Neu Stückliste bestellbar obwohl Einzelteile NICHT bestellbar

Desecrator

Sehr aktives Mitglied
20. Februar 2011
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54
Hallo zusammen,

schon gemerkt?
Ein Artikel XYZ besteht aus Artikel A (und B, C,... es spielt keine Rolle aus wie vielen Produkten die Stückliste besteht), Überverkäufe sind hier ERLAUBT.
Bei Artikel A aber sind ÜV nicht erlaubt, es gibt keinen Bestand. Teil also nicht bestellbar.

ACHTUNG: Stückliste, also Artikel XYZ ist aber TROTZDEM bestellbar.

Zur Info, da man hier leicht abgemahnt wird, wenn man was bestellen kann, wovon der Mitbewerber weiß, dass es das eine Einzelteil davon gar nicht gibt.
 

NoOne

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16. März 2024
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Hallo zusammen,

schon gemerkt?
Ein Artikel XYZ besteht aus Artikel A (und B, C,... es spielt keine Rolle aus wie vielen Produkten die Stückliste besteht), Überverkäufe sind hier ERLAUBT.
Bei Artikel A aber sind ÜV nicht erlaubt, es gibt keinen Bestand. Teil also nicht bestellbar.

ACHTUNG: Stückliste, also Artikel XYZ ist aber TROTZDEM bestellbar.

Zur Info, da man hier leicht abgemahnt wird, wenn man was bestellen kann, wovon der Mitbewerber weiß, dass es das eine Einzelteil davon gar nicht gibt.
Wenn du bei der Stückliste den Überverkauf erlaubst ist doch klar, dass die trotzdem bestellt werden kann.

Ich habe auch eine Stückliste in meinem Shop:
Stückliste - Kein ÜV
Komponente 1 - Kein Bestand + ÜV
Komponente 2 - Bestand
Komponente 3 - Kein Bestand + kein ÜV

Die Stückliste ist damit nicht kaufbar.
 
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Desecrator

Sehr aktives Mitglied
20. Februar 2011
1.109
54
Ja, klar ist das schon. aber von der Logik her falsch. denn es muss EGAL sein ob ich bei der Stückliste ÜV zulasse oder nicht: sobald eine komponente davon ÜV nicht erlaubt (und auch nicht lagernd ist), kann natürlich auch keine Stückliste verkauft werden. wie soll das gehen?
Zu deutsch: Ein Auto besteht aus Räder und einem Lenkrad. Lenkräder sind aber aus, kann man nicht kaufen, sind nicht lieferbar. Ein Auto kannst du aber trotzdem bestellen. Aha - guter Witz.
kommt das Auto dann ohne Lenkrad? Rechtliches Problem: auf der Produktseite war aber angegeben, dass das Lenkrad BESTANDTEIL der Stückliste "Auto" ist.
kommt das Auto gar nicht, weil Lenkräder nicht bestellbar sind? Ebenso rechtlich falsch: du hast was angeboten, mit einer Lieferzeit versehen, ergo: eine Willenserklärung abgegeben.

in beiden Fällen: Abnahnung ist raus. und zwar keine günstige.
 

NoOne

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16. März 2024
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Fehlkonfigurationen sind nun mal deine Verantwortung, nicht die des Shops. Wenn man nicht will das die Stückliste überverkauft wird, dann schaltet man den Überverkauf nicht ein. Und verkauft dann halt nicht, solange die Komponenten noch im Zulauf oder gar nicht vorhanden sind, sondern erst, wenn alles auf Lager ist.
 
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Rektor

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22. November 2011
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Das sehe ich leider genau so wie NoOne. Ich sehe auch keinen Sinn darin, beim Einzelartikel den Verkauf ohne Bestand zu unterbinden, jedoch beim Stücklistenartikel, welcher auch den Artikel enthält, den Überverkauf zu ermöglichen. Das ist einfach eine falsche Denkweise von Desecrator. Wenn der Einzelartikel keine Überverkäufe zulässt., zudem der Stücklistenartikel auch nicht, kann der Stücklistenartikel nicht verkauft werden, wenn nur eine Komponente fehlt. JTL handelt hier komplett richtig...
 
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Desecrator

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20. Februar 2011
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das ist keine falsche Denkweise, nur weil sie deiner Denkweise nicht entspricht. das ist aus unserer Sicht einfach nicht praxistauglich.
Pass mal auf, ganz konkret: wir verkaufen Autoteile. Schraube XY gibt es in 300 verschiedenen Autos. ich lege also EINE Schraube an, die als Komponenten gilt. dann lege ich 300 Artikel an (wir machen Explosionszeichnungen je Fahrzeugmodell, damit jeder Kunde SEIN (!) Fahrzeug wählen kann), worauf dann jeweils im Bild diese Schraube auf DIE EINE Komponenten (Schraube XY) verlinkt.

so, Schraube XY ist von heute auf morgen nicht lieferbar. ist so. ich de-aktiviere also ÜV in der Komponente. Denn: ist ja klar - und soviel zu falscher Denkweise - es ist einfach nur diese Schraube gerade nicht lieferbar.

ACHSOOOOOOOOOOOO, und dann muss ich ja noch bei den 300 explosionszeichnungen bei den jeweiligen Stücklisten-Artikeln ÜV rausnehmen, ist ja klar!!! Sorry, ist natürlich einfach nur eine "falsche Denkweise", zu erwarten, dass dann natürlich auch alle betroffenen Stücklisten automatisch nicht mehr bestellt werden können. wie komm ich nur auf die absolut dämliche Voraussetzung, dass Stücklisten NICHT bestellbar sein sollten, wenn Komponenten davon nicht bestellbar sind.

kennt ja jeder hier: man kauft sich ein neues Auto, Chips sind leider gerade Mangelware, aber man bekommt natürlich TROTZDEM das Auto geliefert. ist ja nicht so, dass Lieferzeiten auf einmal in die Höhe schießen, nur weil man auf KOMPONENTEN warten muss 😏
 

NoOne

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16. März 2024
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ACHSOOOOOOOOOOOO, und dann muss ich ja noch bei den 300 explosionszeichnungen bei den jeweiligen Stücklisten-Artikeln ÜV rausnehmen, ist ja klar!!! Sorry, ist natürlich einfach nur eine "falsche Denkweise", zu erwarten, dass dann natürlich auch alle betroffenen Stücklisten automatisch nicht mehr bestellt werden können. wie komm ich nur auf die absolut dämliche Voraussetzung, dass Stücklisten NICHT bestellbar sein sollten, wenn Komponenten davon nicht bestellbar sind.
Genau das ist aber der Fall, wenn die Stückliste selbst den Überverkauf *nicht* aktiv hat. Schaltest du den erst gar nicht ein, dann hast du das Problem auch nicht. Und Artikel mit ÜV werden bei der Bestandsberechnung nicht berücksichtigt. Wozu brauchst du also aktiven Überverkauf bei der Stückliste?
 

Desecrator

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20. Februar 2011
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@Desecrator nur weil jemand eine Stückliste verkürzen (aka weniger liefern als versprochen) möchte, sollte das nicht der Logik und eigentlichen Bedeutung einer Stückliste widersprechen.
Abmahnung ist raus. Und das ist also der Deal mit dem Endkunden, oder wie?

Genau das ist aber der Fall, wenn die Stückliste selbst den Überverkauf *nicht* aktiv hat. Schaltest du den erst gar nicht ein, dann hast du das Problem auch nicht. Und Artikel mit ÜV werden bei der Bestandsberechnung nicht berücksichtigt. Wozu brauchst du also aktiven Überverkauf bei der Stückliste?
wäre schön, wenn es so einfach wäre. aber du liegst falsch: wenn ich in der Stückliste ÜV rausnehme, dann wird angezeigt: nicht bestellbar. OBWOHL (!) die Komponenten daraus bestellbar sind.
 

NoOne

Sehr aktives Mitglied
16. März 2024
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wäre schön, wenn es so einfach wäre. aber du liegst falsch: wenn ich in der Stückliste ÜV rausnehme, dann wird angezeigt: nicht bestellbar. OBWOHL (!) die Komponenten daraus bestellbar sind.
Ich liege nicht falsch. Ich habe derzeit auch folgende Stückliste:

Stückliste - Kein ÜV
Komponente 1 - Kein Bestand, ÜV
Komponente 2 - Bestand, kein ÜV

Und diese Stückliste ist kaufbar.

Das einzige Problem, was die Berechnung hat, ist ein Szenario wo die Stückliste keinen ÜV aktiv hat, aber *alle* Komponenten ÜV aktiviert haben (und/oder Komponenten ohne Lagerbestandsführung sind). Weil der Bestand aller Komponenten dann ignoriert wird, oder schlicht nicht vorhanden ist, hat die Stückliste dann ebenfalls einen Bestand von 0 und kann ohne ÜV tatsächlich nicht gekauft werden. Dann und *nur* dann muss die Stückliste selbst auch ÜV haben.

Edit: Was du in solchen Fällen evtl. machen könntest wäre den Überverkauf zu deaktivieren und den Bestand vom Lieferanten zu deinem eigenen hinzuzufügen. Ansonsten musst du in der Tat aufpassen, dass der ÜV für die Stückliste nur aktiviert ist, wenn das bei allen Komponenten der Fall ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Rektor

Sehr aktives Mitglied
22. November 2011
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NoOne, sicherlich musst du dich nicht rechtferigen, bei dem Unfug was Desecrator von sich gibt. Desecrator muss noch viel lernen...

Sorry, jedoch ist die Denkweise von dir, Desecrator immer noch falsch. Erspare uns weitere Antworten dazu.

Das Thema sollte beendet werden, da Desecrator das nicht vorhandene Problem entweder nicht erkennt oder absolut falsch umsetzt.

Fehlt eine Schraube ist das (nach)denken manchmal etwas schwierig....
 

Desecrator

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20. Februar 2011
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Wenn sich schon jemand "Rektor" nennt, dann unterstreicht das dessen mutmaßlich achso-tolles pädagogisches Geschreibe natürlich sehr... nur weil etwas nicht in deine Welt passt, muss es nicht falsch, oder gar "Unfug" sein. Geradezu impertinent von dir, mir derartiges zu unterstellen.

Vielleicht liegts einfach an deiner vermeintlich eingeschränkten Sichtweise, dass "deine" Vorstellung von diesem Thema nicht die allgemeingültige Vorstellung sein muss. Im Gegensatz zu dir behaupte ich nicht, dass du "Unfug" von dir gibst. Nein, mir würde es schon reichen wenn einfach für jeden hier die nötige Lösung bereitgestellt würde. Und die lautet: ÜV optional vererbt von Komponenten. der eine brauchts, der andere nicht.
aber an deiner Aussage liest man: da wiederum musst du noch viel lernen, mein Bub.
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
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1.024
Berlin
Abmahnung ist raus. Und das ist also der Deal mit dem Endkunden, oder wie?

Abmahnung?
An wen und warum?

Wenn ich als Kunde einen Obstkorb mit einem Apfel und einer Birne bestelle, möchte ich nicht nur eine Birne haben.
Wozu also Überverkauf einer Stückliste erlauben?

Sorry, ich verstehe nicht mehr, worum es Dir überhaupt geht...

Unterm Strich bleibt festzuhalten:
JTL ändert nichts.
Das Thema ist im Sande verlaufen - siehe anderer Thread.
Wir müssen uns selbst helfen.
 

Desecrator

Sehr aktives Mitglied
20. Februar 2011
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jup, das habe ich schon auch so verstanden. Lösung wurde ja auch für eigene Bedürfnisse umgesetzt.

Natürlich kann man ÜV einfach an/aus machen. das ist ja nicht das problem. Problem wird es erst, wenn eine Komponenten in 300 Stücklisten drin ist. denn wer ändert die dann? natürlich niemand. also muss ein Automatismus her. und den könnte JTL ganz einfach dahingehend liefern, in dem man sowas erlaubt wie "üv global übernehmen" oder was auch immer...

Frage mich, wieso ich 360€ jeden Monat zahle. Komme mir ein bisschen vor als wäre ich in einer FDP-Mitgliedschaft gefangen - smiley!
 

Rektor

Sehr aktives Mitglied
22. November 2011
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Grundsätzlich verstehe ich was du meinst Desecrator. Ein Einzelartikel der keine Überverkäufe erlaubt, sollte auch bei dem Stücklistenartikel berücksichtigt sein, was dieser auch ist. Der von JTL eingeschlagene Weg ist, bei Stücklistenartikel den Überverkauf zu entfernen, womit bei einem Null-Bestand des Einzelartikels auch der Stücklistenartikel nicht bestellbar wäre. Deine Logik wünscht allerdings, dass der Stücklistenartikel, obwohl Überverkäufe erlaubt sind, das fehlen vom Einzelartikel berücksichtigt wird, womit der Stücklistenartikel dann nicht bestellbar wäre. Kannst du gerne an JTL weitergeben, womit sich dabei nichts tun wird, denn es gibt einen Weg von JTL, den Überverkauf nicht zu erlauben
Jedoch gibt es den einfachen Weg, den JTL bereits eingeschlagen hat, einfach den Überverkauf beim Stücklistenartikel entfernen. 2 Wege mit eigentlich dem gleichen Ergebnis.

Außerdem unterstelle ich dir nichts, sondern weise dich auf den richtigen Weg. Kommentare von anderen Nutzern, sollten dich zum nachdenken bewegen, dass das denken von dir einfach falsch ist., bzw. es über JTL Wege gibt, das gleiche Ergebnis zu erhalten, wenn man dann nur will...