Wer trägt versandkosten

Ishi-Island

Gut bekanntes Mitglied
21. April 2009
154
0
Moin

Ich bin mir grade ein wenig unsicher bei dem folgenden Fall.

Könnt ihr mir die Frage evtl beantworten?

Kunde kauft waren bei uns im wert von 28,52€
Ware soll angeblich beschädigt beim Kunden angekommen sein.
Kunde schickt die Ware (1 Teil von 2 bestellten) an uns UNFREI zurück.

Muss ich die Unfreie Sendung annehmen?

Danke
Robert
 

etrader

Gut bekanntes Mitglied
2. Januar 2008
177
0
Berlin
AW: Wer trägt versandkosten

Behauptet der Kunde, Du hättest beschädigte Ware gesendet?
Oder liegt ein Transportschaden vor, den der Kunde bei der Annahme gegenüber dem Paketdienst gerügt hat oder hätte Rügen sollen?

Bei unfreier Sendung gehen hier die Meinungen auseinander: Ich würde die Sendung annehmen und die 12 Eur von der Gutschrift abziehen. Dumm nur, dass die Ware defekt ist, dann hat sie ja keinen Wert mehr...

Also doch Annahme verweigern? Hast Du dem Kunden denn gesagt, dass er zurücksenden soll? Ich hätte Ihm vielleicht erstmal gesagt, dass er das Zeugs behalten soll, solange die Schadensregulierung läuft...
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.132
101
Schwarzach a Main
AW: Wer trägt versandkosten

Es ist bei uns leider gang und gebe, wenn der Kunde unter 40,00 Euro selbst weiß das er die Versandkosten übernehmen soll oder wenn wir es Ihm nette weisse mitteilen.

Ist die Ware sofort kaputt:mad: und dann wollen die meisten es Gratis zurück senden...
 

Nippon

Gut bekanntes Mitglied
1. Juni 2009
743
8
AW: Wer trägt versandkosten

Könnt ihr mir die Frage evtl beantworten?

Kunde kauft waren bei uns im wert von 28,52€
Ware soll angeblich beschädigt beim Kunden angekommen sein.
Kunde schickt die Ware (1 Teil von 2 bestellten) an uns UNFREI zurück.

Muss ich die Unfreie Sendung annehmen?

Bietest du ein Rückgaberecht oder Widerrufsrecht an? Zurückgeben kann er es auch unfrei, beim Widerruf kommt es erstmal auf den Gesamtwert der Sendung an und weil dieser unter 40 Euro liegt, hat der Kunde i.d.R. die Rücksendekosten zu tragen. Das kann im Prinzip auch unfrei erfolgen, das wird dann eben vom Betrag abgezogen, der ansonsten zurückerstattet wird.

Nur: Vor dem Annehmen der Ware wusstest du doch nicht, ob nur 1 oder 2 Artikel drin sind, oder? Demnach hast du sie doch schon angenommen :rolleyes:
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Wer trägt versandkosten

Behauptet der Kunde, Du hättest beschädigte Ware gesendet?
Oder liegt ein Transportschaden vor, den der Kunde bei der Annahme gegenüber dem Paketdienst gerügt hat oder hätte Rügen sollen?

Das ist VÖLLIG egal, da der Gefahrenübergang erst bei der Zustellung erfolgt.
Das heisst: Wenn dein Versender es kaputtmacht, ist es DEIN Problem, nicht der deines Kunden.
Er hat seine Ansprüche gegen DICH und nicht gegen das Paketunternehmen - entsprechend muss er auch nicht bei der Zustellung schon reklamieren (zumindest nicht, sofern es nicht "offensichtlich" ist).

Grundsätzlich kann der Kunde natürlich unfrei zurückschicken.
Bei einem Widerruf könnte man ihm unter 40 euro sogar die kompletten 12 Euro abziehen - anders sieht es bei einer Reklamation aus.

Hier kommt es nun darauf an, was der Kunde will:
Will er den Artikel getausch haben, ist es eine Reklamation. Will er das Geld zurück, würde ich es trotz defekter Ware als Widerruf ansehen.

Im Falle des Widerrufs ist klar: Du kannst ihm die vollen 12 Euro von der Rückerstattung abziehen.

Im Falle einer Reklamation siehts anders aus. Da kommts eben drauf an, was du ihm gesagt hast:
Er hätte es aufgrund der ihm notwendigen "Schadensminderungspflicht" nicht unfrei schicken müssen, falls du ihm gesagt hast, du erstattest ihm den Betrag (was du bei einem Transportschaden hättest müssen), dann kannst du die Differenz zwischen einem normalen Paket und einem unfreien Paket in Abzug bringen (5,10 Euro).
Das heisst, du kannst auf die Zahlung dieser Summe bestehen, bevor du ihm das neue Teil zuschickst.

Falls du ihm gesagt hast, dass er die Sache nicht zurückschicken braucht und du ihm einen neuen schickst, kannst du ihm natürlich die kompletten 12 Euro in Abzug bringen.

Grundsätzlich ist so ein Fall aber EXTREM schwierig zu kommunizieren, ohne dass der Kunde nachher verärgert ist und seinen Fehler einsieht.

Ich schreibe in so einem Fall immer möglichst erklärend, auch wie die rechtliche Lage aussieht, damit er einsieht, dass er die Kosten vermeiden hätte können, indem er es nicht unfrei gesendet hätte, aber dabei trotzdem nicht schlechter gestanden hätte (eben weil du die Rücksendekosten übernommen hättest).
 

D********t

Guest

thuhn01

Guest
AW: Wer trägt versandkosten

Es ist bei uns leider gang und gebe, wenn der Kunde unter 40,00 Euro selbst weiß das er die Versandkosten übernehmen soll oder wenn wir es Ihm nette weisse mitteilen.

Ist die Ware sofort kaputt:mad: und dann wollen die meisten es Gratis zurück senden...

:) Heißt also:
Mir gefällt die Ware (<40Euro) nicht, hau ich mit dem Hammer drauf und schicke es unfrei zurück.
Coole Sache.
 

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