Nur noch Vollpfosten bei eBay

  • Ersteller des Themas thuhn01
  • Erstellungsdatum

thuhn01

Guest
Diese Idioten (manchmal auch Käufer genannt) haben sich wieder was neues ausgedacht:

eBay verlangt ja jetzt Angebote in bestimmten Kategorien VKF einzustellen.

Ratet mal was nu passiert:
Kunde widerruft, schickt die Ware zurück.
Soderle, Warenwert (8,46Euro) wird ersetzt, der Versandkostenanteil (3,20Euro Hinversand) einbehalten da der Kunde diese Leistung nicht zurückgewährt hat...

Tataaa: Kunde will ALLES zurück: "Der Artikel war VKF eingestellt, Ich habe somit keine Versandkosten bezahlt also ist das einbehalten des VK Anteils nicht statthaft"

Ergo: Die VK müssen gleich mal doppelt in den eBay-Preis einberechnet werden da es ja sein kann dass der Kunde zurück schickt.
 

thuhn01

Guest
AW: Nur noch Vollpfosten bei eBay

Hat ebay da schon in irgendeiner Weise sich zu geäußert?

Wieso sollten die sich dazu äußern?
Ist doch ne Sache zwischen Käufer / Verkäufer.
Könnte ggf ne neue Welle bzgl. Widerrufsrecht auslösen...

Ist der Verkäufer berechtigt die Hinsendekosten einzubehalten oder nicht / Wenn ja: Was darf er einbehalten wenn gar keine Versandkosten (Hinweg) beziffert sind...
(Versandkostenfreie Sendung...) ???
 

blackship

Aktives Mitglied
28. Mai 2009
41
0
Österreich
AW: Nur noch Vollpfosten bei eBay

Am besten ist du schreibst gleich auf deiner Angebotsseite welche (Neben)Kosten im Verkaufspreis enthalten sind.

- Angebotsgebühren
- Verkaufsprov. 7%
- Paypal Gebühren 3,2% + 0,35 EUR
- Versandkosten

Dann noch den Zusatz:
Wer günstiger kaufen möchte der kann gerne unseren Online- Shop unter www..... besuchen

So ist eine Transparenz für Deine Kundschaft gewährleistet. :biggrin:
Dein Beitrag ist ein Grund mehr für mich eBay zu verlassen. Wie du so schon sagst: Nur noch Vollposten.....
Da bin ich ganz deiner Meinung. ;)
 

TIMBaER

Aktives Mitglied
8. September 2006
315
0
Krefeld
AW: Nur noch Vollpfosten bei eBay

Hallo

Meines Erachtens (ohne Rechtsberatung) besagt das zur Zeit aktuellste Urteil (Oberlandesgericht Karlruhe AZ 15 U 226/06), das der Verkäufer im Falle eines kompletten Widerrufs die Hinsendekosten zu erstatten hat. Deshalb weis ich nun nicht wo das Problem liegt, ob die VK schon im Produktpreis eingerechnet sind oder separat Ausgewiesen werden kommt es doch auf das gleiche raus. Sie müssen dem Käufer erstattet werden.

Dieses ist zwar eine bittere Pille für den Verkäufer, aber das ist halt so.

Oder hat jemand von Euch ein aktuelleres Urteil, in dem das nicht mehr so ist? Würde mich sehr freuen wenn jemand mir jemand ein für den Verkäufer besseres Urteil vorzeigen kann.

Hier steht das auch noch mal so.
http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-hinsendekosten.htm

Gruß
 

thuhn01

Guest
AW: Nur noch Vollpfosten bei eBay

Am besten ist du schreibst gleich auf deiner Angebotsseite welche (Neben)Kosten im Verkaufspreis enthalten sind.

- Angebotsgebühren
- Verkaufsprov. 7%
- Paypal Gebühren 3,2% + 0,35 EUR
- Versandkosten

Dann noch den Zusatz:
Wer günstiger kaufen möchte der kann gerne unseren Online- Shop unter www..... besuchen

So ist eine Transparenz für Deine Kundschaft gewährleistet. :biggrin:
Dein Beitrag ist ein Grund mehr für mich eBay zu verlassen. Wie du so schon sagst: Nur noch Vollposten.....
Da bin ich ganz deiner Meinung. ;)

Das mit der Auflistung der Kosten ist ne Gute Idee, allerdings gibt es große Probleme wenn man auf externe Shops verweist. Mal schauen wie ich das umsetze.
 

thuhn01

Guest
AW: Nur noch Vollpfosten bei eBay

Hallo

Meines Erachtens (ohne Rechtsberatung) besagt das zur Zeit aktuellste Urteil (Oberlandesgericht Karlruhe AZ 15 U 226/06), das der Verkäufer im Falle eines kompletten Widerrufs die Hinsendekosten zu erstatten hat.

Das liegt seit einiger Zeit vor'm EU-Gericht und wird neu geschrieben.
Es wird wohl daraus herauslaufen dass die Rücksendekosten IMMER vom Kunden die Hinsendekosten IMMER vom Verkäufer zu tragen sind. Die 40Euro Klausel soll ganz wegfallen, Wertersatz soll auch immer möglich sein.

Es gibt zur Zeit kein abschließendes Urteil welches klar sagt dass der Händler die Hinsendekosten zu tragen hat. Das wird je nach Gericht unterschiedlich bewertet. MAl so mal so...

Aber NOCH ist gar nichts raus und alle zittern...
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
AW: Nur noch Vollpfosten bei eBay

Das mit der Auflistung der Kosten ist ne Gute Idee

Aber vorsicht bei den paypal-Gebühren.

Ich hatte einen ähnlichen Satz mal bei mir drin Damit habe ich erklärt, wieso ich bei niedrigpreisigen Artikeln kein paypal anbiete und die Gebühren aufgelistet.

Ergebnis, Verwarnung und Angebotslöschung. Das wäre eine "Gebührenumgehung".

ebay's Logik ist halt eine andere.
 

++chris++

Gut bekanntes Mitglied
20. Mai 2009
656
7
AW: Nur noch Vollpfosten bei eBay

"Nur noch Vollpfosten bei eBay" !!?? Das hab ich auch schonmal irgendwo gehört ;) ;)

Ich bin nur mal gespannt, wann der erste versucht, rechtlich gegen die "Preisbindung auf 0,00" der Versandpreise vorzugehen.

Wenn man sich mal §1 GWB anschaut und die Einschränkung bei §2 1) 1. und dazu bedenkt, dass Ebay mit 90% oder so im
Online-Auktionshandel viele absolut abhängige Kunden hat und evtl. möglicherweise unter $19 (4) beachten müsste,
vermutet man, dass Ebay mehr Geld in Rechtsabteilungen als in Softwareentwicklung steckt.

Allerdings ein kleines bisschen Verständnis habe ich für den Hintergrund des VKF-Ansatzes habe ich auch.
Ebay musste etwas gegen Massenhändler unternehmen, die mtl. ein paar tausend Artikel knapp über dem Einstandspreis
verhimmeln und damit alle Kleineren vom Markt vedrängen.
Und 1,50 am Produkt und 2,00 am Versand mal 4000 sind auch 14000 Rohgewinn.

Das Ebay mal wieder die falsche Maßnahme gewählt hat, ist bei denen wohl genetisch bedingt.:cool:
 

blackship

Aktives Mitglied
28. Mai 2009
41
0
Österreich
AW: Nur noch Vollpfosten bei eBay

Ich finde es sollte dem Verkäufer selbst überlassen sein ob er seine Versandkosten inkl. oder zzgl. anbietet.
Schließlich verkauft man sein Produkt und nicht die Versandkosten.

Das mit der Auflistung der Kosten ist ne Gute Idee, allerdings gibt es große Probleme wenn man auf externe Shops verweist. Mal schauen wie ich das umsetze.
Das ist mir schon klar dass man seinen Shop nicht verlinken darf :)
 

thuhn01

Guest
AW: Nur noch Vollpfosten bei eBay

Ich habe mir aktuell diesen Ansatz ausgedacht, fällt euch irgendetwas auf das ggf Probleme machen könnte?.

Code:
[B]Kalkulation[/B] 
Unsere eBay-Preise enthalten bereits sämtliche Kosten und Gebühren:

   1. Warenwert
   2. Versandkosten (1,65Euro bzw. 3,20Euro)
   3. Anteilige Gebühren für Zahlungsoptionen
      (je nach Warenwert 3-7%)
   4. Anteilige  Verkaufsprovision
      (je nach Kategorie 7-13%)

Sie zahlen nur den angezeigten Preis. Nichts verstecktes...

Sie wollen dieselbe Ware von uns günstiger Kaufen?
Nichts leichter als das: Kaufen Sie in unserem Onlineshop.
Die Adresse dürfen wir hier leider nicht bekannt geben lässt sich 
beim googeln aber schnell finden.

PayPal kann sich nicht beschweren da sich die Zahlungsoptionsgebühren auch auf Kreditkarten etc. bezieht
eBay kann sich nicht beschweren da ich keinen Link angebe
Kunde sieht dass Versandkosten bereits in Höhe x enthalten sind
Jeder der rechnen kann sieht dass bis zu 20% gespart werden kann wenn direkt beim Händler gekauft wird...
 

argy

Gut bekanntes Mitglied
30. Juni 2007
908
2
Bitterfeld
AW: Nur noch Vollpfosten bei eBay

könntest auch noch darauf verweisen, dass es in der Mich-Seite zu finden ist, denn da darf man so weit ich weiß auf nen externen Link verweisen, zumindest machen es sehr viele...
und zu den Gebühren, wenn du nen widerruf hast, bekommste ja von ebay auch die gebühren erstattet, also ganz so wild ist das auch nicht.... kommt halt immer darauf an, wieviel marge man an seinen produkten hat...
 

thuhn01

Guest
AW: Nur noch Vollpfosten bei eBay

könntest auch noch darauf verweisen, dass es in der Mich-Seite zu finden ist, denn da darf man so weit ich weiß auf nen externen Link verweisen, zumindest machen es sehr viele...
und zu den Gebühren, wenn du nen widerruf hast, bekommste ja von ebay auch die gebühren erstattet, also ganz so wild ist das auch nicht.... kommt halt immer darauf an, wieviel marge man an seinen produkten hat...

Marge bei DVD und Videospielen? Kaum der Rede wert. Maximal 8%

Das mit dem Link auf der mich-Seite hatte ich mal. Gab Ärger.
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
897
13
Coburg
AW: Nur noch Vollpfosten bei eBay

@thun
klingt gut, nur musst du dir noch etwas mit dem günstiger einfallen lassen. soweit ich nach dem letzten gespräch (hatte eine ähnliche idee) mit dem powersellerservice erfahren habe, dürfen ebay-artikel die auch im eigenen shop gelistet sind keinesfalls im shop billiger sein. wobei sich da natürlich wieder die frage stellt "was ist nun der artikelpreis"?

was die abmahndeppen betrifft, könnte diese beschreibung auch schon wieder als "werbung mit selbstverständlichkeiten" ausgelegt werden, da ja alles irgendwo bereits festgelegt ist???

von der mich-seite aus darfst du tatsächlich auf den eigenen shop verlinken.
 
Zuletzt bearbeitet:

thuhn01

Guest
AW: Nur noch Vollpfosten bei eBay

@thun
klingt gut, nur musst du dir noch etwas mit dem günstiger einfallen lassen. soweit ich nach dem letzten gespräch (hatte eine ähnliche idee) mit dem powersellerservice erfahren habe, dürfen ebay-artikel die auch im eigenen shop gelistet sind keinesfalls im shop billiger sein. wobei sich da natürlich wieder die frage stellt "was ist nun der artikelpreis"?

was die abmahndeppen betrifft, könnte diese beschreibung auch schon wieder als "werbung mit selbstverständlichkeiten" ausgelegt werden, da ja alles irgendwo bereits festgelegt ist???

von der mich-seite aus darfst du tatsächlich auf den eigenen shop verlinken.

Ersetze dann "Sie wollen dieselbe Ware von uns günstiger kaufen?" durch "Sie wollen dieselbe Ware bei uns zu einem anderen Preis kaufen?" ;)

Ich glaube kaum dass sich jemand bei eBay die Mühe macht uns über Google zu suchen und dann die Preise berechnet. Immerhin müsste dann ja wieder der Artikelpreis erst einmal herausgefunden werden, da ja die VK usw. nicht wirklich bekannt sind...


Zudem es mir bald egal ist was die sagen. Entweder lassen die das durchgehen oder sie schmeißen meine Angebote raus. Speziell die ganzen eBay Abmahner und Gebühren hängen mir langsam zum Hals raus. Kein eBay = kein Ärger.
 

D********t

Guest
AW: Nur noch Vollpfosten bei eBay

Hallo

Meines Erachtens (ohne Rechtsberatung) besagt das zur Zeit aktuellste Urteil (Oberlandesgericht Karlruhe AZ 15 U 226/06), das der Verkäufer im Falle eines kompletten Widerrufs die Hinsendekosten zu erstatten hat. Deshalb weis ich nun nicht wo das Problem liegt, ob die VK schon im Produktpreis eingerechnet sind oder separat Ausgewiesen werden kommt es doch auf das gleiche raus. Sie müssen dem Käufer erstattet werden.

Dieses ist zwar eine bittere Pille für den Verkäufer, aber das ist halt so.

Oder hat jemand von Euch ein aktuelleres Urteil, in dem das nicht mehr so ist? Würde mich sehr freuen wenn jemand mir jemand ein für den Verkäufer besseres Urteil vorzeigen kann.

Hier steht das auch noch mal so.
Internetrecht - widerruf-hinsendekosten

Gruß

Nein, da gibt es leider noch kein anderes Urteil zu. Die Sache mit der Erstattung der Hindendekosten ist sowieso (noch) nicht gesetzlich geregelt. Und nun ratet mal, wie der Europäische Gerichtshof entscheiden wird :mad:.
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
897
13
Coburg
AW: Nur noch Vollpfosten bei eBay

Kein eBay = kein Ärger

da hast du recht allerdings würde es mir zum momentanen zeitpunkt ohne e... sicherlich nicht zum erhalt reichen - und ebay weiss genau, dass es in 90% der fälle so ist. ich bin überzeugt, dass e... sehr genau seine verkäufer analysiert, bevor sie wieder neu abzocken.
die neue preisschraube ist sowieso nur der test in umsatzstarken bereichen. wenn das nur ansatzweise ohne gegenwehr abläuft wird der kostenlose versand 100%ig auf alle übertragen.
 
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