hallo,
unsere spezies haben sich wieder einmal etwas ausgedacht. hier ein auszug aus der mail meines für die internetsachen zuständigen anwalts...
mit Urteil vom 17.03.2009 hat das OLG Hamm entschieden, dass eine Internetwerbung für Waren mit dem Zusatz "Lieferzeit auf Anfrage" irreführend ist, wenn eine sichere Liefermöglichkeit tatsächlich nicht besteht. Außerdem stellte das Gericht klar, dass der Händler den Verbraucher für den Fall, dass die Ware zwar noch lieferbar aber nicht mehr vorrätig ist, genau darüber informieren muss, ob und wann er mit der beworbenen Ware rechnen kann.
der irrsinn will kein ende nehmen!
unsere spezies haben sich wieder einmal etwas ausgedacht. hier ein auszug aus der mail meines für die internetsachen zuständigen anwalts...
mit Urteil vom 17.03.2009 hat das OLG Hamm entschieden, dass eine Internetwerbung für Waren mit dem Zusatz "Lieferzeit auf Anfrage" irreführend ist, wenn eine sichere Liefermöglichkeit tatsächlich nicht besteht. Außerdem stellte das Gericht klar, dass der Händler den Verbraucher für den Fall, dass die Ware zwar noch lieferbar aber nicht mehr vorrätig ist, genau darüber informieren muss, ob und wann er mit der beworbenen Ware rechnen kann.
der irrsinn will kein ende nehmen!