Neu Verfahrensdokumentation / Steuerprüfung.

mh1

Sehr aktives Mitglied
4. Oktober 2020
1.680
507
Ich will bzgl. dieses Threads das Thema der Steuerprüfung nochmals aus einer anderen Sicht ansprechen:
Immer wenn ich in den letzten Jahren und Jahrzehnten in verschiedenen Firmen mit dem Thema Steuerprüfung zu tun hatte, ging es darum, dass das Finanzamt die Daten der Finanzbuchhaltung prüfen wollte. Also, das was der Steuerberater, aufgrund der von mir gelieferten Daten für die Bilanz verwurstet. Im häufigsten Fall sind das also die Daten aus Datev, die das Finanzamt ihrer Steuerprüfung zugrundelegt.
Aber niemals die Wawi, oder ein Kalkulationsprogramm, oder eine Lagerbuchhaltung oder so.
JTL ist doch kein Buchhaltungsprogramm.
Meine Frage ist also, was genau wird denn geprüft bei so einer Verfahrensprüfung?
 

kartfan

Gut bekanntes Mitglied
24. Juni 2009
207
14
Gibt es denn für die JTL WAWI mittlerweile eine Verfahrensdokumentation?
Würde m
Ich will bzgl. dieses Threads das Thema der Steuerprüfung nochmals aus einer anderen Sicht ansprechen:
Immer wenn ich in den letzten Jahren und Jahrzehnten in verschiedenen Firmen mit dem Thema Steuerprüfung zu tun hatte, ging es darum, dass das Finanzamt die Daten der Finanzbuchhaltung prüfen wollte. Also, das was der Steuerberater, aufgrund der von mir gelieferten Daten für die Bilanz verwurstet. Im häufigsten Fall sind das also die Daten aus Datev, die das Finanzamt ihrer Steuerprüfung zugrundelegt.
Aber niemals die Wawi, oder ein Kalkulationsprogramm, oder eine Lagerbuchhaltung oder so.
JTL ist doch kein Buchhaltungsprogramm.
Meine Frage ist also, was genau wird denn geprüft bei so einer Verfahrensprüfung?
Der Prüfer vom FA will wahrscheinlich eine Verfahrensdokumentation "im Sinne des BMF-Schreibens vom 14.11.2014 (BStBl I S. 1450)" für die zur Erstellung von Rechnungen benutzte Software der Firma JTL-Software-GmbH.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.558
1.032
Der Prüfer vom FA will wahrscheinlich eine Verfahrensdokumentation "im Sinne des BMF-Schreibens vom 14.11.2014 (BStBl I S. 1450)" für die zur Erstellung von Rechnungen benutzte Software der Firma JTL-Software-GmbH.
Man sollte den Prüfer bzw. seinen Steuerberater fragen, was der Prüfer möchte.

Das BMF-Schreiben vom 14.11.2014 ist scheinbar auch überholt:
https://www.bundesfinanzministerium...uerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.html

Grundsätzlich gibt es vermutlich auch sehr viele unterschiedlich gelagerte Fälle, die hier beschrieben werden. Es wäre also hilfreich, wenn man mehr Informationen zu der Konstellation, Anfragen und Begründungen hat.

Ich will bzgl. dieses Threads das Thema der Steuerprüfung nochmals aus einer anderen Sicht ansprechen:
Immer wenn ich in den letzten Jahren und Jahrzehnten in verschiedenen Firmen mit dem Thema Steuerprüfung zu tun hatte, ging es darum, dass das Finanzamt die Daten der Finanzbuchhaltung prüfen wollte. Also, das was der Steuerberater, aufgrund der von mir gelieferten Daten für die Bilanz verwurstet. Im häufigsten Fall sind das also die Daten aus Datev, die das Finanzamt ihrer Steuerprüfung zugrundelegt.
Aber niemals die Wawi, oder ein Kalkulationsprogramm, oder eine Lagerbuchhaltung oder so.
JTL ist doch kein Buchhaltungsprogramm.
Meine Frage ist also, was genau wird denn geprüft bei so einer Verfahrensprüfung?

Unsere Erfahrung ist - wie schon beschrieben - ähnlich.

Der Prüfer will vor allem wissen, wie sichergestellt wird, dass das was er prüft nicht manipuliert / verfälscht / verändert ist. Setzt man Datev ein und sichert dort auch alle Belege (z.B. Datev UO), wird vermutlich eher selten die Frage nach der Wawi, etc. aufkommen bzw. wird dann selbst wenn in der Wawi Fehler vorliegen (bzw. die eigentliche Verfahrensdoku fehlt) aus meiner Sicht die Beweiskraft der Buchführung nicht wirklich nachhaltig in Frage gestellt, wenn in der Buchführung dann alles soweit stimmt.

Da wir ja alles mehr oder weniger digital abwickeln, ist auch alles von mehreren Seiten nachvollziehbar und nachprüfbar. Anders sieht es natürlich bei Bar-Geschäften aus.

Die hier beschriebenen Fälle, bei denen der Prüfer die Verfahrensdokumentation einsehen bzw. prüfen wollte, waren bisher immer Fälle, bei denen Daten zum Zweck der Prüfung an den Steuerprüfer aus der Wawi exportiert wurden. Dann möchte dieser natürlich auch wissen, wo die Daten herkommen und wie diese Daten entstehen und gespeichert werden und die Unveränderbarkeit sichergestellt wird (Verfahren / Verfahrensdoku). Umso wahrscheinlicher wird dies natürlich, wenn er dann noch auf Ungereimtheiten / Unvollständigkeiten in den Daten stößt.
 

kartfan

Gut bekanntes Mitglied
24. Juni 2009
207
14
Hallo, gibt es inzwischen eine Verfahrensdokumentation für die JTL Wawi? @Verkäuferlein wie ist es gelaufen bei der Buchprüfung? Gibt es da irgend eine Lösung für?
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.558
1.032
@kartfan

Wie gesagt, bei uns wurde keine Verfahrensdokumentation gefordert. Ich nehme an, weil wir alle Daten in Datev (UO) vorhalten und alles plausibel belegt ist und damit sichergestellt ist, dass die Daten nicht nachträglich verfälscht werden können.

An sich wird eine Verfahrensdokumentation ja nur benötigt, wenn irgendetwas unklar oder nicht nachvollziehbar ist (z.B. Dokumentenarchivierung fehlt, etc.). Und meines Erachtens kann einem auch eine fehlende Verfahrensdokumentation nicht nachteilig ausgelegt werden, wenn alles (auch ohne Verfahrensdokumentation) korrekt und selbsterklärend ist.

Wir haben auch so gut wie keine Bar-Geschäfte, so dass nahezu alle Vorfälle aus mehreren Richtungen geprüft werden können und alles auch in Fremdsystemen (ebay, Bankkonto, Paypal) dokumentiert ist, die wir gar nicht beeinflussen können, also nur der Abgleich zwischen den Daten in Datev UO und den Fremdsystemen erforderlich ist, um ggf. Fehler oder Manipulationen aufdecken zu können.