Ust-freier Versand in Nicht-EU Länder

radiogram

Aktives Mitglied
14. Juli 2006
462
0
Hallo,

ich habe über diverse Kanäle eine ganze Menge Aufträge aus Nicht-EU Ländern.

Bisher lege ich diese in der WAWI an, erstelle USt-freie Rechnungen.

Meine Frage: Müssen ordentliche Rechnungen zu diesen Lieferungen existieren, um USt-frei liefern zu können? Oder reichen die entsprechenden Nachweise über Bezahlung (PP-Zahlung) und Lieferung (Einlieferung Einschreiben) ?

Danke für geteiltes Wissen & viele Grüße,

Jan
 

mitlaser

Gut bekanntes Mitglied
28. Oktober 2008
709
20
AW: Ust-freier Versand in Nicht-EU Länder

ich würde mal JA vermuten.
du bist ja dem finanzamt gegenüber umsatzsteuerpflichtig. ausserdem bist du buchhaltungspflichtig. also müssen alle leistungen berechnet werden.
einschreibebelege o.ä. sagen garnix aus. du brauchst eine rechnung zum nachweis der umsatzsteuerfreien lieferung, auf der natürlich alle empfängerdaten stimmen müssen, denn der empfänger muss natürlich einfuhrumsatzsteuer und evtl. zoll zahlen, wenn du das nicht machst..

gruß manu
 

radiogram

Aktives Mitglied
14. Juli 2006
462
0
AW: Ust-freier Versand in Nicht-EU Länder

mmh, tendenziell einleuchtend. da das auch "nur" eine vermutung ist, sollte ich wahrscheinlich einfach mal beim finanzamt nachfragen.
 

mitlaser

Gut bekanntes Mitglied
28. Oktober 2008
709
20
AW: Ust-freier Versand in Nicht-EU Länder

man soll ja keine schlafenden hunde wecken.. die ust löst sich ja nicht in wohlgefallen auf, sondern der empfänger wird ust-pflichtig. wenn ihr beide nix abführt, wäre das steuerbetrug...
 

radiogram

Aktives Mitglied
14. Juli 2006
462
0
AW: Ust-freier Versand in Nicht-EU Länder

nun ja, dafür bin ich doch nicht mehr zuständig. ust-freie rechnung erstellt, versandt. fertig.
sind alles kleinere warenkörbe, ausfuhrgenehmigungen müssen nicht erstellt werden.
 

vermessen24

Gut bekanntes Mitglied
4. Juni 2007
499
1
AW: Ust-freier Versand in Nicht-EU Länder

Aber einen Verbringungsnachweis solltest Du schon haben.
Bei vermehrten Exporten bzw. IGL macht das Finanzamt gerne mal einen Hausbesuch,
und lässt sich die Rechnungen und die Nachweise zeigen.
 

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