Bezüglich Fragen zur KassenSichV:
https://www.luwosoft-support.de/goto/KASSENSICHV
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Aufgrund der bislang fehlenden technischen Infrastruktur ist es eigentlich erst seit kurzer Zeit möglich, faktisch an der Umsetzung der Richtlinie zu arbeiten.
Bzgl. der Umsetzung der neuen Regelung für 2020 in LS-POS können wir aktuell folgendes mitteilen:
- Wir werden selbstverständlich die neue Richtlinie in LS-POS umsetzen
- Es wird in diesem Zusammenhang ein Programmupdate für LS-POS geben
- Es wird für LS-POS ein neues Modul geben ("KassenSichV"), welches die Funktionen zur Umsetzung der Richtlinie enthält
- Wir werden eine Auswahl an TSE-Hardware anbieten (TSE = Technische Sicherheits Einrichtung)
- Die TSE ist ein Manipulationsschutz (z.B. als Micro-SD-Karte) welcher Kassendaten signiert und verschlüsselt.
- Für Österreich haben wir die Anforderungen an die Registrierkassensicherheitsverordnung ("RKSV") bereits 2016 umgesetzt
- Ob zu jedem Kassiervorgang ein Bon gedruckt werden muss, ist aktuell noch unklar. Die Richtlinie sieht momentan vor, dass ein Bon sowohl elektronisch als auch in Papierform erstellt werden kann aber immer ein Bon "gedruckt" werden muss. Dem Kunden ist zwingend ein Bon anzubieten, er muss ihn aber nicht annehmen. LS-POS erstellt immer einen elektronischen Bon, egal ob dieser gedruckt wird oder nicht. Das könnte man jetzt so interpretieren, dass der Bon ja elektronisch existiert und deshalb nur ausgedruckt werden muss, wenn der Kunde den Bon auch annimmt. Wahrscheinlich muss man hier abwarten, wie das die Finanzämter sehen.
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