Neu Steuerverwaltung 1.6 - Knoten im Kopf

holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
1.683
244
Leipzig
Hallöle.

Da in der 1.6 das Reverse Charge dazu gekommen ist. Wollte ich die Steuerverwaltung entsprechend anpassen.
Wir machen KEIN OSS. Das ist sicherlich wichtig und haben B2C und B2B In- und EU-Ausland.
Im JTL-Guide habe ich mir das ganze angeschaut und bin nun verwirrt.
Weil ich jetzt nicht mehr weiß, aus welcher Sicht die Einträge gemacht werden müssen oder ob das Bild auf das OSS-Verfahren eingerichtet ist und halt nirgends beschrieben ist, welche Einträge welche Bedeutung haben.
Laut dem Bild:
https://guide.jtl-software.de/uploads/Snag_a867ff.png

Meine Einstellung und nach meiner Auffassung würde ich es so eintragen:

2022-06-15 12_19_54-JTL-Wawi 1.6.39.0  - eB-Standard.png

Kann mir einer auf die Sprünge helfen?
Grüße
holzpuppe
 

Mario Bublat

Aktives Mitglied
13. Januar 2020
6
2
Hallo ich hatte eben auch einen Call mit meinem Steuerberater wir stehen vor dem gleichen Fragezeichen.
Mein Steuerberater meinte das Reverse Charge Verfahren findet eigentlich Anwendung im Bereich Empfänger.

Also bspw. bin ich Händler in Deutschland und erhalte eine Rechnung von Amazon Luxemburg über Marketing Kosten.

Gibt es hierzu einen Beitrag wie das gemeint ist von JTL?
 

Maekaey

Sehr aktives Mitglied
11. November 2016
268
65
Reverse Charge Verfahren ist meines Wissens und relevant, wenn ihr Software oder andere nicht Materielle Güter ins EU Ausland berechnet...
Bei uns kommt es mit Warenlieferungen ins Ausland nie zur Anwendung.

Bei den meisten Warenversendern ist es meines Wissens nach daher relativ egal was ihr hier eintragt. Ich habe Umsatzsteuerfreie Lieferung gewählt. Aber kommt wie gesagt auch nicht zur Anwendung.
 
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