Offen steuerfreie IG-Lieferungen derzeit in JTL nicht abbildbar. Achtung! hohe Strafen

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rcpt_c.riegger

Gut bekanntes Mitglied
2. September 2012
378
4
Österreich
Hallo!

durch eine leider etwas negativ ausgefallene Finanzprüfung, sind wir auf auf einige schwerwiegende Fehler bei steuerfreien IG-Lieferungen mit abweichender Lieferadresse in der Wawi und Shop 3 gestoßen.

Problem:
Die Steuerberechnung in JTL läuft immer auf die angeführte Lieferadresse in der Rechnung.
Hierbei wird allerdings bei steuerfreien IG-Lieferungen im EU Raum nur auf die des Bestellers hinterlegten UID Nr. zurückgegriffen.
Dies ist jedoch nicht korrekt und führt zu großen Konflikten mit dem Gesetzgeber.


Hier einige Beispiele (aus der Sicht eines deutschen Unternehmens):

1) Versand der Ware erfolgt per Dropshipping zu einem österreichischen Privatkunden. Rechnungsempfänger ist ein deutscher Händler mit gültiger UID Nr.

Rechnungsadresse: DE Firma mit UID Nr
Lieferadresse: AT an Privatkunde

Das Problem hierbei ist, dass auf die UID Nr. der Rechnungsadresse zugegriffen und der falsche Steuersatz gewählt wird.
Lt. JTL WAWI und Homepagebestellung wäre die Lieferung eine Steuerfreie ausfuhr in den EU Raum.

DIES IST JEDOCH FALSCH

Korrekt wäre folgendes:

Var.1 (Lieferschwelle 30.000 nach Österreich nicht erreicht):
Die Rechnung muss mit 19% bzw. 7% Ust. ausgestellt werden.


Var.2 (Lieferschwelle 30.000 nach Österreich erreicht. Beim österr. Finanzamt angemeldet)
Die Rechnung muss mit 20% bzw. 10% Ust. ausgestellt werden


Eine 0% Steuerfreie IG Lieferung würde hier nur zusammenkommen wenn jeder der Beteiligten eine Firma mit gültiger UID Nr. besitzt und diese auch auf der Rechnung angeführt ist.
UID Nr. 1x Aussteller der Rechnung
UID Nr. 1x Rechnungsempfänger
UID Nr. 1x Lieferadresse

Aktuell kann keine UID Nr. bei der Lieferadresse hinterlegt werden. Aktuell als Notlösung schreiben wir diese in solchen Fällen direkt in die Adresszeilen.


Dann hatten wir noch den Fall das ein Slowenischer Händler bei uns einkauft und die Ware an seine Firma in Kroatien liefern lässt.
Hier wurde auch die Lieferschwelle zwischen Slowenien und Kroatien erreicht und der Slowenische Händler hat in Kroatien und zusätzlich in Italien eine zusätzliche gültige UID Nr.

Problem: In JTL kann nur eine UID Nr. beim Kunden hinterlegt werden!


Zusätzlich gibt es hierbei auch Sonderregelung bei Selbstabholer.
Bsp. Endkunde holt die Ware direkt von uns ab. Abgerechnet wird über den Händler.


LÖSUNG:
Anstatt eigene Lieferadressen anzulegen eventuell diese als eigene Kunden anlegen. Entsprechend kann hier dann eine eigene UID Nr. hinterlegt werden.
Die UID Überprüfung muss zusätzlich auf die Funktion Lieferadresse prüfen erweitert werden.


Lg
Christian
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.860
1.555
AW: steuerfreie IG-Lieferungen derzeit in JTL nicht abbildbar. Achtung! hohe Strafen

Da die WAWI auch nichts über deine "Lieferschwellen" weiß oder wissen kann, kannst du so sowas ggf. über die Kundengruppe lösen in dem du dieser entsprechende Steuereinstellungen zuweist und die Kundengruppe entsprechend dem Kunden.
Aber ganz ohne "mitdenken" wird das nicht gehen ...
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.698
30
Wien
AW: steuerfreie IG-Lieferungen derzeit in JTL nicht abbildbar. Achtung! hohe Strafen

Irgendwie kann ich nicht glauben dass der Dropshipper für die korrekte Versteuerung zwischen dem Händler und seinem Kunden zuständig ist. Deine Bezugsperson ist der bei dir bestellende Händler, dieser wiederum stellt die Rechnung an seine Kunden die du beliefert hast.
 

futagami

Aktives Mitglied
15. April 2014
154
0
AW: steuerfreie IG-Lieferungen derzeit in JTL nicht abbildbar. Achtung! hohe Strafen

Wieso stellst du denn als Dropshipper dem Endkunden deines Kunden eine Rechnung? Du musst lediglich entweder die Rechnung deines Kunden an seinen Endkunden beilegen oder deinen Lieferschein. Deine Rechnung ohne Steuer ginge dann an deinen Kunden.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.860
1.555
AW: steuerfreie IG-Lieferungen derzeit in JTL nicht abbildbar. Achtung! hohe Strafen

Irgendwie kann ich nicht glauben dass der Dropshipper für die korrekte Versteuerung zwischen dem Händler und seinem Kunden zuständig ist. Deine Bezugsperson ist der bei dir bestellende Händler, dieser wiederum stellt die Rechnung an seine Kunden die du beliefert hast.

Oder ganz einfach gesagt:
Wenn ich als A Waren für B versende, und B somit Rechnungsempfänger ist, dann ist steuerlich nur B für mich wichtig, nicht aber in welchem Land C als Empfänger der Ware ist.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: steuerfreie IG-Lieferungen derzeit in JTL nicht abbildbar. Achtung! hohe Strafen

Ich sehe es ähnlich wie christian1701 und MichaelVorarlberg:
Du hast lediglich einen Vertrag mit dem Händler, dass du die Waren an eine andere Adresse als die des Händlers schickst. Da du mit dem Kunden keinerlei Geschäftsbeziehung hast, kannst du dem Kunden auch keine Rechnung ausstellen. Das der Händler "Probleme" hat, die Rechnungen korrekt an den Kunden auszustellen, soll doch nicht dein Problem sein...

Einziger Pferdefuß: Du musst natürlich die Rechnung des Händlers dem Paket beilegen (damit der Kunde auch die korrekte Rechnung erhält, auf der dein Name nirgends auftauscht). Und natürlich auch ggfs. anhand der Rechnung vom Händler an den Kunden eine Zollanmeldung durchführen.
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: steuerfreie IG-Lieferungen derzeit in JTL nicht abbildbar. Achtung! hohe Strafen

Eine heikle Angelegenheit!
Wenn er (m3cabrio) Importeur und Grosshändler der Ware z.B. aus China ist und seine Firma inkl. verzolltes und versteuertes Lager in Österreich ist:
Er verkauft "nur am Papier" die Ware an seinen Händler in Deutschland.
Wenn er die Ware NICHT tatsächlich nach DE geschickt wird, muss er m.M. nach an seinen Kunden (der Händler in DE) mit der österr. MwSt. fakturieren. Da geht eindeutig nichts mit steuerfreie IGL. Weil sich die ja immer nach dem Lieferland berechnet und in dem Fall die Ware ja in Österreich bleibt.
Wenn die Ware zum Verschicken aus einem noch nicht versteuerten Lager kommt (Zollfreilager), dann sollte er sich gleich mal die ganzen fakturierten 20% für den Fiskus zur Seite legen.

Das haben schon Viele andere versucht - und sind spätestens nach der ersten Großbetriebsprüfung eines besseren belehrt worden. Viele zahlen da jahrelang dran, ich kenn einen, der sitzt deswegen (aber da drehten sich so ein paar viele Millionen, und das waren nur die 19 bzw. 20% Steuer...).

Der Händler in DE wiederum verkauft die Ware ja an seinen eigenen Privatkunden (ohne UstID Nr.) in Österreich und schickt diesem Kunden die Rechnung per Post oder E-Mail inkl. 19% oder 20% MwSt. (je nachdem ob Lieferschwelle erreicht oder nicht). Macht der das nicht, ist er in DE "fällig".

Der Importeur (m3cabrio) bekommt per E-Mail vom Händler (= sein Kunde) in DE nur einen Lieferschein oder Rechnungskopie die der dann aufs Paket packt und die Ware innerhalb Österreichs verschickt.

Eigentlich eine klare Sache. Oder?

lg
Gerhard
 

Thomas Lisson

Administrator
Mitarbeiter
24. März 2006
15.574
299
Köln
AW: steuerfreie IG-Lieferungen derzeit in JTL nicht abbildbar. Achtung! hohe Strafen

Hi,

bei uns steht bald das Refactoring (von Grund auf Neuerstellung) der Aufträge, Rechnungen, Re-Korrekturen an. Daher werden wir uns verstärkt um Sonderfälle kümmern müssen.

Lieferschwellen kann die derzeitige JTL-Wawi bereits beachten, indem neue Steuerzonen für das jeweilige Lieferland erstellt werden, wo die Schwelle erreicht wurde. (siehe Kategorie:JTL-Wawi:Einstellungen ? JTLWiki)

Dein Dropshipping Beispiel ist schon plausibel. Jedoch kenne ich aus dem Stehgreif kaum eine Software, die UstIDs bei Lieferadressen abfragt / hinterlegen kann. Kennt ihr welche und wie gehen die in diesem Fällen vor?

Eine 0% Steuerfreie IG Lieferung würde hier nur zusammenkommen wenn jeder der Beteiligten eine Firma mit gültiger UID Nr. besitzt und diese auch auf der Rechnung angeführt ist.
UID Nr. 1x Aussteller der Rechnung
UID Nr. 1x Rechnungsempfänger
UID Nr. 1x Lieferadresse
Ist das tatsächlich so? Wenn der Dropshipper die UID der Lieferadresse auf der Rechnung angibt, dann müsste zwangsläufig diese Rechnung auch in die Hände der Lieferadresse (also des Kunden) gelangen (bei einer Betriebsprüfung wird sein Finanzamt auch diese Umsätze erklärt haben) - das passiert aber nicht.
Die UID des Kunden würde weiterhin in diesem Falle 2x mit unterschiedlichen Beträgen genutzt, da der Händler ja eine Marge haben muss (1x Rechnung vom Dropshipper an Händler (z.b. 80€) und 1x Händler an Kunde (100€)).

Dann hatten wir noch den Fall das ein Slowenischer Händler bei uns einkauft und die Ware an seine Firma in Kroatien liefern lässt.
Hier wurde auch die Lieferschwelle zwischen Slowenien und Kroatien erreicht und der Slowenische Händler hat in Kroatien und zusätzlich in Italien eine zusätzliche gültige UID Nr.
Die Lieferschwelle zwischen Slowenien und Kroatien sollte dich doch garnicht interessieren, da deine Firma in DE ihren Sitz hat. Die UIDs sind EU weit gültig, wie kann er 2 UIDs in verschiedenen Ländern beantragen? Die UID kann doch nur in dem Land beantragt werden, wo der Firmensitz ist.

Problem: In JTL kann nur eine UID Nr. beim Kunden hinterlegt werden!
Eine pro Firma. Ist die UID anders, so muss die Firma anders sein -> neuer Kunde.
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: steuerfreie IG-Lieferungen derzeit in JTL nicht abbildbar. Achtung! hohe Strafen

Hi,
Die UID kann doch nur in dem Land beantragt werden, wo der Firmensitz ist.

Das stimmt leider nicht!

Zitat:
"Unternehmer, die in Österreich weder Wohnsitz (Sitz), noch Betriebsstätte oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (in der Folge ausländische Unternehmer genannt), erhalten auf Antrag unter Versendung des Formulars U 15 eine UID-Nummer, wenn entweder Registrierungspflicht besteht oder sie freiwillig ohne Veranlagung beantragen.Zuständig ist folgende Behörde:
Finanzamt Graz-Stadt Tel: (0043) 316 881-0 Referat für ausländische Unternehmer Fax: (0043) 316 81 76 08
Conrad von Hötzendorf-Straße 14 – 18 A-8010 Graz
Weitere Hinweise finden ausländische Unternehmen auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen:
http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Umsatzsteuer/AuslndischeUnternehmer/_start.htm
"
D.h. also spätestens wenn der Unternehmer aus DE in AT die Schwellengrenze überschreitet und er in AT steuerpflichtig ist, kann er auch in AT eine UID aus Österreich beantragen.
Wir haben selbst Lieferanten, die haben 2 UID Nummern auf Ihren Rechnungen vorgedruckt stehen.

lg
Gerhard
 

Thomas Lisson

Administrator
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24. März 2006
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Köln
AW: steuerfreie IG-Lieferungen derzeit in JTL nicht abbildbar. Achtung! hohe Strafen

aha, man lernt nie aus, danke Gerhard!

Wenn eine Firma 2 UIDs in 2 Ländern hat, welche muss dann auf die Rechnung, wenn ich diese Firma beliefern möchte? Der Steuersatz ist dann weiterhin abhängig vom Lieferland oder von dem Land, das die UID ausgestellt hat?
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: steuerfreie IG-Lieferungen derzeit in JTL nicht abbildbar. Achtung! hohe Strafen

UID Nummer (und Lieferschwelle) je nach Lieferland nehmen. Da ändert sich nichts.

Wenn ich aus AT dem DE Firmenkunden mit USt.ID Nr. liefere, dann steuerfrei. Auch wenn er zusätzlich für seine eigenen Verkäufe selbst in AT versteuern muß und auch hier eine Steuernummer und eine UID Nummer hat.
Achtung: Da würde ich aber die nationale Rechtsprechung beachten. Ist eventuell in DE anders als in AT. Einen echten Steuerberater fragen, der sich damit auch ganz sicher auskennt und die Antwort schriftlich geben lassen.

Es sollte halt in der WaWi für beide (eigene Firma und Kunden) vorgesehen sein. Von daher wären mehre USt.ID Felder auf beiden Seiten schon sinnvoll. Wird aber eher nur für größere und sehr große Firmen die die JTL WaWi einsetzen und alles automatisiert machen relevant sein.
Alle anderen können zumindest die eigene 2. und 3. ... USt.ID Nummer fest als Text in die Formulare mit rein nehmen. Die ändert sich ja praktisch eh nie.

lg

Gerhard
 

Thomas Lisson

Administrator
Mitarbeiter
24. März 2006
15.574
299
Köln
AW: steuerfreie IG-Lieferungen derzeit in JTL nicht abbildbar. Achtung! hohe Strafen

UID Nummer (und Lieferschwelle) je nach Lieferland nehmen. Da ändert sich nichts.

Hmm, dann versteh ich Christians Aussage hierbei nicht:

Dann hatten wir noch den Fall das ein Slowenischer Händler bei uns einkauft und die Ware an seine Firma in Kroatien liefern lässt.
Hier wurde auch die Lieferschwelle zwischen Slowenien und Kroatien erreicht und der Slowenische Händler hat in Kroatien und zusätzlich in Italien eine zusätzliche gültige UID Nr.
Ware wird nach Kroatien geliefert. Empfänger hat kroatische und italienische UID. Kroatische UID wird demnach genommen und da die Schwelle erreicht ist, wird auch die kroatische USt genommen. Die italienische UID ist hierbei irrelevant, da sie beim kroatischem Lieferland nicht zieht.

Oder geht es Christian hierbei um den Fall, falls der Kunde nach Italien geliefert haben möchte und dann auf der Rechnung die falsche UID (nämlich kroatische) stehen würde?
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: steuerfreie IG-Lieferungen derzeit in JTL nicht abbildbar. Achtung! hohe Strafen

Da müßte man Christian selbst fragen. Das weiß ich nicht.
Aber seine Firma hat jedenfalls den Sitz in Österreich und er hatte offenbar hier in AT eine Finanzprüfung.

Wir wissen ja auch nicht genau, was die Prüfer beanstandet haben und was ganz genau im (Straf-)Bescheid steht.

Fakt ist, das solche Strecken- oder Dreieckslieferungen nie ganz einfach sind und die Behörden in ALLEN Ländern Angst haben, dass sie durch solche Konstrukte um ihre USt. umfallen. von daher sollte jeden Einzelfall nur ein Fachanwalt für internationales Steuerrecht bearbeiten. Da gibt es sicher unzählige Fallstricke dazu, aber das haben wir wahrscheinlich alle zusammen nicht studiert.

Aber: je mehr Angaben in der WaWi beim Kunden und beim eigenen Mandanten möglich sind (auch hardcodiert, da kann ich ja alles auf die Formulare rein schreiben, inkl. dem zust. FA im Ausland und der Steuernummer dort), um so mehr flexibler ist der Anwender der Software. Umso weniger Angriffsfläche für die Prüfer gibt es.

lg
Gerhard
 

rcpt_c.riegger

Gut bekanntes Mitglied
2. September 2012
378
4
Österreich
AW: steuerfreie IG-Lieferungen derzeit in JTL nicht abbildbar. Achtung! hohe Strafen

Hallo Thomas Lisson

Hi,

bei uns steht bald das Refactoring (von Grund auf Neuerstellung) der Aufträge, Rechnungen, Re-Korrekturen an. Daher werden wir uns verstärkt um Sonderfälle kümmern müssen.

Der Großteil unserer Probleme bezieht sich auf Dreiecksgeschäfte & Reihengeschäfte. In der Folgenden PDF sind diese genau erläutert.
Die Musterbeispiele betreffen alle EU-Mitgliedsstaaten mit UID Nr.
https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Umsatzsteuer/Spezielles-zur-Umsatzsteuer/ust_Dreiecksgeschaefte_2.pdf

und Steuerfalle Dreiecksgeschäft
und Deloitte Tax-News: Steuern ? Indirekte Steuern/Zoll

Wir haben alles diese Fälle ausgearbeitet und in unserer JTL-WAWI als Testaufträge nachgestellt. Insgesamt kamen wir auf über 120 Aufträge :-0

Lieferschwellen kann die derzeitige JTL-Wawi bereits beachten, indem neue Steuerzonen für das jeweilige Lieferland erstellt werden, wo die Schwelle erreicht wurde. (siehe Kategorie:JTL-Wawi:Einstellungen ? JTLWiki)

Dies handeln wir derzeit auch so ab - Probleme gibt es bei Selbstabholern und den Frachtkonten.
Hier schicke Ich jedoch eine genaue Aufstellung mit Lösungsvorschlägen an Thomas Lisson.


Dein Dropshipping Beispiel ist schon plausibel. Jedoch kenne ich aus dem Stehgreif kaum eine Software, die UstIDs bei Lieferadressen abfragt / hinterlegen kann. Kennt ihr welche und wie gehen die in diesem Fällen vor?

Alle großen Softwarehersteller wie SAB, Navision, OfficeLine können damit umgehen.
Ansonsten kann ich nur folgende Links anbieten:

http://fachbuch-verlag.at/software.php
Informationen finden sich sicher noch in einzelnen Bedienungsanleitungen von WAWI Lösungen



Ist das tatsächlich so? Wenn der Dropshipper die UID der Lieferadresse auf der Rechnung angibt, dann müsste zwangsläufig diese Rechnung auch in die Hände der Lieferadresse (also des Kunden) gelangen (bei einer Betriebsprüfung wird sein Finanzamt auch diese Umsätze erklärt haben) - das passiert aber nicht.
Die UID des Kunden würde weiterhin in diesem Falle 2x mit unterschiedlichen Beträgen genutzt, da der Händler ja eine Marge haben muss (1x Rechnung vom Dropshipper an Händler (z.b. 80€) und 1x Händler an Kunde (100€)).

m3cabrio - Genau so ist das - Der Dropshipper stellt eine eigene Ust-freie Rechnung an seinen Kunden aus. Wir als Lieferant sind aber trotzdem in der Beweislast gegenüber dem Finanzamt.
Die kürzliche Steuerprüfung hat dies an das Tageslicht gebracht - Zuvor wahren wir auch im Glauben alles korrekt abgewickelt zu haben.
Naja wenn der Staat Geld braucht wird hard durchgegriffen. Wir konnten in unserem Fall die Steuer inkl. Zinsen und einer Geldstrafe gleich bei mehrerer Kunden nach bezahlen.
Da wie beschrieben nicht einmal der Steuerberater diese Fälle in der Buchhaltung beachtet hat - Werden noch viele unwissende Fehler machen.

Dies soll ein wichtiger Hinweiß an alle Händlerkollegen sein - Das Finanzamt bekommt sowieso schon genug von uns!!!

Hier noch eine Info bezüglich Umsatzsteuerkarussel - Wer wird zur Kasse gebeten...

Umsatzsteuerkarussell: Gefährdete Branchen und erforderliche Überprüfungsmaßnahmen | Deloitte Tax News


Die Lieferschwelle zwischen Slowenien und Kroatien sollte dich doch garnicht interessieren, da deine Firma in DE ihren Sitz hat. Die UIDs sind EU weit gültig, wie kann er 2 UIDs in verschiedenen Ländern beantragen? Die UID kann doch nur in dem Land beantragt werden, wo der Firmensitz ist.

m3cabrio - Nein das ist nicht korrekt! Wenn man die Lieferschwelle erreicht hat ist man gesetzl. verpflichtet eine Steuernummer zu beantragen. Man muss dafür keine Firma im jeweiligen Land errichten. Wir haben ebenfalls für Österreich und Deutschland eine eigene Steuernummer und müssen die Steuern an das jeweilige Finanzamt abführen. Wenn unser Umsatz so weiter wächst, werden noch weitere Lieferschwellen durchbrochen und damit verbunden auch weitere Steuernummern in anderen Ländern.



Auf der Suche nach Infomaterial bin Ich noch über folgende kleine Youtube Filmchen gestoßen.
Beispielfilm für IG Lieferungen und auf was zu achten ist (Hier wird der Fall Reihengeschäft an Private in einem anderen EU Mitgliedsstaat jedoch nicht behandelt)

https://www.youtube.com/watch?v=xwRRQVV8qz0

https://www.youtube.com/watch?v=pOvpkHnYLQo Warenhandel in der EU Teil 1

https://www.youtube.com/watch?v=yLwMnZzEGF0 Warenhandel in der EU Teil 2

Viele Grüße
Christian



Eine pro Firma. Ist die UID anders, so muss die Firma anders sein -> neuer Kunde.
 

rcpt_c.riegger

Gut bekanntes Mitglied
2. September 2012
378
4
Österreich
AW: steuerfreie IG-Lieferungen derzeit in JTL nicht abbildbar. Achtung! hohe Strafen

Hallo Gerhard!

Danke für deine Kommentare - Es ist wie du sagt wirklich nicht einfach.
Vor allem wenn die Strukturen hierfür aktuell nicht in der Warenwirtschaft vorhanden sind.

Laut unserem JTL Systembetreuer haben wir erfahren das ein Workflowmanager in der neuen JTL Version Intigriert wird.

Vielleicht ist es hierbei bei Manuellen Aufträgen wie etwa Selbstabholer oder UID Lieferungen möglich das sich ein Auswahl-Fenster mit einer Frage und Infos öffnet.

Hier nur einige B
eispiele wie man dies eventuell Umsetzen könnte:

Reihengeschäft:
Österreichischer Dropshipper mit UID Nr lässt Ware von uns (Österreich) nach DE Lieferadresse Privatkunde liefern?

Auswahlfenster: Es handelt sich hier vermutlich um ein Dreiecksgeschäft oder Reihengeschäft
UID Nr. Lieferadresse vorhanden?
[ ] JA 0% Steuerfreie IGL Lieferung

[ ] Nein 19% MwSt da Deutschland eigene Länderzone mit Überschreitung der Lieferschwelle



Selbstabholer aus dem Drittland.

Auswahlfenster: Wird die Ware bei Abholung des Kunde (Hier in Österreich) direkt verzollt?
[ ]JA: Steuersatz Drittland
Achtung! eine Ausfuhrbestätigung "Gelangensbestätigung" ist vom Kunden auszufüllen!!!

[ ]NEIN: Steuersatz 20% MwSt (Kunden außerhalb EU Raum)


Aktuell haben wir für Selbstabholer eigene Länderzonen angelegt da dies ansonsten mit der aktuellen Steuersatz-Matrix in JTL nicht abgewickelt werden kann.
Das einzige Problem aktuell sind die Fix. hinterlegten ISO Codes. Um alles korrekt abwickeln zu können sollte man hier Ländercodes zweimal vergeben können.
Mehr dazu direkt an das Support Email zHd. Thomas Lisson

LG
Christian
 
Zuletzt bearbeitet:

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: steuerfreie IG-Lieferungen derzeit in JTL nicht abbildbar. Achtung! hohe Strafen

Christian, zu deinem Workflow Reihenlieferung oben:
Ich glaube jetzt nicht, dass Du eine IGL machen darfst wenn Du zwar die deutsche USt.ID von der Lieferadresse hast, aber Dein Rechnungsempfänger (in DE) eine andere USt.ID. Nummer hat. Dann könnte man ja irgendeine Phantasie-Rechnungsadresse mit gültiger USt.ID angeben. Das müsste man ganz generell rechtlich klären, ich denke aber, das geht so nicht.

lg
Gerhard
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: steuerfreie IG-Lieferungen derzeit in JTL nicht abbildbar. Achtung! hohe Strafen

Noch was zu den anderen Wawi Lösungen. Klar, viele teuren Profilösungen können sicher (vielleicht) damit umgehen. Aber gerade unsere JTL WaWi ist laut eigener Definition "Optimiert auf effiziente Geschäftsprozesse im Versandhandel" und da ganz offenbar auf Massen-B2C Geschäfte (siehe WMS, Packtisch, ebay, Amazon usw.) ausgelegt und eben weniger auf B2B Geschäfte und solche Kunden.
Es gibt in der JTL WaWi ja auch m.W. keine Vertreterabrechnung und Vertreterprovisonsabrechnung - die gerade im B2B Bereich in den meisten Branchen notwendig ist.
lg
Gerhard
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: steuerfreie IG-Lieferungen derzeit in JTL nicht abbildbar. Achtung! hohe Strafen

Christian:
Was spricht dagegen, dass Dein Deutscher Händlerkunde im Zweifelsfall mit Streckengeschäften generell immer die 20% USt. bei Dir zahlt und sich die als VSt. einmal pro Jahr vom FA Graz zurück holt (wenn berechtigt)? Dann bist Du die Probleme los.

Ich mach das umgekehrt auch so. Wenn eine deutsche Firma einmal nicht IGL liefern will oder kann, kein Problem. Zahl ich ihm halt die 19% und unser Steuerberater leitet das einmal pro Jahr gesammelt nach DE zur Vergütung ein. Klappt normal problemlos mit einigen Wochen Bearbeitungszeit. Ich gehe aber davon aus, dass die deutschen Behörden schon auch ab und zu dann diese Verkäufer prüfen! Die machen sich also das Leben mit einer IGL Weigerung nur schwerer als notwendig.

Aber ich verstehe schon, für viele Kunden bist mit 20% USt. auf der Rechnung dann zu teuer... Für die, die die Ware selbst verwenden, vielleicht gar schwarz verkaufen oder deine Rechnung verlieren sowieso...

lg
Gerhard