AW: Unterwegs online in die Bestellungen schauen?
ruhig blut Leute, mgr hat recht.
Um datenschutzrechtlich sauber zu sein, müsste man den Fakt der googlemail-Adresse-Weiterleitung in der Datenschutzerklärung explizit aufnehmen. So, wie ich auch jegliche Verwendung von Trackingtools, eingeschaltete Fremdfirmen für die Abwicklung etc. dort aufführen muss (also alles, was der Kunden nicht bewußt sieht oder beeinflussen kann) Aber das im Detail geht hier zu weit, dazu solltet ihr bei Bedarf einen eigenen Thread aufmachen. Das in der Praxis so vieles lascher (oft umschrieben mit "praxisrelevanter") gehandhabt wird, heißt ich umkehrschluss leider nicht, dass es erlaubt ist. Aber das muss wirklich jeder für sich selbst so handhaben, wie er es für sich und sein persönliches risikoempfinden als vertretbar empfindet. Im Fall des Falles schützt dann aber Unwissenheit nicht vor Strafe.
Ich würde mich hier jedoch freuen, wenn mir jemand schreibt, dass der er die App, die hier eigentlich Thema war, auch auf dem ipad ans Fliegen bekommen hat. Aber ich frag da jetzt wohl besser den Hersteller direkt 🙂