Neu Verpflichtung zur Bestellung eines Verpackungsbevollmächtigten in Österreich ab 01.01.2023

ongnamo

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31. März 2013
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Hallo,

mich erreichten in den letzten Tagen 2 Newsletter von Kleinunternehmern, die ihren Versand nach Österreich ab Jahresende einstellen wollen. Der Grund ist in einem Artikel der IT-Recht-Kanzlei beschrieben:

"Zum 01.01.2023 erfährt das österreichische Verpackungsrecht eine Reform, die vor allem Online-Händler aus anderen Ländern betrifft: für den Versand nach Österreich muss ab dem 01.01.2023 ein Bevollmächtigter bestellt werden, der für sie die Verpackungslizenzierung übernimmt. Welche neuen Anforderungen künftig für den Versand nach Österreich gelten und wie diese umzusetzen sind, zeigen wir in diesen FAQ."

https://www.it-recht-kanzlei.de/verpackungsrecht-oesterreich-bevollmaechtigter-online-handel.html

Mir ist das Thema komplett neu und kommt zum aktuellen Zeitpunkt natürlich völlig ungelegen.

Mich wundert etwas, dass ich von dem Thema so wenig gehört habe. Geht das nur mir so?
 
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SebiW

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2. September 2015
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Mhh, da müssen wir Entsorgungspartner mal befragen. Hatte ich jetzt auch nicht auf dem Schirm, mag sein, dass wir das aber so im Vorbeigehen mit denen schon erledigt haben. Danke für den Hinweis.
Wäre schön wenn die EU da mal mehr machen würde als nur die Gesetze zu harmonisieren. Ein zentraler EU Verteiler im Sinne des OSS würde die ganze Verpackungsgeschichte enorm erleichtern.
 

MichaelH

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17. November 2008
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Also ich lese:
"Eine solche Bestellung wird bereits von der Deutschen Handelskammer in Österreich sowie diversen privatwirtschaftlichen Lizenzierungssystemen (Reclay, Take-e-Way etc.) angeboten."

Ist also nur "LUCID" für DE ... so in ungefähr und dass man es nun endlich tun sollte, denn Pflicht wäre es schon lange gewesen ...
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
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Wir sind seit Jahren Take-e-Way Kunde und lösen über die die Entsorgung in AT und unseren anderen europäischen Lieferländern.
Haben gerade Rücksprache mit denen gehalten - es ändert sich tatsächlich rechtlich, dass es nicht mehr genügt einen entsprechenden Vertrag zu haben und die Mengen zu melden.
Man muss diesen Vertrag nun auch noch notariell beglaubigen und den Entsorgungsdienstleister auf diesem Weg authorisieren.
Funktionell ändert sich nichts, kostet nur 500€ pA mehr. Freude.
 
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