handelwandel
Gut bekanntes Mitglied
Hallo Forumsgemeinde,
ich hoffe das ich das Thema hier richtig erstellt habe, fand sonst keine Passende Kategorie.
Es geht um Folgendes:
Ein Kunde hat am 22.02.2010 etwas über eBay gekauft Warenwert 28,95 € inklusive Versandkosten.
Gerade eben hat er widerrufen, und geschrieben er schickt die Ware schnellstmöglich zurück.
Er hat keine Andeutungen gemacht, ich solle die Kosten übernehmen.
Ich überlege mir jedoch, ob ich die Kosten freiwillig übernehmen soll, und ihm einen PDF Vordruck zum ausdrucken schicken soll?
Wäre halt kundenfreundlicher, da ich ja eigentlich die Kosten erst ab einem Warenwert von 40 € übernehmen müsste.
Sollte das Paket unfrei kommen, habe ich so oder so kein Geld hier um es anzunehmen, ich würde bestimmt auch auf den Kosten sitzen bleiben.
Glaube kaum, das der Kunde darüber erfreut ist, wenn ich Ihm nur einen Teil der 28,95 € erstatte und die Gebühren abziehe?
Wie handhabt ihr so etwas? Über eBay ist man ja der Kundenwillkür ausgeliefert. Jetzt nicht auf meinen Fall bezogen, sondern allgemein.
Mein Kunde hat ja nur sein Recht in Anspruch genommen und sonst nichts.
ich hoffe das ich das Thema hier richtig erstellt habe, fand sonst keine Passende Kategorie.
Es geht um Folgendes:
Ein Kunde hat am 22.02.2010 etwas über eBay gekauft Warenwert 28,95 € inklusive Versandkosten.
Gerade eben hat er widerrufen, und geschrieben er schickt die Ware schnellstmöglich zurück.
Er hat keine Andeutungen gemacht, ich solle die Kosten übernehmen.
Ich überlege mir jedoch, ob ich die Kosten freiwillig übernehmen soll, und ihm einen PDF Vordruck zum ausdrucken schicken soll?
Wäre halt kundenfreundlicher, da ich ja eigentlich die Kosten erst ab einem Warenwert von 40 € übernehmen müsste.
Sollte das Paket unfrei kommen, habe ich so oder so kein Geld hier um es anzunehmen, ich würde bestimmt auch auf den Kosten sitzen bleiben.
Glaube kaum, das der Kunde darüber erfreut ist, wenn ich Ihm nur einen Teil der 28,95 € erstatte und die Gebühren abziehe?
Wie handhabt ihr so etwas? Über eBay ist man ja der Kundenwillkür ausgeliefert. Jetzt nicht auf meinen Fall bezogen, sondern allgemein.
Mein Kunde hat ja nur sein Recht in Anspruch genommen und sonst nichts.