Säumige Zahler

reddwarf

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.561
5
AW: Säumige Zahler

Da hatte ich mich vertippt.
Fuer Endkunden ist Billpay fein. Aber ich hab so gut wie keine Privatkunden.
Und bei Firmen nehmen die dann fette Gebuehren.

Mein Fehler,

Mario
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.104
94
Schwarzach a Main
AW: Säumige Zahler

Und bei Firmen nehmen die dann fette Gebuehren.

Kunde der 3500,00 Euro nicht bezahlt hat, hier sind die kosten die Zur Zeit anlaufen für einen Gericht da er azf Mahnbescheid angekreuzt hat- wiederspruch.

Summa Sumarum bin ich jetzt bei 1500,00 Euro da zahle ich glaube lieber Gebühren und habe mein Geld sofort den in den 1500,00 Euro ist nicht meine oder Arbeit von meinen Mitarbeitern angerechnet.
 

reddwarf

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.561
5
AW: Säumige Zahler

Bei 3.5k Rechnungen wuerde ich auch 5Eu plus 3.5% zahlen.
Aber bei kleinen Rechnungen rechnet sich das nicht.

Gruss Mario
 

chesterfield

Aktives Mitglied
25. November 2010
12
0
AW: Säumige Zahler

- Laut Datenschutz darf man das nicht, veröffenlichen. Nur soviel dazu.

- Ich hab aus meinen Shop die ganzen Sofortzahlungsdings und wie sie den nun alle heißen raus.
Grund:
1. Kunden bestellen, stornieren und wir bleiben auf den Teilen sitzen. Manche Teile sind nicht lagern und müssen oft aus den USA oder sonst wo bestellt werden.
2. Wenns Hart auf Hart kommt macht der Kunde eine Beschwerde bei den Sofotzahlungsdings und das Sofortzahlungsdings gibt Kohle zurück. ( Alles schon vorgefallen. )

- Auf Rechnung bekommen nur Firmen die gut Umsatz machen.

- Alles andere auf Selbstabholung ( BAR ), Vorkasse oder Nachnahme. Das kann der Kunde selber wählen. ( bei Vorkasse gibts bisl Rabatt ) Bei nicht annehmen von Nachnahmesendungen werden 30% der Rechung und die Arbeitszeit verrechnet. Bei Selbstabholung wird ein Termin vereinbart, wenn Kunde nicht kommt gibts Lagergebühr drauf. Wenn er gar nicht kommt. Storno.

- Ich habe daraus gelernt. Ich sitze momentan auf über 20 000 € Ausstände die mir Kunden SCHULDEN. ( Einklagen, gg könnt Ihr euch Sparen -> Zieh einen nackten die Hose aus.. )<- Redewendung meines Ansprechpartners beim Gericht. ;)

- wem diese Vereinbarungen nicht passen soll seine Produkte einfach woanders kaufen, unterschalagen oder wie auch immer, ganz einfach.
 

D********t

Guest
AW: Säumige Zahler

Bei nicht annehmen von Nachnahmesendungen werden 30% der Rechung und die Arbeitszeit verrechnet.

Und damit begibst Du Dich auf sehr dünnes Eis, im händlerfeindlichen Deutschland gilt die Annahmeverweigerung von Sendungen leider als Widerruf, die Kosten hast Du zu tragen. Der Verbraucher bekommt hier leider immer recht. Aus diesen Gründen versende ich nicht per Nachnahme, gibt leider zu viele Scherzkekse, die auf Namen anderer bestellen oder Kunden, die ihre Bestellung dann plötzlich doch nicht mehr haben wollen und nicht den Arsch in der Hose haben, rechtzeitig zu stornieren...
 

chesterfield

Aktives Mitglied
25. November 2010
12
0
AW: Säumige Zahler

Die Ware kann er Wiederrufen, meine geleistete Dienstleistung, Porto und Arbeitszeit die ich für die realisierung seines Auftrages aufgewendet habe, NICHT.
 

chesterfield

Aktives Mitglied
25. November 2010
12
0
AW: Säumige Zahler

Aha auch gut zu wissen.
Dann schmeis ich diese Option auch raus.
lass mich da auf nichts mehr ein.
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.104
94
Schwarzach a Main
AW: Säumige Zahler

Doch, kann er, bei einem Widerruf sind dem Kunden ALLE entstandenen Kosten zu erstatten. Ist nicht schön, ist aber so.

Der hat doch aber nichst geleistet:eek:
Die Frage ist ob man dann überhaupt was bekommt und in falle der fälle dann auch bei eine eventuelle Klage recht bekommt.

Der die Kunden die so was machen lachen dich doch aus wenn du INkasso Büro nutzt das ist dehne vollkommen egal.
 

D********t

Guest
AW: Säumige Zahler

Doch, kann er, bei einem Widerruf sind dem Kunden ALLE entstandenen Kosten zu erstatten. Ist nicht schön, ist aber so.

Der hat doch aber nichst geleistet:eek:

Das ist ja das Schlimme. In Deutschland kann der (End)Verbraucher machen, was er will. Google einfach mal nach "Annahmeverweigerung Widerruf".

Die Frage ist ob man dann überhaupt was bekommt und in falle der fälle dann auch bei eine eventuelle Klage recht bekommt.

Nun ja, wenn Du dem Verbraucher eine Rechnung über die angefallenen Versandkosten schickst, wird er diese natürlich nicht bezahlen, dann gehst Du per Inkasso oder Mahnbescheid weiter, dann wird der Verbraucher dagegen klagen und Recht bekommen. Einerseits eben weil die Annahmeverweigerung als Widerruf gilt, andererseits wegen der grenzenlosen Dummheit der Richter...

Der die Kunden die so was machen lachen dich doch aus wenn du INkasso Büro nutzt das ist dehne vollkommen egal.

Das ist wohl wahr, schon alleine deshalb hättest Du eh nie eine Chance, an Dein Geld zu kommen...
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.104
94
Schwarzach a Main
AW: Säumige Zahler

Da hast du recht...

vor 1 Woche haben wir produktionsmöbel an eine Kundin geliefert- die hat dann einen Artikel ausgepackt- es hat nicht gepasst also hat Sie prompt die annahme verweigert.

Heute habe ich die Speditionsrechnung bekommen- hin und zurück 311,00 Euro. Dazu kommt das ich jetzt auf Warenwert ca. 800,00 Euro sitze (EK) und muss wenn ich es verkaufen soll alles extra Fotografieren (da Sonderfarbe) und dann verkaufen.

Und siehe Mail von Kundin:

Sehr geehrtes Service Team,

Da Sie leider nicht die von uns gewünschte Ware geliefert haben, haben wir sie gestern umgehend zurückgeschickt.
Wir werden uns nach einem anderen Anbieter umsehen.

Wir nehmen von weiteren Bestellungen bei Ihrem Versand Abstand und melden dies auch unserem Träger, der noch zwei weitere Einrichtungen leitet.


Ich frage mich was die damit mein denn Sie hat es so bestellt und bestätigt:confused:

 

chesterfield

Aktives Mitglied
25. November 2010
12
0
AW: Säumige Zahler

Inkasso ist zb. in Österreich für die Fische, so zuminderst mein Gerichtsvollzieher wird in D nicht anders sein.

IK hat KEINE Rechtliche Basis. Dient nur dazu das alles für den Kunden noch teurer zumachen. (Wenn er sowieso nicht zahlen kann ein Paradoxum). Laut dem Gericht von mir. Sofort KLAGEN, fertig. Und gar nicht viel rummachen.

Das INkasso hat dann meistens einen Anwalt der die Kosten des Inkassobüros und die offene Rechung gemeisam einklagt.

Erfahrung dazu: von 23 Kunden die nicht bezahlt haben und ich den Inkasso übergeben habe --> HABEN 4 Bezahlt <-- den Rest wars wurscht ob das Inkasso Vorortbesuche machte oder schrieb.

Sei es wie es sei, Ich habe Ausstände wie schon beschrieben. Bis ich die Kohle bekomme hab ich nen weißen Bart wie die ZZTop Leute wahrscheinlich.

Täusche ich mich, Sonderbestellungen sind ja bei Wiederruf Ausgeschlossen. Wiederruf gilt für Handelübliche Ware, was das nun ist oder nicht sei dahingestellt...
 
Zuletzt bearbeitet:

Tanzshop-24

Aktives Mitglied
18. Januar 2010
674
0
Quierschied
AW: Säumige Zahler

Gebe ja Waren nur in dem Verein den ich sponsore auf Rechnung raus. Bin da aber wohl auch auf jemanden gestoßen der nicht direkt zahlt. Aber dann schön bei der letzten Veranstaltung nach neuen Sachen gefragt bzw vor den Augen meiner Frau bei der Konkurenz nach Sachen geschaut. Aber keinen Ton davon wann man mal bezahlen will.

Stelle mich dann aber nicht hin und stelle den Kunden vor allen anderen bloß. Naja dieser Kunde bekommt in Zukunft nur noch gegen Bares oder Vorkasse die Ware.

Normaler Farbwunsch kommst du glaub ich nicht wirklich durch vor Gericht mit extra Anfertigung. Aber bei ner Sonderfarbe???? Mal davon abgesehen ist doch nen Verkauf an ne Einrichtung gar kein B2C Geschäft sondern nen B2B ohne Widerruf oder???
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.104
94
Schwarzach a Main
AW: Säumige Zahler

unsere Möbel sind immer Produktion es gibt es nichts mehr als Lagerware.
Wenn ich auf so was bereist die Haken befestige eben nach Kunden wunsch bekomme ich die leider nicht mehr weg.

Und solche Kombination 4 Grundfarben x 2 verschiedene Holzarten + 6 verschiedene Haken kommt nicht jeden Tag vor.

Nun wenn so einen Kunden verweigert der auch auf Rechnung zahlen sollte kann ich es gleich als Verlust abschreiben- der zahlt nie..
 

D********t

Guest
AW: Säumige Zahler

Da hast du recht...

vor 1 Woche haben wir produktionsmöbel an eine Kundin geliefert- die hat dann einen Artikel ausgepackt- es hat nicht gepasst also hat Sie prompt die annahme verweigert.

Heute habe ich die Speditionsrechnung bekommen- hin und zurück 311,00 Euro. Dazu kommt das ich jetzt auf Warenwert ca. 800,00 Euro sitze (EK) und muss wenn ich es verkaufen soll alles extra Fotografieren (da Sonderfarbe) und dann verkaufen.

Und siehe Mail von Kundin:

Sehr geehrtes Service Team,

Da Sie leider nicht die von uns gewünschte Ware geliefert haben, haben wir sie gestern umgehend zurückgeschickt.
Wir werden uns nach einem anderen Anbieter umsehen.

Wir nehmen von weiteren Bestellungen bei Ihrem Versand Abstand und melden dies auch unserem Träger, der noch zwei weitere Einrichtungen leitet.


Ich frage mich was die damit mein denn Sie hat es so bestellt und bestätigt:confused:

Nun ja, in diesem Falle handelt es sich meines Erachtens aber nicht um einen Endverbraucher im Sinne von § 13 BGB, diese Kundin hat eigentlich garkein Widerrufsrecht...
 

Bremer

Aktives Mitglied
10. September 2010
121
0
AW: Säumige Zahler

@Igel Max:
Speziell angefertigte Ware fällt meines Wissens doch gar nicht unter das Widerrufrecht. Ich hab mein WDR bei ner Onlinekanzelei gekauft (deshalb bitte nicht kopieren) und hier steht unter dem WDR:

Ausnahmen
Dieses Recht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.104
94
Schwarzach a Main
AW: Säumige Zahler

ja das weiss ich doch.

nun was machst du mit Kunden der auf Rechnung bestellt hat also Quazi keine Vorleistung und die Ware dann nicht annimt.

Ich mache nur eins- Ware gott sei Dank immer hin Zurück sperren und Gut ist es...

Denn Mahnen und Klagen bringt hier außer deine kosten nichst.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.141
1.764
AW: Säumige Zahler

Wir nehmen von weiteren Bestellungen bei Ihrem Versand Abstand und melden dies auch unserem Träger, der noch zwei weitere Einrichtungen leitet.

Abgesehen davon, daß dieser Kunde echt dreist ist, weist er doch darauf hin, daß er einen Träger hat, somit hast du doch beste Möglichkeiten den Kunden beim Träger selber anzugehen und dich mehr als verwundert über das Geschäftsgebahren zu zeigen.
Der Kunde ist hin wie her "weg", da würde ich zumindest per Mail und Anruf nachhaken und mich nicht mit so einem Mail abspeisen lassen.
Du wirst doch irgendwelche Unterlagen über den Kundenwunsch haben, die belegen, dass es kundenspezifisch gefertigt wurde und somit unverkäuflich bzw. wertlos ist und eine Rücknahme daher nicht möglich ist - wenn das Teil keine Mängel hat, dann ist es zu bezahlen.
Was würde denn z.B. ein Airbrusher machen, der einen LKW brusht, nach Vorlage, und der Kunden dann sagt: "Das gefällt mir nicht, mach es weg und tschüss !" oder ein Tischler der eine Sitzecke fertigt und maßgerecht einbaut und der Kunde dann sagt: "Na, das gefällt mir doch nicht, nehmen sie es wieder mit ....".

Evtl. ist in so einem Falle sogar ein Anwalt bereit es gegen Erfolgshonorar (einzuheben beim Kunden) zu übernehmen.

Oder ist das sooo unrealistisch ?!