Urheberrecht - gebrauchte Software

PcSpezi

Aktives Mitglied
2. August 2013
11
0
DÜsseldorf
So Leute, ich würde gerne eure Meinungen hören.

Es geht um die Beschlagnahmung von "Raubkopien" bei www.pcfritz.de.

Das ganze ist schonmal bei softwarebilliger.de geschehen: http://www.chip.de/news/Markenstreit-Microsoft-unterliegt-Softwarebilliger_55440531.html

Damals hat Microsoft gegen "Raubkopien" geklagt, das Gericht fand es aber als üble Nachrede bei "gebrauchter Software" von "Raubkopie" zu reden. Immerhin darf man ja auch sein gebrauchtes Auto verkaufen. Eine gebrauchte Software hat garantiert weniger Schäden als ein gebrauchtes Auto. Aber für Microsoft geht eben der Umsatz verloren, wenn man gebrauchte Windows Kopien wieder verkauft.

Aber da sind wir beim Kern der ganzen Angelegenheit: Der Frage nach dem Urheberrecht in Bezug auf Software und die Stellung von Software als "normales" Produkt.
Typisches Piratenthema eben.

Was meints, will Microsoft nur seine Marktmacht mit allen Mitteln halten? Oder ist es schon eine Verletzung des Urheberrechts wenn man gebrauchte Software verkauft=?
 

reddwarf

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.561
4
AW: Urheberrecht - gebrauchte Software

Soweit ich das mitbekommen habe, geht es bei pcfritz nicht um gebrauchte OEM sondern um gefälschte "neue" DVD's.

Gruss Mario
 

DocHille

Aktives Mitglied
17. April 2013
34
0
Halle an der Saale
AW: Urheberrecht - gebrauchte Software

[ Microsoft lässt 100.000 Windows-"Raubkopien" beschlagnahmen | heise online
PC Fritz bestreitet allerdings, Raubkopien verkauft zu haben – man distanziere sich im Gegenteil ausdrücklich vom Handel mit gefälschten Datenträgern. Bei der beschlagnahmten Ware handele es sich um gebrauchte, aber originale OEM-Recovery-Datenträger. Wie ein PC-Fritz-Sprecher gegenüber heise online erklärte, kaufe man die Windows-Kopien in der Regel von sogenannten PC-Refurbishern. Das sind Unternehmen, die ihrerseits größere Posten gebrauchter PCs von Firmen und Behörden aufkaufen und die enthaltenen Software-Lizenzaufkleber und Datenträger isolieren, bevor sie die Hardware einer Weiterverwertung zuführen.

Die jetzt von Microsoft veranlasste Aktion hält PC Fritz für einen weiteren Versuch Microsofts, den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen zu unterbinden. Der Wiederverkauf "entbundelter" Recovery-Datenträger sei aber durch ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2000 ausdrücklich erlaubt. Man werde sich juristisch gegen Microsoft zur Wehr setzen und denke darüber nach, dem Software-Riesen per einstweiliger Verfügung die Behauptung untersagen zu lassen, man handele mit Raubkopien. (hos)
 

DocHille

Aktives Mitglied
17. April 2013
34
0
Halle an der Saale
AW: Urheberrecht - gebrauchte Software

Bei meinen DELL Rechnern und Server war die Software vorinstalliert.
Alle CDs inkl. Serversoftware sind ungeöffnet und unbenutzt. Lizenznummer ist aufgedruckt bzw. in den Handbüchern und wurde von mir nie irgendwo ein-/angegeben.

Selbstverständlich darf die Software nicht verkauft und selber weiter benutzt werden.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Urheberrecht - gebrauchte Software

Zwei Dinge:
Das OEM-Urteil hat MS nur untersagt, dass die Lizenzen an eine spezifische Hardware gebunden sein dürfen - MS muss es dem Kunden erlauben, die Software (gem. Lizenzbestimmungen) auf einem anderen Rechner zu installieren, sofern er dazu die beiliegende(!) CD/DVD verwendet. Ergo: Du darfst die Software auch auf einem anderen PC als demjenigen verwenden, mit dem du sie erworben hast, sofern du dich an die Lizenzbestimmungen hälst (sprich: 1 Lizenz = 1 PC usw. usf.).

Hier geht es darum, dass ggf. OEM-Aufkleber OHNE die Original-CD verkauft werden - dies ist prinzipiell kein Problem. ABER: Es darf keine "neue" (selbstgebrannte/-erstellte) CD dazu gelegt werden!
Denn: Die Windows-CDs gibt's immer NUR mit entsprechender Lizenz - wenn also der Refurbisher nur die Aufkleber hat, dann darf jemand anderes da nicht einfach mal x-wieviele CDs kopieren und das als "Bundle" neu verkaufen.
Klar macht eine Windows-Lizenz ohne CD keinen Sinn - aber das steht hier nicht zur Debatte, denn prinzipiell ist auch der Inhalt der Windows-CD urheberrechtlich geschützt und MS kann sehr wohl bestimmen, wer welche CDs wie oft kopieren darf.

Und noch was: Gerade bei PCs aus Firmen sind diese Sachen mit dem Weiterverkauf der Lizenz ziemlich heikel - teilweise sind das Lizenzen aus Volume-Verträgen, die gar nicht einzeln verkauft werden dürfen (steht im Volumen-Vertrag drin, den das Unternehmen mit MS geschlossen hat - deshalb bekommt man dort aber die Lizenz (fast) für lau). Denn Volume-Lizenzen sind an den Volume-Vertrag gebunden, mit dem sie gekauft wurden - und damit an das Unternehmen, was die Lizenzen gekauft hat. Wenn diese Lizenzen nachträglich von zu verschrottenden Rechnern "entfernt" wurden um sie zu "verkaufen", so sind diese Lizenzen sehr wohl illegal erworben worden.
 

sharwn

Aktives Mitglied
9. Januar 2014
2
0
AW: Urheberrecht - gebrauchte Software

Was bei PC-Fritz nicht der Fall ist. Ich habe einige Win7 Prof Lizenzen von PC-Fritz hier liegen, alle Lizenzaufkleber sind mit (augenscheinlich) originalen Dell-CDs gebundelt.

Und genau dieses Aufkleben des Echtheitszertifikats auf eine Sicherungskopie untersagt der Bundesgerichtshof (I ZR 6/10 v. 06.10.2011):

"MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1, § 24 Abs. 1 und 2
Bringt ein Wiederverkäufer mit der Marke des Softwareherstellers versehene Sicherungs-CDs eines Computerprogramms in den Verkehr, die er mit Echtheitszertifikaten des Herstellers versehen hat, die zuvor nicht auf den CDs, sondern auf Computern angebracht waren, kann sich der Softwarehersteller dem Vertrieb der Datenträger aus berechtigten Gründen im Sinne von § 24 Abs. 2 MarkenG widersetzen."


Ist absurd, aber nicht zu ändern.
 

ram1

Sehr aktives Mitglied
22. Juli 2009
1.116
7
AW: Urheberrecht - gebrauchte Software

Was wie gesagt nicht der Fall ist, es ist _kein_ runtergeknibbelter Lizenzaufkleber auf einer Sicherungskopie. Die Rahmenbedingungen sind also imho erfüllt.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Urheberrecht - gebrauchte Software

Was wie gesagt nicht der Fall ist, es ist _kein_ runtergeknibbelter Lizenzaufkleber auf einer Sicherungskopie. Die Rahmenbedingungen sind also imho erfüllt.
Bist du dir sicher, dass die Aufkleber wirklich nicht von einem Rechner abgelöst wurden? Solange du dir da nicht 100%ig sicher sein kannst, würde ich mich da nicht drauf versteifen...
Zumal die Jungs bei PC Fritz ja schon (hintenrum) zugegeben haben, dass sie die Lizenzen von Refurbishern erhalten haben - und Dell klebt komischerweise die Lizenzaufkleber generell auf die Rechner.

Bei "regulär" im Handel zu erwerbenden System-Builder-Versionen ist das COA auf der Außenseite der DVD-Hülle angebracht und es wird in der Beschreibung darauf hingewiesen, dass man den Aufkleber dort entfernen und auf den Rechner kleben kann.
Auf jeden Fall sind die Lizenzaufkleber aber nicht einzeln oder einem anderen Trägermaterial angebracht...
 

Carmenta

Aktives Mitglied
8. Januar 2014
10
0
AW: Urheberrecht - gebrauchte Software

Ja, denke auch, dass es manchmal echt schwierig sein kann, den logistischen Weg nachzuvollziehen... :x

LG