dc-nico
Sehr aktives Mitglied
Hallo,
das Verkaufen im Internet ist immer mit Risiken und Aufwand verbunden.
So was hat mich heute erst wieder geärgert:
Viele Verkäufer glauben, dass sie durch eine Mitgliedschaft im Händlerbund oder ähnlichen Unternehmerverbänden nur die Monats-/Jahresbeiträge als Ausgaben haben.
Das stimmt auch, solange man keine Abmahnung oder Sonderwünsche hat.
Es sollten immer erst die AGB gelesen werden, bevor man einen Vertrag abschließt.
Es gibt Unternehmen, welche die Kosten leicht erkennbar offen legen, wie es bei unserem Softwareanbieter JTL-Software der Fall ist und es gibt Unternehmen, bei welchen man sich schon etwas tiefer in die AGB einlesen muss, um die wirklichen Kosten zu erkennen.
So werden z. B. die Anwaltskosten vom Händlerbund nur dann übernommen, wenn Aussicht auf Erfolg in der Sache besteht.
Das heißt, wenn die Fehler tatsächlich bestehen, ist die Sache erfolglos und man wird die Kosten der Abmahnung mit Sicherheit selbst tragen müssen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Händlerbund keine rechtliche Vertretung anbietet, wenn der Gegner ebenfalls Mitglied im Händlerbund ist.
Die kostenlosen Rechtstexte, welche der Händlerbund bei bestehender Mitgliedschaft bereit stellt, gibt es für jeden Verkäufer auch kostenlos online.
Eine Überprüfung des Internetauftritts, kann bei fast jedem Rechtsanwalt meist gegen einmalige Gebühr beantragt werden.
Ich bin mir fast sicher, dass hier sehr viele User sind, welche die AGB noch nie gelesen haben und davon ausgehen, dass sie mit einer Mitgliedschaft eine Übernahme der Rechtskosten erhalten.
das Verkaufen im Internet ist immer mit Risiken und Aufwand verbunden.
So was hat mich heute erst wieder geärgert:
Viele Verkäufer glauben, dass sie durch eine Mitgliedschaft im Händlerbund oder ähnlichen Unternehmerverbänden nur die Monats-/Jahresbeiträge als Ausgaben haben.
Das stimmt auch, solange man keine Abmahnung oder Sonderwünsche hat.
Es sollten immer erst die AGB gelesen werden, bevor man einen Vertrag abschließt.
Es gibt Unternehmen, welche die Kosten leicht erkennbar offen legen, wie es bei unserem Softwareanbieter JTL-Software der Fall ist und es gibt Unternehmen, bei welchen man sich schon etwas tiefer in die AGB einlesen muss, um die wirklichen Kosten zu erkennen.
So werden z. B. die Anwaltskosten vom Händlerbund nur dann übernommen, wenn Aussicht auf Erfolg in der Sache besteht.
Das heißt, wenn die Fehler tatsächlich bestehen, ist die Sache erfolglos und man wird die Kosten der Abmahnung mit Sicherheit selbst tragen müssen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Händlerbund keine rechtliche Vertretung anbietet, wenn der Gegner ebenfalls Mitglied im Händlerbund ist.
Die kostenlosen Rechtstexte, welche der Händlerbund bei bestehender Mitgliedschaft bereit stellt, gibt es für jeden Verkäufer auch kostenlos online.
Eine Überprüfung des Internetauftritts, kann bei fast jedem Rechtsanwalt meist gegen einmalige Gebühr beantragt werden.
Ich bin mir fast sicher, dass hier sehr viele User sind, welche die AGB noch nie gelesen haben und davon ausgehen, dass sie mit einer Mitgliedschaft eine Übernahme der Rechtskosten erhalten.