Subskription von Templates und Plugins ???????

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peterwill

Gut bekanntes Mitglied
29. Oktober 2007
348
18
Hallo... Stelle hier mal die Frage "Subskription bei Templates und Plugins " welche Rechte und Pflichten gehen Verkäufer und Käufer beim Kauf ein?
Was ist wenn Subskriptionzeit abgelaufen ist man die Domain ändern will oder das Template / Plugin verkaufen will?
Mein premium Service Partner sagt " erstmal neue Subskriptionzeit kaufen sonnst geht garnichts !!!!!
IST DAS SO ÜBLICH ?????
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Subskription von Templates und Plugins ???????

Hallo... Stelle hier mal die Frage "Subskription bei Templates und Plugins " welche Rechte und Pflichten gehen Verkäufer und Käufer beim Kauf ein?
Prinzipiell die "normalen" Rechte und Pflichten eines Kaufvertrages, sprich:
Käufer bezahlt die Ware und der Verkäufer ist verpflichtet, mangelfreie Ware zu liefern.
Bei Software heißt dies, dass lediglich der Stand der Software am Tag des Kaufvertrags geschuldet ist, sofern nicht ein Mangel i.S.d. Gewährleistung vorliegt und der Verkäufer deshalb nachbessern müsste.
Da aber bei gewerblichem Kauf die Gewährleistung keine Beweislastumkehr kennt, ist der Käufer also in der Pflicht den Nachweis zu erbringen, dass ein Mangel der Software bereits bei Übergabe vorhanden war (was rechtlich mehr als schwierig werden dürfte).

Um es kurz zu machen:
Du kaufst an Tag X eine Software in Version Y gebunden an Domain Z. Diese Konstellation muss dauerhaft (unter den Rahmenbedingungen beim Kauf) funktionieren, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Sofern du nach dem Tag X die entweder die Version Y durch eine andere Version Y+a (wobei a > 0) ersetzen willst -oder- von der Domain Z auf die Domain W umziehen willst, ist dies nicht mehr Teil der Vereinbarung des ursprünglichen Kaufvertrags.
Dementsprechend kann der Verkäufer der Software für diese Dienste (Versionsupdate -oder- Domainwechsel) wieder die Hand aufhalten - muss es aber nicht.
Er kann alternativ auch einen (kostenpflichtigen) Wartungsservice anbieten, der diese Dienste für einen gewissen Zeitraum (ohne separate Zusatzkosten zum Wartungsservice) umfasst...
Er kann auch die Dienste an das Bestehen eines Wartungsservice knüpfen...

Was ist wenn Subskriptionzeit abgelaufen ist man die Domain ändern will oder das Template / Plugin verkaufen will?
Hängt davon ab, wie die Bedingungen beim ursprünglichen Kaufvertrag aussahen.
Wenn der Käufer lediglich eine Lizenz zur Nutzung gekauft hat, bei der eine Domainbindung existiert, kann(!) der Anbieter für die Umschreibung separate Gebühren verlangen.
Ob einzelne Teile der Software (Templates / Plugins) hingegen einzeln unterlizenziert werden können, muss ebenfalls im ursprünglichen KV festgehalten werden.

Dies hat aber prinzipiell nichts mit der Subscription/Updateberechtigung zu tun - denn die Subscription regelt lediglich die Berechtigung zur Anwendung der derzeitigen Updates.
Und auch hier gilt: Jeder Verkäufer kann da machen, was er will, da Updates an der Software (außer bei nachgewiesenen Sachmängeln) nicht unbedingt in den Umfang des ursprünglichen KV gehören müssen.

Mein premium Service Partner sagt " erstmal neue Subskriptionzeit kaufen sonnst geht garnichts !!!!!
IST DAS SO ÜBLICH ?????
Prinzipiell ja, es ist bei größerer Software durchaus üblich, entsprechende Wartungs- und Updateverträge [= Subscription] zu schließen, damit man immer den Zugriff auf die aktuellste Software hat.
Ohne dem kann der Softwarehersteller/-verkäufer einen auf freiwilliger Basis mit Updates versorgen, muss es aber nicht.
Der Verkäufer ist übrigens auch frei in der Gestaltung, ob du -nach Ablauf der Wartungsphase- eine komplett neue Lizenz kaufen musst -oder- ob eine Nachzahlung der Wartungskosten "ausreichend" ist.
 

peterwill

Gut bekanntes Mitglied
29. Oktober 2007
348
18
AW: Subskription von Templates und Plugins ???????

Hallo und Danke für die ausführliche Antwort !!!

Heißt auf DEUTSCH der Käufer ist der Idiot der entweder wieder ZAHLT ( soviel wie es dem Verkäufer gefällt ) oder Template / Plugin in den Mülleimer werfen kann, nur weil sich die Domain ändern soll !!!! Das ich wirklich "premium Service"
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
4.117
1.049
Berlin
AW: Subskription von Templates und Plugins ???????

Wenn das in den Vertragsbedingen, die Du beim Kauf akzeptiert hast so geschrieben steht bzw. Dir nicht ein explizites Recht der Übertragung der Software auf eine andere Domain eingeräumt wurde - ja, dann zahlst Du.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
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AW: Subskription von Templates und Plugins ???????

@peterwill:
Das hat nichts mit "Premium Service" zu tun, sondern damit, dass diese Veränderung der ursprünglichen Lizenz (Version Y auf Domain Z) alleine durch dich verändert wird (Version Y auf Domain A).
Sei froh, wenn der Verkäufer diesen Service überhaupt anbietet - er könnte auch einfach sagen, dass für die neue Domain wieder die volle Lizenzgebühr fällig wird, unabhängig ob die alte Domain noch genutzt wird oder nicht.
 

peterwill

Gut bekanntes Mitglied
29. Oktober 2007
348
18
AW: Subskription von Templates und Plugins ???????

Ok und warum stehen solche Bedingungen nicht klar in den AGBs oder in der Artikelbeschreibung? Der normale Käufer geht davon aus das diesen Template / Plugin nur auf " einer Domain " eingesetzt werden kann und ein Umzug auf eine andere Domain ohne Probleme möglich ist!
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
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AW: Subskription von Templates und Plugins ???????

Wenn du beim Kauf nach der Domain gefragt wirst, ist die Lizenz an eben jene beim Kauf angegebene Domain gebunden.
Das ergibt sich alleine aus der Angabe der Domain, dazu benötigt es weder einen Passus in den AGB noch in der Artikelbeschreibung.

Des Weiteren ist die Softwarelizeniserung eh ein Thema für sich, insbesondere welche Rechte der Kunde beim Kauf der Lizenz erhält und welche Rechte nicht.
Denn anders als bei "regulären" Waren sind Kopien bei digitalen Waren bei weitem nicht so einfach einzugrenzen wie bei materiellen Dingen.
Insbesondere da die Eingabe der Seriennummer nicht reicht, um sicherzustellen, dass eine Software nur gemäß ihrer Lizenz verwendet wird, müssen die Hersteller hier -berechtigterweise- eine andere Methode eingehen. Microsoft macht dies mittels der Produktaktivierung, andere machen eine Hardwarebindung mittels Dongle, Dritte binden ihre Software an Eigenschaften (wie eben jene Domain). Alles aber immer im Hintergrund der Unterdrückung von nicht-lizenzierten Kopien.

Und da ja die Software sehr wohl noch auf der alten Domain läuft, hat der Verkäufer seine Pflicht erfüllt.


Um das mal von der Software her wegzubekommen:
Angenommen du kaufst für dein Autoradio [=Domain] eine Freisprecheinrichtung [=Plugin/Template] - wenn du jetzt das Autoradio wechselst, dann würdest du dich doch auch nicht aufregen, dass die Freisprecheinrichtung nicht mehr mit dem neuen Autoradio funktioniert.
 
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