rechtliche frage verkauf am amazon.uk

schachi

Gut bekanntes Mitglied
9. September 2012
164
1
hallo , ich möchte in zukunft auch auf amazon.uk verkaufen,

ich lasse mir dabei wrb und ags vom anwalt machen ..nun aber meine andere frage :

1) Darf ich im Großbritanien Artikel mit normalen standartversand
versenden die erst ab 18 Jahren frei gegeben sind (FSK18 /USK 18/Pegi/ ohne FSK Logo und Artikel mit solch
einem Logo wie hier (England 18er oder andere Altersklassen) :
http://www.amazon.co.uk/Underbelly-...&qid=1369309154&sr=1-1&keywords=5030305106546


2) Darf ich FSK 18 / USK 18 usw. Artikel die bei amazon.de gelagert sind (FAB) auch in
amazon.uk verkaufen (diese werden laut Aussage von amazon normal ,
also ohne Ident verfahren versendet.


3) Wie muss ich mich betreffend der Versandmethode verhalten wenn ein deutscher Kunde mit Liefradresse
nach Deutschland , 18 er Artikel auf amazon.uk bei uns kauft.


4)Wenn ich Artikel auf amazon.uk verkaufe muss ich auch (wie in DE) die WRB dem
Kunden mitsenden oder per mail senden , oder reicht es wenn sie online auf
amazon.uk einsehbar sind . Da wir die WAWI jtl Software verwenden wo alle
Bestellung aus einer WAWI abgewickkelt werden ist dies frage für mich
auch wichtig , ob wir etwas umstellen müssen.

Warum ich nicht den anwalt frage ?

Weil das nur mit sehr hohen kosten verbunden ist da die prüfung laut anwalt sehr umfangreich ist da es um uk recht geht ..sehr umfangreich bedeutet sehr teuer ..darum wollte ich mal vorfühlen ob wer mit diesem thema damit erfahrung hat ...

Gerne würde ich mich auch mit wem anderen zusammenschließen der auch Interesse hat , licht in die sache zu bringen und selbst so etwas benötigt ...dann könnte man kosten teilen ...
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: rechtliche frage verkauf am amazon.uk

WRB muss nach deutschem Recht dem Kunden schriftlich zugestellt werden - heißt entweder per Mail (wobei ich mir nicht sicher bin, ob das ausreichend ist) oder per Ausdruck (sicher ist sicher).
Ein Verweis auf eine Homepage reicht (zumindest im deutschen Rechtsraum) nicht aus.

Was die FSK18-Artikel betrifft:
Prinzipiell bist du verpflichtet als Händler zu prüfen, dass der Käufer nicht U18 ist [nach Jugendschutzgesetz]. Die Post hingegen braucht vom Inhalt nichts zu wissen (sprich diese muss auch keine U18-Prüfung vornehmen, da die Zustellung einer Postsendung nicht FSK-pflichtig ist). Wenn die Sendung durch jemanden anderes als den Empfänger entgegengenommen wird (und ggf. geöffnet wird), ist das nicht mehr dein Problem - solange du nachweisen kannst, dass du korrekt eine Nicht-U18-Person adressiert hast (die natürlich existieren muss).
Gleiches gilt ja in Dtl. auch z.B. mit dem Verkauf von Alkohol - sollte eine Person, welche berechtigt ist, harten Alkohol zu kaufen, diesen erwerben und nachträglich an Minderjährige ausschenken, so kann dem Verkäufer kein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vorgeworfen werden (außer er wusste im Vornherein Bescheid, dass der Alkohol durch den Nicht-Minderjähigen zum Zweck der Weitergabe an die Minderjähigen gekauft wurde - dies müsste dann aber im Zweife auch die Staatsanwaltschaft belegen).

Achtung: Da ich kein Jurist bin, haben diese Aussagen keinerlei rechtliche Verbindlichkeit, sondern stellen lediglich mein Verständnis des Jugendschutzgesetzes in der BRD dar! Ob und ggf. wie dies in UK gehandhabt wird, müsste jemand aus dem dortigen Rechtskreis beantworten - es könnte auch sein, dass das Geld für den Anwalt gut investiert ist.
 

lumbert

Gut bekanntes Mitglied
2. April 2009
338
21
Berlin
AW: rechtliche frage verkauf am amazon.uk

Sorry, aber das ist eine geradezu verheerende Mutmassung wenn irgendjemand das glaubt, was Du da schreibst. Lösch das am Besten, damit keine Missverständnisse entstehen.

Ein USK18/FSK18 darf _ausschließlich_ an Personen über 18 zugestellt werden. Dies geht in Deutschland rechtlich sauber nur auf einen einzigem Weg: DHL / Hermes / UPS Ident, einer Versandart wo der Zusteller vor Ort per Ausweis das Alter überprüft und nur dann die Sendung aushändigt, wenn der Name des Empfängers _exakt_ mit dem im Ausweis übereinstimmt.

Es gibt auch noch andere Konstruktionen (Ausweiskopie / Einschreiben Eigenhändig), aber da scheiden sich die Geister ob das den rechtlichen Rahmen erfüllt oder nicht.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: rechtliche frage verkauf am amazon.uk

@lumbert:
Ich weiß nicht, was du genau hast - ich habe extra drunter geschrieben, dass dies meine Meinung wiederspiegelt und keinerlei rechtliche Auskunft ist.

Aber nur als Anmerkung:
DHL und nur Ausgabe an Empfänger - das ich nicht lache... DHL liefert Pakete an jeden x-beliebigen Bewohner aus - sofern er im gleichen Haushalt lebt. Da findet keine Überprüfung auf Namensübereinstimmung oder Alter statt. Da ich aber mit den Zusatzoptionen nicht 100%ig vertraut bin, mag es sein, dass eine entsprechende gerichtsfeste(!) Dokumentation bei der Auslieferung erfolgen kann.

Und was du mit "Ausweiskopie" o.ä. bezwecken willst, ist mir nicht klar. Fakt ist doch, dass sich der Käufer vor Durchführung des Kaufvertrages bei dir als Ü18 authentifizieren musst - wie dies passieren kann, sei jetzt mal ein anderes Problem (denn Ausweiskopie ohne entsprechende notarielle Beglaubigung dürfte hinfällig sein). Denn bei Abschluss des Kaufvertrages musst du lt. JuSchG ja schon sicherstellen, dass der Käufer Ü18 ist - und nicht erst bei Übergabe der Ware...
 

noha

Aktives Mitglied
24. Juli 2011
179
0
AW: rechtliche frage verkauf am amazon.uk

Nennt sich Einschreiben eigenhändig und DHL liefert auch nur an denjenigen aus, dessen Name auf dem Ausweis exakt mit dem auf dem Paket übereinstimmt, ebenso das Geburtsdatum, also nix mit "... an jeden x-beliebigen...".

ich bekomme genug Sendungen zurück wo im Nachnamen nur ein Tippfehler im Shop war und so nicht 100% übereinstimmt, das liefern die nicht aus.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: rechtliche frage verkauf am amazon.uk

@noha:
Wenn der Nachname nicht stimmt, gibt es auch keinen entsprechenden Bewohner im Haus(halt).

Wenn aber der Nachname stimmt, liefert DHL i.d.R. an eine beliebige Person im Haushalt aus (habe ich schon oft genug gehabt, dass ich Pakete für meine Eltern angenommen habe, obwohl als Adressat meine Mutter angegeben war und ich keinesfalls weiblich aussehe/bin). Mit Zusatzoption mag es anders sein - aber "normale" Pakete werden an alle Bewohner des Haushalts abgegeben (so zumindest meine Erfahrung).

Bei Einschreiben-Eigenhändig wird wirklich nur an denjenigen ausgeliefert, der als Adressat angegeben ist. Einzig im Fall einer entsprechenden Vollmacht darf dann auch ein Bevollmächtigter die Sendung entgegennehmen (dann werden aber auch dessen Personalien festgestellt - zusammen mit der Vollmacht).
 

nmueller

Sehr aktives Mitglied
5. April 2011
1.309
100
Saarland
AW: rechtliche frage verkauf am amazon.uk

Wenn aber der Nachname stimmt, liefert DHL i.d.R. an eine beliebige Person im Haushalt aus (habe ich schon oft genug gehabt, dass ich Pakete für meine Eltern angenommen habe, obwohl als Adressat meine Mutter angegeben war und ich keinesfalls weiblich aussehe/bin). Mit Zusatzoption mag es anders sein - aber "normale" Pakete werden an alle Bewohner des Haushalts abgegeben (so zumindest meine Erfahrung).

Es geht aber nicht um "normale Pakete" sondern um Ident-Sendungen bzw. die speziellen Versandformen die für FSK/USK-18 Artikel in BRD vorgeschrieben sind. Lumberts Aussage zum Thema ist vollkommen korrekt.

Du kannst ja gern eine Meinung haben, die macht dir keiner streitig, aber selbst die Kirche musste eingestehen das sich entgegen Ihrer festen Meinung/Überzeugung doch die Erde um die Sonne dreht :)
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: rechtliche frage verkauf am amazon.uk

Hallo,

ich würde, wenn ich schon etwas vom Anwalt erstellen lassen, alles rechtliche mit einbeziehen.
Weshalb lässt du nur die Hälfte vom Anwalt prüfen?
Es reicht eine kleine Lücke, und die Abmahnung ist nicht mehr zu vermeiden.

Gruß

NICO
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: rechtliche frage verkauf am amazon.uk

@nmueller:
Ich schrieb extra von "normalen" Paketen...
Das mit einer Zusatzleistung "Ident-Prüfung" ggf. eine Personenprüfung/Altersfeststellung erfolgt, habe ich mittlerweile auf der DHL-Seite auch gelesen.
Gleiches gilt ja auch bei der Post - wenn Einschreiben-Eigenhändig, dann darf das nur vom Adressaten selbst (oder entsprechend vom Adressaten bevollmächtigter Person) entgegengenommen werden. "Normale" Briefe/Einschreiben gehören jedoch nicht dazu...

Um auf's Thema zurückzukommen:
Letzten Endes ist es wohl - wie NICO auch schrieb - das Sicherste, wenn man einen Anwalt konsultiert und ihn das formulieren lässt. Im Zweifel haftet er dann auch, wenn er die entsprechenden Dinge falsch aufsetzt/dich falsch berät. Das dies erst einmal eine Stange Geld kostet, ist wohl jedem klar - aber dies ist wohl allemal billiger als ein Rechtsverfahren/Abmahnung im UK wegen einem Gesetzesverstoß (sowohl zeitmäßig als auch geldmäßig).
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: rechtliche frage verkauf am amazon.uk

Hallo,

haften wird der Anwalt wohl nicht, da es da immer Urteile gibt, welche entgegen der Mehrheit anderer Richter entscheiden.

Ich sage das, weil meine Frau Rechtsanwältin ist und ich vor Jahren schon Verfahren gewonnen habe, welche dann in der höheren Istanz wieder verloren wurden.
Ich weiss aber auch, dass in England vor jeder Abmahnung, auf den Fehler hingewiesen werden muss.
Demnach wird es in England viel weniger Abmahnungen geben, wie in unserem Deutschland.

Gruß

NICO
 

noha

Aktives Mitglied
24. Juli 2011
179
0
AW: rechtliche frage verkauf am amazon.uk

@noha:
Wenn der Nachname nicht stimmt, gibt es auch keinen entsprechenden Bewohner im Haus(halt).
Ich schrieb "Tippfehler" und nicht "völlig falsch". Der letzte hatte in seinem Nachnamen nur ein S vergessen, fiel hier leider auch nicht auf, und so hier er Fichkastler, nicht Fischkastler, und dieser Fehler hat gereicht dass wir das Päclchen zurückbekamen.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: rechtliche frage verkauf am amazon.uk

OT:
Ich schrieb "Tippfehler" und nicht "völlig falsch". Der letzte hatte in seinem Nachnamen nur ein S vergessen, fiel hier leider auch nicht auf, und so hier er Fichkastler, nicht Fischkastler, und dieser Fehler hat gereicht dass wir das Päclchen zurückbekamen.
Tippfehler führen trotzdem dazu, dass es keine Entsprechung bei der Zustellung gibt...
Oder würdest du ein Paket für "Mayer" bei "Maier" ausliefern, nur weil es ja sein könnte, dass sich dort jemand vertippt hat?

Wichtig: Der Versanddienstleister haftet bis zur Übergabe an den angegebenen Empfänger - sollte also ein Versanddienstleister die Sendung bei Nachbarn oder einem "Paketshop" abgeben, so haftet er bei Beschädigung/Verlust durch den Nachbarn ebenfalls. Schließlich hast du als Versender einen Vertrag zur Überbringung der Sendung an den Empfänger geschlossen - und nicht an irgendwelche wildfremden Personen. Ergo kann der Versanddienstleister auch dafür haftbar gemacht werden, wenn er die Sendung an eine falsche Person ausgeliefert hat und diese Person ggf. die Sendung nicht mehr herausgeben will. Was der Versanddienstleister dann mit der Person in Punkt Haftung für die Nicht-Herausgabe oder Erzwingung der Herausgabe macht, kann dir völlig wurscht sein. Primär haftet der Versanddienstleister dir gegenüber für Sendungsverlust/-beschädigung.
 

schachi

Gut bekanntes Mitglied
9. September 2012
164
1
AW: rechtliche frage verkauf am amazon.uk

hallo ihr lieben ,

danke für eure zahlreichen antworten , NUR ihr redet ALLE am Thema vorbei , wie es in De gemacht gehört ist mir klar , die frage war aber wie das laut Gesetz in GB geregelt gehört ;)

Der Satz von dc-nico "Ich weiss aber auch, dass in England vor jeder Abmahnung, auf den Fehler hingewiesen werden muss."

würde mich näher interessieren ..wo gibt es dazu eine gesetzliche grundlage ..das würde mir dann schon ein wenig weiter helfen ..im hintergrund habe ich die wko.at in london beauftragt..hoffe die könne mir helfen ...
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: rechtliche frage verkauf am amazon.uk

@schachi

da musst du dir schon die Info beim Anwalt holen.
Es wird sich niemand die Mühe machen, und dies einfach so in den Gesetzen / Urteilen heraussuchen.

Gruß

NICO
 

schachi

Gut bekanntes Mitglied
9. September 2012
164
1
AW: rechtliche frage verkauf am amazon.uk

@all , ich probiere das rechtliche Thema verkauf au amazon.co.uk nebenbei auch rechtlich grade abklären zu lassen , wollte eigentlich nur wissen ob wer ähnliches problem hat oder in der praxis damit zu tun hat ..denn soweit ich das auf amazon UK sehe macht das ganze thema keiner auf amazon.uk so wirklich richtig ... (momox usw) die haben nicht mal agbs oder WRB drinnen .....
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: rechtliche frage verkauf am amazon.uk

Wenn du im Ausland einstellst, musst du die Gesetze / Wiederrufbelehrung des Landes, in welchem du anbietest nutzen.
Du kannst nicht die deutschen Gesetze im Ausland anwenden, da du den Artikel im Ausland einstellst.

Gruß

NICO
 

Ähnliche Themen