Desecrator
Sehr aktives Mitglied
Hallo zusammen,
schon gemerkt?
Ein Artikel XYZ besteht aus Artikel A (und B, C,... es spielt keine Rolle aus wie vielen Produkten die Stückliste besteht), Überverkäufe sind hier ERLAUBT.
Bei Artikel A aber sind ÜV nicht erlaubt, es gibt keinen Bestand. Teil also nicht bestellbar.
ACHTUNG: Stückliste, also Artikel XYZ ist aber TROTZDEM bestellbar.
Zur Info, da man hier leicht abgemahnt wird, wenn man was bestellen kann, wovon der Mitbewerber weiß, dass es das eine Einzelteil davon gar nicht gibt.
schon gemerkt?
Ein Artikel XYZ besteht aus Artikel A (und B, C,... es spielt keine Rolle aus wie vielen Produkten die Stückliste besteht), Überverkäufe sind hier ERLAUBT.
Bei Artikel A aber sind ÜV nicht erlaubt, es gibt keinen Bestand. Teil also nicht bestellbar.
ACHTUNG: Stückliste, also Artikel XYZ ist aber TROTZDEM bestellbar.
Zur Info, da man hier leicht abgemahnt wird, wenn man was bestellen kann, wovon der Mitbewerber weiß, dass es das eine Einzelteil davon gar nicht gibt.