Widderuf Rücksendungskosten (unter 40 €)

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handelwandel

Gut bekanntes Mitglied
29. September 2009
188
1
Stuttgart
Hallo Forumsgemeinde,

ich hoffe das ich das Thema hier richtig erstellt habe, fand sonst keine Passende Kategorie.

Es geht um Folgendes:

Ein Kunde hat am 22.02.2010 etwas über eBay gekauft Warenwert 28,95 € inklusive Versandkosten.

Gerade eben hat er widerrufen, und geschrieben er schickt die Ware schnellstmöglich zurück.
Er hat keine Andeutungen gemacht, ich solle die Kosten übernehmen.

Ich überlege mir jedoch, ob ich die Kosten freiwillig übernehmen soll, und ihm einen PDF Vordruck zum ausdrucken schicken soll?

Wäre halt kundenfreundlicher, da ich ja eigentlich die Kosten erst ab einem Warenwert von 40 € übernehmen müsste.

Sollte das Paket unfrei kommen, habe ich so oder so kein Geld hier um es anzunehmen, ich würde bestimmt auch auf den Kosten sitzen bleiben.
Glaube kaum, das der Kunde darüber erfreut ist, wenn ich Ihm nur einen Teil der 28,95 € erstatte und die Gebühren abziehe?

Wie handhabt ihr so etwas? Über eBay ist man ja der Kundenwillkür ausgeliefert. Jetzt nicht auf meinen Fall bezogen, sondern allgemein.

Mein Kunde hat ja nur sein Recht in Anspruch genommen und sonst nichts.
 

D********t

Guest
AW: Widderuf Rücksendungskosten (unter 40 €)

Er hat keine Andeutungen gemacht, ich solle die Kosten übernehmen.

Brauch er ja auch nicht, schließlich sollte er wissen, das er das Rückporto zu tragen hat.

Ich überlege mir jedoch, ob ich die Kosten freiwillig übernehmen soll, und ihm einen PDF Vordruck zum ausdrucken schicken soll?

Warum?

Wäre halt kundenfreundlicher, da ich ja eigentlich die Kosten erst ab einem Warenwert von 40 € übernehmen müsste.

Mach das mal bei tausend Kunden und dann rechne mal durch, was Dich diese Kundenfreundlichkeit gekostet hat. Hierbei ist die Kundenfreundlichkeit mehr als übertreiben, man kann nie davon ausgehen, das ein Kunde irgendwann in den Shop zurückkehrt, egal wie kundenfreundlich oder kulant man ist. Ich poche hier lieber auf Fairness wür beide Seiten.

Sollte das Paket unfrei kommen, habe ich so oder so kein Geld hier um es anzunehmen, ich würde bestimmt auch auf den Kosten sitzen bleiben.
Glaube kaum, das der Kunde darüber erfreut ist, wenn ich Ihm nur einen Teil der 28,95 € erstatte und die Gebühren abziehe?

Egal ob der Kunde sich freut oder nicht, auch er hat eine Kostenminimierungspflicht, demnach hat er sich vorher darüber zu informieren, was eine unfreie Rücksendung bedeutet und mit welchen Kosten diese verbunden ist. (Die meisten Kunden denken leider, das eine unfreie Sendung völlig kostenlos Transportiert wird, also das auch der Empfänger nichts zu zahlen hat)

Wie handhabt ihr so etwas? Über eBay ist man ja der Kundenwillkür ausgeliefert. Jetzt nicht auf meinen Fall bezogen, sondern allgemein.

Ganz einfach, nicht über Ebay oder Amazon handeln. Ich hab mit meinen beiden Shops so schon genug zu tun, wenn ich dann jeden Tag noch der Erpressung durch schlechte Kundenbewertungen ausgesetzt wäre, das wär nichts für meine Nerven. Letztens habe ich etwas bei Amazon bestellt und im Paket lag ein weinerliches Schreiben, das man doch bitte mit 5 Sternen bewerten solle, wenn man zufrieden ist, da 4 Sterne schon als schlecht angesehen werden. Ich bewerte selbst übrigens garnicht bei Ebay oder Amazon, egal ob gute oder schlechte Transaktion.

Mein Kunde hat ja nur sein Recht in Anspruch genommen und sonst nichts.

Jo und dieses Recht ist hier klar definiert, Warenwert unter 40€ ---> Kunde trägt Rückporto.
 

handelwandel

Gut bekanntes Mitglied
29. September 2009
188
1
Stuttgart
AW: Widderuf Rücksendungskosten (unter 40 €)

du bist noch sehr neu im Onlinehandel, oder ?!
Keineswegs, ich bin knapp über 2 Jahre im Onlinehandel tätig, lief aber erst letztes Jahr so richtig an.

Die Frage kam nur, weil bis jetzt nur 1 x etwas unter 40 € zurück kam.
Dieses ist jetzt das 2. mal.

Die Rücksendungskosten bei Warenwerten über 40 € übernehme ich ja, wie mich das Gesetz verpflichtet.


lasst mal die 100 Sendung zurück kommen:cool: davon 50 als Unfrei dann wird es nicht mehr so fragen:rolleyes:
Stimmt, das kann einen in den Ruin treiben....
War auf deinem Shop, sehr ansprechend muss ich sagen!

Habe mir da Anregungen genommen, um selbst kreativ zu sein :rolleyes:





Brauch er ja auch nicht, schließlich sollte er wissen, das er das Rückporto zu tragen hat.


Warum?



Mach das mal bei tausend Kunden und dann rechne mal durch, was Dich diese Kundenfreundlichkeit gekostet hat. Hierbei ist die Kundenfreundlichkeit mehr als übertreiben, man kann nie davon ausgehen, das ein Kunde irgendwann in den Shop zurückkehrt, egal wie kundenfreundlich oder kulant man ist. Ich poche hier lieber auf Fairness wür beide Seiten.



Egal ob der Kunde sich freut oder nicht, auch er hat eine Kostenminimierungspflicht, demnach hat er sich vorher darüber zu informieren, was eine unfreie Rücksendung bedeutet und mit welchen Kosten diese verbunden ist. (Die meisten Kunden denken leider, das eine unfreie Sendung völlig kostenlos Transportiert wird, also das auch der Empfänger nichts zu zahlen hat)



Ganz einfach, nicht über Ebay oder Amazon handeln. Ich hab mit meinen beiden Shops so schon genug zu tun, wenn ich dann jeden Tag noch der Erpressung durch schlechte Kundenbewertungen ausgesetzt wäre, das wär nichts für meine Nerven. Letztens habe ich etwas bei Amazon bestellt und im Paket lag ein weinerliches Schreiben, das man doch bitte mit 5 Sternen bewerten solle, wenn man zufrieden ist, da 4 Sterne schon als schlecht angesehen werden. Ich bewerte selbst übrigens garnicht bei Ebay oder Amazon, egal ob gute oder schlechte Transaktion.



Jo und dieses Recht ist hier klar definiert, Warenwert unter 40€ ---> Kunde trägt Rückporto.


Ja du hast vollkommen recht, mit dem was du schreibst. Vielen Dank!

Eigentlich würde ich ja sogar das Gesetz brechen, wenn ich die Kosten bei einem Warenwert von unter 40 € übernehme.
Es ist ja so geregelt, das der Kunde diese übernehmen muss.

Ich hatte auch schon ein Schreiben beigelegt, in dem gebettelt wird, man möge doch bitte die vollen 5 Sterne vergeben, da sie sonst die Preise nicht halten können usw...
Gerade da sollte man aus Prinzip eine Negativ + 5 x 1* reindrücken.

Was eBay und Amazon betrifft, es geht nicht ohne, zumindest noch nicht.

Mein Onlineshop steht noch nicht mal auf beiden Beinen, so ist eBay bis jetzt mein Hauptgeschäft. Auf Amazon sind auch schon ein paar Artikel eingestellt, es läuft jedoch nicht wirklich an (0 Verkäufe)
 

handelwandel

Gut bekanntes Mitglied
29. September 2009
188
1
Stuttgart
AW: Widderuf Rücksendungskosten (unter 40 €)

Nein, Du kannst komplett kostenlosen Rückversand auch unter 40€ anbieten, nur dann muss dieses auch bindend und in den AGB geregelt sein.

Achso, dachte ich jetzt nicht.

Bin davon ausgegangen, das die Widerrufsbelehrung immer ihre Gültigkeit behält.

Wie macht ihr es eigentlich mit dem Ausland? Da hat ja eine andere Widerrufsbelehrung ihre Gültigkeit. Wenn es nach dem Gesetz ginge, müsste man ja für jedes Land eine extra Belehrung haben. Ist ja aber in der Praxis nicht umsetzbar.
 

willroyeagle

Aktives Mitglied
1. November 2007
538
0
Liebschützberg
AW: Widderuf Rücksendungskosten (unter 40 €)

Solange du in Deutschland sitzt, gilt das deutsche Recht, leider. Geht auf die FernabsatzRL zurück, sog. Rechtswahl. Daher haben die großen Versender auch in den jeweiligen Ländern Tochtergesellschaften.

Du hast die Wahl, dem Kunden das Widerrufsrecht oder Rückgaberecht einzuräumen. Widerruf hat die Wertgrenze, bei Rückgaberecht trägst du generell die Kosten der Rücksendung. Schickt bei Rückgaberecht der Kunde das Paket unfrei zurück, hast du die kompletten Kosten von 12 Euro zu tragen. Der Kunde ist bei Rückgaberecht nicht verpflichtet, den mitgeschickten Retourenaufkleber zu verwenden! Bis auf wenige Ausnahmen verwendenen die Kunden den Aufkleber schon.

Bewertung ebay und amazon: Es gibt halt Kunden, die merken eben nichts mehr. Da kannst du machen was du willst, die sind die Größten und knallen dir eh eine negative Bewertung rein, ob gerechtfertigt oder nicht - ist denen egal - und mir mittlerweise auch. Ist nur bedauerlich für andere Kunden, dass in bestimmten Situationen nur noch auf das vereinbarte Widerrufsrecht hingewiesen wird.

Manche Dinge werden auch sehr kulant geregelt, das hängt auch entscheidend von Auftreten des Kunden ab. Ansonsten knallhart die gesetzliche Regelung bei Bestellungen über Amazon und eBay und Co. Lieber eine negative Bewertung - dafür weißt du jedenfalls, woran du bei diesem Kunden bist und kannst getrost auf diese Art von Kunde definitiv verzichten. Spart Geld und Nerven, die du dann den Kunden zuwenden kannst, die sich fair verhalten.

Wir haben es bei Widerruf wie folgt geregelt: 40 Euro Grenze wird beachtet - Kunde trägt die Kosten der Rücksendung. Ist eine kostenfreie Rücksendung möglich, lassen wir die Sendung zur Zeit beim Kunden abholen, später erhält dieser dann den Paketschein online zum Ausdrucken und selbst aufkleben. Diese Informationen schicken wir dem Kunden schriftlich mit, auch, dass wir aus diesen Gründen unfreie Rücksendungen nicht annehmen.

Dies geht auch logistisch nicht, weil dann eine zusätzliche Handkasse für das Lager eingerichtet werden müsste, was den Rahmen des Zumutbaren exorbitant sprengt.

Einige Kunden versuchen da auch zu tricksen, in dem angegeben wird, dass die und die Artikel widerrufen werden und dann ist nur die Hälfte in der Rücksendung oder die gesamte Rücksendung ist unter 40 Euro. Kein Problem - für die Kosten der Rückholung erhält der Kunde eine Rechnung und diese wird dann vom Guthaben abgezogen bzw. knallhart eingetrieben.

Ist zwar überhaupt nicht "kundenfreundlich", aber wozu auch. Einmal und nie wieder.

LG will
 

sjaekel

Aktives Mitglied
16. Dezember 2006
48
0
AW: Widderuf Rücksendungskosten (unter 40 €)

Diese Informationen schicken wir dem Kunden schriftlich mit, auch, dass wir aus diesen Gründen unfreie Rücksendungen nicht annehmen.

Dann lass mal nen Mitbewerber bei Dir kaufen und verweigere Die Annahme der unfreien Rücksendung. Dann hast Du sofort die Arschkarte und es hagelt ne Abmahnung. Du darfst dem Kunden die unfreie Rücksendung nicht verbieten.

Du kanst zwar darauf hinweisen, wie du die Rücksendung gerne abwickelst, mußt aber ganz deutlich machen, daß die weiteren Rücksenderechte des Kunden davon unberührt bleiben. Dazu gehört auch das Recht der unfreien Rücksendung.

Achtung: Klauseln zur "Nichtannahme unfrei zurückgesandter Ware" sind abmahnfähig

Selbst wenn der Kunde Dir was im Briefumschlag zurückschickt und das Dingen geht verloren, dann mußt Du zahlen, sobald der Kunde jemanden hat, der bezeugen kann, dass die Ware per Brief zurückgeschickt wurde. Denn auch bei Rücksendungen trägt der Händler das Versandrisiko. Ihr findet das doof und ungerecht? Ich auch, ist aber nun mal leider so.

Wer also Kunden mit ausreichend krimineller Energie hat wird feststellen, daß diese sagen Sie hätten die Ware mit einem Warenwert unter 40 Euro auf eigene Kosten per Brief zurückgeschickt. Der Nachbar kanns bezeugen, denn der war zufällig beim Einpacken und Brief auf die Post bringen mit dabei. Jetzt dürft/müßt ihr im Zweifelsfall 39,99 Euro erstatten. Habe schon 2 solche Fälle gehabt. Und für die kleinen Beträge lohnt sich noch nicht mal der Gang zum Anwalt. Bzw. hat mir mein Anwalt gesagt, daß es sich nicht rechnet, wenn ich mich auf die Hinterbeine stelle, da ich eh verliere, da der Händler das Versandrisiko trägt, egal wie der Kunde zurückschickt. Scheiß Welt...
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.125
101
Schwarzach a Main
AW: Widderuf Rücksendungskosten (unter 40 €)

Dann lass mal nen Mitbewerber bei Dir kaufen und verweigere Die Annahme der unfreien Rücksendung. Dann hast Du sofort die Arschkarte und es hagelt ne Abmahnung. Du darfst dem Kunden die unfreie Rücksendung nicht verbieten.

Das klingt gut:tongue:

abgesehen davon hast du mal schon probiert etwas zum OTTO unfrei zu senden:eek:
Ich glaube kaum das es Mitarbeiter vom Otto im Lager rum laufen in der Tasche 12 Euro haben und dann ins Büro laufen müssen sich es wieder auszahlen zu lassen...

Da ich das Glück habe das ich gleich neben meine Firma wohne, habe ich die grösste erfahrung gemacht das 98% von unfreien Paketen sage und schreibe am Samstag kommen.

Ergo in der Firma ist keine- Paket geht zurück und es wird etweder 55% wieder bei Kunden landen (der muss dann die 12,00 Euro zahlen) oder er verweigert und dann kommt der rest von 100% das sind 45% von das Paket verloren geht.

Wer hat dann die Ar.. Karte?

Die meisten rufen dann spätesten am Dienstag und fragen nach Rücksendeschein;)

Grüße
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.125
101
Schwarzach a Main
AW: Widderuf Rücksendungskosten (unter 40 €)

Was meinst Du wohl, warum die wie wild Rücksendescheine mit in das Paket legen

Steht doch in einem anderen Beitrag es sind Kunden die alles Ignorieren...

Die erwähnen auch nirgends, daß unfreie Sendungen nicht angenommen werden.

Ja stimmt die nehmen auch keine:confused:

Aus dem Grund habe ich eben gefragt: hast du mal schon probiert etwas zum OTTO unfrei zu senden

und viele andere Shop auch...
Nun es stimmt es darf nirgentwo stehen;)
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.125
101
Schwarzach a Main
AW: Widderuf Rücksendungskosten (unter 40 €)

Übrigens es klagen bereits viele Händler ich glaube sogar die Otto Group gegen die 40,00 Euro Klausel bei Europäischen Gerichsthof.

Den wir haben zwar eine EU einhetliche Linien, aber das mit den 40,00 Euro gilt nur in Deutschland.

In vielen anderen Ländern muss der Kunde die Rücksendekosten übernehmen.
Quazi ich zi dir du zu mir;)
 

sjaekel

Aktives Mitglied
16. Dezember 2006
48
0
AW: Widderuf Rücksendungskosten (unter 40 €)

In vielen anderen Ländern muss der Kunde die Rücksendekosten übernehmen.
Quazi ich zi dir du zu mir;)

So wäre es ja auch am fairsten. Unsere Rechtsprechung sieht aber vor, daß dem Kunden im Gegensatz zum Kauf im stationären Handel kein Nachteil entsstehen darf. Also glauben unsere Richter, daß wir die Rücksendekosten zu tragen haben. Daß der Kunde aber auch Sprit auf der Fahrt in den Laden verballert, der teilweise mehr Kosten als die Rücksendung erzeugt bei den heutigen Spritpreisen, das sieht kein Richter.

Und ja: Otto nimmt unfreie Rücksendungen an. Zumindest war es vor ein paar Jahren so, als ich da mal zurückgeschickt habe. Hatte das Paket nämlich einfach dem DHL-Fritzen in die Hand gedrückt. Kann ja beim nächsten Mal einer probieren, ob es immer noch so ist und dann hier berichten...
 

D********t

Guest
AW: Widderuf Rücksendungskosten (unter 40 €)

In vielen anderen Ländern muss der Kunde die Rücksendekosten übernehmen.

Das würde ich mir auch noch für die Hinsendekosten wünschen, denn auch diese sind schließlich verbrannt und gehen zudem ans Versandunternehmen, nicht an den Händler. Der Kunde hat nunmal den Service, Ware nach Hause geliefert zu bekommen statt vielleicht von München nach Berlin in einen Laden fahren zu müssen, was wesentlich teurer wäre. Und dieser Service muss nunmal bezahlt werden, ausserdem würde dies eheblich das "Ich borg mir nur mal eben was aus" Verhalten eindämmen.
 

D********t

Guest
AW: Widderuf Rücksendungskosten (unter 40 €)


Ja, kannste mal sehen! :biggrin:

Ne jetzt mal im Ernst, Berlin München war ja nur nen grobes Beispiel, aber schon z.B. vom Land in die nächste große Stadt in den Laden zu fahren, in dem das Objekt der Begierde erhältlich sein soll, ist mit Kosten verbunden, zumal nicht mal sichergestellt ist, ob im Laden der Wunschartikel überhaupt verfügbar ist. Ist mal also umsonst gefahren, wer erstattet einem jetzt die Fahrtkosten, der Ladeninhaber???
 

sjaekel

Aktives Mitglied
16. Dezember 2006
48
0
AW: Widderuf Rücksendungskosten (unter 40 €)

Das war dann dein Glück da du dann keinen Nachweiss hast. Geht es verloren hat man dann schlechte Karten;)

Wie bereits geschrieben: Ich brauche keinen Nachweis. Nur einen Zeugen, daß ich das Paket zum Zurückschicken eingeliefert habe. Der Händler trägt das Versandrisiko auch bei Rücksendungen, egal wie der Kunde zurückschickt (versichert oder unversichert). Deswegen sag ich ja: Als Händler hast Du immer die Arschkarte.
 

D********t

Guest
AW: Widderuf Rücksendungskosten (unter 40 €)

Wie bereits geschrieben: Ich brauche keinen Nachweis. Nur einen Zeugen, daß ich das Paket zum Zurückschicken eingeliefert habe. Der Händler trägt das Versandrisiko auch bei Rücksendungen, egal wie der Kunde zurückschickt (versichert oder unversichert). Deswegen sag ich ja: Als Händler hast Du immer die Arschkarte.

Naja, so einfach ist es glaube ich auch nicht. Sonst würden sich ja dermaßen die Fälle häufen, in denen Kunden behaupten, sie hätten etwas zurückgeschickt, obwohl sies garnicht haben. Ich hatte in 3,5 Jahren Shopbetrieb nicht einmal so einen Fall und auch noch nie von jemandem gehört, das sowas schonmal behauptet wurde. Da ist es eher andersrum, das der Kunde behauptet, eine Sendung sei nicht angekommen, in der Sendungsverfolgung steht jedoch, das die Sendung dann und dann ausgeliefert wurden, darufhin bricht der Emailkontakt dann meist abrupt ab, aber nicht von Händlerseite...
 

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