Neu Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)

  • Wichtiger Hinweis Liebe Kunden, solltet Ihr den DATEV Rechnungsdatenservice 2.0 nutzen, dann müsst Ihr bis zum 30.06.2024 JTL-Wawi 1.9 installieren. Danach wird die Schnittstelle für ältere Versionen nicht mehr unterstützt.

scale

Aktives Mitglied
23. August 2013
56
8
Hallo,
da der bürokratische EU Wahnsinn wieder erweitert wurde mit der GPSR und Amazon schon Warnmails versendet das es ab dez 2024 ohne diese gelieferten Unterlagen möglich sein kann das Angebote vom Marktplatz runter fliegen frage ich mich ob es nicht sinnvoll wäre das man die geforderten Dokumente leicht am Artikel uploaden kann und diese dann automatisch im Shop auftauchen bzw. zu den Marktplätzen transportiert werden.
Gern höre ich auch was ihr so darüber denkt bzw. wie man das sonst lösen könnte.

LG Tom
 

Groundhog

Sehr aktives Mitglied
11. Januar 2011
386
32
Austria
Ja, da hätt ich auch gern mehr Info zu - wäre ja mal schön hier proaktiv was zu wissen und nicht wieder auf den letzten Drücker ne halbgare Lösung zusammenbasteln zu müssen.

Folgende Fragen ergeben sich da aus meiner Sicht:

JTLSHOP:
  • Hersteller Informationen anzeigen:

    Es müssen ja Hersteller, Anschrift und Mailadresse zur Verfügung gestellt werden.

  • Warnhinweise und Kennzeichnungen anzeigen:

    Welche Möglichkeiten wirds da geben die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen? Wirds da zeitnah ein Update geben oder läufts das mal wieder auf ein kostenpflichtiges Plugin raus?

  • Dokumente anzeigen:

    Sollte ja auch bereits über die Medienverwaltung beim Artikel funktionieren, wenn du mal wieder gefixt wird, denn die hat ja aktuell nen fetten BUG.
JTLWAWI:
  • Ablage erforderlicher Daten:

    Wo kann man die Hersteller- und Importeurskennzeichnung nach ProdSV und die erforderlichen Sicherheitsinformationen ablegen und dokumentieren?
ALLGEMEIN:
  • Wie haben die Infos auszusehen?

    Welche Kennzeichnungen müssen die Produkte denn aufweisen und wie ist überhaupt deren SIcherheit festzustellen? In Europa ansässige Firmen kann man als Shopbetreiber ja in die Pflicht nehmen, die erforderlichen Daten zu liefern. Wie siehts aber beim Import von China und US Waren aus?

    WIe siehts mit nem WEBINAR seitens JTL aus? @Manuel Pietzsch
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.357
841
Gern höre ich auch was ihr so darüber denkt bzw. wie man das sonst lösen könnte.

Ehrlich gesagt klingt das danach, dass (Online-)Handel bald keinen Sinn mehr macht.

Entweder man kauf seine Ware bei einem großen Hersteller, bietet sie online identisch wie jeder andere Händler inkl. aller Angaben zum 100%igen Vergleich an und differenziert sich nur noch über Preiskämpfe oder man stellt 25 Leute ein, die sich nur noch mit Risiko-Analysen und sonstigen Hersteller-Pflichten beschäftigen.

Aber kleine (Handels-)Unternehmen werden komplett überbelastet und überfordert.

Gleichzeitig werden immer mehr behördliche Aufgaben (Marktüberwachung) an sämtliche Beteiligten weitergereicht und neue Fehlerquellen geschaffen, die Abmahnern das Leben erleichtern.

Das ist mal Bürokratie-Abbau in Reinform.

Hier nochmal ein Artikel dazu, der relativ gut beschreibt, was es eigentlich zu erfüllen gibt:
https://shopbetreiber-blog.de/2024/...3-12-2024-neue-pflichten-fuer-onlinehaendler/

Und am Ende des Tages kauft der Kunde dann direkt aus China, weil es ja günstiger und weniger aufwendig ist und umgeht damit alle diese tollen zeitfressenden Regelungen, die unsere Wirtschaft belasten und ggf. in die Knie zwingen.

Welche Kennzeichnungen müssen die Produkte denn aufweisen und wie ist überhaupt deren SIcherheit festzustellen? In Europa ansässige Firmen kann man als Shopbetreiber ja in die Pflicht nehmen, die erforderlichen Daten zu liefern. Wie siehts aber beim Import von China und US Waren aus?

Wahrscheinlich ähnlich wie bisher. Derjenige, der es in der EU in den Verkehr bringt hat doch alle Pflichten zu erfüllen, oder nicht!?
Wenn ich es richtig verstehe, kommt nur noch hinzu, dass jetzt jeder in der Kette prüfen muss, ob die Produkte auch die Anforderungen erfüllen, also sowohl der Händler, als auch Marktplatzanbieter, als auch Fulfillmentdienstleister,....!?

Und sobald man unter "Eigenmarke" verkaufen möchte, ist man sowieso selber in der Pflicht.

So würde ich das zumindest verstehen, aber keine Ahnung, ob das stimmt.
 

andiarbeit

Sehr aktives Mitglied
17. Juni 2018
299
76
Ja, da hätt ich auch gern mehr Info zu - wäre ja mal schön hier proaktiv was zu wissen und nicht wieder auf den letzten Drücker ne halbgare Lösung zusammenbasteln zu müssen.

Folgende Fragen ergeben sich da aus meiner Sicht:

JTLSHOP:

  • Warnhinweise und Kennzeichnungen anzeigen:

    Welche Möglichkeiten wirds da geben die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen? Wirds da zeitnah ein Update geben oder läufts das mal wieder auf ein kostenpflichtiges Plugin raus?

Ein Plugin für JTL- Shop wäre egal ob kostenpflichtig oder kostenlos wäre genau das was wir nicht brauchen. Die Infos werden ja auch für alle anderen Verkaufskanäle benötigt. Müsste als zentral in der Wawi gepflegt werden, damit ich das nicht an 17 verschiedenen Stellen mehrfach redundant für Shop, Amzon, Ebay, Otto, Kaufland .... extra pflegen muss. Da die Daten ja nicht in 5 Minuten hinterlegt sind, wäre die Vision seitens JTL, für uns Händler, schon sehr interessant/hilfreich. @Manuel Pietzsch
 
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igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.097
84
Schwarzach a Main
Hersteller Informationen anzeigen:

Es müssen ja Hersteller, Anschrift und Mailadresse zur Verfügung gestellt werden.
ja dann kann man definitiv aufhören.


1. alle meine Mitbewerber bekommen meine Lieferanten umsonst?

2. in meine Branche haben 99% Hersteller eigene Shops bei Ebay und Amazon wo die teil billige verkaufen als ich es machen kann :cool:
(wenn es sich nicht um Markenartikel handelt-die ich nicht verkaufe) machen wir bei allen solchen Artikeln eigene Fotos und Texte damit wir eben nicht auf den ersten Blick vergleichbar sind.

3. wenn ich also den Hersteller inkl Adresse nennen muss brauche ich Ihm nicht verkaufen :mad:

wenn ich meine Mitbewerber bei Amazon und Ebay sehe (wo ich auch nicht verkaufe) aus dem Ausland Polen oder Litauen/Ukraine (wobei hier ist natürlich Krieg die dürfen alles) und Ihre Impressum bei Google angebe lande ich meisten in irgendeinen Siedlung und irgendwo in nirgendwo. Steuernummer brauche ich nicht prüfen :eek:die meisten gibt es nicht oder die Firma Sitz offiziel in England. (auch auf Adresse die man nicht findet)
Preise sind ohne MwSt. auch wenn bei Amazon 80% nur Verbraucher einkaufen und wenn ich so die Bewertungen lese "Ware kam verpackt in Plastikfolie"
Frage ich mich wie ist es mit Verpackungsregister und ähnlichen Gelumpel was wir in DE haben bei den Preisen was die Abrufen.
 
Zuletzt bearbeitet:

jtlneulinger

Aktives Mitglied
15. Dezember 2020
38
3
Meiner Meinung nach benachteiligt diese Regelung eindeutig deutsche und europäische Unternehmen im internationalen Handel! Größere Unternehmen erfüllen diese Anforderungen ohnehin, hier werden wieder einmal die Kleinen in die Enge getrieben, um sie erneut zu dezimieren!

Gibt es keine Handelsverbände, die dagegen vorgehen können? Ist es nicht mehr möglich, dies zu stoppen?
 

Manuel Pietzsch

JTL-Wawi
Mitarbeiter
2. Januar 2012
2.855
1.024
Hückelhoven
Hi Freunde,

soweit ich das sehe unterstützt die JTL-Wawi doch schon alles was ihr hier braucht, also die Angaben könnt ihr doch ganz normal ergänzen?
Was konkret wünscht ihr euch hier von der JTL-Wawi, ich habe es noch nicht verstanden sorry.

Gruß

Manuel
 

Groundhog

Sehr aktives Mitglied
11. Januar 2011
386
32
Austria
@Manuel Pietzsch

Im Speziellen gehts um die Angaben zu Hersteller, Lieferant, bei den Produkten und deren Verfügbarkeit im Artikel bzw. die Ausgabe deren im Template. Im Häng mal an, was gefordert ist:

VIII. Besondere Anforderungen und Pflichten beim Fernabsatz​

Bei der Bereitstellung von Produkten über Fernabsatzkanäle legt die GPSR besondere Regelungen fest. So gelten Verbraucherprodukte schon dann als auf dem Markt bereitgestellt, wenn sie online oder über andere Fernabsatzwege Verbrauchern in der Union zum Verkauf angeboten werden (Art. 4 GPSR). Damit wird ein Gleichlauf zur Bereitstellungsfiktion im Marktüberwachungsrecht gemäß Art. 6 VO (EU) 2019/1020 geschaffen.

Zudem richtet die GPSR an die Wirtschaftsakteure besondere Informationspflichten beim Fernabsatz gemäß Art. 19 GPSR. Demnach gilt es, folgende Angaben schon im Zeitpunkt des Angebots zu machen:

  • Herstellerkennzeichnung: Angabe des Namens, des eingetragenen Handelsnamens oder der eingetragenen Handelsmarke sowie die Postanschrift und E-Mail-Adresse
  • Kennzeichnung des sog. EU-Wirtschaftsakteurs (sofern der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist): Angabe des Namens sowie die Postanschrift und E-Mail-Adresse
  • Identifikationskennzeichnung: Produktabbildung und -art sowie sonstige Produktidentifikatoren
  • etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen
Auch Anbieter von Online-Marktplätzen sind neuerdings Pflichtenadressaten. Sie müssen etwa unabhängig von anderen Pflichten der Wirtschaftsakteure eine zentrale Kontaktstelle benennen, über die die Marktüberwachungsbehörden mit ihnen kommunizieren können. Die Anbieter müssen sich außerdem beim Safety-Gate-Portal registrieren und dort die Angaben zu dieser Anlaufstelle hinterlegen (Art. 22 Abs. 1 GPSR). Schließlich haben sie die Pflicht, eine vergleichbare Kontaktstelle anzubieten, über die Verbraucher Fragen zur Produktsicherheit direkt und schnell mit dem Anbieter des Online-Marktplatzes kommunizieren können (Art. 22 Abs. 2 GPSR). Überdies treffen sie organisatorische Verpflichtungen (Art. 22 Abs. 3, 10 GPSR) sowie umfangreiche Melde- und Mitwirkungspflichten gegenüber den Marktüberwachungsbehörden (Art. 22 Abs. 4 ff. GPSR), damit sie einen Beitrag zur Gewährleistung der Produktsicherheit leisten.

Ich hab in der Wawi beim Lieferanten die meisten Daten vorliegen -> Was hier wünschenswert wäre, wäre die Einbindung von "Eigenen Feldern" um beispielsweise weitere Emailadressen oder Kontaktstellen angeben zu können, die für die o.a. Angelegenheiten eingerichtet wurden.

Wie komme ich dann im Artikel an die Daten? Sind die im Template in einer Ausgabe überhaupt vorhanden?


Und was ist wenn:
Lieferant nicht der Hersteller ist und der Hersteller aber die o.a. Pflichten übernimmt?

Im Hersteller sind nämlich keine erforderlichen Angaben zu hinterlegen - auch hier wäre es in der Wawi wünschenswert, entsprechende Felder zu finden oder anlegen zu können und auf diese dann natürlich im Template zugreifen zu können.

Ob dort dann Hersteller oder Lieferant anzuzeigen sind, kann man ja über Funktionsattribute lösen.

Du kannst mir aber je gerne schreiben, wie du die entsprechenden Anforderungen erfüllen würdest - vielleicht denke ich je zu kompliziert.
 

scm

Aktives Mitglied
21. Januar 2016
22
1
Salzburg
Firma
scm-modellbau e.U.
Hallo,

ich habe gestern ein Online Seminar zu dem Thema gebucht. Kann man sich nur mehr am Kopf greifen. Genaue Unterlagen bekomme ich noch. Die Herstellerdaten müssen ohne Einschränkung und leicht für den Kunden zu sehen sein und in Zukunft muss alles in den 22 Landessprachen der EU. Also ist eigentlich eine Vorschau wo man den Artikel schnell in den Warenkorb legt nicht mehr möglich. Außer dort werden auch sofort die ganzen neuen Anforderungen erfüllt.
In Der WAWI kann ich zwar Hersteller und Logo anlegen aber nicht mehr und im Artikel erscheint es dann im Shop wie?
 
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