Das ist so nicht korrekt. Wenn die Rechnungsadresse auf seine Adresse in der Schweiz lautet, er die Ware an eine Lieferadresse in Deutschland senden und diese danach in die Schweiz (inkl. Ausfuhrschein) ausführt, kannst du ihm die MwSt trotzdem zurückerstatten. Ausschlaggebend ist die Rechnungsadresse und die Ausfuhrbestätigung vom Zoll.Wenn er es an eine dt. Adresse geschickt hat:
Pech gehabt...
Hallo,
es liegt immer beim Verkäufer, ob er die MSt. erstatten will oder nicht.
Ich habe in einem Fall, wo der Käufer aus der Schweiz auf die Erstattung bestanden hat beim Zoll angerufen.
Der nette Herr hat mitgeteilt, dass es nur eine Kullanz vom Verkäufer sei und überhaupt nicht zwingend ist.
Mir ist der Aufwand zu groß und ich erstatte grundsätzlich keine Steuern.
Sonst hätte ich dies auch in den AGB angeben können.
Gruß
NICO
Da wäre ich mir aber nicht so sicher...Derzeit gilt des Recht des Landes des Käufers und nicht des Verkäufers, wenn ich nach Deutschland liefere, dann muss ich die Rücksendekosten übernehmen so wie definiert in der BRD.
Also je nach dem in welches Land du lieferst musst du die dortigen Bedinungen übernehmen bzw. die gelten automatisch und bestehendes Recht kann man auch nicht durch AGBs aushebeln.
Die 40-Euro-Klausel gilt in dem Fall ebenfalls - jedoch hat die 40-Euro-Klausel nichts mit der Frage nach der Steuererstattung im Fall einer Verbringung ins Ausland zu tun.Nach meinem Wissen ist das im --> Online-Handel nicht der Fall.
Da gibt es schon (alte) Diskussionen im Forum dazu und ich habe es mir so gemerkt.
Auch wenn das Recht der BRD gilt (beim Fragesteller) dann gilt auch die 40 Euro Klausel für Auslandssendungen für ihn.
Jetzt aber mal eine andere Frage zum Verkauf in die Schweiz.
Wie macht ihr das denn mit der Wiederrufbelehrung.
Sicher ändert sich da etwas, wenn der Kunde aus dem Ausland etwas zurück schicken will.
Wäre doch etwas teuer, wenn aus dem Ausland die Rücksendekosten übernommen werden müssten.
Gruß
NICO