AW: Wer trägt versandkosten
Behauptet der Kunde, Du hättest beschädigte Ware gesendet?
Oder liegt ein Transportschaden vor, den der Kunde bei der Annahme gegenüber dem Paketdienst gerügt hat oder hätte Rügen sollen?
Das ist VÖLLIG egal, da der Gefahrenübergang erst bei der Zustellung erfolgt.
Das heisst: Wenn dein Versender es kaputtmacht, ist es DEIN Problem, nicht der deines Kunden.
Er hat seine Ansprüche gegen DICH und nicht gegen das Paketunternehmen - entsprechend muss er auch nicht bei der Zustellung schon reklamieren (zumindest nicht, sofern es nicht "offensichtlich" ist).
Grundsätzlich kann der Kunde natürlich unfrei zurückschicken.
Bei einem Widerruf könnte man ihm unter 40 euro sogar die kompletten 12 Euro abziehen - anders sieht es bei einer Reklamation aus.
Hier kommt es nun darauf an, was der Kunde will:
Will er den Artikel getausch haben, ist es eine Reklamation. Will er das Geld zurück, würde ich es trotz defekter Ware als Widerruf ansehen.
Im Falle des Widerrufs ist klar: Du kannst ihm die vollen 12 Euro von der Rückerstattung abziehen.
Im Falle einer Reklamation siehts anders aus. Da kommts eben drauf an, was du ihm gesagt hast:
Er hätte es aufgrund der ihm notwendigen "Schadensminderungspflicht" nicht unfrei schicken müssen, falls du ihm gesagt hast, du erstattest ihm den Betrag (was du bei einem Transportschaden hättest müssen), dann kannst du die Differenz zwischen einem normalen Paket und einem unfreien Paket in Abzug bringen (5,10 Euro).
Das heisst, du kannst auf die Zahlung dieser Summe bestehen, bevor du ihm das neue Teil zuschickst.
Falls du ihm gesagt hast, dass er die Sache nicht zurückschicken braucht und du ihm einen neuen schickst, kannst du ihm natürlich die kompletten 12 Euro in Abzug bringen.
Grundsätzlich ist so ein Fall aber EXTREM schwierig zu kommunizieren, ohne dass der Kunde nachher verärgert ist und seinen Fehler einsieht.
Ich schreibe in so einem Fall immer möglichst erklärend, auch wie die rechtliche Lage aussieht, damit er einsieht, dass er die Kosten vermeiden hätte können, indem er es nicht unfrei gesendet hätte, aber dabei trotzdem nicht schlechter gestanden hätte (eben weil du die Rücksendekosten übernommen hättest).