Neu Steuereinstellungen sind unvollständig

jtlshark

Mitglied
18. Mai 2020
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Hallo,

wir sind gerade an der Umsetzung/Vorbereitung für das PAN-EU Programm. Wir haben hierfür bereits etwa 2 Jahre nur Vorbereitungen investiert, da wir wie viele andere Händler keine Fehler machen wollten.

Bei uns sind mehrere Lieferschwellen bereits überschritten, wir haben UstID-Nummern für alle Länder, wir haben Lieferschwellen optiert etc.

Nun ist uns jedoch folgendes aufgefallen und ich hoffe wir liegen hiermit falsch:

In der WaWi lassen sich nur zwei "Filterebenen" bei den Steuereinstellungen definieren, nämlich das Sendeland und das Zielland. Jedoch wäre aber auch eine Dritte Filterung notwendig, nämlich ob es ein Privat- oder Geschäftskunde ist.

Laut den Hilfeartikeln von JTL scheint es so, als würde JTL bei der Progammierung davon ausgehen, dass es Ust-rechtlich nur ZWEI "Kundengruppen" gibt - nämlich Endkunden und Unternehmer mit einer gültigen UstID. Es gibt jedoch DREI Gruppen - nämlich Endkunden, Unternehmer mit UstID UND Unternehmer die KEINE UstId eingetragen haben.

Denn die Unternehmereigenschaft wird nicht anhand einer gültigen UstID bestimmt sondern nur danach, ob es ein Unternehmer ist oder nicht (vgl. § 3c Abs. 2 UStG).

Anbei schildere ich euch das problematische Beispiel:

Grundgegebenheiten:
Deutscher Händler
UstID für Deutschland und Polen
Lagerhaltung in Polen aktiviert
Kunde bestellt aus Deutschland, geliefert wird aus Polen
Lieferschwelle Polen/Deutschland ist optiert (oder überschritten)

Jetzt gibt es DREI (RICHTIGE) VARIANTEN:

1. Kunde ist Endkunde
Umsatzsteuer der Ziellandes (19% Deutschland wird fällig)

2. Kunde ist Unternehmer mit gültiger UstID
IGL mit 0%

3. Kunde ist Unternehmer ohne eine UstID eingetragen zu haben
Umsatzsteuer des VERSENDELANDES (POLEN WIRD FÄLLIG)

Soweit ist Nr. 1 und Nr. 2 kein Problem mit der WaWi.

Jedoch finden wir keine Lösung für Nr. 3 und das ist ein großes Problem. Denn mit den WaWi Einstellungen würde bei Nr. 3 auch die Ust des Ziellandes berechnet werden (und nicht wie es richtig wäre, die des Versendelandes). Nach § 3c Abs. 2 UStG gibt es natürlich auch noch andere Varianten die für den Händler kaum zu erahnen wären (z.B. Kleinunternehmereigenschaft), wenn der Kunde keine UstID angibt. Jedoch muss nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 lit a) davon ausgegangen werden, dass es ein Unternehmer ist, wenn der Kunde einen Firmennamen angibt.

(Noch einmal: Das hat nichts damit zu tun ob eine UstID vorliegt oder nicht, die UstID ist nur für Berechtigung zur 0% IGL ausschlaggebend aber nicht zur Entscheidung welche Ust aus welchem Land anzuwenden ist)

Daher kommt es bei Variante Nr. 3 mit den Standardeinstellungen der WaWi zu einer Umsatzsteuerverkürzung in Polen UND der deutsche Rechnungsempfänger mit falscher (deutscher) Ust. ist NICHT zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Was dazu führt, dass wir massive Nachzahlungen hätten und unsere Kunden ebenfalls am Ende des Jahres eine Überraschung erleben würden.

Amazon VCS kann auch keine "richtigen" Rechnungen ausstellen.

Ich hoffe jeder konnte alle Fakten so gut es geht nachvollziehen und jemand hat eine Lösung für das Problem.
 
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Reaktionen: magnum

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.164
1.769
Du bist ja unter "User helfen User".
JTL ist der MasterOfDesaster (=MOD) und kein User.

Wenn es ein Bug ist, dann geh ins Bug-Forum.
Wenn es ein Wunsch ist, IMHO, dann schreib ein nettes Brieflein und wirf ihn dann weg.

... ;)
 

Enrico W.

Administrator
Mitarbeiter
27. November 2014
8.683
1.759
@MichaelH du tust so, als würden wir hier nicht helfen... ;)
@jtlshark Das Thema Steuern ist sehr komplex. Um da keine Falschauskunft zu geben habe ich das Thema bereits gestern an die entsprechende Abteilung weitergeleitet. Soweit ich weiß wird das aktuell noch geprüft.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.164
1.769
Ey, der MOD lebt ... :cool:

Soll ich meine Beiträge mit 0 Antworten hervorkramen ?
Ist dir grad langweilig ?

Wusste gar nicht, dass im UserHelfenUser ein MOD aktiv ist wo doch ansonsten die Zuständigkeiten so strikt getrennt sind ?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.164
1.769
Was für eine Diskussion ?
3 Sätze = 3 Fragen, keine Antwort.

Fragen sind Sätze mit "?" am Ende.

Aber OK, ich lausche der Lösung die bald kommt und frage nichts mehr (hierdrin). Früher hieß es noch "Wer nicht fragt bleibt dumm."
 

magnum

Aktives Mitglied
9. Februar 2017
66
7
Kurze Frage :in Polen ist der Lieferschwellenverzicht aber beantragt? Und noch ein Spezialfall:
Ich bestelle bei einem polnischen Unternehmer in PL und kann aufgrund meiner polnischen Steuernummer natürlich PL Vorsteuer ziehen. D.h. die Wawi müßte mehrere Steuernummern je Unternehmen abbilden....
 

ruth

Gut bekanntes Mitglied
10. März 2007
264
14
Jetzt gibt es DREI (RICHTIGE) VARIANTEN:

1. Kunde ist Endkunde
Umsatzsteuer der Ziellandes (19% Deutschland wird fällig)

2. Kunde ist Unternehmer mit gültiger UstID
IGL mit 0%

3. Kunde ist Unternehmer ohne eine UstID eingetragen zu haben
Umsatzsteuer des VERSENDELANDES (POLEN WIRD FÄLLIG)

Bei uns gibt es drei nicht. Laut unserer Steuerberatung wird drei zu eins. Wer keine UstID hat ist kein Unternehmen in diesem Fall. Das wurde bei der Prüfungen seitens der Finanzverwaltungen auch nicht beantstandet.

Wäre gut, wenn Du drei näher erläuterst, d.h. auf die Rechtsvorschriften verlinkst, danke.

Wenn es drei wirklich gäbe, macht die Einführung der Ust-ID keinen Sinn.
 

Agentur Wolkenlos

Aktives Mitglied
7. Februar 2017
78
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Gibt es und wird es auch noch geben. Unternehmen, die nur innerhalb von Deutschland Geschäfte machen benötigen keine UST-ID. Ein befreundeter Unternehmer fiel bis vor Kurzem unter die Nummer 3.
Ich konnte es zuerst nicht glauben und befand, er solle sich schnellstens eine ID holen. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt ist aber alles korrekt.
Erst wenn er Geschäfte außerhalb von Deutschland betreiben möchte ist eine UST-ID von Nöten.

Viele Grüße
 

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