Gelöst Warenpost international - Belegmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen

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BK6684

Aktives Mitglied
7. Juni 2011
16
2
Hallo zusammen,

bis Dato setzen wir als „günstige“ Alternative zum int. Versand per Paket den Versand per Brief inkl. Einschreibeservice ein und erhalten so eine Bestätigung für den Eingang ins Zielland.
Damit erfüllen wir die folgende Bedingung, um eine steuerbefreite Rechnung erstellen zu könnnen.
...
3.1 Belegmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen

Der Lieferant ist verpflichtet, durch Belege eindeutig und leicht nachprüfbar nachzuweisen, dass die gelieferte Ware tatsächlich in Drittlandsgebiet gelangt ist (belegmäßiger Ausfuhrnachweis; vgl. § 8 ff Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV - i.V.m. Abschn. 6.5. bis 6.9. UStAE).

Im anderen Fall versagt sie die Umsatzsteuerbefreiung und der Lieferant schuldet die Umsatzsteuer.
...
Leider lässt sich das Produkt „Warenpost international“ nicht mit dem Produkt „Einschreiben“ kombinieren und das Produkt „Warenpost international Tracked“ ist noch nicht mit der JTL Version 1.4.17.2 kompatibel.

Kennt ihr Möglichkeiten die auch über das JTL Shipping funktionieren?

Vorab, vielen Dank!
 

Petra.

Aktives Mitglied
25. Dezember 2012
86
2
Ab 2019 ist Warenpost international mit Zusatzleistung Einschreiben möglich.

Ursprünglich hatte ich auch nach der Antwort gesucht, ob/wie ich Warenpost int. gleich über JTL/ Internetmarke frankieren kann... ;)
 
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ots

Gut bekanntes Mitglied
9. Januar 2011
126
6
Bin im Moment auch am "sichten" von Versandalternativen, nachdem sich P1 als zu langsam herausgestellt hat.
Ich verstehe nicht, warum Ihr für 0,25€ Ersparnis per Warenpost versenden wollt, wenn ein hundsgewöhliches Einschreiben mit Maxibrief
denselben Zweck erfüllt und sogar noch ein Bonbon hat:
Da muss der Empfänger nämlich unterschreiben, bei der Warenpost nicht ....
Just my 2cents ... :)
 

BK6684

Aktives Mitglied
7. Juni 2011
16
2
Bin im Moment auch am "sichten" von Versandalternativen, nachdem sich P1 als zu langsam herausgestellt hat.
Ich verstehe nicht, warum Ihr für 0,25€ Ersparnis per Warenpost versenden wollt, wenn ein hundsgewöhliches Einschreiben mit Maxibrief
denselben Zweck erfüllt und sogar noch ein Bonbon hat:
Da muss der Empfänger nämlich unterschreiben, bei der Warenpost nicht ....
Just my 2cents ... :)


Es geht um den internationalen Briefversand. Ab dem 01.01.2019 dürfen im internationalen Bereich nur noch Dokumente per Brief verschickt werden.
 
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ots

Gut bekanntes Mitglied
9. Januar 2011
126
6
... schon klar ... aber wer bitteschön versendet denn Dokumente in der Größe L + B + H = max. 90 cm ??!
 

Petra.

Aktives Mitglied
25. Dezember 2012
86
2
Ja, die Info stammt direkt von der Deutschen Post.
Es gibt für Geschäftskunden dann Warenpost ohne Zusatzleistung,
Warenpost mit Tracked (wie bisher ja auch schon) oder
neu ab 2019 Warenpost mit Einschreiben.
Die beiden letzteren würde ich jeweils in einer Filiale einliefern, damit ich den Versandnachweis durch Scan in der Filiale habe.

Unterschied zw. Tracked und Einschreiben:
Tracked - Auslieferung in Briefkasten ohne Empfängerunterschrift, Haftung max. 20 €
Einschreiben - Auslieferung immer gegen Unterschrift, max. Haftung ca. 36 €

Als Brief (mit oder ohne Zusatzleistung Einschreiben) dürfen künftig keine Waren mehr versendet werden, sondern ausschließlich Dokumente.

Privatkunden können Waren ins Ausland dann nur noch mit Päckchen oder Paket senden.

Zur Nutzung von Warenpost ist eine Registrierung erforderlich: https://shop.deutschepost.de/shop/registration/registrationCollectData.jsp
 
Zuletzt bearbeitet:

Jan Weber

Moderator
Mitarbeiter
1. Juli 2015
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Hürth
Bin im Moment auch am "sichten" von Versandalternativen, nachdem sich P1 als zu langsam herausgestellt hat.

Kannst du das mal näher erläutern? PARCEL.ONE ist in der Regel recht schnell und vor allem zuverlässig. Auch der Service ist prima.

Ab 2019 ist Warenpost international mit Zusatzleistung Einschreiben möglich.

Der Service heißt aber nicht einschreiben, sondern ganz schlicht und einfach Unterschrift.

bis Dato setzen wir als „günstige“ Alternative zum int. Versand per Paket den Versand per Brief inkl. Einschreibeservice ein und erhalten so eine Bestätigung für den Eingang ins Zielland.
Damit erfüllen wir die folgende Bedingung, um eine steuerbefreite Rechnung erstellen zu könnnen.
...
3.1 Belegmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen

Der Lieferant ist verpflichtet, durch Belege eindeutig und leicht nachprüfbar nachzuweisen, dass die gelieferte Ware tatsächlich in Drittlandsgebiet gelangt ist (belegmäßiger Ausfuhrnachweis; vgl. § 8 ff Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV - i.V.m. Abschn. 6.5. bis 6.9. UStAE).

Die normale Warenpost ohne einen Zusatzservice verfügt meines Wissens schon über eine Sendungsverfolgung (wie beim PRIO Brief), das sollte für den Nachweis ja ausreichen.
 

Petra.

Aktives Mitglied
25. Dezember 2012
86
2
Der Service heißt aber nicht einschreiben, sondern ganz schlicht und einfach Unterschrift.

Die normale Warenpost ohne einen Zusatzservice verfügt meines Wissens schon über eine Sendungsverfolgung (wie beim PRIO Brief), das sollte für den Nachweis ja ausreichen.


Einfache Warenpost beinhält keine Sendungsverfolgung, sondern wird zugestellt, wie ein normaler Brief.
Es gibt die Zusatzleistung Tracked, hier gibt es eine Sendungsverfolgung, die Sendung wird aber ohne Empfängerunterschrift lediglich in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen (max. Haftung 20 EUR).

Beide Möglichkeiten gibt es 2019 weiterhin.
Zusätzlich wird es als weitere Möglichkeit (ab 2019) die Zusatzleistung Einschreiben für die Warenpost geben. Das Einschreiben wird gegen Empfängerunterschrift ausgegeben und die max. Haftung beträgt ca. 36 Euro (30 SZR).
 

MasterChief

Gut bekanntes Mitglied
24. Oktober 2008
230
5
Hallo,
rein für die USt.-liche Betrachtung tracken wir jede Sendung und drucken uns die Ausliefer-/Zustellbestätigung aus, je nach Land und dortiger Postbehörde gibts ja unterschiedliche Dokumente/Ausdrucke dazu (alles online). So hast du einen Zustellnachweis wegen der USt-Freiheit. Die Unterschrift des Empfängers bekommst du ja nirgends angezeigt....

In machen Ländern dauert das halt oft 2-3 Wochen und manchmal gehts gar nicht wie z.B. für Kanada. Mal sehen ob das dann mit dem neuen Produkt Warensendung International Tracked / Unterschrift möglich sein wird.
 

Frankie_s

Aktives Mitglied
4. April 2012
50
1
Das heißt ein Großbrief mit Einschreiben International (6,20EUR) z.B. mit einen Artikel wie Kabel in die EU, darf ich ab 2019 gar nicht mehr verschicken?
oder reicht der Vermerk Warenpost auf der Sendung?
 

MasterChief

Gut bekanntes Mitglied
24. Oktober 2008
230
5
Frankie_s - es geht hier um die USt.-rechtliche Betrachtung, desweiteren bitte beachten: WarenPOST und WarenSENDUNG sind zwei paar getrennte Stiefel, das übersehen viele auch gern.

Aber ja du hast recht zum EU-Versand, informiere dich mal grundlegend hier: https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/warenpost-international.html
und https://www.paketda.de/news-warenpost-international-2019.html

Kurz gesagt: es dürfen keine "Waren" mehr als Brief International (ggf. mit Einschreibe-Zusatz) verschickt werden, sondern NUR NOCH Unterlagen/Dokumente. Waren können dann mit Warenpost International oder Paket verschickt werden.
 

MatthiasW

Gut bekanntes Mitglied
5. Oktober 2008
239
8
Badenweiler
Kurz gesagt: es dürfen keine "Waren" mehr als Brief International (ggf. mit Einschreibe-Zusatz) verschickt werden, sondern NUR NOCH Unterlagen/Dokumente. Waren können dann mit Warenpost International oder Paket verschickt werden.

Also ich bin jetzt seit einiger Zeit in Diskussion mit dem Kundencenter der Konzernleitung und meinem regionalen Direktmarketing Center, weil die Warenpost international eine mittlere Katastrophe ist und bei weitem das nicht hält was sie verspricht. Der neueste Informationsclou des Direktmarketing Center Mitarbeiters war dann folgende Aussage:
"wir verbieten den Versand von Waren in Briefen ja auch nicht, sondern wir bieten weiterhin diese Variante an und dies ist im Weltpostvertrag eigentlich so nicht vorgesehen! "

Diese Aussage kam, nachdem ich ihn auf diesen Artikel hin angesprochen hatte:
https://www.paketda.de/news-verbot-waren-im-brief-international.html
Da fällt mir dann nichts mehr ein.
 
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