Neue Abmahngefahr

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
895
13
Coburg
hallo,
unsere spezies haben sich wieder einmal etwas ausgedacht. hier ein auszug aus der mail meines für die internetsachen zuständigen anwalts...

mit Urteil vom 17.03.2009 hat das OLG Hamm entschieden, dass eine Internetwerbung für Waren mit dem Zusatz "Lieferzeit auf Anfrage" irreführend ist, wenn eine sichere Liefermöglichkeit tatsächlich nicht besteht. Außerdem stellte das Gericht klar, dass der Händler den Verbraucher für den Fall, dass die Ware zwar noch lieferbar aber nicht mehr vorrätig ist, genau darüber informieren muss, ob und wann er mit der beworbenen Ware rechnen kann.
der irrsinn will kein ende nehmen!
 

D********t

Guest
AW: Neue Abmahngefahr

hallo,
unsere spezies haben sich wieder einmal etwas ausgedacht. hier ein auszug aus der mail meines für die internetsachen zuständigen anwalts...

mit Urteil vom 17.03.2009 hat das OLG Hamm entschieden, dass eine Internetwerbung für Waren mit dem Zusatz "Lieferzeit auf Anfrage" irreführend ist, wenn eine sichere Liefermöglichkeit tatsächlich nicht besteht. Außerdem stellte das Gericht klar, dass der Händler den Verbraucher für den Fall, dass die Ware zwar noch lieferbar aber nicht mehr vorrätig ist, genau darüber informieren muss, ob und wann er mit der beworbenen Ware rechnen kann.
der irrsinn will kein ende nehmen!

Ja darüber wird sogar schon eine Weile gestritten, jetzt wird auch dies offiziell. Diese Angabe hat ja nichts mit einer sicheren Liefermöglichkeit zu tun, bei mir ist es bei einigen Lieferanten z.B. so, das die entweder sofort liefern können oder es halt dauert, das kann man als Händler ja auch nicht wissen und ich kenne auch nicht die Lagerbestände meiner Lieferanten. Bei diesen Artikeln habe ich mittlerweile eine Lieferzeit von 1-8 Wochen stehen, aber auch das könnte sicher irreführend sein, der Kunde könnte davon ausgehen, das er die Ware in 1 Woche hat...kranke Bananenrepublik Deutschland!
 

boaa-group

Sehr aktives Mitglied
28. Dezember 2007
4.932
9
Thailand, Bangkok
AW: Neue Abmahngefahr

Na da bin ja Mal gespannt, wer ist den schon in der Lage stehts die aktuelle Lieferzeit zu hinterlegen. Wobei es da ja noch immer den Punkt gibt zb:

Lieferzeit ca. 1 Woche

Kunde bestellt Lieferant sagt ist doch erst in 3 Wochen lieferbar.

Da hat man dank AGB noch die Absicherung (Punkt Lieferverzögerung durch "höhere Gewalt") konkreten Liefertermin vereinbaren und passt...
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
895
13
Coburg
AW: Neue Abmahngefahr

ich habe nochmals nachgefragt und warte auf antwort. ich denke mit einer formulierung wie:

"Die Lieferzeit kann mehrere Wochen betragen." oder
"Da es zu Lieferverzögerungen kommen kann, bitten wir vor Ihrer
Bestellung um Kontaktaufnahme."

sollte man auf der sicheren seite sein.

der rat in der mail geht ja dahin, dass solche artikel keinesfalls in den korb gelegt werden dürfen, bei denen die lieferzeit unsicher ist. aber wer hat schon lieferanten, die einem die lieferzeit zu 100% garantieren? nur was mache ich dann? da ist der kunde weg...
 

Lars

Moderator
1. Juli 2006
4.794
8
Greifswald
AW: Neue Abmahngefahr

Manchmal wissen nicht mal unsere Liefernaten den Liefertermin für Ihre Ware..

Echt zum Kotzen, diese Abmahnscheiße... :mad:
 

andi1970

Sehr aktives Mitglied
17. April 2007
3.380
1
Deutschland
AW: Neue Abmahngefahr

und warum lasst ihr speziell diese Artikel nicht für diese Zeit wo diese ungenaue Lieferzeit besteht weg?
Ich denke nicht das das ins Gewicht fällt und der User bemerkt wenn in einen Shop mit mehreren 1000 Artikeln 100 mal für kurze Zeit nicht angezeigt werden.
 

D********t

Guest
AW: Neue Abmahngefahr

und warum lasst ihr speziell diese Artikel nicht für diese Zeit wo diese ungenaue Lieferzeit besteht weg?
Ich denke nicht das das ins Gewicht fällt und der User bemerkt wenn in einen Shop mit mehreren 1000 Artikeln 100 mal für kurze Zeit nicht angezeigt werden.

Das fällt schon ins Gewicht! Ausserdem ist es bei vielen Artikeln nicht für kurze Zeit nur mal so, sondern dauerhaft. Aber wenn Du Millionen hast, um die immer alle lieferbaren Artikel auf Lager zu legen bitte, ich hab sie nicht!
 

Jolo

Sehr aktives Mitglied
26. Februar 2007
1.957
2
AW: Neue Abmahngefahr

Es ist ja auch so, das du eventuell mit deinem Lagerbestand auf 0 gefahren bist, konkurrierende Shop aber noch auf Lager haben. Dann kann es halt sein, das der Kunde bei dir nicht kauft, weil der Artikel dann gar nicht aufgeführt wird...
 

andi1970

Sehr aktives Mitglied
17. April 2007
3.380
1
Deutschland
AW: Neue Abmahngefahr

ich weiß nicht - und ich glaube es auch nicht, wenn du zb. in deinen Shop als bsp. 5000 Artikel drinn hast und 100 davon deaktivierst - das daß deinen möglichen Kunden auffällt -
so und wenn es dauerhaft ist - wieso dann noch überhaupt im Shop.

keine Angst ich habe keine Mios - aber ich arbeite mit abruflager und reservierung der Ware - dafür habe ich die Ware aber innerhalb von 24h auf der Tour und meistens schon beim Kunden.

Jeder Distri is da anders - bei mir is so - der Vertrieb informiert mich -
wenn Artikel längerfristig nicht Lieferbar sind oder nennt zumindest nen ungefähren Lieferramen.



Das fällt schon ins Gewicht! Ausserdem ist es bei vielen Artikeln nicht für kurze Zeit nur mal so, sondern dauerhaft. Aber wenn Du Millionen hast, um die immer alle lieferbaren Artikel auf Lager zu legen bitte, ich hab sie nicht!
 

etrader

Gut bekanntes Mitglied
2. Januar 2008
177
0
Berlin
AW: Neue Abmahngefahr

hmm, im ersten Posting steht:

... Gerichtsurteil .... Internetwerbung für Waren....

Für mich ist es ein Unterschied, ob ich die Ware "anbiete" oder "bewerbe"...

Bewerben ist zB ein Sonderangebot etc. Da kann ein Kunde meiner Meinung nach erwarten, dass der Artikel (sofort) verfügbar ist, zumindest aber eine genaue Lieferfrist angegeben ist.

Bei angebotenen Artikeln, also Artikel aus dem Gesamtangebot, die ganz normal im Shop gelistet sind, halte ich eine ungenaue oder pauschale Angabe, wie zB "verfügbar" oder "lieferbar" oder Lieferzeit x-Tage für vertretbar, selbst wenn die Ware nicht am lokalen Lager ist...

Liege ich da so verkehrt?
 

andi1970

Sehr aktives Mitglied
17. April 2007
3.380
1
Deutschland
AW: Neue Abmahngefahr

im gegenteil - ich vertrete auch diese Meinung.

Gut was ich als Kunde erwarten kann is ne Aussage zur Lieferzeit.
Die sollte dann aauch der tatsächlichen Lieferzeit entsprechen.

aber - ich sag mir immer - müssen wir uns überhaupt noch über irgend etwas wundern - hallo - wir (die Kunden) sind doch selber schuld.
Verbrauchschutz lässt grüßen - Sämtliche neuerungen die zu gunsten des Kunden eigeführt worden sind - sind doch zu lasten des Händlers gegangen - oder nicht -

letzten hat mir doch nen Kunde doch glatt - den Karton 30x30 zurück
gesendet - ich solle ihn doch selber entsorgen - unfrei versteht sich -

Allerdings bin auch der Meinung - wenn man nen Angebot hat - muss es auch verfügbar sein - und nicht erst in 7 Tagen oder so.

Wir haben wöchentlich ca. 50 verschiedene Angebote - die sind dann aber innerhalb von 48 h beim Kunden - auch ohne eignen Großlager.

Und wer kann sich heute schon leisten - totes Kapital im Lager stehen zu haben. Da lob ich mir das Streckengeschäft (es gibt auch noch gute Sachen von den Ammis). Warenreservierung - sowie Abruflager - und nen kleines Lager für die Renner - ujdn für die - nein ich will nich NN weil da muss ich noch 2 € zahlen - ich will nich PP - usw.
 

buergi-ks

Gut bekanntes Mitglied
1. November 2006
676
5
Mitten in Deutschland
AW: Neue Abmahngefahr

Ganz ehrlich bin ich der Meinung, das bei jedem Artikel stehen muß, wann der Kunde mit der Lieferung rechnen kann und nicht schwammig in "ca. 3-8 Wochen" oder "in der Regel bla bla bla". Da geht mir die Hutschnur hoch.
Wir haben einen Lagerbestand im mittleren 6-stelligen Bereich und zwar nicht beim Großhändler oder Zwischenhändler und müssen uns jeden Tag mit diesen Newbies auseinander setzen. Was sind denn das für Händler, die die gesamte Liste eines Lieferanten online stellen, nirgends aber auch wirklich nirgends einen gescheiten Hinweis auf die Lieferbarkeit geben, dem realen Ladengeschäft um die Ecke die Schau stehlen und dann selber 2-3 Wochen brauchen um die Ware ran zu karren.

Danke, da bin ich echt bedient und dann noch über ne Abmahnung aufregen?!
 

andi1970

Sehr aktives Mitglied
17. April 2007
3.380
1
Deutschland
AW: Neue Abmahngefahr

hi,

will ich so nicht stehen lasen.
Ich bi nkein Newbi -
aber ich werde mir bestimmt nicht so nen lager anschaffen - nicht in der heutigen Zeit und bei diesen raschen Preisverfall - zumal bei Consumer-Elektronik die Margen eh schon gering sind.

wenn ich allerding Produkte die einen stabilen Preis haben verkauf - is nen größeres Lager auch ok.- warum nicht.

Liegt sage ich mal auch in der Betrachtungsweise - und den Bereich in den man tätig ist.
Ich für meine Seite kann nur sagen - bei allen Artikeln nen Lieferstatus - mit Realtime - Abfrage ins Lager -



Ganz ehrlich bin ich der Meinung, das bei jedem Artikel stehen muß, wann der Kunde mit der Lieferung rechnen kann und nicht schwammig in "ca. 3-8 Wochen" oder "in der Regel bla bla bla". Da geht mir die Hutschnur hoch.
Wir haben einen Lagerbestand im mittleren 6-stelligen Bereich und zwar nicht beim Großhändler oder Zwischenhändler und müssen uns jeden Tag mit diesen Newbies auseinander setzen. Was sind denn das für Händler, die die gesamte Liste eines Lieferanten online stellen, nirgends aber auch wirklich nirgends einen gescheiten Hinweis auf die Lieferbarkeit geben, dem realen Ladengeschäft um die Ecke die Schau stehlen und dann selber 2-3 Wochen brauchen um die Ware ran zu karren.

Danke, da bin ich echt bedient und dann noch über ne Abmahnung aufregen?!
 

etrader

Gut bekanntes Mitglied
2. Januar 2008
177
0
Berlin
AW: Neue Abmahngefahr

Ganz ehrlich bin ich der Meinung, das bei jedem Artikel stehen muß, wann der Kunde mit der Lieferung rechnen kann und nicht schwammig in "ca. 3-8 Wochen" oder "in der Regel bla bla bla". Da geht mir die Hutschnur hoch.
Wir haben einen Lagerbestand im mittleren 6-stelligen Bereich und zwar nicht beim Großhändler oder Zwischenhändler und müssen uns jeden Tag mit diesen Newbies auseinander setzen. Was sind denn das für Händler, die die gesamte Liste eines Lieferanten online stellen, nirgends aber auch wirklich nirgends einen gescheiten Hinweis auf die Lieferbarkeit geben, dem realen Ladengeschäft um die Ecke die Schau stehlen und dann selber 2-3 Wochen brauchen um die Ware ran zu karren.

Danke, da bin ich echt bedient und dann noch über ne Abmahnung aufregen?!


Also ganz ehrlich: Wir leben in einer Neuen Zeit: Es kann ja nicht OK sein, dass solche Markteintrittsbarrerien in Form einen anzulegenden Lagers in der Höhe von 500.000 Eur gutgeheissen und als erhaltenswert gehalten werden.

Und im Sinne des modernen Kunden ist das bestimmt auch nicht...

Also ich bin froh über die neuen Möglichkeiten.

Dem realen Laden um die Ecke wird nicht die Schau gestohlen - er ist eher ein Auslaufmodell. Das sieht man ja auch am Widerrufsrecht: Als Kunde hast Du es heute gar nicht mehr nötig, in den Laden zu gehen, sondern Du hast das Recht, die Ware kommen zu lassen und in gewissen Grenzen (40 Eur), diese Ware bei nichtgefallen kostenfrei wieder an den Händler zurückzuschicken.

>>Was sind denn das für Händler, die die gesamte Liste eines Lieferanten online stellen...
Das ist der Trend, ganz klar. Vor Jahren schon hat die Automobilindustrie, angefangen, ihr Lager auf die Autobahn zu verlegen. Da ist das "virtuelle Lager" des Versandhandels nur eine weitere Evolutionstufe :eek::eek:
 

etrader

Gut bekanntes Mitglied
2. Januar 2008
177
0
Berlin
AW: Neue Abmahngefahr

Und das wird sich hoffentlich bald ändern, ist nämlich nur in der Bananenrepublik Deutschland so!

Hmm, ich kann der Regelung durchaus (nur ein wenig) abgewinnen: Ich habe eine Retouren-Quote unter 1% und von den Kunden, die das Rundumsorglos-Paket in Anspruch nehmen, gibt es am Ende oft die besten eBay-Bewertungen. Also quasi die beste Werbung, und preiswerter als Google-Adds.
 

D********t

Guest
AW: Neue Abmahngefahr

Hmm, ich kann der Regelung durchaus (nur ein wenig) abgewinnen: Ich habe eine Retouren-Quote unter 1% und von den Kunden, die das Rundumsorglos-Paket in Anspruch nehmen, gibt es am Ende oft die besten eBay-Bewertungen. Also quasi die beste Werbung, und preiswerter als Google-Adds.

und ich habe leider immer mal Kunden, die sich Klamotten für ein Wochenende oder zu Karneval/Helloween ausboorgen und dann zurückschicken. So mit kommt man günstiger weg al bei jedem Kostümverleihg, nämlich gratis...

Diese 40€ Regelung ist sinnlos, genau wie die Erstattung der Portokosten (ausser im Schadensfall/Gewährleistungsfall!). Der Kunde hat den Service, online Läden die 100€ Kilometer entfernt liegen zu erreichen und die Ware im besten Falle direkt vor die Haustür geliefert zu bekommen. Der Versand ist eigentlich ein Dienstleistung, die in Anspruch genommen und mit dem Versand der Ware auch erfüllt wird. Ich kriege die Versandkosten für retourierte Ware ja auch nicht vom Versandunternehmen wieder...
 

etrader

Gut bekanntes Mitglied
2. Januar 2008
177
0
Berlin
AW: Neue Abmahngefahr

und ich habe leider immer mal Kunden, die sich Klamotten für ein Wochenende oder zu Karneval/Helloween ausboorgen und dann zurückschicken. So mit kommt man günstiger weg al bei jedem Kostümverleihg, nämlich gratis...

Diese 40€ Regelung ist sinnlos, genau wie die Erstattung der Portokosten (ausser im Schadensfall/Gewährleistungsfall!). Der Kunde hat den Service, online Läden die 100€ Kilometer entfernt liegen zu erreichen und die Ware im besten Falle direkt vor die Haustür geliefert zu bekommen. Der Versand ist eigentlich ein Dienstleistung, die in Anspruch genommen und mit dem Versand der Ware auch erfüllt wird. Ich kriege die Versandkosten für retourierte Ware ja auch nicht vom Versandunternehmen wieder...

>>Ich kriege die Versandkosten für retourierte Ware ja auch nicht vom Versandunternehmen wieder...
Dooooch, wenn der Kunde die Annahme verweigert, geht das Paket kostenfrei zurück.... Das kommt vor, ist aber zugegeben eher theoretisch.

Also ich halte die 40 Eur Regelung durchaus für sinnvoll. Es kommt auch mal vor, dass ich als Kunde davon profitiere.
Als Händler stehe ich da auf dem Standpunkt: Ich brauche kein Ladengeschäft (Miete etc) und ich brauche nur ein kleines Lager und ich kann VIEL mehr Kunden erreichen, als mit einem Ladengeschäft. Und ich kann aufstehen und arbeiten, wann ich will... Diese Vorteile und noch viel mehr, haben natürlich auch Ihren Preis: zB eben diese wirre Gerichtsbarkeit bei uns. Da muss jeder selber abwägen und sehen wie er damit klarkommt.

Und ich glaube nicht, dass Du getragene Ware von Deinen etwas speziellen Kunden zum vollen Preis zurücknehmen musst... Das hat mit "in Augenschein nehmen wie es im Ladengeschäft möglich ist", ja nichts mehr zu tun. Ich würde dem Kunden in so einem Fall nur einen Flohmarktpreis retournieren. :biggrin::biggrin:

Dunkelwelt, Du könntest Deine missliche Lage auch für Dich nutzen: Hast Du schon mal überlegt, parallel einen (gewerblich orientierten) Internet-Kostümverleih zu betreiben?? Du hast das Knowhow, die Erfahrung, die Produkte, ein Lager voll mit Retour-Ware UND die dazu passenden Kunden, die diese Dienstleistung auch tätsächlich nachfragen... Hier und da wäre etwas zu optimieren aber für ein StartUp oder 2. Standbein doch die besten Vorraussetzungen!!!
 
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