Neu Probleme mit Kauflizenzen und Tariflizenz – Unklarheiten und fehlende Nutzungsmöglichkeiten

SaschaR1987

Aktives Mitglied
7. Dezember 2019
85
19
Hallo zusammen,

wir stehen aktuell vor einem Problem mit unseren JTL-Shop-Kauflizenzen und der im JTL Advanced-Tarif enthaltenen Lizenz und hoffen, dass jemand hier im Forum ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder vielleicht eine Lösung weiß.

Die Ausgangslage:​

Wir haben vor einiger Zeit zwei Kauflizenzen für den JTL-Shop erworben. Jede Lizenz hat uns damals 499 € gekostet, inklusive einer 12-monatigen Subscription, die für 249 € pro Jahr verlängert werden konnte. Mit dieser Subscription konnten wir:

  • Updates für die Shopversion erhalten.
  • Die Domain der Lizenz beliebig oft wechseln.
Das war ein wesentlicher Grund, warum wir uns für die Kauflizenzen entschieden haben. Damals war dies in der Produktbeschreibung so festgelegt:

Support und Subscription
Mit Kauf der JTL-Shop 4 Standard Edition erhalten Sie eine 12-monatige Subscription für Ihr Produkt. In diesem Zeitraum gewähren wir Ihnen E-Mail-Support (Basic) über unser Ticketsystem im JTL-Kundencenter.
Zudem haben Sie über die Dauer Ihrer Subscription Anspruch auf alle produktbezogenen Updates für Ihre Shopversion. Die lizenzgebundene Shopdomain können Sie innerhalb dieses Zeitraumes beliebig oft ändern. Beachten Sie bitte, dass eine Subscription immer lizenz- und somit domaingebunden ist. Für das Betreiben mehrerer JTL-Shops sind damit auch mehrere Subscriptions erforderlich.
Nun gibt es jedoch keine Möglichkeit mehr, Subscriptions zu verlängern, und damit auch keine Möglichkeit, die Domain einer Kauflizenz zu wechseln. Diese Funktion war ein zentraler Bestandteil der ursprünglichen Vereinbarung.

Das aktuelle Problem:​

Neben den Kauflizenzen zahlen wir seit der Tarifumstellung für den JTL Advanced-Tarif (99 € pro Monat), der unter anderem eine Lizenz für einen Standard-Shop enthält. Diese Lizenz können wir jedoch nicht aktivieren, da das System beim Versuch, sie zu erstellen, die Fehlermeldung ausgibt: „2/1, 1 zu viel“.

Es scheint, als würden unsere Kauflizenzen bei der Tarifbeschränkung berücksichtigt, was jedoch aus unserer Sicht nicht korrekt ist. Kauflizenzen sollten unabhängig vom Tarif sein und nicht auf das Limit angerechnet werden.

Der JTL-Support schlägt vor, eine unserer Kauflizenzen in den Tarif „zu überführen“, damit wir die Tariflizenz nutzen können. Für uns ist das jedoch keine Option, denn:

  1. Wir haben für die Kauflizenzen rund 1.000 € bezahlt. Diese gehören uns und sollten unabhängig von Tarifbeschränkungen nutzbar sein.
  2. Wir zahlen aktuell monatlich für eine Lizenz, die wir nicht nutzen können. Das widerspricht dem, was im Tarif beworben wird.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir:

  • Unsere Kauflizenzen weiterhin vollumfänglich nutzen können möchten, wie es uns beim Kauf zugesichert wurde.
  • Die Lizenz, die wir monatlich im Rahmen des Tarifs bezahlen, ebenfalls freischalten und nutzen möchten.

Unser Eindruck vom Support:​

Leider haben wir bisher keine zufriedenstellende Antwort vom Support erhalten. Es scheint, als würde man unser Anliegen nicht vollständig verstehen oder darauf eingehen. Falls JTL hier keine Lösung anbieten kann, würden wir empfehlen, das Thema auf höherer Ebene zu klären, da diese Einschränkungen für uns inakzeptabel sind.

Unsere Fragen an euch:​

  • Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht, insbesondere mit Kauflizenzen, die älter als 12 Monate sind?
  • Werden bei euch die Kauflizenzen ebenfalls auf die Tarifbeschränkungen angerechnet?
  • Konntet ihr eure im Tarif enthaltenen Lizenzen problemlos nutzen, oder gab es auch hier Probleme mit der Aktivierung?
Wir möchten sicherstellen, dass wir hier nichts missverstehen, aber aktuell fühlt sich das für uns wie eine klare Benachteiligung an. Wir sind gespannt auf eure Meinungen und Erfahrungen!

Vielen Dank im Voraus!
 

SaschaR1987

Aktives Mitglied
7. Dezember 2019
85
19
Das Thema wurde schon x-mal durchgekaut.
Eine Kauflizenz gibt es nicht mehr.
Du kannst deine aktuelle Kauflizenz in ein Abo umwandeln und der Restwert wird dir dann verrechnet.

Alle Infos und FAQ gibt es hier: https://forum.jtl-software.de/threads/vorabinfos-zu-unseren-neuen-jtl-editionen.223000/
Es geht nicht um Restwerte die Subscription ist egal
Es geht darum das unsere Kauflizensen nicht verfallen sondern weiterhin nutzbar sind das stimmt auch wir nutzen Sie aktuell beide
Aber wir Zahlen auch im Tarif für einen Shop den wir nicht nutzen KÖNNEN


Beim Kauf unserer JTL-Shop-Kauflizenzen war klar geregelt, dass diese uneingeschränkt uns gehören und wir diese dauerhaft nutzen können. Es gab lediglich die Einschränkung, dass die Subscription für Updates und Domainwechsel erforderlich ist. Das war für uns nachvollziehbar. Wenn wir etwas kaufen, dann besitzen wir es, und die Nutzung der Shops darf uns nicht entzogen werden. Keine Updates? Das wäre noch verständlich. Vielleicht auch kein Domainwechsel? Diskussionswürdig. Aber den gesamten Shop, den wir bezahlt haben, nicht mehr nutzen zu können? Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel.

Uns wurde zudem im persönlichen Gespräch mit dem JTL-Support im Jahr 2024 telefonisch bestätigt, dass wir unsere Kauflizenzen weiterhin nutzen können. Aussagen wie „Man kann Ihnen Ihren Besitz schließlich nicht wegnehmen“ wurden uns damals ausdrücklich so mitgeteilt.

Tatsächlich nutzen wir unsere beiden Kauflizenzen bislang wie gehabt: Die Wawi verbindet sich, und die Shops laufen stabil.

Das Problem:
Die Lizenz, die im JTL Advanced-Tarif enthalten ist und für die wir monatlich 99 € bezahlen, ist nicht nutzbar. Beim Versuch, diese Lizenz zu aktivieren, erhalten wir die Fehlermeldung „2/1, 1 zu viel“. Es scheint, als würden unsere Kauflizenzen hier fälschlicherweise mitgezählt, was nicht der Fall sein sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:

SaschaR1987

Aktives Mitglied
7. Dezember 2019
85
19
Unsere Kauflizenzen wurden rechtmäßig erworben und sind laut den zum Zeitpunkt des Kaufes geltenden AGB dauerhaft gültig. Die AGB, die zum Zeitpunkt des Erwerbs galten, garantieren uns ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ohne nachträgliche Einschränkungen oder die Verpflichtung, zusätzliche Gebühren zu zahlen.

Wichtige AGB-Passagen:​

  1. Zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht:
„Mit der Zahlung der Vergütung erwirbt der Kunde ein zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software...“
(§ 3 der damaligen AGB)
Dies bedeutet, dass wir ein dauerhaftes Recht an der Software besitzen, ohne dass dieses durch JTL widerrufen oder nachträglich verändert werden kann.

  1. Funktionsumfang bleibt bestehen:
„Der Lizenzumfang richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.“
(§ 3 der damaligen AGB)
Das heißt, dass die Funktionen, die wir beim Kauf erhalten haben, nicht nachträglich eingeschränkt oder verändert werden dürfen.

  1. Keine nachträglichen Gebühren:
    In den AGB gibt es keinerlei Regelung, die JTL berechtigen würde, nachträglich eine Vergütung oder Tarife für bereits erworbene Kauflizenzen einzuführen.

Fazit:​

Unsere Kauflizenzen sind durch die AGB rechtlich abgesichert. Jeglicher Versuch, uns in ein Tarifsystem zu zwingen oder die Kernfunktionen unserer Lizenzen einzuschränken, verstößt gegen die ursprünglichen Vertragsbedingungen. Wir sollten uns bewusst sein, dass unsere Rechte hier klar durch die AGB und geltendes Recht geschützt sind!
 

elcheffe

Sehr aktives Mitglied
7. Juli 2010
616
84
Du kannst doch nicht mehr machen, als dich mit der Problematik an JTL zu wenden. Wenn die nicht wollen, wollen sie nicht. Ob du Recht hast oder nicht.
Zieh deine Schlüsse daraus… haben wir auch gemacht. Sorry, bessere News wird hier keiner haben.🙁
 

SaschaR1987

Aktives Mitglied
7. Dezember 2019
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Also es hat sich mittlerweile geklärt wir bekommen unsere Lizenz die wir bezahlen und unsere kaufshops bleiben wie sie sind! Hat zwar gedauert bis uns jemand verstanden hat aber dann gings eigentlich super fix! Wir sind Happy
 
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