Neu Verpackungsgesetz in RE integrieren

RenaldoSchaar

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9. Januar 2019
9
0
Hallo Zusammen,
ich bin ganz neu hier und eigentlich noch nicht so richtig hier. Ich will von meinem Faktura-Programm umstellen auf JTL-Wawi. Aber es gibt ein Problem, das ich vorher lösen muss.
Ich habe JTL-Wawi installiert, Artikel angelegt, Kunden angelegt. bis hier alles gut.
Laut neuem Verpackungsgesetz ab 1.1.2019 muss jeder Artikel eine Entsorgungsgebühr seperat in der Rechnung aufweisen. Diese Gebühr ist bei jedem Artikel unterschiedlich.
Ich habe schon einiges probiert. Jetzt bin ich auf die eigenen Felder gestoßen. Bis jetzt immer noch alles gut. Zu jedem Artikel kann ich über das eigene Feld eine Entsorgungsgebühr zuordnen und in das Feld einschreiben.
Jetzt mein Problem. Kann ich dieses eigene Feld in meine Rechnung einbringen? Wenn ja wie, ich habe null Ahnung!
so etwa:
1.Artikel Menge Einzelpreis Gesamtpreis
1.Entsorgungsgebühr Menge Einzelpreis Gesamtpreis
2.Artikel Menge Einzelpreis Gesamtpreis
2.Entsorgungsgebühr Menge Einzelpreis Gesamtpreis usw.

Gruß Renaldo
 

MichaelH

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17. November 2008
13.810
1.540
"Laut neuem Verpackungsgesetz ab 1.1.2019 muss jeder Artikel eine Entsorgungsgebühr seperat in der Rechnung aufweisen. "

Wo steht denn das ?
 

RenaldoSchaar

Neues Mitglied
9. Januar 2019
9
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Bei meinen Lieferanten für Verpackungen und Reinigungsmittel steht sie auf jeder REchnung seit dem 1.1. und ich muss die so an meine Kunden weitergeben. Damit muss ich mich nicht selbst lizenzieren und mich auch nicht bei der "Zentralen Stelle" registrieren. Meine Kunden haben den gleichen Vorteil bei mir und bei einer Kontrolle haben wir alles richtig gemacht.
 
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RenaldoSchaar

Neues Mitglied
9. Januar 2019
9
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Auf die Rechnung kommen diese Entsorgungsgebühren nur wenn ich mich nicht selbst registriere und mein Lieferant das für mich macht.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
Bei Verkauf an Verbraucher oder an Gewerbliche ?
Du meinst also, dass du 0 KG Verpackung in deiner Firma hast und dich daher nicht registrieren musst ? Das wage ich zu bezweifeln ....
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
"Bei meinen Lieferanten für Verpackungen und Reinigungsmittel steht sie auf jeder REchnung seit dem 1.1. und ich muss die so an meine Kunden weitergeben. "

D.h. also der ist lizenziert und bezahlt, verrechnet die Kosten aber an dich.
Und du gehst nun her und verrechnest diese paar Cent wiederum an deine Kunden ?
Bevor ich das machen würde mit all dem Aufwand würde ich auf diese geringen Einnahmen verzichten.

Entpflichtet durch deinen Lieferanten bis du für das was er dir geliefert hat so oder so, auch wenn du die Kosten nicht an deine Kunden weiterverrechnest.
 

RenaldoSchaar

Neues Mitglied
9. Januar 2019
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Auszug.....
Am 1.Januar tritt das Verpackungsgesetz 2019 in Kraft. Es ersetzt die bisherige Verpackungsverordnung und regelt u.a. die Lizensierungspflicht bei Serviceverpackungen.
Als Serviceverpackungen bezeichnet man Verpackungen, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen und unterstützen. Dabei sind die Lizenzgebühren von demjenigen abzuführen, der die Verpackung zuletzt mit Ware befüllt und an den Endverbraucher abgibt.
Zur Durchführung des Gesetzes wurde eine „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ neu geschaffen. Bei dieser Stelle müssen sich künftig alle Unternehmen registrieren lassen, die Ware verpacken und an private Endverbraucher verkaufen. Das Register ist öffentlich einsehbar.
Ich habe nun 2 Möglichkeiten:
1.
Ich beziehe unlizenzierte Verpackungen. Dann muss ich bei einem Dualen System meiner Wahl selbst eine Lizensierung vertraglich regeln. Im Anschluss muss ich mich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren lassen und meine Lizenznummer angeben.
oder 2.
Ich habe einen Vertrag mit meinen Lieferanten, der einem Entsorger des Dualen Systems angeschlossen ist und als Erstinverkehrbringer von Serviceverpackungen können meine Kunden mich beauftragen, dass ich für die an Sie gelieferten Serviceverpackungen die Lizenzgebühr berechnen und für Sie an meinen Lieferanten und so den Entsorger des Dualen Systems weiterleite. Die Lizenzgebühr wird auf meinen Rechnungen ausgewiesen und bestätigt.

Dadurch spare ich nicht nur die Kosten der eigenen Lizensierung der Verpackungen, sondern auch die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Die Registrierungspflicht nach §9 VerpackG obliegt meinen Lieferanten. Die Datenmeldepflicht nach §10 VerpackG wird von mir übernommen.​

Gruß​
 
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RenaldoSchaar

Neues Mitglied
9. Januar 2019
9
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Hallo Micha
"D.h. also der ist lizenziert und bezahlt, verrechnet die Kosten aber an dich.
Und du gehst nun her und verrechnest diese paar Cent wiederum an deine Kunden ?
Bevor ich das machen würde mit all dem Aufwand würde ich auf diese geringen Einnahmen verzichten. "

das sind keine Einnahmen, sondern nur Aufwand und das Ganze wird eins zu eins an das duale System weiter gegeben.
und ein paar Cent sind das auch nicht.... letzte Lieferung = 1 Palette AluSchalen, Trinkbecher und mehr hatten eine Entsorgungsgebühr zusammen von fast 100 €
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
Dein 2) ist so missverständlich verfasst, dass ich daraus nicht schlau werde vor lauter "Lieferanten".

3) Dein Lieferant meldet und trägt die Kosten der Verpackung die er an dich liefert. Du hast den Nachweis dafür von deinem Lieferanten. Dann bringst du 0 KG in Verkehr und sparst dir das ganze Gedöns ?
3a) Wenn du das von allen deinen Verpackungslieferanten hast inkl. deiner Lieferanten die dir bereits verpackte Ware liefern, dann hast du tatsächlich 0 KG und musst dich nicht registrieren.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
das sind keine Einnahmen, sondern nur Aufwand und das Ganze wird eins zu eins an das duale System weiter gegeben.
und ein paar Cent sind das auch nicht.... letzte Lieferung = 1 Palette AluSchalen, Trinkbecher und mehr hatten eine Entsorgungsgebühr zusammen von fast 100 €

Die Einnahmen sind Ertrag und nicht Aufwand, aber eine Einnahme ist es trotzdem, denn du erhältst ja Geld in dem du es auf der Rechnung anführst.
Daher meine Frage ob du mit Verpackung handelst, deine Kunden also Gewerbekunden sind und keine Verbraucher.
Also schließe ich daraus, dass du mit Verpackung handelst.
Insofern würde ich dann Artikel anlegen für Entsorgungsgebühr mit Preis Entsorgung pro KG und das fein säuberlich mit der Menge des Auftrags erfassen.
 

RenaldoSchaar

Neues Mitglied
9. Januar 2019
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Sorry Micha, ich weiß jetzt was ich falsch mache. Ich bin Großhändler und meine Kunden sind Fleischer, Bäcker, Hotels...
und meine Kunden sind die Leute die die Lizensiereung machen müssten. Ich bin nicht der "Erstinverkehrbringer" (blödes Wort)
der z.B. die Salatschale mit Salat füllt und dann dem Endkunden Verkauft.
 

RenaldoSchaar

Neues Mitglied
9. Januar 2019
9
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"Insofern würde ich dann Artikel anlegen für Entsorgungsgebühr mit Preis Entsorgung pro KG und das fein säuberlich mit der Menge des Auftrags erfassen. "

Geht so nicht, jeder Artikel hat eine eigene Gebühr, Trinkbecher z.B 5,00€ /1000Stück, Salatschalen vielleicht 7,61€ /1000 Stück
Wenn ich dann noch kleine Kunden beliefere und nur 100 Stück dann nur noch 0,50€ Gebühren sind, passt das so nicht. Ich habe das mit eigene Felder hin bekommen. Aber auf die RE muss das noch und alles ist gut
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
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1.540
Warum soll das nicht gehen ?

Artikel: Aluminium, Kosten pro KG 1.2 Euro
Wenn du also dein 1000 Stück Alu Becher verkaufst, dann erfasst "Aluminum" 4.16 KG x 1.20 Euro (im Artikel hinterlegt) und hast deine 5 Euro.
Und für deine Salatschalen auch ... da hast du dann den Artikel "Plastik"

Du brauchst also nur diese Artikel anlegen:
Glas, PPK, Eisenmetalle, Aluminium, Kunststoffe, Getränkekartonverpackungen (Tetrapack), Sonstige Verbundverpackungen, Sonstige Materialien

Und kannst auch die Summen pro Auftrag erfassen oder pro Artikel aufgeschlüsselt.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
Serviceverpackungen
Einen weiteren Sonderfall stellt die sogenannte Serviceverpackung dar. Diese wird erst dort mit Ware befüllt, wo sie an den privaten End-verbraucher abgegeben wird. Typische Beispiele sind Brötchentüten, Fleischerpapier, Schalen für Pommes Frites, Coffee-to-go-Becher oder Tüten für Obst und Gemüse. Hier – und nur hier – darf derjenige, der diese Verpackungen erstmals mit Ware befüllt in Verkehr bringt (z. B. Bäcker, Fleischer, Imbiss, Café oder Händler), die Verpackung bereits mit der Systembeteiligung kaufen. Wer dies tut, sollte darauf achten, dass er von seinem Vorvertreiber einen Beleg über die erfolgte Systembeteiligung bekommt, z. B. auf der Rechnung oder dem Lieferschein oder über eine vertragliche Vereinbarung. Der Vorvertreiber ist zur Abgabe einer solchen Bestätigung nach dem VerpackG verpflichtet. Wenn der Vertreiber der befüllten Ware alle Serviceverpackun-gen, die er nutzt, bereits „mit Systembeteiligung“ gekauft hat, muss er sich nicht registrieren. Registrieren muss sich dann vielmehr ein Vorvertreiber der Serviceverpackung, also eine Vorvertriebsstufe, z. B. der Produzent oder der Großhandel.


Wenn ich es richtig verstehe, geht es dir letztlich darum, dass du von deinen Kunden das Geld das du an deinen Lieferanten bezahlst wiederbekommst, weil er die Lizenzkosten an dich verrechnet.
Denn lt. deinen Angaben hat dein Lieferant die Serviceverpackungen bereits entpflichtet und du bestätigst dies wiederum deinen Kunden.

-> Warum erhöhst du nicht einfach deine Preise und deckst somit deine Kosten/Aufwand ab ?
 

RenaldoSchaar

Neues Mitglied
9. Januar 2019
9
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Alles gut ..... jetzt verstehen wir uns beide. Genau das habe ich damit gemeint. Das war aber eine schwere Geburt.
Ob das mit einer Preiserhöhung so einfach geht, da muss ich mich erst mal schlau machen.
Danke für alle Infos.
Die Idee mit den eigenen Feldern geht wohl nicht ?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
Die Idee mit den eigenen Feldern geht wohl nicht ?
Andrucken würde gehen wenn dir das einer "programmiert", aber dies aufsummieren in der Rechnung (und im Auftrag in der WAWI) würde ich behaupten zu 99.9% nicht.

Eigene Felder kannst du verwenden um die Mengen zu kontrollieren ( Ameise-Export "Artikel WEEE").

Aber ansonsten würde ich den Weg gehen das über Preiserhöhung zu machen (es gibt ja einen nachweislichen Grund) oder eben über die Artikel die du anlegst und es so abrechnest.
 

schwabeberliner

Gut bekanntes Mitglied
6. September 2017
116
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Du kannst aber zu Artikel durch ein workflow andere Artikel auf die Rechnung holen

Wir haben durch unseren I t ler ein Feld wo ein gratis artikelndazugebucht wird
Denke darüber könntest du einen kostenpflichtigen Artikel dazubuchen

Gesendet von meinem CLT-L29 mit Tapatalk
 

RenaldoSchaar

Neues Mitglied
9. Januar 2019
9
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schwabeberliner schrieb: Du kannst aber zu Artikel durch ein workflow andere Artikel auf die Rechnung holen

Kannst du mir dabei helfen, ich habe keine Ahnung wie man das macht. ich habe JTL-Wawi erst seit ein paar Tagen.
Ich habe schon probiert, aber das klappt nicht. Danke.
 
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