Gelöst USA-Kunde erhält Nettopreis

Michael & Alexandra

Aktives Mitglied
17. Dezember 2006
465
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Westerrönfeld
AW: USA-Kunde erhält Nettopreis

Inzwischen muss man auch für umsatzsteuerfreie Lieferungen innerhalb der EU den Verbringungsnachweis haben. So nette Sachen, wie Käufer wohnt in Belgien, lässt zu einem Bekannten in Aachen liefern ( wg. der Versandkosten ) geht nicht mehr.

Das Rechnungs- und Lieferanschrift bei einer umsatzsteuerfreien Lieferung innerhalb der EU gleich sein muss, hatte uns unser Steuerberater aber schon vor mindestens 4 Jahren gesagt.
Und das die Umsatzsteuer-ID mit auf Rechnung stehen muss.
 

Michael & Alexandra

Aktives Mitglied
17. Dezember 2006
465
0
Westerrönfeld
AW: USA-Kunde erhält Nettopreis

Ebay rechnet bei gewerblichen Anbieter, mit UID, netto ab. Ebay hat den Europasitz in Luxemburg, daher gilt der Steuersatz von 15%. Bei den Verkaufsprovisionen wird das auch berücksichtigt.

eBay rechnet bei gewerblichen Anbieter netto ab, auch die Verkaufsprovion ist netto, d.h. von den z.B. 11% Verkaufsprovision gehen die 15% Umsatzsteuer ab.

Aber die Verkaufsprovion wird auf den Bruttobetrag der verkauften Ware gerechnet und nicht auf den Nettobetrag.
 

vermessen24

Gut bekanntes Mitglied
4. Juni 2007
499
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AW: USA-Kunde erhält Nettopreis

Das Rechnungs- und Lieferanschrift bei einer umsatzsteuerfreien Lieferung innerhalb der EU gleich sein muss, hatte uns unser Steuerberater aber schon vor mindestens 4 Jahren gesagt.
Und das die Umsatzsteuer-ID mit auf Rechnung stehen muss.
Lieferanschrift und Rechnungsanschrift können abweichen. Klar muss eine UID vorhanden sein. Sonst gibt es sofort Ärger mit der ZM. Nette Post aus Saarlouis.

Der Verbringungsnachweis ist zum Nachweis, daß die Ware Deutschland verlasssen hat.
Alternativ kann der EU-Kunde mit UID auch die Ware abholen, denn muß er aber schriftlich bestättigen, daß er persönlich die Ware in das EU-Ausland verbringt. Und haftet damit für die UST-Schuld.
 

J.W.S.

Aktives Mitglied
5. August 2010
86
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AW: USA-Kunde erhält Nettopreis

@Ebay: Ich meinte damit eigentlich daß wenn ich einem Kunden in einem Drittland etwas verkaufe, daß der Betrag zu dem er dies kauft eigetlich von uns ja Brutto angegegeben ist. Aber wie du schon sagtest, dann verdiene ich eben mehr dran.

@Versandnachweis: Reicht das also wenn ich zb. den Beleg für das Einschreiben mit an die Rechnung hefte oder was wird da genau gefordert um alles richtig zu machen?

Sollte mir das dann genau mal überlegen wie ich das in Zukunft dann mache.

LG und vielen Dank