollAgenten" elektronisch angemeldet werden. Im Regelfall ist das ja der Logistiker. Auf der aktuellen Liste stehen die meisten der Paketdienstleister aber im Fall von DHL z.B. nur DHL Express. Ich denke das da die Abwicklung wie bei der regulären Voranmeldung über Eazy Shipping erfolgen wird. Die Liste findet Ihr hier. https://assets.publishing.service.g...t-of-fast-parcel-operators-10-Dec.csv/preview
Da wäre ein Update von JTL nett, wohin mit der EORI Nummer, wenn man sie hat, damit die auch übernommen wird.

4. Marktplätze: Diese werden direkt von der britischen Finanzbehörde zur Abgabe der Umsatzsteuer verpflichtet. Das ist spannend, denn hier wird die Umsatzstsuer direkt vom Marktplatz gezahlt. Der MArktplatz muss die Umsatzsteuer und gegebenenfalls Einfuhrumsatzsteuer aus diesem Verkauf in seiner eigenen britischen Umsatzsteuererklärung erklären und abführen. Auch für den OMP gelten die Unterscheidungen nach dem Warensendungswert ≤ 135 GBP.
Bei den Marktplätzen ebay und Amazon muss man ja die englische USTID hinterlegen um ab 01. Januar überhaupt nach England verkaufen zu können.
Da hab ich jetzt mehr Fragezeichen im Kopf als Lösungen, denn das würde heißen, das bei den Verkäufen auf Marktplätzen, diese "stellvertretend" die Umsätze melden und abführen. Mit welcher ID?
Wie verhindert man, dass diese Umsätze dann mit der eigenen Meldung nicht doppelt gemeldet werden?
Weiß man die Umsatzsteuer, die ein Dritter abführt selbst auf der eigenen Rechnung aus oder ???

5. Nordirland - soll wohl das Kürzel XI bekommen. Offiziell gefunden hab ich das nur in dem Länderverzeichnis vom statistischen Bundesamt. https://www.destatis.de/DE/Methoden...nhandel/Downloads/laenderverzeichnis2021.html
Da ist aber nichts bestätigt und solange denke ich auch nicht bei den Logistikern durch.

Über weiteres in Bezug auf Nordirland denke ich jetzt erst einmal gar nicht weiter nach, vermute aber mal, das es sich nur auf die Zollbestimmungen und Einfuhrumsatzsteuer bezieht und gar nicht auf die Umsatzsteuer.

Prinzipiell wichtig ist es, dass die englischen und die EU Behörden in ihren Publikationen immer nur von sich ausgehen, also davon, was wie in Ihr Land oder Gebiet kommt.
Bestes Bsp. ist die EORI Nummer wo ich an vielen Stellen gelesen habe, das man anscheinend eine englische EORI benötigt. Das steht bei den Engländern so aber in Bezug auf den Handel MIT der EU. also in die andere Richtung. Eine EORI gibt es für eine Firma nur einmal und die wird bei uns beantragt. In England muss sie mit der dortigen USTID verknüpfen. Das ist was anderes.

Grüße Oliver
 
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SebiW

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2. September 2015
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Das mit der EORI ist tatsächlich ein interessantes Thema. Hat man bisher nur eine GB EORI verliert diese zum 1.1. ihre Gültigkeit in der EU. Siehe dazu:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Brexit/Brexit-EORI/brexit-eori_node.html

Soweit ich das lese verliert aber auch die EU EORI ihre Gültgkeit in GB. Siehe dazu zb:
https://www.aisoe.at/brexit-britische-eori-nummer-government-gateway-user-id-gvms/
https://www.hk24.de/produktmarken/b...onen/europa/brexit/brexit-eori-nummer/4347058
https://www.gov.uk/eori

Spätestens, wenn aus GB bspw via Amazon Fulfillment in ein weiteres Drittland, zb Norwegen, ausgeführt wird dürfte man um eine GB EORI nicht mehr herumkommen.
 
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hula1499

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22. Juni 2011
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Danke für das Update, @SebiW

Das mit der GB EORI ist mir vollkommen neu, ändert die Vorzeichen dann noch weiter.

Ich hab eh mal für uns alles für GB abgedreht, eBay alles gelöscht, FBM alles beendet und Ama Verknüpfung FBA zu GB "beendet. Shop Versandkosten auf 200 Euro gesetzt.
Gab schon diverse Anfragen ob wir nicht ganz dicht sind, nach meiner Info: GB ist halt nun wie "Afghanistan, Burundi or Niger" waren die nicht so ganz amused :D
(war jedoch noch vor dem pseudo deal gerade).
 
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SebiW

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2. September 2015
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Ja, das mit dem Pseudo Deal machts jetzt nicht besser. Wusste man am 23en wenigstens noch "alles Kacke aber UK ist jetzt halt Russland" steht jetzt irgendwie absolut nichts mehr fest. Also Verzollung ja, aber keine Zollgebühren, vielleicht, aber Nordirland ist weiter irgendwie EU, gibts ne Lieferschwelle oder nicht usw. Ja was denn nu.

Und durch die Änderung in letzter Minute fehlen auch die Handlungsanweisungen von IHK etc an denen man sich zumindest entlanghangeln kann. Ich bin gerade echt völlig überfragt.

Und von der EU gibts das dazu:
https://op.europa.eu/de/publication...75ed71a1/language-de/format-PDF/source-search

Ich meine, ehrlich, wtf?
 
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