Nein. Ich sage, dass Amazon einen sehr großen, internationalen Dienstleister benutzt und die manches Gesetz noch von früher drin haben, das nicht mehr mit der neuen OSS-Regelung greift.
Beispiel mit dem Italiener (gibt noch Polen & Spanien mit Sonderkonstellationen)
1. OSS - Steuer in Italien abzuführen, da EU UST-ID nicht gültig (Kleinunternehmer mit italienischer UST-ID). So sieht es Taxdoo und andere Profis. Läuft mit OSS-Einstellungen in der
Wawi.
2. Amazon Fallback: Da Steuernummer vorhanden, wird es mit dem alten Ursprungsland-Prinzip gehandelt (so als wenn er persönlich zu dir in den Laden kommt und es mit 19% mitnimmt). Läuft nicht mit OSS-Einstellungen in der Wawi.
3. Ergebnis: Nach deutschem Steuerrecht sind zwingend ZWEI Rechnungen auszustellen, da man nicht wissen kann, welche Rechnung davon jetzt richtig ist. Immerhin hat ja Amazon 19% bzw. 0% berechnet und schreibt das so fest (ist also wirklich festgeschrieben und wird jährlich an den Staat übermittelt mit deinen restlichen Daten), aber würde dir bei einer Prüfung auf die Füße fallen.
Denn mit den 19% kannst du zwar die Rechnung erstellen und schuldest die 19%, aber nach OSS (höhere Hierarchie), musst du ja auch Italien seinen Anteil vom Kuchen geben UND manchmal gibt dir Amazon selbst für diese Bestellungen NUR den Nettoanteil, da per UST-ID Prüfung (lokal in Italien) ja gültig...
Das alles muss man dann noch pro Rechnung schön in
Datev abbilden, da die JTL Wawi sowas nicht kennt oder kann. Und zusätzlich sind ja alle Rechnungen festgeschrieben durch die JTL-Wawi. Du kannst nur per SQL Gutschriften erstellen und Rechnungen korrigieren. Ob man sich das traut? Selbst JTL hat mit VCS ein paar Probleme und von daher wäre ich da sehr vorsichtig in der VCS-Datenbank mit Abhängigkeiten und Logiken.
Meine persönliche Meinung, keine Steuerberatung.
Ergebnis/Aufwand = nicht lohnenswert für uns
Oben rechts Einstellungen > Informationen zum Verkäuferkonto > Letzter Punkt "Steuereinstellung" und der Unterpunkt "
Einstellungen zur Umsatzsteuerberechnung"
