Hallo,
wir sind gerade an der Umsetzung/Vorbereitung für das PAN-EU Programm. Wir haben hierfür bereits etwa 2 Jahre nur Vorbereitungen investiert, da wir wie viele andere Händler keine Fehler machen wollten.
Bei uns sind mehrere Lieferschwellen bereits überschritten, wir haben UstID-Nummern für alle Länder, wir haben Lieferschwellen optiert etc.
Nun ist uns jedoch folgendes aufgefallen und ich hoffe wir liegen hiermit falsch:
In der WaWi lassen sich nur zwei "Filterebenen" bei den Steuereinstellungen definieren, nämlich das Sendeland und das Zielland. Jedoch wäre aber auch eine Dritte Filterung notwendig, nämlich ob es ein Privat- oder Geschäftskunde ist.
Laut den Hilfeartikeln von JTL scheint es so, als würde JTL bei der Progammierung davon ausgehen, dass es Ust-rechtlich nur ZWEI "Kundengruppen" gibt - nämlich Endkunden und Unternehmer mit einer gültigen UstID. Es gibt jedoch DREI Gruppen - nämlich Endkunden, Unternehmer mit UstID UND Unternehmer die KEINE UstId eingetragen haben.
Denn die Unternehmereigenschaft wird nicht anhand einer gültigen UstID bestimmt sondern nur danach, ob es ein Unternehmer ist oder nicht (vgl. § 3c Abs. 2 UStG).
Anbei schildere ich euch das problematische Beispiel:
Grundgegebenheiten:
Deutscher Händler
UstID für Deutschland und Polen
Lagerhaltung in Polen aktiviert
Kunde bestellt aus Deutschland, geliefert wird aus Polen
Lieferschwelle Polen/Deutschland ist optiert (oder überschritten)
Jetzt gibt es DREI (RICHTIGE) VARIANTEN:
1. Kunde ist Endkunde
Umsatzsteuer der Ziellandes (19% Deutschland wird fällig)
2. Kunde ist Unternehmer mit gültiger UstID
IGL mit 0%
3. Kunde ist Unternehmer ohne eine UstID eingetragen zu haben
Umsatzsteuer des VERSENDELANDES (POLEN WIRD FÄLLIG)
Soweit ist Nr. 1 und Nr. 2 kein Problem mit der WaWi.
Jedoch finden wir keine Lösung für Nr. 3 und das ist ein großes Problem. Denn mit den WaWi Einstellungen würde bei Nr. 3 auch die Ust des Ziellandes berechnet werden (und nicht wie es richtig wäre, die des Versendelandes). Nach § 3c Abs. 2 UStG gibt es natürlich auch noch andere Varianten die für den Händler kaum zu erahnen wären (z.B. Kleinunternehmereigenschaft), wenn der Kunde keine UstID angibt. Jedoch muss nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 lit a) davon ausgegangen werden, dass es ein Unternehmer ist, wenn der Kunde einen Firmennamen angibt.
(Noch einmal: Das hat nichts damit zu tun ob eine UstID vorliegt oder nicht, die UstID ist nur für Berechtigung zur 0% IGL ausschlaggebend aber nicht zur Entscheidung welche Ust aus welchem Land anzuwenden ist)
Daher kommt es bei Variante Nr. 3 mit den Standardeinstellungen der WaWi zu einer Umsatzsteuerverkürzung in Polen UND der deutsche Rechnungsempfänger mit falscher (deutscher) Ust. ist NICHT zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Was dazu führt, dass wir massive Nachzahlungen hätten und unsere Kunden ebenfalls am Ende des Jahres eine Überraschung erleben würden.
Amazon VCS kann auch keine "richtigen" Rechnungen ausstellen.
Ich hoffe jeder konnte alle Fakten so gut es geht nachvollziehen und jemand hat eine Lösung für das Problem.
wir sind gerade an der Umsetzung/Vorbereitung für das PAN-EU Programm. Wir haben hierfür bereits etwa 2 Jahre nur Vorbereitungen investiert, da wir wie viele andere Händler keine Fehler machen wollten.
Bei uns sind mehrere Lieferschwellen bereits überschritten, wir haben UstID-Nummern für alle Länder, wir haben Lieferschwellen optiert etc.
Nun ist uns jedoch folgendes aufgefallen und ich hoffe wir liegen hiermit falsch:
In der WaWi lassen sich nur zwei "Filterebenen" bei den Steuereinstellungen definieren, nämlich das Sendeland und das Zielland. Jedoch wäre aber auch eine Dritte Filterung notwendig, nämlich ob es ein Privat- oder Geschäftskunde ist.
Laut den Hilfeartikeln von JTL scheint es so, als würde JTL bei der Progammierung davon ausgehen, dass es Ust-rechtlich nur ZWEI "Kundengruppen" gibt - nämlich Endkunden und Unternehmer mit einer gültigen UstID. Es gibt jedoch DREI Gruppen - nämlich Endkunden, Unternehmer mit UstID UND Unternehmer die KEINE UstId eingetragen haben.
Denn die Unternehmereigenschaft wird nicht anhand einer gültigen UstID bestimmt sondern nur danach, ob es ein Unternehmer ist oder nicht (vgl. § 3c Abs. 2 UStG).
Anbei schildere ich euch das problematische Beispiel:
Grundgegebenheiten:
Deutscher Händler
UstID für Deutschland und Polen
Lagerhaltung in Polen aktiviert
Kunde bestellt aus Deutschland, geliefert wird aus Polen
Lieferschwelle Polen/Deutschland ist optiert (oder überschritten)
Jetzt gibt es DREI (RICHTIGE) VARIANTEN:
1. Kunde ist Endkunde
Umsatzsteuer der Ziellandes (19% Deutschland wird fällig)
2. Kunde ist Unternehmer mit gültiger UstID
IGL mit 0%
3. Kunde ist Unternehmer ohne eine UstID eingetragen zu haben
Umsatzsteuer des VERSENDELANDES (POLEN WIRD FÄLLIG)
Soweit ist Nr. 1 und Nr. 2 kein Problem mit der WaWi.
Jedoch finden wir keine Lösung für Nr. 3 und das ist ein großes Problem. Denn mit den WaWi Einstellungen würde bei Nr. 3 auch die Ust des Ziellandes berechnet werden (und nicht wie es richtig wäre, die des Versendelandes). Nach § 3c Abs. 2 UStG gibt es natürlich auch noch andere Varianten die für den Händler kaum zu erahnen wären (z.B. Kleinunternehmereigenschaft), wenn der Kunde keine UstID angibt. Jedoch muss nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 lit a) davon ausgegangen werden, dass es ein Unternehmer ist, wenn der Kunde einen Firmennamen angibt.
(Noch einmal: Das hat nichts damit zu tun ob eine UstID vorliegt oder nicht, die UstID ist nur für Berechtigung zur 0% IGL ausschlaggebend aber nicht zur Entscheidung welche Ust aus welchem Land anzuwenden ist)
Daher kommt es bei Variante Nr. 3 mit den Standardeinstellungen der WaWi zu einer Umsatzsteuerverkürzung in Polen UND der deutsche Rechnungsempfänger mit falscher (deutscher) Ust. ist NICHT zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Was dazu führt, dass wir massive Nachzahlungen hätten und unsere Kunden ebenfalls am Ende des Jahres eine Überraschung erleben würden.
Amazon VCS kann auch keine "richtigen" Rechnungen ausstellen.
Ich hoffe jeder konnte alle Fakten so gut es geht nachvollziehen und jemand hat eine Lösung für das Problem.