Neu Retouren einsehen

elster-service

Gut bekanntes Mitglied
25. März 2006
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Elsterwerda
Hallo,

wie kann man in der WaWi (Version 1.318) einsehen, ob zu einem Auftrag bzw. für einen Kunden eine Retour erstellt worden ist ?
Hintergrund: Weder in der Kundenliste, im Verkauf noch im Versand ist ersichtlich, ob eine Retoure angelegt worden ist.

Es wäre aus meiner Sicht hilfreich, wenn man irgendwo komplett sehen könnte, was der Kunde tatsächlig bekommen und behalten hat bzw.
ob eine Retoure existiert. Derzeit deutet nur eine Gutschrift auf einen Retourenvorgang hin.

Es kann aber auch sein, dass ich das Retourensystem nicht richtig verstehe.
Wenn aber ein Artikel aus einer Retoure als neuer Artikel wegen geändertem Zustand erzeugt wurde, gleicht die Recherche zur Herkunft einer Strafarbeit.
Hier hilft derzeit nur eine Nachweisführung mit Hilfsprogrammen.

Hat jemand einen Tip für mich ?
 

Rico Giesler

Offizieller Servicepartner
SPBanner
10. Mai 2017
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Der Menüpunkt Retouren (F9) hilft euch nicht weiter?
Dort kann man sowohl nach der Auftragsnummer, der Kundennummer, dem Kundennamen als auch nach einer Artikelnummer suchen.
 

Stephan K.

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2014
1.180
268
Man könnte den Retourenvorgang wirklich deutlich vereinfachen. Alleine der erste Schritt dazu sind zwei Klicks pro Auftrag, bis man in der Retoure ist. Dann noch Menge eintragen, Versandkosten, Status sowie "RE-Korrektur erstellen?" und dann kann man es abschließen.
Oder man legt einfach eine RE-Korrektur an, entfernt die unnötigen Artikel und gut ist. So sehen alle unsere Retouren aus.
Wenn es einen Teilbetrag erstattet gibt, was selten vorkommt, wird einfach Kommentar o.ä. dazu geschrieben.
 

Rico Giesler

Offizieller Servicepartner
SPBanner
10. Mai 2017
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Die Retouren bekommen perspektivisch eine Überarbeitung so dass der Ablauf vereinfacht wird und sich nahtloser in das System einbindet.
Da kannst natürlich einfach nur eine RE-Korrektur erstellen. Das reicht manchen Kunden aber nicht, da nicht klar ist was mit der Ware passiert. (Reinigung, Entsorgung, Wiederaufnahme ins System als Neu, Gebraucht, Deffekt, B-Ware,...)
 

Stephan K.

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2014
1.180
268
Oh, das ist schön.
Ja, natürlich reicht so eine ReK alleine nicht aus. Daher behelfsweise mit "Kommentar" falls es zu einer Prüfung und/oder Abschreibung kommt. Dann noch ggf. ein Sticker auf den Defekt und ab ins Sonderlager für zwei Jahre für die Nachweispflicht.
Andere Dinge wie Lagerbewertung müssen ja auch außerhalb der Wawi getan werden.
 

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