Michael & Alexandra
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AW: USA-Kunde erhält Nettopreis
Das Rechnungs- und Lieferanschrift bei einer umsatzsteuerfreien Lieferung innerhalb der EU gleich sein muss, hatte uns unser Steuerberater aber schon vor mindestens 4 Jahren gesagt.
Und das die Umsatzsteuer-ID mit auf Rechnung stehen muss.
Inzwischen muss man auch für umsatzsteuerfreie Lieferungen innerhalb der EU den Verbringungsnachweis haben. So nette Sachen, wie Käufer wohnt in Belgien, lässt zu einem Bekannten in Aachen liefern ( wg. der Versandkosten ) geht nicht mehr.
Das Rechnungs- und Lieferanschrift bei einer umsatzsteuerfreien Lieferung innerhalb der EU gleich sein muss, hatte uns unser Steuerberater aber schon vor mindestens 4 Jahren gesagt.
Und das die Umsatzsteuer-ID mit auf Rechnung stehen muss.