rcpt_c.riegger
Gut bekanntes Mitglied
AW: steuerfreie IG-Lieferungen derzeit in JTL nicht abbildbar. Achtung! hohe Strafen
Hallo Thomas!
Es war schon relativ spät gestern
- Hierbei handelt es sich eigentlich um ein steuerfreies Dreiecksgeschäft - was Problemlos abgewickelt werden kann, wenn bei der Lieferadresse eine UID Nr. hinterlegt werden kann.
Aktuell haben wir auf unserer Homepage eine permanente UID Nr. Prüfung Stufe2 lt. Vorgabe österreichisches Finanzamt für jede Bestellung programmieren lassen.
Dies Funktioniert auch soweit. Jedoch nur auf den Rechnungsempfänger.
Bei der Lieferadresse müsste ein Feld UID Prüfung eingebaut werden was ähnlich der aktuellen Systematik nach ISO Codes prüft und den korrekten Steuersatz ermittelt.
Beispielfall einer Falschausstellung der Rechnung bei kauf über unseren Onlineshop:
Deutscher Händler mit UID Nr. macht einen Droppshipping Auftrag für einen österreichischen Privat Endkunden.
Wir (AT) liefern also im Innland nach (AT)
Der Shop erkennt jedoch eine gültige UID Nr. des deutschen Händlers und beachtet keine Lieferadressen im EU-Ausland.
Der Auftrag / Rechnung wird also als Steuerfreie IGL erkannt.
Dem ist jedoch nicht so - Da Lieferland in Österreich muss die Rechnung mit normaler Ust. Steuer 20% fakturiert werden.
Der Händler aus DE müsste diese über ein FinanzFormular (Buchhaltung / Steuerberatung) von Österreich zurückfordern.
Wenn man hier nicht akribisch nachkontrolliert - wird man relativ schnell zum Steuerhinterzieher![Traurig :( :(](data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7)
Ich hoffe dieses Beispiel erklärt die Problematik und ist hilfreich bei der Fehlerbehebung.
Viele Grüße
Christian
Hmm, dann versteh ich Christians Aussage hierbei nicht:
Ware wird nach Kroatien geliefert. Empfänger hat kroatische und italienische UID. Kroatische UID wird demnach genommen und da die Schwelle erreicht ist, wird auch die kroatische USt genommen. Die italienische UID ist hierbei irrelevant, da sie beim kroatischem Lieferland nicht zieht.
Oder geht es Christian hierbei um den Fall, falls der Kunde nach Italien geliefert haben möchte und dann auf der Rechnung die falsche UID (nämlich kroatische) stehen würde?
Hallo Thomas!
Es war schon relativ spät gestern
Aktuell haben wir auf unserer Homepage eine permanente UID Nr. Prüfung Stufe2 lt. Vorgabe österreichisches Finanzamt für jede Bestellung programmieren lassen.
Dies Funktioniert auch soweit. Jedoch nur auf den Rechnungsempfänger.
Bei der Lieferadresse müsste ein Feld UID Prüfung eingebaut werden was ähnlich der aktuellen Systematik nach ISO Codes prüft und den korrekten Steuersatz ermittelt.
Beispielfall einer Falschausstellung der Rechnung bei kauf über unseren Onlineshop:
Deutscher Händler mit UID Nr. macht einen Droppshipping Auftrag für einen österreichischen Privat Endkunden.
Wir (AT) liefern also im Innland nach (AT)
Der Shop erkennt jedoch eine gültige UID Nr. des deutschen Händlers und beachtet keine Lieferadressen im EU-Ausland.
Der Auftrag / Rechnung wird also als Steuerfreie IGL erkannt.
Dem ist jedoch nicht so - Da Lieferland in Österreich muss die Rechnung mit normaler Ust. Steuer 20% fakturiert werden.
Der Händler aus DE müsste diese über ein FinanzFormular (Buchhaltung / Steuerberatung) von Österreich zurückfordern.
Wenn man hier nicht akribisch nachkontrolliert - wird man relativ schnell zum Steuerhinterzieher
Ich hoffe dieses Beispiel erklärt die Problematik und ist hilfreich bei der Fehlerbehebung.
Viele Grüße
Christian